252867-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bebauungsplan Nr. 6222-3 "Zukunftsort Dransdorfer Berg" - Ergänzende Stellungnahme zum Ergebnis der städtebaulichen, freiraumplanerischen Qualifizierung
Kerndaten
- Nummer
- 252867-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Dransdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252867-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bebauungsplan Nr. 6222-3 "Zukunftsort Dransdorfer Berg" - Ergänzende Stellungnahme zum Ergebnis der städtebaulichen, freiraumplanerischen Qualifizierung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme zu DS-Nr. 252867: Am 24.06.2025 hat eine Empfehlungskommission zum städtebaulich, freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahren "Zukunftsort Dransdorfer Berg" unter Leitung von Frau Prof. Reicher das Konzept der Arbeitsgemeinschaft Cityförster Architekten/Stadtplaner und Treibhaus Landschaftsarchitekten mit großer Mehrheit auf den 1. Rang gewählt (siehe Anlage). Auszug aus der Bewertung: Die Arbeit überzeugte wegen ihrer dörflichen Struktur, ihrer einladenden Geste und dem Aufspannen des öffentlichen Raumes in Nord-Süd-Richtung. Die Freiräume gewährleisten vielfältige Aneignungen, die Nutzungsbausteine sind überzeugend angeordnet und korrespondieren gut mit den unterschiedlichen Freiraumcharakteren und den Platzräumen. Das ausgewählte Konzept verspricht die Idee eines Zukunftsortes Dransdorder Berg in dem weiteren Planungsprozess Realität werden zu lassen und ermöglicht unterschiedliche Grade von gemeinschaftlichem Zusammenleben und -arbeiten. Das Konzept ist eine Einladung an die Nachbarschaft und hat die notwendige Flexibilität, um auf zukünftige Veränderungen eingehen zu können. Entsprechend der Empfehlung der Jury soll das Konzept nun als Grundlage für die weiteren Schritte im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, insbesondere für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch herangezogen werden. Weitere Informationen zum Verfahren sind der oben genannten Beschlussvorlage zu entnehmen.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Anlage 1_konzept_cityfoerster_TH (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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