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252865 · Beschlussvorlage

Fortsetzung des geologischen Lehr- und Wanderpfades als ausschließlich digitales Angebot

Nummer
252865
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Godesberg-Nord Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,6 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252865-03 AA CDU-SPD-FDP: Fortsetzung des geologischen Lehr- und Wanderpfades als ausschließlich digitales Angebot Antrag zur Vorlage 252865
  2. 252865-02 AA GRÜNE Änderungsantrag - Fortsetzung des geologischen Lehr- und Wanderpfades als ausschließlich digitales Angebot Antrag zur Vorlage 252865
  3. 252865-01 AA Volt/Grüne-Änderungsantrag zu Fortsetzung des geologischen Lehr- und Wanderpfades als ausschließlich digitales Angebot Antrag zur Vorlage 252865

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Beschlussvorlage
öffentlich
252865
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Dezernat:
Dez. III
Fortsetzung des geologischen Lehr- und
Wanderpfades als ausschließlich digitales Angebot
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.12.2025 Empfehlung
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der geologische Lehr- und Wanderpfad im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteile Friesdorf, Schweinheim, Alt-Godesberg und Godesberg-Nord und im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Röttgen wird als erweitertes digitales
Informationsangebot fortgeführt.
Begründung
Am 28.04.1988 hatte der Rat nach Vorberatungen im Hauptausschuss,
Stadtplanungsausschuss und in den Bezirksvertretungen Bad Godesberg und
Bonn die Einrichtung eines geologischen Lehr- und Wanderpfades in den
Ortsteilen Friesdorf, Schweinheim, Röttgen, Alt-Godesberg und Godesberg-
Nord beschlossen. Mit bereitgestellten Finanzmitteln in Höhe von 15.000 DM
sollten im Zusammenhang mit der 2000-Jahrfeier der Stadt zwanzig
Informationstafeln im östlichen Kottenforst aufgestellt werden, um dort
erdgeschichtliche und anthropologische Aufschlüsse aufzuzeigen. Der Pfad
wurde am 07.05.1989 eröffnet. Es war beabsichtigt, noch sechs weitere Pfade
(Sektionen) verteilt über das gesamte Bonner Stadtgebiet einzurichten und
zwar im nördlichen und südlichen Ennert, im westlichen, mittleren und
südlichen Kottenforst sowie in der Düne Tannenbusch. Diese weiteren
Sektionen wurden allerdings – wohl aus Kostengründen - nie realisiert.
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung kultureller Angebote und der
weit verbreiteten Nutzung von Smartphones in der Bevölkerung empfiehlt die
Verwaltung, den Lehr- und Wanderpfad künftig ausschließlich digital
anzubieten und dabei die Funktionen im Vergleich zum aktuellen Stand zu
erweitern.
Das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation stellt alle Informationen
zum geologischen Lehr- und Wanderpfad (siehe geologischer Lehrpfad) auf derSeite 1 von 7
Seite 2
städtischen Internetseite bereit. So können Interessierte den Lehrpfad im
Kottenforst, unterstützt mit einer interaktiven Karte auf dem eigenen
Smartphone begehen und erleben. Die bisherigen 20 Standorte der Tafeln sind
auf der digitalen Karte verzeichnet. Standortfotos und die
Positionierungsfunktion des Smartphones (Zielscheiben-Symbol) bieten den
Nutzer*innen eine räumliche Orientierung. Auch der Text und alle Bilder der
Tafeln sind online abrufbar. Der Lehrpfad wird weiterhin in den bestehenden
Stadtplan von Bonn integriert und mit seinen zwanzig Stationen als interaktive
digitale Karte bereitgestellt.
Zusätzlich wird die Verwaltung den Wanderweg als sog. GPX-Datei mit den
Koordinaten der Stationen zum Download auf Smartphones oder
Navigationsgeräte bereitstellen, damit auch externe Apps zur Darstellung der
Route genutzt werden können.
Diese Art der digitalen Präsentation bietet erhebliche Vorteile!
Aus Sicht der Verwaltung besteht damit ein zeitgemäßes und vor allem
wirtschaftliches Äquivalent zu dem beschilderten Pfad. Das rein digitale
Angebot verursacht nur geringe laufende Wartungs- und Pflegekosten und
ermöglicht weiterhin eine mit Sachinformationen begleitete Wanderung auf
dieser Strecke. Durch einen Abbau der Informationstafeln vor Ort rechnet die
Verwaltung mit einer Reduktion der lfd. Unterhaltungskosten in Höhe von ca.
1.500 € pro Jahr zzgl. der notwendigen Personalaufwände. Diese Kosten fallen
wegen Verwitterung und Vandalismus regelmäßig an; der Entfall kann somit zur
Entlastung beitragen.
Bei einer Weiterführung des analogen Pfades müssten jährlich ab sofort 1.500,-
EUR zusätzlich budgetiert werden, welche im Finanzkasten erfasst wurden. Im
jetzigen Doppelhaushalt würde Amt 62 die Mittel zur Verfügung stellen.
Die digitale Alternative würde stadtintern zur Verfügung gestellt und keine
externen Mittel binden.
Zwei Stationen des Pfades liegen auf dem Gebiet des Bonner Ortsteils
Röttgen. Die weiteren achtzehn Stationen befinden sich im Stadtbezirk Bad
Godesberg, weshalb – wie seinerzeit bei der Einrichtung des Pfades - die
beiden Bezirksvertretungen Bad Godesberg und Bonn anzuhören sind. Die
Beschlussvorlage vom 28.4.1988 ist in ALLRIS/BORIS nicht auffindbar und
wird deshalb dieser Vorlage als Anlage angehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
09.07
Produktgruppenbezeichnung
Liegenschaftskataster,
Geodaten
Produkt
09.07.01
Produktbezeichnung
Vermessungen (nicht BgA)
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 2 von 7
Seite 3
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.500,00 1620009007/
74.1000
1.500,00 1620009007/74.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.500,00
Anlage/n
1 Ratsbeschluss 28.04.1988 (öffentlich)Seite 3 von 7
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Datenstand: 03.11.2026, 02:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de