252863 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Bewachung des Bonner Weihnachtsmarktes 2025 außerhalb der Veranstaltungszeiten
Kerndaten
- Nummer
- 252863
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Friedensplatz Hauptort
- Münsterplatz
- Bottlerplatz
- Remigiusplatz
- Vivatsgasse
- Windeckstraße
- Poststraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.531 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252863 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Bewachung des Bonner Weihnachtsmarktes 2025 außerhalb der Veranstaltungszeiten Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur „Bewachung des Bonner Weihnachtsmarktes 2025 außerhalb der Veranstaltungszeiten“ wird zugestimmt. Begründung Die Bewachung des Bonner Weihnachtsmarktes außerhalb der Veranstaltungszeiten erfolgt durch ein Sicherheitsunternehmen. Der Bonner Weihnachtsmarkt 2025 wird auf dem Münsterplatz, dem Bottlerplatz, dem Friedensplatz, dem Remigiusplatz, den Verbindungen Vivatsgasse und Windeckstraße und auch in der Poststraße in der Zeit vom 21.11.2025 bis 23.12.2025 durchgeführt. Zu den Aufgaben des Sicherheitsunternehmens gehört die Bewachung des Veranstaltungsgeländes, insbesondere die Verhinderung von Vandalismus, Kontrolle und ggf. Sicherung der Verkaufsbuden und Karussells sowie die Gestellung einer Brandsicherheitswache, die das Gelände dauerhaft dahingehend überprüft, dass keine Brände entstehen. Die anfallenden Kosten werden durch die Standgebühren der Weihnachtsmarktteilnehmer refinanziert, so dass dem städtischen Haushalt keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Es wird um Ermächtigung gebeten, das erforderliche Vergabeverfahren einzuleiten bzw. durchzuführen.Seite 1 von 2 Seite 2 Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO X VgV 21.11.2025 - 23.12.2025 60.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.33.00.02.03 Leistungszentrum Märkte 529100 3310001 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de