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252863 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Bewachung des Bonner Weihnachtsmarktes 2025 außerhalb der Veranstaltungszeiten

Nummer
252863
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
09.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bottlerplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Remigiusplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vivatsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Windeckstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252863
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einleitung eines Vergabeverfahrens für die
Bewachung des Bonner Weihnachtsmarktes 2025
außerhalb der Veranstaltungszeiten
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn zur „Bewachung des Bonner Weihnachtsmarktes 2025
außerhalb der Veranstaltungszeiten“ wird zugestimmt.
Begründung
Die Bewachung des Bonner Weihnachtsmarktes außerhalb der
Veranstaltungszeiten erfolgt durch ein Sicherheitsunternehmen.
Der Bonner Weihnachtsmarkt 2025 wird auf dem Münsterplatz, dem
Bottlerplatz, dem Friedensplatz, dem Remigiusplatz, den Verbindungen
Vivatsgasse und Windeckstraße und auch in der Poststraße in der Zeit vom
21.11.2025 bis 23.12.2025 durchgeführt.
Zu den Aufgaben des Sicherheitsunternehmens gehört die Bewachung des
Veranstaltungsgeländes, insbesondere die Verhinderung von Vandalismus,
Kontrolle und ggf. Sicherung der Verkaufsbuden und Karussells sowie die
Gestellung einer Brandsicherheitswache, die das Gelände dauerhaft
dahingehend überprüft, dass keine Brände entstehen.
Die anfallenden Kosten werden durch die Standgebühren der
Weihnachtsmarktteilnehmer refinanziert, so dass dem städtischen Haushalt
keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d.
vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und
Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung
oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Es wird um Ermächtigung gebeten, das erforderliche Vergabeverfahren
einzuleiten bzw. durchzuführen.Seite 1 von 2
Seite 2
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB UVgO X VgV 21.11.2025 - 23.12.2025 60.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.33.00.02.03 Leistungszentrum Märkte 529100 3310001
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de