252856-05 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag: Erhalt der Sporthalle J des Friedrich-List-Berufskolleg – Änderungsantrag zur Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB, DS-Nr. 252856
Kerndaten
- Nummer
- 252856-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Schwarzrheindorf Hauptort
- F
- Augustastraße
- Plittersdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.524 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 252856-05 AA Antragsteller/in: Dr. Christian Möller - Bündnis 90 / DIE GRÜNEN - 02.07.2025 Änderungsantrag: Erhalt der Sporthalle J des Friedrich-List-Berufskolleg – Änderungsantrag zur Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB, DS-Nr. 252856 Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Rat beschließt: 1. Am Standort der Halle F am Godesberger Bach wird eine Einfeld- sporthalle errichtet. 2. Die Sporthalle J an der Augustastraße bleibt erhalten und wird nach Durchführung der Neubaumaßnahmen saniert. Begründung Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll der Ratsbeschluss vom 8. Mai 2025 (DS 252787) abgeändert werden. Hierin wurde beschlossen, neben der Sporthalle F am Godesberger Bach auch die Sporthalle J ab- zureißen und an ihrer Stelle an der Augustastraße zwei übereinanderlie- gende Einfeldsporthallen neu zu bauen. Der vorliegenden Beschlussvor- schlag hat unmittelbare Auswirkungen auf die Durchführung der Pirori- sierung im SGB nach den Maßstäben der Effizienz und unter Beachtung der Personalkapazitäten. Dabei ist zu beachten, dass die Prioritätenliste maßgeblicher Bestandteil des Wirtschaftsplanes des SGB für 2026 ist (DS 253356), der parallel beschlossen werden soll. Vorhandene fachliche Bewertungen eines spezialisierten Architekten- büros zeigen, dass die Halle J entgegen ursprünglicher Darstellung kei- ne gravierenden baulichen Mängel oder Schadstoffbelastungen hat. Der festgestellte Sanierungsbedarf betrifft hauptsächlich die Innenausstat- tung. Hierfür werden Kosten von ca. 1. Mio. EUR angegeben. Die tra- gende Bausubstanz befindet sich dagegen in einem sehr guten Zustand, sie gilt als neuwertig oder kaum gealtert (z.B. „Tragkonstruktion ZustandSeite 1 von 3 Seite 2 A, Beton in Ordnung, keine Risse, keine Carbonatisierung, kein Algen- bewuchs, geringer Wassereindring-Koeffizient“). Diese Halle stammt laut anderer Quellen auch nicht aus den frühen 1970er Jahren, sondern wur- de erst Ende der 1970er Jahre gebaut. Der Erhalt der Sporthalle J und der Neubau einer einfachen Einfeld- sporthalle am Standort der Halle F am Godesberger Bach ist laut Archi- tekturbüro möglich. Neubaukosten für eine einfache Einfeldsporthalle liegen nachweislich bei rund 5Mio.EUR, wie die Beispiele Gotenschu- le in Plittersdorf (5,2 Mio.EUR, DS 1911639ED2) und Arnold-von-Wied- Schule in Schwarzrheindorf (zunächst 3,96 Mio.EUR, aktuell 4,56 Mio.EUR, DS 210986, DS 241424) zeigen. Demgegenüber steht ein geplanter Neubau mit geschätzten Kosten von 15,1 Mio. EUR für zwei übereinanderliegende Hallen (DS 252787, Zahlen nach Stand 20.02.2025) – also etwa das Dreifache. Rund 10.Mio.EUR an Steuermitteln könnten also eingespart werden. Dies macht eine Revision des Ratsbeschlusses vom 8. Mai erforderlich, dies ist politisch und haushaltsrechtlich in Anbetracht der angespannten Haushaltslage und eines drohenden Rückfalls in die Haushaltssicherung der deutlich verantwortungsvollere Weg. Der geplante Abriss der Halle J widerspricht zudem den Grundprinzipien von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Bonn hat ambitionierte Klimaziele – der Abriss eines funktionstüchtigen Gebäudes und der energieaufwändi- ge Neubau einer Doppelhalle stehen im Widerspruch dazu. Der beste Klimaschutz ist der, der auf dem Bestand aufbaut. Rechtlicher Rahmen: Der Ratsbeschluss vom 8. Mai 2025 ist auch haushaltsrechtlich fragwür- dig, und zwar nicht nur aufgrund fehlender Absicherung im Haushalt gemäß §83 Abs.1 GO NRW – dies soll erst jetzt mit der Entscheidung zum SGB-Wirtschaftsplan 2026 nachgeholt werden, der allerdings einen rechnerisch überholten Kostenbetrag von 11,5 Mio. EUR nennt (DS 253356, Zahlen nach Stand 03.09.2024). Hier fehlt eine realistische, ak- tuelle Kostenschätzung, das widerspricht dem allgemeingültigen Grund- satz der Haushaltsklarheit und -wahrheit i.S.d. § 75 Abs. 1 und 2 GO NRW. Nach §75 Abs.1 und 2 der Gemeindeordnung NRW sind Rat und Verwaltung aber insbesondere verpflichtet, bei jeder Entscheidung die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit zu beach- ten – das gilt nicht nur im Rahmen der Haushaltsberatungen. Angesichts der nachgewiesenen Funktionstüchtigkeit der Halle J ist ein Abriss mit anschließendem Neubau nicht vertretbar. Eine günstigere, gleichwertige Lösung liegt vor. In Zeiten knapper Kassen und eines drohenden Rück- falls in die Haushaltssicherung sind unnötige Mehrkosten von bis zu 10 Mio. EUR mehr als ein politischer Fehler – solche Vergeudung von Steuermitteln schadet dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ei- ne sparsame Mittelverwendung, das könnte vor allem auch ein Fall für die Kommunalaufsicht sein.Seite 2 von 3 Seite 3 Hinweis: Der Bedarf an Sportflächen am Friedrich-List-Berufskolleg und alternati- ve Standorte für Hallen sollte ggf. nochmals geprüft werden. Das Sport- und Bäderamt hatte den tatsächlichen Bedarf für das Friedrich-List- Berufskolleg geprüft, danach wird sogar eine dritte Einfeldsporthalle benötigt, um alle gesetzlich vorgegebenen Pflichtsportstunden abzude- cken. Auch deshalb wäre also der Erhalt der Sporthalle J geboten, aller- dings wären am Standort der bisherigen Halle F zusätzlich zwei überein- anderliegende Einfeldsporthallen neu zu bauen, also ähnlich wie zu DS 252787 beschlossen. In dem Fall entstünden Mehrkosten für eine späte- re Sanierung der Halle J von etwa 1 Mio. EUR, aber auch dies würde den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Spar- samkeit entsprechen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de