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252856-05 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag: Erhalt der Sporthalle J des Friedrich-List-Berufskolleg – Änderungsantrag zur Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB, DS-Nr. 252856

Nummer
252856-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
03.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Augustastraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252856 Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB

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Änderungsantrag
öffentlich
252856-05 AA
Antragsteller/in:
Dr. Christian Möller - Bündnis 90 / DIE GRÜNEN -
02.07.2025
Änderungsantrag: Erhalt der Sporthalle J des
Friedrich-List-Berufskolleg – Änderungsantrag zur
Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB,
DS-Nr. 252856
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat beschließt:
1. Am Standort der Halle F am Godesberger Bach wird eine Einfeld-
sporthalle errichtet.
2. Die Sporthalle J an der Augustastraße bleibt erhalten und wird
nach Durchführung der Neubaumaßnahmen saniert.
Begründung
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll der Ratsbeschluss vom 8.
Mai 2025 (DS 252787) abgeändert werden. Hierin wurde beschlossen,
neben der Sporthalle F am Godesberger Bach auch die Sporthalle J ab-
zureißen und an ihrer Stelle an der Augustastraße zwei übereinanderlie-
gende Einfeldsporthallen neu zu bauen. Der vorliegenden Beschlussvor-
schlag hat unmittelbare Auswirkungen auf die Durchführung der Pirori-
sierung im SGB nach den Maßstäben der Effizienz und unter Beachtung
der Personalkapazitäten. Dabei ist zu beachten, dass die Prioritätenliste
maßgeblicher Bestandteil des Wirtschaftsplanes des SGB für 2026 ist
(DS 253356), der parallel beschlossen werden soll.
Vorhandene fachliche Bewertungen eines spezialisierten Architekten-
büros zeigen, dass die Halle J entgegen ursprünglicher Darstellung kei-
ne gravierenden baulichen Mängel oder Schadstoffbelastungen hat. Der
festgestellte Sanierungsbedarf betrifft hauptsächlich die Innenausstat-
tung. Hierfür werden Kosten von ca. 1. Mio. EUR angegeben. Die tra-
gende Bausubstanz befindet sich dagegen in einem sehr guten Zustand,
sie gilt als neuwertig oder kaum gealtert (z.B. „Tragkonstruktion ZustandSeite 1 von 3
Seite 2
A, Beton in Ordnung, keine Risse, keine Carbonatisierung, kein Algen-
bewuchs, geringer Wassereindring-Koeffizient“). Diese Halle stammt laut
anderer Quellen auch nicht aus den frühen 1970er Jahren, sondern wur-
de erst Ende der 1970er Jahre gebaut.
Der Erhalt der Sporthalle J und der Neubau einer einfachen Einfeld-
sporthalle am Standort der Halle F am Godesberger Bach ist laut Archi-
tekturbüro möglich. Neubaukosten für eine einfache Einfeldsporthalle
liegen nachweislich bei rund 5￿Mio.￿EUR, wie die Beispiele Gotenschu-
le in Plittersdorf (5,2 Mio.￿EUR, DS 1911639ED2) und Arnold-von-Wied-
Schule in Schwarzrheindorf (zunächst 3,96 Mio.￿EUR, aktuell 4,56
Mio.￿EUR, DS 210986, DS 241424) zeigen.
Demgegenüber steht ein geplanter Neubau mit geschätzten Kosten von
15,1￿ Mio.￿ EUR für zwei übereinanderliegende Hallen (DS 252787,
Zahlen nach Stand 20.02.2025) – also etwa das Dreifache. Rund
10.￿Mio.￿EUR an Steuermitteln könnten also eingespart werden. Dies
macht eine Revision des Ratsbeschlusses vom 8. Mai erforderlich, dies
ist politisch und haushaltsrechtlich in Anbetracht der angespannten
Haushaltslage und eines drohenden Rückfalls in die Haushaltssicherung
der deutlich verantwortungsvollere Weg.
Der geplante Abriss der Halle J widerspricht zudem den Grundprinzipien
von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Bonn hat ambitionierte Klimaziele –
der Abriss eines funktionstüchtigen Gebäudes und der energieaufwändi-
ge Neubau einer Doppelhalle stehen im Widerspruch dazu. Der beste
Klimaschutz ist der, der auf dem Bestand aufbaut.
Rechtlicher Rahmen:
Der Ratsbeschluss vom 8. Mai 2025 ist auch haushaltsrechtlich fragwür-
dig, und zwar nicht nur aufgrund fehlender Absicherung im Haushalt
gemäß §￿83 Abs.￿1 GO NRW – dies soll erst jetzt mit der Entscheidung
zum SGB-Wirtschaftsplan 2026 nachgeholt werden, der allerdings einen
rechnerisch überholten Kostenbetrag von 11,5 Mio. EUR nennt (DS
253356, Zahlen nach Stand 03.09.2024). Hier fehlt eine realistische, ak-
tuelle Kostenschätzung, das widerspricht dem allgemeingültigen Grund-
satz der Haushaltsklarheit und -wahrheit i.S.d. § 75 Abs. 1 und 2 GO NRW.
Nach §￿75 Abs.￿1 und 2 der Gemeindeordnung NRW sind Rat und
Verwaltung aber insbesondere verpflichtet, bei jeder Entscheidung die
Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit zu beach-
ten – das gilt nicht nur im Rahmen der Haushaltsberatungen. Angesichts
der nachgewiesenen Funktionstüchtigkeit der Halle J ist ein Abriss mit
anschließendem Neubau nicht vertretbar. Eine günstigere, gleichwertige
Lösung liegt vor. In Zeiten knapper Kassen und eines drohenden Rück-
falls in die Haushaltssicherung sind unnötige Mehrkosten von bis zu 10
Mio. EUR mehr als ein politischer Fehler – solche Vergeudung von
Steuermitteln schadet dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ei-
ne sparsame Mittelverwendung, das könnte vor allem auch ein Fall für
die Kommunalaufsicht sein.Seite 2 von 3
Seite 3
Hinweis:
Der Bedarf an Sportflächen am Friedrich-List-Berufskolleg und alternati-
ve Standorte für Hallen sollte ggf. nochmals geprüft werden. Das Sport-
und Bäderamt hatte den tatsächlichen Bedarf für das Friedrich-List-
Berufskolleg geprüft, danach wird sogar eine dritte Einfeldsporthalle
benötigt, um alle gesetzlich vorgegebenen Pflichtsportstunden abzude-
cken. Auch deshalb wäre also der Erhalt der Sporthalle J geboten, aller-
dings wären am Standort der bisherigen Halle F zusätzlich zwei überein-
anderliegende Einfeldsporthallen neu zu bauen, also ähnlich wie zu DS
252787 beschlossen. In dem Fall entstünden Mehrkosten für eine späte-
re Sanierung der Halle J von etwa 1 Mio. EUR, aber auch dies würde
den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Spar-
samkeit entsprechen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de