252856-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB Antrag zur Vorlage 252856
Kerndaten
- Nummer
- 252856-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 252856-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Feyza Yildiz CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Inge Stauder 24.06.2025, gez. BBM Wenzel CDU-Änderungsantrag: Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB Antrag zur Vorlage 252856 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anhörung Betriebsausschuss SGB 02.07.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags In Hinblick auf die Godesburg wird folgender Zusatz aufgenommen: 1. Priorisierung gemäß Bauzustand Nach Vorlage der Ergebnisse zur Untersuchung des baulichen Zustands der Godesburg ist die Prioritätenliste unverzüglich auf Grundlage dieser Erkenntnisse zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Generalsanierung vorgezogen werden muss, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. 2. Sicherung des laufenden Betriebs Bis zum Beginn der Generalsanierung sind durch geeignete Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung die Verkehrssicherheit, Nutzbarkeit und der Veranstaltungsbetrieb auf der Godesburg sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Erhaltungsmaßnahmen rechtzeitig zu planen und umzusetzen. Begründung Die Godesburg ist das Wahrzeichen Bad Godesbergs und besitzt als touristisches Ziel sowie Veranstaltungsort eine überregionale Bedeutung. Ein längerfristiger Ausfall des Betriebs – sei es durch bauliche Mängel oder verzögerte Sanierungsmaßnahmen – wäre ein erheblicher Verlust für den Stadtbezirk und die gesamte Stadt Bonn. Die tatsächlichen Sanierungsbedarfe lassen sich seriös erst nach Abschluss der Untersuchungen des Bauzustandes beurteilen. Sollte sich dabei ein gravierenderer Sanierungsbedarf als bislang angenommen ergeben, muss dieSeite 1 von 2 Seite 2 Generalsanierung entsprechend priorisiert werden, um Substanzverluste oder Nutzungsausfälle zu vermeiden. Parallel ist durch vorausschauende Bauunterhaltung sicherzustellen, dass der Betrieb der Godesburg (inkl. Gastronomie, Veranstaltungen und touristischer Nutzung) bis zur Generalsanierung nicht gefährdet wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de