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252856-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB Antrag zur Vorlage 252856

Nummer
252856-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 02.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 252856 Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB

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Änderungsantrag
öffentlich
252856-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Feyza Yildiz
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Inge Stauder
24.06.2025, gez. BBM Wenzel
CDU-Änderungsantrag: Prioritätenliste für
Projekte/Maßnahmen im SGB
Antrag zur Vorlage 252856
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Anhörung
Betriebsausschuss SGB 02.07.2025 Empfehlung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
In Hinblick auf die Godesburg wird folgender Zusatz aufgenommen:
1. Priorisierung gemäß Bauzustand
Nach Vorlage der Ergebnisse zur Untersuchung des baulichen
Zustands der Godesburg ist die Prioritätenliste unverzüglich auf
Grundlage dieser Erkenntnisse zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Generalsanierung
vorgezogen werden muss, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
2. Sicherung des laufenden Betriebs
Bis zum Beginn der Generalsanierung sind durch geeignete
Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung die Verkehrssicherheit,
Nutzbarkeit und der Veranstaltungsbetrieb auf der Godesburg
sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende
Erhaltungsmaßnahmen rechtzeitig zu planen und umzusetzen.
Begründung
Die Godesburg ist das Wahrzeichen Bad Godesbergs und besitzt als
touristisches Ziel sowie Veranstaltungsort eine überregionale Bedeutung. Ein
längerfristiger Ausfall des Betriebs – sei es durch bauliche Mängel oder
verzögerte Sanierungsmaßnahmen – wäre ein erheblicher Verlust für den
Stadtbezirk und die gesamte Stadt Bonn.
Die tatsächlichen Sanierungsbedarfe lassen sich seriös erst nach Abschluss
der Untersuchungen des Bauzustandes beurteilen. Sollte sich dabei ein
gravierenderer Sanierungsbedarf als bislang angenommen ergeben, muss dieSeite 1 von 2
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Generalsanierung entsprechend priorisiert werden, um Substanzverluste oder
Nutzungsausfälle zu vermeiden.
Parallel ist durch vorausschauende Bauunterhaltung sicherzustellen, dass der
Betrieb der Godesburg (inkl. Gastronomie, Veranstaltungen und touristischer
Nutzung) bis zur Generalsanierung nicht gefährdet wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de