252855-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Strategien zur Reduzierung des Leerstands in der Bonner Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 252855-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Hauptbahnhof
- Maximilianpassage
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252855-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB CDU-Antrag: Strategien zur Reduzierung des Leerstands in der Bonner Innenstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Kenntnisnahme Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Antragspunkten nimmt die Verwaltung im Folgenden Stellung: Die Verwaltung unternimmt seit vielen Jahren Maßnahmen zur Belebung der Bonner Innenstadt und zur Reduzierung von Leerständen. Seit 2020 wurden diese Aktivitäten erfolgreich in intensiver Zusammenarbeit mit der Gewerbegemeinschaft city-marketing bonn e.V. und dem Einzelhandelsverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen sowie weiteren Wirtschaftsakteur*innen intensiviert, u.a. mittels • jährlicher Citykonferenzen, • Befragungen von Passant*innen zu deren Zufriedenheit mit der Innenstadt (Drucksachen-Nummern 210102 und 230318), • der Messung und Auswertung von Passantenfrequenzen (Drucksachen- Nummern 1910479, 202295, 220207, 221393), • der Vermarktung innenstadtrelevanter Highlights und Veranstaltungen, • einem Zuschussprogramm für die Innenstadt nach der Pandemie (darin z.B. enthalten der Kussmund-Selfiepoint), • der Einführung eines im Rahmen der Städtebauförderung bezuschussten Innenstadtmanagements und einem darin eingebetteten Verfügungsfonds, aus dem zahlreiche Projekte in der Innenstadt co- finanziert werden, sowie • die Durchführung und die Unterstützung von Veranstaltungen (z.B. des Bonn-Festes durch Übernahme von Programmpunkten). Derzeit findet eine Kampagne zur Bonner Innenstadt in Bonn und in der Region statt, um die Attraktivität der Innenstadt weiter zu bewerben. Zu 1. Regelmäßige Erhebung und Veröffentlichung der Leerstandszahlen • Die Verwaltung erstellt eine vollständige und fortlaufend aktualisierte Liste der leerstehenden Gewerbeimmobilien in derSeite 1 von 6 Seite 2 Innenstadt. Im bundesweiten Vergleich befindet sich die Bonner Innenstadt mit rund 10 Prozent Leerstand (im Jahr 2023, vgl. Drucksachen-Nummer 240726, Anlage 1, S. 61) im Bereich des geringen oder nur vereinzelten Leerstandes. Ein gewisser Leerstand ist immer vorhanden und auch notwendig, um Veränderungen im Besatz, Verkaufsvorgänge, laufende Umnutzungs- oder sonstige Genehmigungsverfahren, juristische Auseinandersetzungen (vgl. Drucksachen-Nr. 252385-01 ST), (Um-)Bauarbeiten etc. ermöglichen zu können (vgl. NRW-Leerstandsreport 2024 der CIMA (Download NRW- Leerstandsreport 2024)). Leerstände von besonderen Magnetbetrieben oder städtebaulich wichtigen Lagen (beispielsweise Karstadt), die die Funktionalität der Innenstadt prägen, wurden und werden von der Verwaltung in den Focus genommen, sodass strukturellen Funktionsverluste vermieden werden. Die Beobachtung und Analyse der Nutzungsänderungen sowie von Leerständen gewerblicher Immobilien, insbesondere in der Bonner Innenstadt, aber auch in weiteren Zentren im Stadtgebiet, gehört zum Verwaltungsgeschäft. Die letzte flächendeckende Bestandserhebung der Einzelhandelsbetriebe wurde im Rahmen der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch das beauftragte Gutachterbüro Stadt + Handel GmbH, Dortmund durchgeführt (DS-Nr.: 240726: Anlage 1, S. 10). Leerstände wurden dabei innerhalb der Geschäftszentren in den Erdgeschosszonen erfasst, wenn diese sich als solche identifizieren ließen. Im Ergebnis kann mit dieser Methode nur der tatsächliche Leerstand zum Erhebungszeitraum und kein struktureller Leerstand erfasst werden. Momentan einsehbare Leerstände müssen kein Ausdruck einer fehlenden Nachfrage sein und können z.B. auf eine aktuelle Sanierungsabsicht zurückgehen. Leerstände in den Obergeschossen, wie beispielsweise in einem Kaufhaus, werden nicht abgebildet. In den dazwischen liegenden Zeiträumen werden Nutzungsänderungen thematisch und in Teilräumen erfasst, wenn Einzelhandelsgutachten im Rahmen von Bauleitplanverfahren erstellt werden. Ergänzend werden Nutzungsänderungen durch Bauanträge und größere private (Um-)Baumaßnahmen sowie Erkenntnisse aus Arbeiten Dritter, wie Berichte von Maklerunternehmen oder der Presse, aufgenommen. Dabei werden Einzelhandel, Gastronomie, sonstige Dienstleistungen, öffentliche Dienstleistungen und selbstverständlich auch Leerstände erfasst. Im April 2025 hat die Wirtschaftsförderung die Nutzungskartierung aus der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Innenstadt vollständig aktualisiert. Über die Ergebnisse wird in einer gesonderten Mitteilungsvorlage (DS-Nr.:253075) berichtet werden. Der jährliche Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn liefert zudem valide gewerblicheSeite 2 von 6 Seite 3 Mietwerte für Ladenlokale. Die systematische Erhebung von momentan einsehbaren Leerständen und Nichtnutzungen ist mit einem zusätzlichen personellen Aufwand verbunden, sofern diese engmaschig und vollumfänglich fortgeschrieben werden soll. Die Verwaltung plant mit Blick auf erforderliche Ressourcen eine jährliche Fortschreibung der Nutzungen – also auch möglicher Leerstände – in der Innenstadt. Die mit dieser Vorgehensweise erhobenen Daten bilden einen wichtigen urbanen Datenbestand. Die zukünftige Integration dieser Daten in die urbane Datenplattform (UDP) sieht die Datengovernance für urbane Daten der Stadt Bonn vor. Hierzu sind die geeigneten Schritte noch zu treffen. Das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation hat dahingehend bislang die Migration des bisherigen Verfahrens Einzelhandel in die UDP eingeplant. Maßnahmen und die Aktualisierungen der notwendigen Datenbestände über diesen Umfang hinaus sind durch die datenerhebende Stelle noch zu berücksichtigen. Zu 2. Proaktive Wirtschaftsförderung und Ansiedlungspolitik • Die Wirtschaftsförderung soll die Eigentümer von Gewerbeimmobilien aktiv und gezielt ansprechen und bei ihrer Vermietungsstrategie (bei Bedarf) unterstützen oder zumindest helfen bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. • Die Stadt entwickelt gemeinsam mit Eigentümern und Investoren ein Anreizsystem für Neugründungen und nachhaltige Geschäftsmodelle. Die Wirtschaftsförderung, hier das Citymanagement sowie der Immobilienservice, berät Unternehmen (Eigentümer*innen wie Mieter*innen) kontinuierlich hinsichtlich ihrer Pläne in der Innenstadt, unter anderem zu planungs- und genehmigungsrelevanten Fragen. Die Verwaltung steht darüber hinaus in einem regelmäßigen Austausch mit Eigentümer*innen, u.a. • über den in 2024 gemeinsam mit dem Innenstadtmanagement eingerichteten neuen „Runden Tisch Eigentümer*innen“ oder • über die jährlich stattfindenden City-Konferenzen sowie selbstverständlich auch • in Einzelgesprächen, wozu beispielsweise die Gesprächsrunde der Immobilieneigentümer der Minus-1-Ebene vor dem Hauptbahnhof gehört oder speziell die Kontakte zur Eigentümerin der Maximilianpassage (Drucksachen-Nr. 252385-01 ST). Grundsätzlich garantiert das Grundgesetz Eigentum und Vertragsfreiheit. Staat und Verwaltung besitzen daher keinen unmittelbaren Zugriff oder ein Mitspracherecht auf das Innenverhältnis zwischen Immobilieneigentümern und Mietern. Die Entscheidung über den Abschluss eines Mietverhältnisses obliegt somit den Immobilieneigentümern. Auf die Rahmenbedingungen einer Immobilie (Zustand des Gebäudes, möglicher Renovierungsstau, Finanzierung von Vorhaben) haben dementsprechend weder Politik noch Verwaltung einenSeite 3 von 6 Seite 4 unmittelbaren Einfluss. Sowohl Immobilieneigentümern als auch nachfragenden Einzelhandelsunternehmen steht es frei, Unterstützung durch Maklerunternehmen zu suchen. Auf dem Immobilienmarkt für die Bonner Innenstadt sind zahlreiche lokal und überregional tätige – viele schon mit langjähriger Erfahrung - Maklerunternehmen aktiv. Ergänzend dazu bietet die Wirtschaftsförderung den kostenfreien Immobilienservice an, an den einerseits die Immobilieneigentümer und Maklerunternehmen ihre Angebote/Exposés melden können, andererseits die nachfragende Seite aus Einzelhandel, Gastronomie usw. die dort gemeldeten Ladenlokale abfragen kann. Im Rahmen der Gründungsförderung bietet die Wirtschaftsförderung für Neugründungen Einzelberatungen, Workshops und Netzwerkveranstaltungen zum Businessplan, zu Fördermöglichkeiten und unternehmerischen Soft-Skills. Diese werden gut frequentiert und erhalten regelmäßig ein positives Feedback. Parallel dazu bieten die Industrie- und Handels- sowie die Handwerkskammer und Verbände (Einzelhandelsverband, Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) neben einem sehr großen Angebot an kommerziellen Beratungsleistungen ein dichtes Netzwerk zur Förderung und Unterstützung von Gründer*innen. Zu. 3. Bürokratische und steuerliche Entlastungen prüfen • Die Verwaltung soll dem Ausschuss darlegen, welche steuerlichen und verwaltungsrechtlichen Entlastungen zur Stärkung des Einzelhandels beitragen können. • Die Auswirkungen der Gewerbesteuererhöhung und der gesplitteten Grundsteuer B auf den Einzelhandel sollen evaluiert werden. Mit Abstand die meisten gesetzlichen Regelungen für die Unternehmen, also auch für den Einzelhandel, sind solche auf der Bundesebene (beispielsweise Steuergesetzgebung, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Haftungsfragen, Aufbewahrungspflichten, Lebensmittelsicherheit, Herkunftsnachweise u.v.a.m.). Die Kommunen haben darauf im Regelfall keinen Einfluss. Für in der Innenstadt ansässige Unternehmen, also auch Einzelhandel und Gastronomie, gelten neben gemeinüblichen Regelungen, wie der Beantragung eines Gewerbescheins, nur wenige Satzungen in kommunaler Zuständigkeit: Beispielsweise Straßenreinigung, Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt (hinsichtlich Werbeanlagen oder Fassadengestaltung), Sondernutzungen für den öffentlichen Raum. Aufkommende Probleme werden in Einzelberatungen oder bei grundsätzlichen Fragen im Rahmen des Innenstadtmanagements oder im Konsultationskreis Einzelhandel (bei dem dieSeite 4 von 6 Seite 5 Wirtschaftsakteure stimmberechtigt beteiligt sind) behandelt und nach einer zeitnahen Lösung gesucht. Grundsätzlich wurden diese Regelungen vielfach gemeinsam mit den Wirtschaftsakteuren entwickelt, z.B. die Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt, mit dem Ziel, ein hochwertiges und einheitliches optisches Erscheinungsbild in der Bonner Innenstadt sicherzustellen. Hinsichtlich Sondernutzungen für den öffentlichen Raum, z.B. für die Außengastronomie, legt die Verwaltung größten Wert auf flexible Lösungen, wie beispielsweise in der Pandemie bewiesen wurde. Nach der Pandemie hat sich gezeigt, dass es für Gastronomen und Gäste attraktiv geblieben ist, Außengastronomie auch in kälteren Jahreszeiten anzubieten und zu nutzen. Die Mehrheit der Gastronomen nutzt daher die Jahrespauschalgebühr, die auf das gesamte Jahr umgelegt günstiger ist als die monatlich abgerechnete Gebühr. Die Stadt unterstützt dabei, ein breites, vielfältiges und möglichst langjähriges Außengastronomieangebot in der Innenstadt zu erhalten und zu fördern. Dabei müssen aber die gestalterische Attraktivität der Flächen und deren offener Charakter mit in den Fokus genommen werden. Grundsätzlich ist eine Nachfolgenutzung eines Ladenlokals durch eine vergleichbare Nutzung baugenehmigungsfrei, da eine Baugenehmigung objekt- und nicht personenbezogen ist. Wenn beispielsweise ein Pop-up Einzelhandelsgeschäft oder eine Galerie in ein bestehendes und genehmigtes Verkaufslokal einzieht, ist dies nicht baugenehmigungspflichtig. Darüber hinaus lässt die Landesbauordnung abweichend von der grundsätzlichen Genehmigungspflicht eine temporäre Nutzungsänderung von bis zu zwölf Monaten ohne Baugenehmigung zu, sofern die Durchführung der Nutzung unter Beifügung der für eine Prüfung erforderlichen Bauvorlagen (mindestens Betriebsbeschreibung und Grundrisse) mindestens einen Monat vor Aufnahme der Nutzung angezeigt wird (§ 64 Abs. 3 BauO NRW). Die Nutzungsänderung kann dann aufgenommen werden, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang erklärt, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Von dieser Vorschrift wurde im Innenstadtbereich bislang jedoch lediglich einmal Gebrauch gemacht für die Installation eines Begegnungscafés in einem Ladenlokal. Soll die Nutzung länger als 1 Jahr erfolgen oder hat sich innerhalb des Jahres die Nutzung etabliert, ist rechtzeitig vor Ablauf dann allerdings ein Bauantragsverfahren notwendig. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung versuchen, Auswertungsmöglichkeiten für die steuerlichen Auswirkungen bei Gewerbe- und Grundsteuer konkret auf die in der Innenstadt ansässigen Unternehmen zu entwickeln. Zu 4. Förderung von innovativen Nutzungskonzepten • Es sollen gemeinsam mit den Eigentümern Modelle zurSeite 5 von 6 Seite 6 Zwischennutzung von Leerständen entwickelt werden, um kurzfristige Belebung zu ermöglichen. • Kreative und nachhaltige Einzelhandelskonzepte sollen gezielt unterstützt werden. Grundsätzlich sind die meisten Immobilieneigentümer an einer dauerhaften und auskömmlichen Vermietung interessiert. Dennoch kann es zu kurz-, mittel- und langfristigen Leerständen kommen. Auch Zwischennutzungen sind für die Mieter*innen kostenintensiv, selbst wenn die Eigentümer*innen auf die Miete (vollständig) verzichten würden: Die Mieter*innen müssen Nebenkosten (Strom, Heizung, Reinigung, anteilige Grundsteuer etc.) tragen, hinzu kommen Versicherungen (z.B. Haftpflicht), die Ausstattung der Ladenlokale, die personelle Besetzung und der Wareneinsatz. Die Wirtschaftsförderung sucht gemeinsam mit dem Innenstadtmanagement bereits aktiv die Vernetzung und den Austausch mit Unternehmen mit kreativen und nachhaltigen Nutzungskonzepten. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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