252854-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zu Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“
Kerndaten
- Nummer
- 252854-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Auf den Steinen Hauptort
- Südstadt
- Weststadt
- Poppelsdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252854-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung zu Große Anfrage der CDU-Fraktion: Sonderprüfung „Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung“ Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Ist es zutreffend, dass der Stadt Bonn seit dem April 2024 ein Gesuch auf Akteneinsicht des späteren Klägers „Auf den Steinen“ vorliegt, welches u. a. die Verwaltungspraxis bei der Einrichtung dieser Fahrradstraße und ihrer Markierungen zum Gegenstand hat? 2. Falls ja, wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, wann der Verwaltungsvorstand und wann die an der Einrichtung der Fahrradstraße „Auf den Steinen“ beteiligten Dezernate von diesem Akteneinsichtsgesuch des späteren Klägers Kenntnis erlangt haben? 3. Ist es zutreffend, dass das Gesuch auf Akteneinsicht des späteren Klägers „Auf den Steinen“ erst im Februar 2025 durch die Verwaltung zumindest teilweise bewilligt wurde. Wer hat dies entschieden bzw. zu verantworten? Die Fragen zu 1-3 hat die Verwaltung zur Niederschrift der Sitzung des Rates am 24.03.2025 bereits überwiegend beantwortet (TOP 13.2; DS-Nr. 252657). Akteneinsichten werden üblicherweise durch die federführende Dienststelle organisiert. Der Kläger hatte im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens Einsicht in den gesamten Verwaltungsvorgang, zusätzlich wurde ihm im Rahmen der Akteneinsicht im Februar 2025 Gelegenheit gegeben, den gesamten Vorgang einzusehen. 4. Hätten die Bedenken der Bezirksregierung und der Polizei auch bei anderen Varianten der Markierung (beispielsweise einer roten gestrichelten Linie) nach den Prüfungen des RPA auch bestanden? Ob und welcher Variante die Bezirksregierung bzw. die Polizei seinerzeitSeite 1 von 5 Seite 2 zugestimmt hätten, kann die Verwaltung nicht beantworten. Gegen den weiterentwickelten Markierungsstandard mit gestrichelter, roter Linie bestehen seitens beider Behörden keine Einwände. 5. Wenn die Bezirksregierung schreibt, die Markierung sei „nicht zulässig“, ist das für die Verwaltung wirklich dann nur eine Marginale im Rahmen einer Abstimmung und hält die Verwaltung es nicht für notwendig das mit der Bezirksregierung unmittelbar zu klären oder im Verwaltungsvorstand anzusprechen? Auf die Frage wird im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes umfassend eingegangen. Der Verwaltung ist an einem vertrauensvollen Austausch mit der Bezirksregierung, insbesondere als Aufsichtsbehörde, gelegen. Eine grundsätzliche Information des Verwaltungsvorstandes über die abweichende Einschätzung des zuständigen Fachbereichs bei der Bezirksregierung hat stattgefunden, das Rechnungsprüfungsamt hat aber festgestellt, dass die „in der diesbezüglichen Beschlussvorlage enthaltenen Informationen die Bedenken seitens der Polizei und der Bezirksregierung aus Sicht des RPA nicht in ausreichendem Umfang wieder gegeben haben.“ Dies wurde und wird seitens der Verwaltung im Rückblick eingeräumt und wird im Sinne einer guten Fehlerkultur bei zukünftigem Verwaltungshandeln berücksichtigt werden. 6. Der RPA-Bericht zeigt, dass die Oberbürgermeisterin nicht vollumfänglich informiert gewesen ist, sonst hätte sie intervenieren können, daher die Frage, warum die Thematik Fahrradstraßen nach der besagten Verwaltungsvorstandssitzung einen Monat später im jour fixe mit dem Polizeipräsidenten auf die Tagesordnung genommen wurde? Wurde es dadurch nicht doch zum Chef-Thema? Was hatte die Oberbürgermeisterin dazu bewogen, wenn der Sachverhalt für sie gar nicht so umfangreich klar gewesen ist? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Ausführungen im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes verwiesen. Hier wurde bereits ausgeführt, dass es im Rahmen des Jour Fixe nicht darum ging, das Thema fachlich zu erörtern, sondern an die Kooperationsbereitschaft der Beteiligten auf Arbeitsebene zu appellieren. 7. Herr Wiesner betonte in der Ratssitzung, dass er keine Schuldzuweisungen auf andere getätigt hätte. Wie kommt es dann zu den Formulierungen im RPA-Bericht, dass er im ganzen Prozess Wert darauf gelegt hätte, dass die planerischen Ideen von Amt 33 als örtliche Straßenverkehrsbehörde mitgetragen werden und die Mitzeichnung von Herrn Wiesner auf Grundlage der Mitzeichnung von Amt 33 erfolgte? Bei den Ausführungen von Herrn Wiesner handelt es sich nicht um Schuldzuweisungen, sondern um die Darstellung des üblichen Abstimmungsprozesses innerhalb der Verwaltung, die darlegt, dass Entscheidungen nicht allein durch Dezernat III, sondern nach den RegelnSeite 2 von 5 Seite 3 üblicher Abstimmungsprozesse und im Verbund mit den weiteren zuständigen Fachbereichen durch die Verwaltung getroffen wurden und werden. 8. Was werden nächsten Schritte der Oberbürgermeisterin in dieser Sache sein? Die Verwaltung hat, wie bekannt, eine Organisationsuntersuchung zur Optimierung der Prozesse und Organisation im Bereich Mobilität/Verkehr veranlasst, die voraussichtlich bis Ende Juni 2025 abgeschlossen werden kann, sodass die Ergebnisse ab Juli 2025 vorliegen können. Darüber hinaus wurde das Verfahren zur Anordnung sowie der Markierungsstandard für Fahrradstraßen angepasst. Auch hierüber hat die Verwaltung mit Mitteilungsvorlage (DS 252539) informiert. Dem Rat liegt ein Beschlussvorschlag zur entsprechenden Umsetzung für die Sitzung am 8. Mai 2025 vor (DS 252993). 9. Was unternimmt die Oberbürgermeisterin, damit sich derartige Sachverhalte nicht wiederholen und weiterer Schaden von der Stadt Bonn abgewendet wird? Auf die Beantwortung von Frage 8 wird verwiesen. 10. In DS 252539 wird ausgeführt: „In den bereits ausgeführten Straßen kann sie entweder durch Fräsen oder Übermarkieren hergestellt werden. Die Verwaltung sieht aus Gründen der Kosteneffizienz vor, die nachträgliche Umsetzung – unter vorübergehendem Fortbestand der durchgezogenen Linie – im Rahmen späterer, ohnehin anstehender Maßnahmen in den Straßen vorzunehmen, bspw. im Rahmen von Parkraumkonzepten.“ Herr Wiesner erklärte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.03.2025, dass es hierzu eine schriftliche Genehmigung oder Einverständniserklärung der Bezirksregierung Köln gäbe. Hierzu folgende Fragen: a) Wenn dies der Wahrheit entspricht, warum wurde diese bislang nicht zumindest den Fraktionsvorsitzenden und Sprechern im Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet? In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.03.25 erklärte Herr Wiesner lediglich, dass seitens der Bezirksregierung keine Bedenken zum angepassten Markierungsstandard mit gestrichelter Linie erklärt wurden. b) Kosten in welcher Höhe würden schätzungsweise für eine unverzügliche Korrektur der illegalen Markierung mittels Fräsen oder Übermarkieren entstehen? Die Verwaltung schätzt die Kosten für eine Demarkierung aller bereits mit durchgezogener, roter Linie umgesetzten Fahrradstraßen auf etwa 112.000,00 EUR. Die Kosten für die erneute Markierung mit gestrichelter, roter Linie würden schätzungsweise rd. 350.000,00 EUR betragen.Seite 3 von 5 Seite 4 Ob statt der Neumarkierung ein lückenweises Abfräsen möglich ist, um die Strichelung der Markierung herzustellen, und ob dies kostengünstiger zu realisieren wäre, müsste mit der ausführenden Firma abgestimmt werden. Wie bereits mitgeteilt, ist eine nachträgliche Umsetzung im Rahmen von „Sowieso-Maßnahmen“ aus Gründen der Kosteneffizienz aus Sicht der Verwaltung vorzuziehen. c) Wann sollen in welchen von falschen Markierungen betroffenen Straßen entsprechende Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden, im Zuge derer die falschen Markierungen entfernt werden müssen? Eine genaue Terminierung kann erfolgen, sobald Klarheit über den Umsetzungszeitraum für in Frage kommende „Sowieso-Maßnahmen“ besteht. Zu diesen Maßnahmen werden bspw. die Parkraumkonzepte in der Südstadt oder Weststadt/Poppelsdorf gehören, deren Umsetzung in der Arbeitsplanung aktuell für die Jahre 2026/2027 vorgesehen ist. Darüber hinaus wird bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in Fahrradstraßen geprüft werden, ob in diesem Zuge die Markierung korrigiert werden kann. 11. In gleicher Mitteilung führt die OB aus: „Die Verwaltung hat den Bonner Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die rote Begleitlinie künftig als Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1:2 gestrichelt markieren.“ Hierzu folgende Fragen: a) Trifft es zu, dass der Oberbürgermeisterin eine Stellungnahme Ihres eigenen Rechtsamtes vom 17.03.2023 vorliegt, aus der klar hervorgeht, dass für die Festlegung des Markierungsstandards der Rat und nicht die Oberbürgermeisterin zuständig ist? b) Wenn ja, warum versucht die Oberbürgermeisterin wissentlich unter Überschreitung ihrer Kompetenzen, erneut den Markierungsstandard ohne Ratsbeschluss zu ändern? Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Bestätigung des angepassten Markierungsstandards für die Sitzung am 8. Mai 2025 vorgelegt. 12. In der Terminvorbereitung für den Jour fixe mit dem Polizeipräsidenten am 06.07.2022 findet sich der eindeutige Hinweis an die Oberbürgermeisterin, dass die Arbeitsebene der Polizei bereits im Mai 2022 mit einer Fachaufsichtsbeschwerde für den Fall der Umsetzung des Markierungsstandards gedroht hat. Hierzu folgende Fragen: a) Hat die OB mit dem Polizeipräsidenten über den Markierungsstandard und die Fachaufsichtsbeschwerde gesprochen und wenn ja mit welchen Inhalten und Ergebnissen im Detail? Auf die Beantwortung von Frage 6 wird verwiesen. b) Sofern die OB intern keine weiteren Veranlassungen aufgrund des Hinweises auf eine Fachaufsichtsbeschwerde getroffen hat (z.B. weitere Informationen vom Stadtbaurat anzufordern): Wie erklärt dieSeite 4 von 5 Seite 5 Oberbürgermeisterin ihre Untätigkeit vor dem Hintergrund, dass sie angeblich nicht im Detail über den Dissens mit Polizei und Bezirksregierung über den Markierungsstandard informiert gewesen sein will? Auf die Beantwortung von Frage 6 wird verwiesen. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de