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252852-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Schaffung weiterer B+R Flächen in Form von Fahrradanlehnbügel am Beuler Bahnhof

Nummer
252852-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Beuel Bahnhof Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252852 Bürgerantrag: Schaffung weiterer B+R Flächen in Form von Fahrradanlehnbügel am Beuler Bahnhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252852-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Schaffung
weiterer B+R Flächen in Form von
Fahrradanlehnbügel am Beuler Bahnhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die angespannte Fahrradabstellsituation rund um den Beueler Bahnhof ist der
Verwaltung grundsätzlich bekannt, dies war mit ein Grund ein automatisches
Fahrradparkhaus zu errichten.
Im Bürgerantrag wird korrekt geschildert, dass es bis zum Start der
Baumaßnahmen zur S13 am Zugang zu Gleis 1 zwei größere überdachte
Fahrradabstellanlagen gab. Diese mussten für Baustelleneinrichtungflächen
weichen. Eine Wiederherstellung der Anlage ist nach Ende der
Baumaßnahmen vorgesehen.
Als Ausgleich wurden auf dem Bahnhofsvorplatz mehrere mobile
Fahrradabstellanlagen aufgestellt. Hierbei mussten gewisse Abstandsflächen
und Rettungswege zum Gebäude freigehalten werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich der komplette Bahnhofsvorplatz, wie
auch die angrenzenden Flächen südlich des Bahnhofs nicht im städtischen
Eigentum befinden, sondern der Deutschen Bahn gehören (siehe Karte in
Anhang 1, gelb eingefärbt sind die Flächen im Eigentum der Stadt Bonn).
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung erneut auf die Deutsche Bahn
zugehen und sich erkundigen ob und inwiefern noch weitere Abstellanlagen auf
den bahnhofsnahen Flächen zu Verfügung gestellt werden können.
Der kommunale Ordnungsdienst wird den Bürgerantrag zum Anlass nehmen,
die Fahrradständer und deren Umgebung am Beueler Bahnhof auf sogenannte
Fahrradleichen zu überprüfen. Fahrräder, die eindeutig fahruntüchtig sind,
werden im Rahmen dieser Kontrolle markiert und zur Entfernung freigegeben.
Fahrräder, die einen verlassenen Eindruck machen, werden markiert und mit
einem Vermerk versehen, diese innerhalb einer festgelegten Frist zu entfernen.
Sind die Fahrräder nach Ablauf der Frist noch an gleicher Stelle, so werden
diese dem Fundbüro der Stadt Bonn zugeführt. Zu berücksichtigen gilt hierbei
die Lagerkapazität des Fundbüros, wonach die Frist festgelegt wird. Das Lager
des Fundbüros muss bei Überfüllung erst im Rahmen einer
Fundsachenversteigerung geleert werden, bevor neue FahrräderSeite 1 von 3
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aufgenommen werden können.
Für evtl. hieraus entstehende Verzögerungen bittet die Verwaltung um
Verständnis.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Antrag anzunehmen.
Hiermit ist das Verfahren nach § 24 GO NRW abgeschlossen.
Anlage/n
1 Kartenausschnitt Beuel Bahnhof (öffentlich)Seite 2 von 3
Maßstab 1: 750 Datum: 15.04.2025
30 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de