252852-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Schaffung weiterer B+R Flächen in Form von Fahrradanlehnbügel am Beuler Bahnhof
Kerndaten
- Nummer
- 252852-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Beuel Bahnhof Hauptort
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252852-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Bürgerantrag: Schaffung weiterer B+R Flächen in Form von Fahrradanlehnbügel am Beuler Bahnhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die angespannte Fahrradabstellsituation rund um den Beueler Bahnhof ist der Verwaltung grundsätzlich bekannt, dies war mit ein Grund ein automatisches Fahrradparkhaus zu errichten. Im Bürgerantrag wird korrekt geschildert, dass es bis zum Start der Baumaßnahmen zur S13 am Zugang zu Gleis 1 zwei größere überdachte Fahrradabstellanlagen gab. Diese mussten für Baustelleneinrichtungflächen weichen. Eine Wiederherstellung der Anlage ist nach Ende der Baumaßnahmen vorgesehen. Als Ausgleich wurden auf dem Bahnhofsvorplatz mehrere mobile Fahrradabstellanlagen aufgestellt. Hierbei mussten gewisse Abstandsflächen und Rettungswege zum Gebäude freigehalten werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich der komplette Bahnhofsvorplatz, wie auch die angrenzenden Flächen südlich des Bahnhofs nicht im städtischen Eigentum befinden, sondern der Deutschen Bahn gehören (siehe Karte in Anhang 1, gelb eingefärbt sind die Flächen im Eigentum der Stadt Bonn). Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung erneut auf die Deutsche Bahn zugehen und sich erkundigen ob und inwiefern noch weitere Abstellanlagen auf den bahnhofsnahen Flächen zu Verfügung gestellt werden können. Der kommunale Ordnungsdienst wird den Bürgerantrag zum Anlass nehmen, die Fahrradständer und deren Umgebung am Beueler Bahnhof auf sogenannte Fahrradleichen zu überprüfen. Fahrräder, die eindeutig fahruntüchtig sind, werden im Rahmen dieser Kontrolle markiert und zur Entfernung freigegeben. Fahrräder, die einen verlassenen Eindruck machen, werden markiert und mit einem Vermerk versehen, diese innerhalb einer festgelegten Frist zu entfernen. Sind die Fahrräder nach Ablauf der Frist noch an gleicher Stelle, so werden diese dem Fundbüro der Stadt Bonn zugeführt. Zu berücksichtigen gilt hierbei die Lagerkapazität des Fundbüros, wonach die Frist festgelegt wird. Das Lager des Fundbüros muss bei Überfüllung erst im Rahmen einer Fundsachenversteigerung geleert werden, bevor neue FahrräderSeite 1 von 3 Seite 2 aufgenommen werden können. Für evtl. hieraus entstehende Verzögerungen bittet die Verwaltung um Verständnis. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Antrag anzunehmen. Hiermit ist das Verfahren nach § 24 GO NRW abgeschlossen. Anlage/n 1 Kartenausschnitt Beuel Bahnhof (öffentlich)Seite 2 von 3 Maßstab 1: 750 Datum: 15.04.2025 30 mSeite 3 von 3
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