252851 · Mitteilungsvorlage
Aktueller Umsetzungsstand der Maßnahmen und Empfehlungen aus dem Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252851
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Schwarzrheindorf Hauptort
- Post Tower
- Netzestraße
- Sternenburgstraße
- Schieffelingsweg
- Pascalstraße
- Sportpark Nord
- An der Josefshöhe
- Wasserland
- Bertha-von-Suttner-Platz
- Adenauerallee
- Friedrich-Ebert-Brücke
- Tannenbusch
- Pützchen
- Auerberg
- Pennenfeld
- Holzlar
- Bonn
- Beuel
- Bad Godesberg
- Hardtberg
- Medinghoven
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252851 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Aktueller Umsetzungsstand der Maßnahmen und Empfehlungen aus dem Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Sportausschuss 22.05.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hatte in seiner Sitzung am 12.12.2019 das Gutachten zur Sportent- wicklung in der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmen und Empfehlungen zu prüfen und einen Vorschlag für eine Umsetzung zu machen (DS 190476). Begleitend zum Prozess der Sportentwicklungsplanung wurde eine Lenkungs- gruppe gegründet mit Vertreter*innen des Schulamtes, Amtes für Soziales und Wohnen, Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Gesundheitsamtes, Stadtpla- nungsamtes, Amtes für Umwelt und Stadtgrün und des Städtischen Gebäude- managements sowie dem Stadtsportbund e.V. und der Behindertengemein- schaft e.V. Die Lenkungsgruppe tagt seit Herbst 2020 regelmäßig zur Prüfung, Umsetzung und Konkretisierung der Maßnahmen und Empfehlungen der Sportentwick- lungsplanung. Das Gutachten enthält Handlungsempfehlungen für 118 Maßnahmen in 8 Handlungsfeldern. Erste Berichte zum Umsetzungsstand der Maßnahmen und Empfehlungen erfolgten im Februar 2022 (DS 190476-03) und im Mai 2023 (DS 230368). Seit der letzten Berichterstattung konnten weitere Maßnahmen umgesetzt bzw. begonnen werden. Im Anhang ist der aktuelle Bearbeitungsstand zu den jewei- ligen Maßnahmen dargestellt. Der Umsetzungsstand wurde 2023 durch eine qualitative Beschreibung der bereits begonnenen Maßnahmen ergänzt. Zudem wurden für die einzelnen Maßnahmen Verantwortlichkeiten definiert. Beim Umsetzungsstand gibt es nun folgende Kategorien: 1.Die Maßnahme ist (vollständig oder teilweise) umgesetzt worden. 2.Die Maßnahme ist bereits begonnen worden. 3.Die Maßnahme ist bereits begonnen und ein laufender Prozess. 4.Die Maßnahme ist noch nicht begonnen worden. 5.Die Maßnahme soll/kann nicht umgesetzt werden.Seite 1 von 7 Seite 2 Im Ergebnis sind 21 Maßnahmen umgesetzt wurden (Vergleich zu 2023: 17 Maßnahmen). Bei 67 Maßnahmen hat die Umsetzung begonnen (Vergleich zu 2023: 64 Maßnahmen), davon sind 46 Maßnahmen ein laufender Prozess. 11 Maßnahmen können oder sollen derzeit nicht umgesetzt werden (Vergleich zu 2023: 10 Maßnahmen). 19 Maßnahmen wurden noch nicht begonnen (Ver- gleich zu 2023: 27 Maßnahmen). Die Gründe hierfür sind in der Tabelle zum Umsetzungsstand angegeben. Die Verwaltung wird dem Sportausschuss weiterhin regelmäßig über den Um- setzungsstand berichten Die Verwaltung beabsichtigt in den nächsten Jahren eine Evaluation der Sport- entwicklungsplanung durchzuführen und diese extern zu beauftragen. Hierfür soll im Doppelhaushalt 2027/2028 ein Haushaltsansatz gebildet werden. Anlage/n 1 Umsetzung der Maßnahmen SEP_Gesamtliste 24.03.2025 (öffentlich)Seite 2 von 7 Maßnahme Nr. Verantwortlich Maßnahme Priorität Umsetzungsstand Qualitative Beschreibung 1 1.1.1 Amt 52 Neuausrichtung der Abstimmungsprozesse bei Projekten mit Sport- und Bewegungsinhalten 1 laufender Prozess Ein ämterübergreifender Austausch findet regelmäßig statt. Sport- und bewegungsbezogene Projekte, bei denen mehrere Ämter beteiligt sind, werden gemeinsam geplant. Zudem wird Sport und Bewegung als Querschnittsthema gesehen und bei Projekten anderer Ämter berücksichtigt (z.B. Umgestaltung Rheinuferpromenade, Aufwertung Park Medinghoven, Schulhofgestaltung Tannenbusch). 2 1.2.1 Amt 52 Etablierung der Lenkungsgruppe für die Sportentwicklungsplanung (SEP) 1 umgesetzt Die im Zusammenhang der Sportentwicklungsplanung eingerichtete Lenkungsgruppe tagt seit September 2020 regelmäßig (2-3x pro Jahr). Die Lenkungsgruppe hat sich zwischenzeitlich eine Geschäftsordnung gegeben. 3 1.2.2 Amt 52 Etablierung von Arbeitsrunden 2 umgesetzt Arbeitsgruppen wurden zu verschiedenen Schwerpunkten gegründet und finden regelmäßig statt (z.B. AG Sport und Nachhaltigkeit, AG Sport und Inklusion, AG Kooperationen OGS / Sportvereine, AG Mountainbike, AG Bolzplätze/Basketballplätze, AGs zu Präventionsprojekten). 4 1.3.1 Amt 52 Erarbeitung vertraglicher Regelungen mit dem Stadtsportbund 1 umgesetzt Es wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Bonn und dem Stadtsportbund abgeschlossen (DS 212312). Es wurden gemeinsame strategische Ziele und Themenschwerpunkte (Nachhaltigkeitskonzept, stärkere Sozialraumorientierung, Stärkung der Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, Förderung des Leistungssports, Belegung von Sporthallen, Netzwerk Sport und Inklusion, Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes, Sport und Bewegung im öffentlichen Raum) und die operativen Aufgaben des SSB (Sport im Park, Sport- und Bewegungsförderung an Schulen, Mitternachtssport, Streetsoccer-Tour, Sportabzeichen, Open Sunday) festgelegt. Eine Aktualisierung soll zukünftig vorgenommen werden. 5 1.3.2 Amt 52 Umsetzung und Evaluation der Sportentwicklungsplanung 2 laufender Prozess Es findet ein regelmäßiger Austausch mit anderen Ämtern und dem SSB statt, um die Umsetzung und Evaluation der Sportentwicklungsplanung zu begleiten und neue Aktivitäten für den Sport in Bonn zu skizzieren. Eine Berichterstattung an die Politik erfolgt regelmäßig. Für den Haushalt 2027/2028 ist angestrebt eine externe Evaluation zu beantragen. 6 1.4.1 Amt 52 Einstellung von sportwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen 1 umgesetzt Drei sportwissenschaftliche Mitarbeiterinnen wurden im Sport- und Bäderamt eingestellt. 7 1.4.2 Amt 52 Neue Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung im Amt 52 1 laufender Prozess Die Themen Sportentwicklungsplanung, informelle Sport und Bewegungsräume im öffentlichen Raum, Leistungssportentwicklung, Sport und Bewegung in Bildungseinrichtungen, Nachhaltigkeit, Inklusion im Sport wurden in die bestehende Organisationsstruktur des Sport- und Bäderamtes aufgenommen. Die Struktur des Amtes ist zuletzt zum 01.01.2024 durch eine Organisationsverfügung angepasst worden. 8 1.4.3 Amt 52 Optimierung des Services des Sport- und Bäderamtes gegenüber Dritten 2 laufender Prozess Die Verbesserung der Verwaltungsverfahren erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Einführung eines digitalen Sportstättenmanagementsystems wird 2025 erfolgen. 9 1.5.1 Amt 52 Ausweitung des Fördermittelmanagements auf private/wirtschaftsbezogene Förderungsmöglichkeiten 2 laufender Prozess Die Fördermittelakquise wurde erfolgreich ausgeweitet. So konnten Fördermittel von Krankenkassen für zwei Bewegungsprojekte sowie Fördermittel von Stiftungen für den Bonn Unity Cup eingeworben werden. Durch Fördermittel vom DOSB konnten zwei neue Sportboxen beschafft werden und es wurden nach Kommunalrichtlinie (ZUG) Mittel für energiesparende Flutlichtbeleuchtung beantragt. 10 1.6 Stadt Bonn Sportentwicklung als Element einer gesamtstädtischen Stadtentwicklung 1 laufender Prozess Sport und Bewegung wird bei Projekten anderer Ämter zunehmend berücksichtigt. Es erfolgt ein regelmäßiger ämterübergreifender Austausch im Rahmen der Lenkungsgruppe Sportentwicklungsplanung. 11 1.7 Amt 61 Verzahnung der Radwegeplanung mit der Sportentwicklungsplanung 2 laufender Prozess Die Radwegeplanung erfolgt durch Amt 61-3 auf der Grundlage der politisch beschlossenen Ziele des Radentscheides (DS 202321). Aus Mitteln des Radentscheids sollen künftig die Fahradabstellanlagen an den Sportstätten modernisiert werden. 12 2.1.1 Amt 52 Projektbezogene Förderung von Vereinen mit besonderen Angeboten 2 laufender Prozess Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Vereine, die Trendsportangebote, Angebote für Menschen mit besonderen Belastungen, Menschen aus anderen Kulturen, besondere innovative Angebote aufnehmen wollen und hierfür einen Bedarf nachweisen, können im Rahmen der Sportförderung projektbezogen temporär im Sinne einer Anschubunterstützung besonders gefördert werden. Die Nachfrage ist bisher gering, eine Aktualisierung des Fördertagbestandes ist geplant. 13 2.1.2 Amt 52 Entwicklung und Umsetzung eines Bäderkonzept 1 laufender Prozess Der Rahmenplan zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft ist im Juni 2020 beschlossen worden (DS 200671). Die noch umzusetzenden Maßnahmen aus dem Bäderkonzept sollen den hoheitlichen Pflichtschwimmunterricht, die Förderung des Breiten- und Leistungssports der Schwimmsportvereine und das Freizeitschwimmen bedarfsgerecht ermöglichen. Zum Umsetzungsstand wird in den politischen Gremien regelmäßig berichtet. 14 2.2.1 SGB, Amt 52 Optimierung der Barrierefreiheit von Sportstätten 2 laufender Prozess Die Barrierefreiheit wird bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Behindertengemeinschaft Bonn wird bei allen Maßnahmen (z.B. Projekte des Förderprogramms Moderne Sportstätte) einbezogen. 15 2.3.1 Amt 52 Einrichtung von Bewegungsgelegenheiten für Joggen, Rad- und Rollsport 1 laufender Prozess Im Rahmen der Weiterentwicklung und Ertüchtigung öffentlicher Räume werden Bewegungsgelegenheiten für Joggen, Rad- und Rollsport mit eingerichtet (z.B. abgeschlossene Projekte: Skatepark Beuel, Skate- und Pumptrack Reuterpark, Mobiler Pumptrack Pützchen, neues Format "Bonn rollt"). 16 2.3.2 Amt 52 Einführung einer Sportbox 2 umgesetzt Durch die Aufstellung von Sportboxen in Bonn können Sport- und Fitnessgeräte im öffentlichen Raum ausgeliehen werden. Die erste Sportbox wurde auf dem Opernrasen 2020 aufgestellt. Diese Box steht seit 2024 auf dem Bürgerplatz neben dem Jugendzentrum in Auerberg. Der Standortwechsel geht mit einem neuen Angebot einher. Seit September 2022 steht eine weitere Sportbox am Post-Tower. Im Rahmen eines Förderprogramms des DOSB sind im Jahr 2023 zwei weiteren Sportboxen (Kurpark Bad Godesberg, Park Medinghoven) aufgestellt worden. Somit stehen aktuell vier Sportboxen zur Verfügung. 17 2.3.3 Amt 52, BG Bonn Erhöhung der Nutzungsqualität für Menschen mit Beeinträchtigung im öffentlichen Raum 2 laufender Prozess Bei neuen Sportangeboten im öffentlichen Raum werden räumliche, geräte- und angebotsbezogene niederschwellige Voraussetzungen geschaffen, um die Sportteilnahme von Menschen mit Beeinträchtigungen zu erhöhen. Umgesetzte Projekte sind z.B. die Umgestaltung des Reuterparks in "Ein Platz für Alle" und Projekte, die im Rahmen des Förderprogramms Moderne Sportstätte 2022 umgesetzt werden. 18 2.3.4 SSB Fortführung des Angebotes "Sport im Park" 1 umgesetzt Das informelle Sportangebot "Sport im Park" wird fortgeführt, um die Sportteilnahme der Bevölkerung zu erhöhen. 20 3.1.1 SGB Sanierung schulischer Sportanlagen mit dem Qualitätsmerkmal Q3/Q4 1 noch nicht begonnen Eine Prioritätenliste wird perspektivisch durch das Sport- und Bäderamt in Abstimmung mit dem SGB erstellt. Als hierfür vorbereitende Maßnahme sind Gebäudezustandsbewertungen in Auftrag gegeben worden. Diese Ergebnisse liegen inzwischen vor und werden derzeit bewertet und abgestimmt. 21 3.1.2 SGB Erarbeitung eines Zeit-Maßnahmenplans für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen 1 bereits begonnen siehe 3.1.1 22 3.1.3 SGB Bereitstellung von Mitteln für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahem 1 laufender Prozess Für die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Sporthallen werden über den Wirtschaftsplan des SGB die benötigten Mittel zur Verfügung gestellt. 23 3.1.4 SGB Prüfung alternativer Modelle 2 bereits begonnen Prüfung, ob kurzfristige Neubaumaßnahmen gebündelt mit privaten Modellen umgesetzt werden können 24 3.2.1 Amt 52 Berücksichtigung von schul- und vereinssportlichen Bedarfen bei geplanten Vorhaben 2 laufender Prozess Schul- und vereinssportliche Bedarfe werden bei geplanten Sanierungsvorhaben fortlaufend berücksichtigt. Schulsportliche Bedürfnisse haben dabei grundsätzlich Priorität. 1. Sport und Stadtentwicklung 2. Sport für alle Menschen 3. Erziehung und Bildung durch den Sport Diverse Projekte an Sportanlagen und im öffentlichen Raum erhöhen die Bewegungsgelegenheiten für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen. Bei Planungsprozessen werden die jeweiligen Nutzergruppen an der Entscheidung für die Gestaltung der Räume beteiligt. Bei allen Infrastrukturmaßnahmen wird berücksichtigt, dass diese multifunktional nutzbar sind. Im Sportausschuss wird regelmäßig über laufende Projekte berichtet. 19 laufender Prozess2 Erhöhung der Bewegungsgelegenheiten für Kinder, Jugendliche und ältere MenschenStadt Bonn2.3.5 # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 7 25 3.2.2 SGB Abstimmung von Sanierungsvorhaben zwischen SGB, dem Schulamt und dem Sport- und Bäderamt 2 laufender Prozess Ein regelmäßiger Austausch findet statt. 26 3.3.1 Amt 52 Ersatz abgängiger Sportgeräte in schulischen Sportanlagen 1 laufender Prozess Die Schulen bennen ihre Bedarfe nach lehrplangerechten Schulsportgeräten. Die Grundschulen, die in sozial belasteten Stadtteilen liegen, werden bevorzugt mit neuen Sportgeräten versorgt. Die Versorgung mit Geräten bezieht sich auf Ausstattung für die Sporthallen, die Sportplätze und die Schulhöfe. 27 3.3.2 Amt 52 Lehrplankonforme Ausstattung der Schulen mit Sportgeräten 2 laufender Prozess Bei dem Neubau von Schulsportanlagen wird zukünftig die Grundausstattung mit Sportgeräten nur nach den aktuellen lehrplanbezogenen Vorgaben der jeweiligen Schule vorgenommen. 28 3.3.3 SGB Berücksichtung ausreichender Lagerflächen bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen 3 laufender Prozess Die Lagerung von Sportgeräten der Sportvereine, die die Schulsportstätte dauerhaft nutzen, wird bei Sanierungs- und Neubauvorhaben besonders berücksichtigt. 29 3.4 Amt 52 Beibehaltung von Schwimmflächen für das Schulschwimmen 1 laufender Prozess Aufgrund der sanierungsbedingten Schließung des Hardtbergbades sind die das Bad nutzenden Schulen seit Herbst 2024 auf andere Schwimmstandorte verteilt worden. Die aktuell verfügbaren Kapazitäten an Wasserflächen sind für das Schulschwimmen bedarfsdeckend. 30 3.5.1 Amt 52 Bereitstellung ausreichender Kapazitäten zur Erfüllung des Pflichtsportunterrichtes 1 laufender Prozess Es erfolgt eine fortlaufende Prüfung und Vergabe freier Kapazitäten. 31 3.6 Amt 51 Erhalt und Ausbau von Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen 2 noch nicht begonnen Bedingt durch einen erheblichen Personalmangel konnte dieses Thema noch nicht durch die Fachabteilung mit den Kindertageseinrichtungen weiterverfolgt werden. Trotz weiterhin bestehender personeller Schwierigkeiten soll die Arbeit an diesem Thema nunmehr zeitnah aufgenommen werden. 32 3.7.1 Amt 52 Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Sport im Ganztag" und Verbesserung der Kooperation mit Schulen 2 laufender Prozess Es wurde eine Arbeitsgruppe "Sport im Ganztag" gegründet, an der das Schulamt, der SSB und Amt 52 teilnehmen. Die Arbeitsgruppe hat eine Umfrage bei OGS-Trägern und Schulen durchgeführt, um die Bedarfe nach Sport- und Bewegungsangeboten zu erfassen und diese der derzeitigen Angebotssituation gegenüberzustellen. Auf Grundlage der Ergebnisse konnten zwischenzeitlich Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen über den SSB aktiv vermittelt werden. 33 3.8.1 Amt 67, SGB Prüfung und Erhöhung der Sicherheit für Schulsport im öffentlichen Raum 2 noch nicht begonnen 34 3.9.1 Amt 67, SGB Initiierung eines Modellversuchs zur Ertüchtigung von Schulhöfen 2 bereits begonnen Eine Priorisierung ist bereits erfolgt. Es ist vorgesehen, mit den Schulhöfen an der St. Hedwig Hauptschule und dem Schulzentrum Hardtberg zu beginnen. Plaunung und Bau erfolgt durch Amt 67-21 (in Zusammenarbeit mit Amt 40). Im März 2025 finden Ortstermine an den Schulhöfen statt, anschließend wird die Umsetzung weiter geprüft. 35 3.9.2 SGB Vorsorgliche Lärmschutzmaßnahmen bei Schulneubauten 2 laufender Prozess 36 3.10.1 Amt 52 Schnittstellenfunktionen zum Tannenbusch-Gymnasium als NRW- Sportschule 2 laufender Prozess Das Sport- und Bäderamt fungiert als Schnittstelle zwischen der NRW-Sportschule Tannenbusch-Gymnasium, den Landesleistungsstützpunkten der Sportfachverbände und den beteiligten Grundschulen und unterstützt diese im Rahmen der Möglichkeiten bei ihrem Ziel, Bildung und Leistungssport zu verbinden. Zur Förderung des Nachwuchs- und Spitzensports wurde eine Kooperationsvereinbarung "Duale Karriere" mit der Staatskanzlei des Landes getroffen. Weiterhin gibt es zur Nachwuchsförderung Kooperationen und Bewegungsangebote an einigen Grundschulen (Konzept "Grundschulsport", Jonas Plass). 37 3.11 Amt 52 Ausbau von Kooperationen zu anderen Sporteinrichtungen 2 laufender Prozess Es gibt Kooperationen und einen regelmäßigen Austausch zu anderen Sportorganisationen z.B. Bundesinstitut für Sportwissenschaften, Fußballkreis Bonn, Special Olympics NRW e.V., Sporthochschule Köln, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS), KGSt Vergleichsring, Deutscher Fechter-Bund e.V., Fußball-Verband Mittelrhein. 38 4.1 SSB Unterstützung von Sportvereinen, die ihre Betreungs-, Sozial- und Sportarbeit neu ausrichten wollen 2 laufender Prozess Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Das Sport- und Bäderamt unterstützt in Kooperation mit dem Amt für Soziales und Wohnen und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie projektorientiert diejenigen Sportvereine, die ihre Betreuungs-, Sozial- und Sportarbeit auf Stadtteile mit Menschen geringerer Teilhabe am Sport neu ausrichten wollen. Sportangebote für Kinder und Jugendliche werden bevorzugt gefördert. 39 4.1.1 Amt 52 Förderung des Ehrenamtes im Rahmen der Sportförderrichtlinien 2 umgesetzt Die Sportförderrichtlinien sehen mittlerweile vor, dass ehrenamtlich erbrachte Tätigkeiten bei der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen von Sportvereinen finanziell in Ansatz gebracht werden können. 40 4.2.1 Amt 52 Erhöhung des nicht organisierten, informellem Sporttreibens 2 laufender Prozess Die Bewegungsraumsituation in den Ortsteilen mit hoher Verdichtung der Räume und einem hohen Anteil an Menschen mit sozialen Belastungen (z.B. Tannenbusch, Auerberg, Bad Godesberg, Pennenfeld) wurde verbessert. Vorhandene Bewegungsflächen wurden aufgewertet bzw. sollen aufgewertet werden. Bei allen Infrastrukturmaßnahmen wird berücksichtigt, dass diese multifunktional nutzbar sind. Im Sportausschuss wird regelmäßig über laufende Projekte berichtet. 41 4.3.1 Amt 51, Amt 67 Bolzplatzoffensive 2 bereits begonnen Zur Umsetzung des Beschlusses DS-Nr. 201928-29 wurden bereits mehrere Bolzplätze benannt, deren Sanierung sinnvoll ist. Ein Zustandsranking lässt sich aufgrund der Vielgestaltigkeit der Bolzplätze nur mit viel Arbeitsaufwand erstellen. Während einige Bolzplätze mit festem Bodenbelag und Toren ausgestattet sind, handelt es sich bei anderen Bolzplätzen lediglich um Wiesenflächen. Auf einigen Bolzplätzen gibt es keine Tore, auf anderen wiederum nur einen Streetballständer. Bolzplätze sind Flächen, die für Kinder zum freien Bewegungsspiel zur Verfügung stehen sollen. Eine Norm oder Definition, was einen Bolzplatz ausmacht, gibt es nicht. Spiel- und Bolzplätze sind zusammen in die Spielplatzbedarfsplanung aufgenommen. Mit der Spielplatzbedarfsplanung (DS-Nr.:230055) werden alle Spiel- und Bolzplätze untersucht und Handlungsbedarfe für die Flächen abgeleitet. Ein Ranking bzw. eine Prioritätenliste wird auf Grundlage mehrerer Kriterien wie z.B. der Ausstattungsqualität, dem Anteil der Spiel- und Bolzplätze mit Handlungsbedarf innerhalb eines Bezirks und dem Grad der Unterversorgung mit Spielplatzflächen innerhalb eines Bezirks erstellt und mit der Spielplatzbedarfsplanung vorgelegt. Es wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme aller vorhandenen Bolzplätze erstellt. Die Priorisierung der Spielplatzbedarfsplanung wurde mit einer eigenen Priorisierung abgeglichen. Entsprechende Mittel zur Planung und Umsetzung werden für HH 27/28 angemeldet. 42 4.4 Amt 67 Berücksichtigung von Bewegungsgelegenheiten bei öffentlichen Freiraumplanungen 1 laufender Prozess Bewegungsangebote werden, wo sinnvoll, bei der Planung für eine breite Nutzergruppe bereits berücksichtigt (z.B. Schulzentrum Tannenbusch). Regelmäßige Abstimmungen finden statt. Eine Tanzfläche wird bei der Rheinufergestaltung berücksichtigt. Bei der Aufwertung des Parks Medinghoven sollen Sportgelegenheiten errichtet werden. 43 4.5 SGB, Amt 52 Prüfung und Schaffung der Barrierefreiheit bei vorhandenen Sportanlagen 1 laufender Prozess Maßnahmen der Barrierefreiheit werden im Rahmen von Sanierungsarbeiten berücksichtigt. 44 5.1.1 SGB Prioritätenliste erstellen zur Mängelbehebung, personelle Verstärkung 1 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 45 5.1.2 SGB Reperaturen bei Gebäuden mit geringen Mängeln durchführen 1 laufender Prozess Umsetzung erfolgt stetig. 46 5.1.3 SGB Neubau Sporthalle Marie-Kahle-Gesamtschule 2 noch nicht begonnen Für einen solchen Neubau konnte derzeit noch kein verfügbares Grundstück ermittelt werden. 47 5.1.4 SGB Neubau einer Sporthalle für die Engelsbachschule und Waldschule 2 noch nicht begonnen Derzeit werden die für einen solchen Neubau in Betracht kommenden Standorte geprüft. Falls der Neubau auf der Fläche des öffentlichen Spielplatzes Netzestraße erfolgt, muss ein realisierbarer Alternativstandort für den Spielplatz vor Umsetzung feststehen und die Kostenübernahme für die Spielplatzverlagerung geklärt sein. 4. Sport als Mittel für sozialen Zusammenhalt 5. Sport und Räume # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 7 48 5.1.5 SGB Prüfung des Neubaus einer Handball-Sporthalle im Stadttbezirk Beuel (siehe auch 7.1.2) 2 bereits begonnen Der aktuelle Sachstand zu dieser Maßnahme ergibt sich aus der Mitteilungsvorlage DS 242092. 49 5.1.6 SGB Sanierung oder Neubau von zwei Einfachhallen am Heinrich-Hertz- Berufskolleg 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 50 5.1.7 SGB Sanierung oder Neubau von zwei Einfachhallen an der Bertolt-Brecht- Gesamtschule 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 51 5.1.8 SGB Sanierung oder Neubau der Sporthalle Sternenburgstraße 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 52 5.1.9 SGB Sanierung der Dreifachhalle des Heinrich-Hertz-Berufskollegs 2 bereits begonnen Teilsanierung ist erfolgt 53 5.1.10 SGB Sanierung der Sporthalle der Bertolt-Brecht-Gesamtschule 2 bereits begonnen Eine Teilsanierung ist erfolgt. Die Sporthalle ist nach dem Brand wieder nutzbar. 54 5.1.11 SGB Sanierung der Josef-Strunck-Halle 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 55 5.1.12 SGB Sanierung der Sporthallen am Abendgymnasium 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 56 5.1.13 SGB Sanierung der Sporthalle an der OGS Andreasschule 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 57 5.1.14 SGB Sanierung der Sporthalle an der Gertrud-Bäumer-Realschule 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 58 5.1.15 SGB Abriss und Neubau der Sporthalle am Schieffelingsweg 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 59 5.1.16 SGB Sanierung der Dreifachhalle Pennenfeld 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 60 5.1.17 SGB Sanierung der Sporthalle KGS Holzlar 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1 61 5.1.18 SGB Entwicklung der weiteren Neubau- und Sanierungsprojekte 2 noch nicht begonnen Priorisierung erfolgt durch das Sport- und Bäderamt. Erledigung im Rahmen der personellen Kapazitäten des SGB. 62 5.2.1 Amt 52 Belegungen über ein Onlineverfahren öffentlich zugänglich machen 1 bereits begonnen siehe 1.4.3 63 5.2.2 Amt 52 Erhöhung der Nutzungskapazitäten zwischen 8.00-13.00 Uhr 2 laufender Prozess Derzeit sind einige Sporthallen aus sanierungsbedingten Gründen geschlossen. Es ergibt sich damit aktuell eine Mangelsituation, so dass in der Folge die verfügbaren Sporthallen stark ausgelastet sind. Es gibt die Überlegung die Benutzungszeitordnung anzupassen. 64 5.2.3 Amt 52 Erhöhung der Nutzungskapazitäten zwischen 13.00-17.00 Uhr 2 laufender Prozess siehe 5.2.2 65 5.2.4 Amt 52 Schaffen von freien Nutzungskapazitäten zwischen 17.00-22.00 Uhr 2 laufender Prozess siehe 5.2.2 66 5.2.5 Amt 52 Neuregelung der Belegung und Vergabe flexibler Nutzungszeiten 1 bereits begonnen Amt 52 hat ein Pilotprojekt zur Überprüfung der Auslastung bestimmter Sporthallen durch den Einsatz von Sensoren beauftragt (siehe hierzu Mitteilungsvorlage DS232372). Nach Beendigung dieses Pilotprojektes wird die Verwaltung zu den Erkenntnissen und dem weiteren Vorgehen berichten. 67 5.2.6 Amt 52 Prüfung der Nutzung von freien Zeiten in nichtstädtischen Sportanlagen 2 laufender Prozess Amt 52 ist mit einigen Eigentümern von nichtstädtischen Sportanlagen im Gespräch. So wird z.B. die Sporthalle an der LVR-Christopherusschule auch in den Abendstunden den Vereinen zur Verfügung gestellt. Zeiten im Berufskolleg Rhein-Sieg Kreis und im Ausbildungszentrum des Telekom Domes wurden angemietet. Angefragt wurden zudem alle nichtstädtischen Schulen in Bonn und Umlandkommunen. 68 5.2.7 Amt 52 Einführung eines Anreizsystems für die freiwillige Abgabe nicht genutzter Hallenzeiten 2 soll derzeit nicht umgesetzt werden 69 5.2.8 Amt 52 Nutzung der freien Kapazitäten durch andere gemeinwohlorientierte Nutzungen 2 soll derzeit nicht umgesetzt werden siehe hierzu 5.2.2. Aufgrund der bestehenden Mangelsituation kann diese Maßnahme derzeit nicht umgesetzt werden. 70 5.2.9 Amt 52 Ergänzung des Sportstättenkatasters 2 bereits begonnen Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Sportstättenbelegungsmanagements soll auch das Sportstättenkataster in eine ganzheitliche Lösung integriert werden. 71 5.3.1 Amt 52 Umgestaltung des Reuterparks zum "Ein Platz für alle" 1 bereits begonnen Der Reuterpark wurde in einen inklusiven Sport- und Freizeitplatz für alle Generationen umgewandelt. Die Arbeiten am 1. Bauabschnitt sind abgeschlossen. Dieser umfasst den südlichen Parkbereich um das Haus der Jugend mit einer Fläche von ca. 15.000 qm. Gebaut wurde eine inklusive Skate- und Pumptrackanlage, zwei Spielplatzinseln, eine Bouleinsel, eine große Liegewiese und eine Hundeauslaufwiese. Die Vorentwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt wurde beschlossen (DS242008). Hier sind Multifunktionsflächen für den Sport, Baketball, Calisthenics Geräte, eine Boulderwand und eine öffentliche Toilettenanlage geplant. Eine Umsetzung ist für 2026 geplant. 74 5.3.4 Amt 67, bonnorange AöR Optimierung der Sauberkeit und Pflege von öffentlichen Freiräumen, die Schulen nutzen 2 laufender Prozess Der Pflegestandard der öffentlichen Parkanlagen ist i. d. R. gut. Er ist wesentlich von den personellen und finanziellen Ressourcen des Amts abhängig. Die Müllbeseitigung (Sauberkeit) ist Aufgabe der bonnorange AöR. 75 5.3.5 Amt 67 Fitnessparcours Pascalstraße - Holzhackschnitzel für kurzfristige Nutzung 2 umgesetzt 76 5.3.6 Amt 67 Fitnessparcours Pascalstraße - Intensivierung der Pflege 2 umgesetzt 77 5.3.7 Amt 67 Fitnessparcours Pascalstraße - Umsiedlung an einen anderen Ort 2 soll derzeit nicht umgesetzt werden Der Outdoor-Fitnessparcours wird am Standort gut angenommen, eine Umsiedlung ist deshalb nicht vorgesehen. 78 5.3.8 noch festzulegen Derletal - Erhöhung der Sicherheit 2 noch nicht begonnen 79 5.3.9 Derletal - Zugang zu Sanitäranlagen 2 soll derzeit nicht umgesetzt werden Bei den Maßnahmen im Derletal wäre der Naturschutz zu beachten, da es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt. Für Aufbauten wie Toiletten wäre daher eine Genehmigung oder Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde notwendig. 80 5.3.10 Amt 52 Derletal - Installation einer Discgolf-Anlage 1 umgesetzt Das Projekt ist abgeschlossen. Die Anlage wurde im November 2020 eröffnet. Umgestaltung des Endenicher ParksAmt 52, Amt 67 Für einen Teilbereich der Bolzplatzfläche am TüV-Medinghoven wurde der B-Plan geändert mit dem Ziel eine öffentliche Kindertagesstätte an dem Standort zu realisieren. Die Sanierung der verbleibenden Bolzplatzfläche wurde daher bis zur Fertigstellung der Kitabaumaßnahme zurückgestellt. Ein Termin für die bauliche Fertigstellung der Kindertagesstätte ist zurzeit nicht absehbar. Die Sanierung bzw. Überplanung der Bolzplatzfläche am TüV Medinghoven wurde aufgrund der Zeitschiene zunächst als Maßnahme für eine spätere Umsetzung aus investiven Mitteln der Pauschale zur Umsetzung der Sportentwicklungsplanung vorgeschlagen (vergleiche Vermerk vom 10.08.2021 zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 08.06.2021 - DS-Nr.: 201928-29). bereits begonnen1 Der Endenicher Park soll in einen öffentlich zugänglichen, ganzjährlich nutzbaren Sport- und Bewegungspark ausgebaut werden (DS 210758). Die Entwurfsplanung wurde beschlossen (DS242008). Die Umsetzung ist für 2026 geplant.72 73 noch nicht begonnen2 Neugestaltung der Wiese gegenüber dem TÜV als Sport- und ErlebnisflächeAmt 675.3.3 5.3.2 # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 7 81 5.3.11 Amt 52 Prüfung der Legalisierung einer Mountainbike-, Dirtbike-, Downhill- Strecke 2 bereits begonnen Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden veröffentlicht. Die weiteren Maßnahmen (Bürgerbeteiligung, Beauftragung Gutachten) zur Errichtung eines legalen Mountainbike- Korridors wurden geändert beschlossen (DS 220891).Mit wesentlichen Akteuren (Naturschutzverbände, Vertreter der Mountainbikeszene, Untere Naturschutzbehörde, Deutscher Alpenverein) haben Gespräche stattgefunden und werden fortgesetzt. 82 5.3.12 Amt 67 Rigal'sche Wiese - Anbringung von Hecken für mehr Schutz 3 soll derzeit nicht umgesetzt werden 83 5.3.13 Amt 67 Rheinaue - Installation von kleinen Fußballtoren 3 kann derzeit nicht umgesetzt werden 84 5.3.14 Amt 67 Rheinaue - Erhöhung der Barrierefreiheit der Wegeführung 3 kann derzeit nicht umgesetzt werden 85 5.3.15 Amt 67 Rheinaue - Installation von Sitzmöglichkeiten 3 kann derzeit nicht umgesetzt werden 86 5.3.16 noch festzulegen Rheinaue - Verbesserung des Zugangs zu Sanitäranlagen 3 kann derzeit nicht umgesetzt werden 87 5.3.17 Amt 52 Marktwiesen Pützchen - Temporäre Container für Materiallagerung 2 soll derzeit nicht umgesetzt werden Auf einem Teil des ehemaligen Sportplatzes wurde ein mobiler Pumptrack aufgestellt. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren zur Nachnutzung der Fläche von Pützchens Marktwiesen ist gestartet. 88 5.3.18 Amt 67 "Erzberger Ufer" - Sanierung der Tribünen und Sanitäranlagen 2 bereits begonnen 89 5.3.19 Amt 67 "Erzberger Ufer" - Installation von Sitzmöglichkeiten 2 bereits begonnen 90 5.3.20 Amt 67 Hofgarten - Verbesserung der Spielflächen für Boule 2 umgesetzt 91 5.3.21 Amt 67 Hofgarten - Schaffung von Zugängen zu Sanitäranlagen 2 umgesetzt 92 5.3.22 Amt 67 Hofgarten - Ausstattung mit weiteren Sitzmöglichkeiten 2 umgesetzt 93 6.1.1 Amt 52 Identifizierung der zu verbessernden Verwaltungsverfahren und Lösungen 1 laufender Prozess Es ist geplant ein Sportstättenmanagement einzuführen. Dies wird Verwaltungsverfahren digitalisieren und vereinfachen. 94 6.1.2 Amt 52 Regelmäßiger Gesprächsaustausch mit dem Stadtsportbund 1 laufender Prozess Es findet ein regelmäßiger Jour fixe mit dem SSB statt, in dem gemeinsame Projekte, Abläufe, Zuständigkeiten und Fragen der Kooperation abgestimmt werden (1x/Monat). 95 6.2.1 Amt 52 Vorlage von Bedarfsplanungen als Voraussetzung zur Förderung von vereinsanlagenen Anlagen 2 soll derzeit nicht umgesetzt werden 96 6.3 Amt 52 Besondere Sportförderung für Vereine mit systematischer und nachhaltiger Zukunftsplanung 1 laufender Prozess Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Vereine, die eine systematische und nachhaltige Zukunftsplanung vornehmen und durchführen, werden besonders gefördert. Die Stadt und der SSB haben gemeinsam eine Informationsseite erstellt, um Vereine bei Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Im November 2023 wurde ein sog. Sideletter zu den Sportförderrichtlinien verabschiedet (DS231488), der zusätzliche Fördertatbestände im Kontakt Klimaschutz und Nachhaltigkeit beinhaltet. Hierfür stehen über den Klimaplan jährlich 80.000 € zur Verfügung. Weiterhin wurde eine Website "Nachhaltiger Sport" der Stadt Bonn erstellt. 97 6.3.1 Amt 52 Ergänzung der Unterstützungsleistungen durch den Stadtsportbund 1 umgesetzt Der Kooperationsvertrag zwischen dem Sport- und Bäderamt und dem Stadtsportbund wurde beschlossen (DS 212312). 98 6.3.2 Amt 52 Beteiligung der Sportvereine an der Sportplatzpflege 1 umgesetzt Ein Pilotprojekt zur Beteiligung an der Pflege von Kunstrasenplätzen wurde mit fünf Sportvereinen gestartet. Die Vereine beteiligen sich an der Pflege der kommunalen Sportplätze, um hierdruch die Qualität der Sportanlagen zu steigern und die Stadt Bonn zu entlasten. Sie erhalten von der Stadt die hierfür notwendigen Pflegegeräte und einen Zuschuss. Die Fortführung des Projektes einschließlich einer Ausweitung sind im Sportausschuss im Februar 2024 beschlossen worden (DS232067). 99 6.3.3 Stadt Bonn Optimierung von Vernetzungen mit Gesundheits-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen 2 umgesetzt Das Sport- und Bäderamt bietet seine Unterstützung bei solchen Projekten des SSB Bonn und seiner Mitgliedorganisationen an, die zur Vernetzung der Sportvereine mit Gesundheits-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen einen wirkungsvollen Beitrag leisten. Zudem gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen Amt 53, Amt 50, Amt 40 und Amt 51. 100 7.1.1 Amt 52, SSB Erarbeitung eines Konzeptes zur Förderung des Leistungssports 2 bereits begonnen Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben im Jahr 2019 zusammen mit dem Stadtsportbund Bonn, dem Kreissportbund Rhein-Sieg und dem Olympiastützpunkt Rheinland die kommunale Arbeitsgemeinschaft Leistungssport Bonn/Rhein-Sieg gegründet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, die überwiegend ehrenamtlich geführten leistungssporttreibenden Vereine bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Seit dem Jahr 2019 hat es regelmäßige Netzwerktreffen gegeben. 101 7.1.2 SGB, Amt 52 Prüfung des Neubaus einer Handball-Sporthalle im Stadttbezirk Beuel (siehe auch 5.1.) 1 umgesetzt Der Prozess ist abgeschlossen. Die Maßnahme wird realisiert (DS 242092). 102 7.1.3 Amt 52 Sanierung und Modernisierung des Sportparks Nord 1 bereits begonnen Die Sanierungsarbeiten im Stadion haben im Januar 2022 begonnen und wurden Ende August 2022 abgeschlossen. Das Naturrasenfeld, die Laufbahn, die leichtathletischen Anlagen sind erneuert worden, vieles wurde für Sportler*innen mit Behinderung angepasst. Die Stadionentwässerung wurde saniert und in eine umweltgerechte Rigolenversickerung eingeleitet. Erneuert wurden auch Bewässerungssystem, Blitzschutz, Lautsprecher sowie drei Zugangstreppen zur Tribüne. Die Nebenanlagen am Mondorfer Bach waerden saniert & erweitert (DS241892). 103 7.2 Amt 52 Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes - Sportstadt Bonn 3 bereits begonnen Erste Gespräche zur Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes haben stattgefunden. 104 7.2.1 Amt 52 Entwicklung einer Leistungssportkonzeption für den Sportpark Nord 3 bereits begonnen siehe 7.1.1. & 7.1.3. Im Jahr 2023 ist im Innenraum des Sportparks Nord mit finanzieller Unterstützung der Stadt ein Obstacle-Run-Parcours (OCR) durch den Verband der Modernen Fünfkämpfer errichtet worden. Dieser dient der Entwicklung des Landesstützpunktes Moderner Fünfkampf. 105 7.2.2 Amt 52 Errichtung sicherer Basketballkörbe zur Stärkung des Basketball- Profils 3 bereits begonnen Das besondere Profil der Bundesstadt Bonn im Basketball wird verstärkt, indem im öffentlichen Raum und in den schulischen Sportanlagen mehr funktional nutzbare, durch das Gebäudemanagement in Kooperation mit dem Schulamt, dem Amt für Umwelt sowie Sport- und Bäderamt sichere Basketballkörbe, dort wo es möglich ist, eingerichtet werden. Neue Basketballplätze gibt es z.B. im Grünzug Nord in Tannenbusch, an der Josefshöhe und in Schwarzrheindorf. Weitere Basketballfelder sind in Planung (z.B. Wasserland, Reuterpark, Endenicher Park). 106 7.2.3 Stadt Bonn Erstellung einer Agenda "Paralympic City" 1 bereits begonnen Diese Maßnahme wird im Leitbildprozess integriert (siehe 7.2.) 107 7.2.4 Stadt Bonn Aufnahme von strategischen Partnerschaften für bedeutende Projekte zur Profilbildung 3 laufender Prozess Es konnten bisher mehrere Projekte initiiert werden, aus denen strategische Partnerschaften erwachsen sind (z.B. mit der Organisation Special Olympics NRW). 7. Sport und Profilbildung 6. Bürgerschaftliches Engagement und Sport Sämtliche Maßnahmen in der Rheinaue müssen unter Berücksichtigung der Denkmalpflege bearbeitet werden. Bei den Maßnahmen in der Rheinaue wäre auch der Naturschutz zu beachten, da es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt. Für Aufbauten wie Fußballtore und Toiletten wäre daher eine Genehmigung oder Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde notwendig. Soll derzeit nicht umgesetzt werden. Auf den Rasenflächen ist Spielen erlaubt. Eine Installation von Fußballtoren würde die Belastung der Rasenflächen punktuell so erhöhen, dass sie zerstört würden. Außerdem würden sie die Pflege der Rasenflächen erheblich erschweren. Die Barrierefreiheit der Wege hängt von der Topografie und Wegeführung ab. Beides ist i. S. d. Denkmalsschutzes unveränderbar. Es gibt durchaus barrierefreie Weg in der Anlage. Einen Anspruch auf ausschließlich barrierefreie Wege gibt es nicht. Sitzmöglichkeiten sind im Rheinauenpark in ausreichendem Maß vorhanden. Eine Ergänzung im Einzelfall ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten im Rheinauenpark ist nicht Aufgabe von Amt 67. Wir beteiligen uns gerne bei der Standortwahl. Es sei darauf hingewiesen, dass dies möglicherweise die Herstellung von Schmutzwasserkanälen in der Anlage erfordert. Der Bereich wird im Rahmen des Masterplanes 2.0 umgestaltet. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Mitzeichnung für die politische Beratung. Der Beschluss Entwurf soll Mitte März, Einleitung Vergabeverfahren wird separat erfolgen. Die Umsetzung des zweiten Bauabschnittes (Bereich: Erzberger Ufer) soll Ende 2025 /Anfang 2026 beginnen. Wurde im Rahmen der Baumaßnahme "Stockentor, Alter Zoll" (Masterplan) bereits umgesetzt. Nach festgestellten Mängeln der Belagsfläche sollen diese voraussichtlich im ersten Quartal 2025 behoben werden. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 7 108 7.2.5 Amt 52 Nutzung digitaler Kommunikationsmedien für Öffentlichkeitsarbeit 3 laufender Prozess Durch die Zusammenarbeit mit dem Presseamt werden die Möglichkeiten Sportangebote, Sportstätten und Sportevents in Bonn durch Nutzung digitaler Kommunikationsmedien (Instagram, Homepage, Facebook, Twitter u. a.) gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen, zunehmend genutzt (Öffentlichkeitsarbeit bei der Eröffnung von Sportanlagen, Sportveranstaltungen. Der Sport gewinnt zunehmend innerhalb der öffentlichen Aufmerksamkeit auf den medialen Kanälen an Bedeutung. 109 7.3.1 Stadt Bonn Prüfung der Chancen und Risiken einer Bewerbung für Weltereignisse, z.B. Olympische Spiele 3 umgesetzt Der Prozess um eine mögliche Bewerbung zur Austragung Olympische Spiele wird derzeit auf der Ebene des DOSB beraten. 110 7.3.2 Amt 52 Akquise und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen 2 laufender Prozess Die Akquise und Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen werden weiterhin finanziell und durch personelle und Beratungsleistungen unterstützt, sofern sie für die Stadt und Bevölkerung von herausragender Bedeutung sind. 2024 wurde erstmalig das Tennisturnier "Bonn Open" umgesetzt. Eine Fortfürhung für 2025 ist geplant. Weiterhin findet jährlich der Bonn Marathon statt und 2025 findet erstmalig der Bonn Triathlon statt. 111 7.4.1 Amt 52 Einführung von neuen Ehrungs- und Auszeichnungsformaten für Sportvereine und Schulen 3 umgesetzt Im Jahr 2023 und 2024 ist die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler in einem neuen Format durchgeführt worden. Das neue Format wird in 2025 fortgesetzt. 112 8.1.1 Amt 61 Förderung des Radfahrens und des Rollsports durch Erweiterung und Verbesserung vorhandener Wege 2 laufender Prozess Umsetzung durch 61-3 u.a. auf Grundlage der Ziele des Radentscheides (DS 202321), aktuelle Maßnahmen z.B. Fahrradstraße, Bertha von Suttner Platz, Adenauerallee, Radpendlerroute Bornheim-Alfter Bonn 113 8.1.2 Amt 52 Aufnahme des Ziels "Nachhaltigkeit" und neuer Fördertatbestände in die Sportförderrichtlinien 2 umgesetzt Das Förderungsziel „Nachhaltigkeit“ wurde in die Sportförderrichtlinien aufgenommen. Vereine, die in diesem Bereich Projekte durchführen und beispielhafte Erfolge vorweisen, erhalten zusätzliche Förderungen. Die Mittel für die Sportförderung wurden hierfür aufgestockt. Die Kriterien für das Förderziel „Nachhaltigkeit“ wurden, auf der Grundlage der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie, in einem Abstimmungsprozess festgelegt.Im November 2023 wurde ein sog. Sideletter zu den Sportförderrichtlinien verabschiedet (DS231488), der zusätzliche Fördertatbestände im Kontakt Klimaschutz und Nachhaltigkeit beinhaltet. Hierfür stehen über den Klimaplan einmalig 160.000 € zur Verfügung. 115 8.2 Amt 52, Amt 61 Sicherung von Bewegungsräumen in verdichteten Wohngebieten 1 laufender Prozess Ämterübergreifender Austausch findet statt, um Bewegungsräume in verdichteten Wohngebieten zu sichern. Eine Beteiligung des Amt 52 findet regelmäßig statt, z.B. bei Freiraumplanungen und Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) sowie Masterplänen. 117 8.4.1 SGB, Amt 52 Prüfung von sportbezogenen Bauvorhaben auf Nachhaltigkeit 2 laufender Prozess Bauvorhaben werden einer Nachhaltigkeitsprüfung (ökonomisch, ökologisch, sozial, sportlich) unterzogen. Bedarf wird von Amt 52 gemeldet. 118 8.4.2 Amt 52 Förderung von Vereinen, die Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung von Energiekosten ergreifen 2 umgesetzt Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Das Sport- und Bäderamt unterstützt aus Mitteln der Sportförderung Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen, die Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung ihrer Energiekosten ergreifen.s. hierzu auch 6.3 und 8.1.2. 8. Sport und nachhaltige Stadtentwicklung 114 Berücksichtigung der Kriterien der Nachhaltigkeit bei Sanierung und Neubau SGB, Amt 52, Amt 678.3.1 Temporäre Nutzung von Flächen als Sport- und BewegungsräumeAmt 52, Amt 618.1.3 116 2 laufender Prozess laufender Prozess3 Amt 61 prüft auf Anfrage durch Amt 52 temporäre Nutzung von Flächen (Aktuelles Beispiel: Pumptrack Pützchen) / Zudem wird temporäre Nutzung von Flächen als Sport- und Bewegungsräumen in Bauleitverfahren von Amt 61 mitgedacht, d.h. bei einer Überplanung von kommunalen Brachflächen wird geprüft, ob sie als Sport und Bewegungsräume temporär genutzt werden können. Eine temporäre Nutzung erfolgt aktuell beispielsweise beim Beachvolleyballfeld des geschlossenen Melbbades, sowie des angrenzenden Parkplatzes, der als Sportfläche genutzt wird. Im Rahmen des Förderprogramms Moderne Sportstätte wurde auf dem ehemaligen Sportplatz Pützchen ein mobiler Pumptrack aufgestellt. Geplant wird aktuell weiterhin eine Parkour-Anlage unter der Friedrich-Ebert-Brücke. Zudem wird im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen eine interime Nutzung von Hallen und Schwimmhallen geprüft. Es gibt politische Beschlüsse, welche Kriterien der Nachhaltigkeit bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Das SGB setzt diese dann gem. Planungsleitfaden der politischen Beschlüsse (DS-Nr. 211039, 211306, 212355) um. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 7
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