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252851 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Umsetzungsstand der Maßnahmen und Empfehlungen aus dem Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn

Nummer
252851
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Post Tower Straße· Gronau, Bonn
  • Netzestraße Straße· Venusberg, Bonn
  • Sternenburgstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Schieffelingsweg Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Pascalstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Sportpark Nord Straße· Castell, Bonn
  • An der Josefshöhe Straße· Auerberg, Bonn
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Sportausschusses 22.05.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252851
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Aktueller Umsetzungsstand der Maßnahmen und
Empfehlungen aus dem Gutachten zur
Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Sportausschuss 22.05.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 12.12.2019 das Gutachten zur Sportent-
wicklung in der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis genommen und die Verwaltung
beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmen und Empfehlungen zu
prüfen und einen Vorschlag für eine Umsetzung zu machen (DS 190476).
Begleitend zum Prozess der Sportentwicklungsplanung wurde eine Lenkungs-
gruppe gegründet mit Vertreter*innen des Schulamtes, Amtes für Soziales und
Wohnen, Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Gesundheitsamtes, Stadtpla-
nungsamtes, Amtes für Umwelt und Stadtgrün und des Städtischen Gebäude-
managements sowie dem Stadtsportbund e.V. und der Behindertengemein-
schaft e.V.
Die Lenkungsgruppe tagt seit Herbst 2020 regelmäßig zur Prüfung, Umsetzung
und Konkretisierung der Maßnahmen und Empfehlungen der Sportentwick-
lungsplanung.
Das Gutachten enthält Handlungsempfehlungen für 118 Maßnahmen in 8
Handlungsfeldern. Erste Berichte zum Umsetzungsstand der Maßnahmen und
Empfehlungen erfolgten im Februar 2022 (DS 190476-03) und im Mai 2023 (DS
230368).
Seit der letzten Berichterstattung konnten weitere Maßnahmen umgesetzt bzw.
begonnen werden. Im Anhang ist der aktuelle Bearbeitungsstand zu den jewei-
ligen Maßnahmen dargestellt.
Der Umsetzungsstand wurde 2023 durch eine qualitative Beschreibung der
bereits begonnenen Maßnahmen ergänzt. Zudem wurden für die einzelnen
Maßnahmen Verantwortlichkeiten definiert.
Beim Umsetzungsstand gibt es nun folgende Kategorien:
1.Die Maßnahme ist (vollständig oder teilweise) umgesetzt worden.
2.Die Maßnahme ist bereits begonnen worden.
3.Die Maßnahme ist bereits begonnen und ein laufender Prozess.
4.Die Maßnahme ist noch nicht begonnen worden.
5.Die Maßnahme soll/kann nicht umgesetzt werden.Seite 1 von 7
Seite 2
Im Ergebnis sind 21 Maßnahmen umgesetzt wurden (Vergleich zu 2023: 17
Maßnahmen). Bei 67 Maßnahmen hat die Umsetzung begonnen (Vergleich zu
2023: 64 Maßnahmen), davon sind 46 Maßnahmen ein laufender Prozess. 11
Maßnahmen können oder sollen derzeit nicht umgesetzt werden (Vergleich zu
2023: 10 Maßnahmen). 19 Maßnahmen wurden noch nicht begonnen (Ver-
gleich zu 2023: 27 Maßnahmen). Die Gründe hierfür sind in der Tabelle zum
Umsetzungsstand angegeben.
Die Verwaltung wird dem Sportausschuss weiterhin regelmäßig über den Um-
setzungsstand berichten
Die Verwaltung beabsichtigt in den nächsten Jahren eine Evaluation der Sport-
entwicklungsplanung durchzuführen und diese extern zu beauftragen. Hierfür
soll im Doppelhaushalt 2027/2028 ein Haushaltsansatz gebildet werden.
Anlage/n
1 Umsetzung der Maßnahmen SEP_Gesamtliste 24.03.2025 (öffentlich)Seite 2 von 7
Maßnahme Nr. Verantwortlich Maßnahme Priorität Umsetzungsstand Qualitative Beschreibung
1 1.1.1 Amt 52
Neuausrichtung der Abstimmungsprozesse bei Projekten mit Sport-
und Bewegungsinhalten 1 laufender Prozess
Ein ämterübergreifender Austausch findet regelmäßig statt. Sport- und bewegungsbezogene Projekte, bei denen mehrere Ämter beteiligt sind, werden gemeinsam geplant.
Zudem wird Sport und Bewegung als Querschnittsthema gesehen und bei Projekten anderer Ämter berücksichtigt (z.B. Umgestaltung Rheinuferpromenade, Aufwertung Park
Medinghoven, Schulhofgestaltung Tannenbusch).
2 1.2.1 Amt 52
Etablierung der Lenkungsgruppe für die Sportentwicklungsplanung
(SEP) 1 umgesetzt
Die im Zusammenhang der Sportentwicklungsplanung eingerichtete Lenkungsgruppe tagt seit September 2020 regelmäßig (2-3x pro Jahr). Die Lenkungsgruppe hat sich
zwischenzeitlich eine Geschäftsordnung gegeben.
3 1.2.2 Amt 52 Etablierung von Arbeitsrunden 2 umgesetzt
Arbeitsgruppen wurden zu verschiedenen Schwerpunkten gegründet und finden regelmäßig statt (z.B. AG Sport und Nachhaltigkeit, AG Sport und Inklusion, AG Kooperationen
OGS / Sportvereine, AG Mountainbike, AG Bolzplätze/Basketballplätze, AGs zu Präventionsprojekten).
4 1.3.1 Amt 52 Erarbeitung vertraglicher Regelungen mit dem Stadtsportbund 1 umgesetzt
Es wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Bonn und dem Stadtsportbund abgeschlossen (DS 212312). Es wurden gemeinsame strategische Ziele und
Themenschwerpunkte (Nachhaltigkeitskonzept, stärkere Sozialraumorientierung, Stärkung der Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, Förderung des Leistungssports, Belegung
von Sporthallen, Netzwerk Sport und Inklusion, Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes, Sport und Bewegung im öffentlichen Raum) und die operativen Aufgaben des SSB
(Sport im Park, Sport- und Bewegungsförderung an Schulen, Mitternachtssport, Streetsoccer-Tour, Sportabzeichen, Open Sunday) festgelegt. Eine Aktualisierung soll zukünftig
vorgenommen werden.
5 1.3.2 Amt 52 Umsetzung und Evaluation der Sportentwicklungsplanung 2 laufender Prozess
Es findet ein regelmäßiger Austausch mit anderen Ämtern und dem SSB statt, um die Umsetzung und Evaluation der Sportentwicklungsplanung zu begleiten und neue Aktivitäten
für den Sport in Bonn zu skizzieren. Eine Berichterstattung an die Politik erfolgt regelmäßig. Für den Haushalt 2027/2028 ist angestrebt eine externe Evaluation zu beantragen.
6 1.4.1 Amt 52 Einstellung von sportwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen 1 umgesetzt Drei sportwissenschaftliche Mitarbeiterinnen wurden im Sport- und Bäderamt eingestellt.
7 1.4.2 Amt 52 Neue Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung im Amt 52 1 laufender Prozess
Die Themen Sportentwicklungsplanung, informelle Sport und Bewegungsräume im öffentlichen Raum, Leistungssportentwicklung, Sport und Bewegung in Bildungseinrichtungen,
Nachhaltigkeit, Inklusion im Sport wurden in die bestehende Organisationsstruktur des Sport- und Bäderamtes aufgenommen. Die Struktur des Amtes ist zuletzt zum 01.01.2024
durch eine Organisationsverfügung angepasst worden.
8 1.4.3 Amt 52
Optimierung des Services des Sport- und Bäderamtes gegenüber
Dritten 2 laufender Prozess
Die Verbesserung der Verwaltungsverfahren erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Einführung eines digitalen
Sportstättenmanagementsystems wird 2025 erfolgen.
9 1.5.1 Amt 52
Ausweitung des Fördermittelmanagements auf
private/wirtschaftsbezogene Förderungsmöglichkeiten 2 laufender Prozess
Die Fördermittelakquise wurde erfolgreich ausgeweitet. So konnten Fördermittel von Krankenkassen für zwei Bewegungsprojekte sowie Fördermittel von Stiftungen für den Bonn
Unity Cup eingeworben werden. Durch Fördermittel vom DOSB konnten zwei neue Sportboxen beschafft werden und es wurden nach Kommunalrichtlinie (ZUG) Mittel für
energiesparende Flutlichtbeleuchtung beantragt.
10 1.6 Stadt Bonn
Sportentwicklung als Element einer gesamtstädtischen
Stadtentwicklung 1 laufender Prozess
Sport und Bewegung wird bei Projekten anderer Ämter zunehmend berücksichtigt. Es erfolgt ein regelmäßiger ämterübergreifender Austausch im Rahmen der Lenkungsgruppe
Sportentwicklungsplanung.
11 1.7 Amt 61 Verzahnung der Radwegeplanung mit der Sportentwicklungsplanung 2 laufender Prozess
Die Radwegeplanung erfolgt durch Amt 61-3 auf der Grundlage der politisch beschlossenen Ziele des Radentscheides (DS 202321). Aus Mitteln des Radentscheids sollen künftig die
Fahradabstellanlagen an den Sportstätten modernisiert werden.
12 2.1.1 Amt 52
Projektbezogene Förderung von Vereinen mit besonderen
Angeboten 2 laufender Prozess
Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Vereine, die Trendsportangebote, Angebote für Menschen mit besonderen Belastungen, Menschen aus anderen Kulturen,
besondere innovative Angebote aufnehmen wollen und hierfür einen Bedarf nachweisen, können im Rahmen der Sportförderung projektbezogen temporär im Sinne einer
Anschubunterstützung besonders gefördert werden. Die Nachfrage ist bisher gering, eine Aktualisierung des Fördertagbestandes ist geplant.
13 2.1.2 Amt 52 Entwicklung und Umsetzung eines Bäderkonzept 1 laufender Prozess
Der Rahmenplan zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft ist im Juni 2020 beschlossen worden (DS 200671). Die noch umzusetzenden Maßnahmen aus dem Bäderkonzept
sollen den hoheitlichen Pflichtschwimmunterricht, die Förderung des Breiten- und Leistungssports der Schwimmsportvereine und das Freizeitschwimmen bedarfsgerecht
ermöglichen. Zum Umsetzungsstand wird in den politischen Gremien regelmäßig berichtet.
14 2.2.1 SGB, Amt 52 Optimierung der Barrierefreiheit von Sportstätten 2 laufender Prozess
Die Barrierefreiheit wird bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Behindertengemeinschaft Bonn wird bei allen Maßnahmen (z.B. Projekte des
Förderprogramms Moderne Sportstätte) einbezogen.
15 2.3.1 Amt 52
Einrichtung von Bewegungsgelegenheiten für Joggen, Rad- und
Rollsport 1 laufender Prozess
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Ertüchtigung öffentlicher Räume werden Bewegungsgelegenheiten für Joggen, Rad- und Rollsport mit eingerichtet (z.B. abgeschlossene
Projekte: Skatepark Beuel, Skate- und Pumptrack Reuterpark, Mobiler Pumptrack Pützchen, neues Format "Bonn rollt").
16 2.3.2 Amt 52 Einführung einer Sportbox 2 umgesetzt
Durch die Aufstellung von Sportboxen in Bonn können Sport- und Fitnessgeräte im öffentlichen Raum ausgeliehen werden. Die erste Sportbox wurde auf dem Opernrasen 2020
aufgestellt. Diese Box steht seit 2024 auf dem Bürgerplatz neben dem Jugendzentrum in Auerberg. Der Standortwechsel geht mit einem neuen Angebot einher. Seit September
2022 steht eine weitere Sportbox am Post-Tower. Im Rahmen eines Förderprogramms des DOSB sind im Jahr 2023 zwei weiteren Sportboxen (Kurpark Bad Godesberg, Park
Medinghoven) aufgestellt worden. Somit stehen aktuell vier Sportboxen zur Verfügung.
17 2.3.3 Amt 52, BG Bonn
Erhöhung der Nutzungsqualität für Menschen mit Beeinträchtigung
im öffentlichen Raum 2 laufender Prozess
Bei neuen Sportangeboten im öffentlichen Raum werden räumliche, geräte- und angebotsbezogene niederschwellige Voraussetzungen geschaffen, um die Sportteilnahme von
Menschen mit Beeinträchtigungen zu erhöhen. Umgesetzte Projekte sind z.B. die Umgestaltung des Reuterparks in "Ein Platz für Alle" und Projekte, die im Rahmen des
Förderprogramms Moderne Sportstätte 2022 umgesetzt werden.
18 2.3.4 SSB Fortführung des Angebotes "Sport im Park" 1 umgesetzt Das informelle Sportangebot "Sport im Park" wird fortgeführt, um die Sportteilnahme der Bevölkerung zu erhöhen.
20 3.1.1 SGB
Sanierung schulischer Sportanlagen mit dem Qualitätsmerkmal
Q3/Q4 1 noch nicht begonnen
Eine Prioritätenliste wird perspektivisch durch das Sport- und Bäderamt in Abstimmung mit dem SGB erstellt. Als hierfür vorbereitende Maßnahme sind
Gebäudezustandsbewertungen in Auftrag gegeben worden. Diese Ergebnisse liegen inzwischen vor und werden derzeit bewertet und abgestimmt.
21 3.1.2 SGB
Erarbeitung eines Zeit-Maßnahmenplans für Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen 1 bereits begonnen siehe 3.1.1
22 3.1.3 SGB
Bereitstellung von Mitteln für Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahem 1 laufender Prozess Für die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Sporthallen werden über den Wirtschaftsplan des SGB die benötigten Mittel zur Verfügung gestellt.
23 3.1.4 SGB Prüfung alternativer Modelle 2 bereits begonnen Prüfung, ob kurzfristige Neubaumaßnahmen gebündelt mit privaten Modellen umgesetzt werden können
24 3.2.1 Amt 52
Berücksichtigung von schul- und vereinssportlichen Bedarfen bei
geplanten Vorhaben 2 laufender Prozess Schul- und vereinssportliche Bedarfe werden bei geplanten Sanierungsvorhaben fortlaufend berücksichtigt. Schulsportliche Bedürfnisse haben dabei grundsätzlich Priorität.
1. Sport und Stadtentwicklung
2. Sport für alle Menschen
3. Erziehung und Bildung durch den Sport
Diverse Projekte an Sportanlagen und im öffentlichen Raum erhöhen die Bewegungsgelegenheiten für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen. Bei Planungsprozessen werden
die jeweiligen Nutzergruppen an der Entscheidung für die Gestaltung der Räume beteiligt. Bei allen Infrastrukturmaßnahmen wird berücksichtigt, dass diese multifunktional
nutzbar sind. Im Sportausschuss wird regelmäßig über laufende Projekte berichtet.
19 laufender Prozess2
Erhöhung der Bewegungsgelegenheiten für Kinder, Jugendliche und
ältere MenschenStadt Bonn2.3.5
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 7
25 3.2.2 SGB
Abstimmung von Sanierungsvorhaben zwischen SGB, dem Schulamt
und dem Sport- und Bäderamt 2 laufender Prozess Ein regelmäßiger Austausch findet statt.
26 3.3.1 Amt 52 Ersatz abgängiger Sportgeräte in schulischen Sportanlagen 1 laufender Prozess
Die Schulen bennen ihre Bedarfe nach lehrplangerechten Schulsportgeräten. Die Grundschulen, die in sozial belasteten Stadtteilen liegen, werden bevorzugt mit neuen
Sportgeräten versorgt. Die Versorgung mit Geräten bezieht sich auf Ausstattung für die Sporthallen, die Sportplätze und die Schulhöfe.
27 3.3.2 Amt 52 Lehrplankonforme Ausstattung der Schulen mit Sportgeräten 2 laufender Prozess
Bei dem Neubau von Schulsportanlagen wird zukünftig die Grundausstattung mit Sportgeräten nur nach den aktuellen lehrplanbezogenen Vorgaben der jeweiligen Schule
vorgenommen.
28 3.3.3 SGB
Berücksichtung ausreichender Lagerflächen bei Sanierungs- und
Neubaumaßnahmen 3 laufender Prozess Die Lagerung von Sportgeräten der Sportvereine, die die Schulsportstätte dauerhaft nutzen, wird bei Sanierungs- und Neubauvorhaben besonders berücksichtigt.
29 3.4 Amt 52 Beibehaltung von Schwimmflächen für das Schulschwimmen 1 laufender Prozess
Aufgrund der sanierungsbedingten Schließung des Hardtbergbades sind die das Bad nutzenden Schulen seit Herbst 2024 auf andere Schwimmstandorte verteilt worden. Die
aktuell verfügbaren Kapazitäten an Wasserflächen sind für das Schulschwimmen bedarfsdeckend.
30 3.5.1 Amt 52
Bereitstellung ausreichender Kapazitäten zur Erfüllung des
Pflichtsportunterrichtes 1 laufender Prozess Es erfolgt eine fortlaufende Prüfung und Vergabe freier Kapazitäten.
31 3.6 Amt 51 Erhalt und Ausbau von Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen 2 noch nicht begonnen
Bedingt durch einen erheblichen Personalmangel konnte dieses Thema noch nicht durch die Fachabteilung mit den Kindertageseinrichtungen weiterverfolgt werden. Trotz
weiterhin bestehender personeller Schwierigkeiten soll die Arbeit an diesem Thema nunmehr zeitnah aufgenommen werden.
32 3.7.1 Amt 52
Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Sport im Ganztag" und
Verbesserung der Kooperation mit Schulen 2 laufender Prozess
Es wurde eine Arbeitsgruppe "Sport im Ganztag" gegründet, an der das Schulamt, der SSB und Amt 52 teilnehmen. Die Arbeitsgruppe hat eine Umfrage bei OGS-Trägern und
Schulen durchgeführt, um die Bedarfe nach Sport- und Bewegungsangeboten zu erfassen und diese der derzeitigen Angebotssituation gegenüberzustellen. Auf Grundlage der
Ergebnisse konnten zwischenzeitlich Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen über den SSB aktiv vermittelt werden.
33 3.8.1 Amt 67, SGB
Prüfung und Erhöhung der Sicherheit für Schulsport im öffentlichen
Raum 2 noch nicht begonnen
34 3.9.1 Amt 67, SGB Initiierung eines Modellversuchs zur Ertüchtigung von Schulhöfen 2 bereits begonnen
Eine Priorisierung ist bereits erfolgt. Es ist vorgesehen, mit den Schulhöfen an der St. Hedwig Hauptschule und dem Schulzentrum Hardtberg zu beginnen. Plaunung und Bau
erfolgt durch Amt 67-21 (in Zusammenarbeit mit Amt 40). Im März 2025 finden Ortstermine an den Schulhöfen statt, anschließend wird die Umsetzung weiter geprüft.
35 3.9.2 SGB Vorsorgliche Lärmschutzmaßnahmen bei Schulneubauten 2 laufender Prozess
36 3.10.1 Amt 52
Schnittstellenfunktionen zum Tannenbusch-Gymnasium als NRW-
Sportschule 2 laufender Prozess
Das Sport- und Bäderamt fungiert als Schnittstelle zwischen der NRW-Sportschule Tannenbusch-Gymnasium, den Landesleistungsstützpunkten der Sportfachverbände und den
beteiligten Grundschulen und unterstützt diese im Rahmen der Möglichkeiten bei ihrem Ziel, Bildung und Leistungssport zu verbinden. Zur Förderung des Nachwuchs- und
Spitzensports wurde eine Kooperationsvereinbarung "Duale Karriere" mit der Staatskanzlei des Landes getroffen. Weiterhin gibt es zur Nachwuchsförderung Kooperationen und
Bewegungsangebote an einigen Grundschulen (Konzept "Grundschulsport", Jonas Plass).
37 3.11 Amt 52 Ausbau von Kooperationen zu anderen Sporteinrichtungen 2 laufender Prozess
Es gibt Kooperationen und einen regelmäßigen Austausch zu anderen Sportorganisationen z.B. Bundesinstitut für Sportwissenschaften, Fußballkreis Bonn, Special Olympics NRW
e.V., Sporthochschule Köln, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS), KGSt Vergleichsring, Deutscher Fechter-Bund e.V., Fußball-Verband Mittelrhein.
38 4.1 SSB
Unterstützung von Sportvereinen, die ihre Betreungs-, Sozial- und
Sportarbeit neu ausrichten wollen 2 laufender Prozess
Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Das Sport- und Bäderamt unterstützt in Kooperation mit dem Amt für Soziales und Wohnen und dem Amt für Kinder, Jugend
und Familie projektorientiert diejenigen Sportvereine, die ihre Betreuungs-, Sozial- und Sportarbeit auf Stadtteile mit Menschen geringerer Teilhabe am Sport neu ausrichten
wollen. Sportangebote für Kinder und Jugendliche werden bevorzugt gefördert.
39 4.1.1 Amt 52 Förderung des Ehrenamtes im Rahmen der Sportförderrichtlinien 2 umgesetzt
Die Sportförderrichtlinien sehen mittlerweile vor, dass ehrenamtlich erbrachte Tätigkeiten bei der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen von Sportvereinen finanziell in Ansatz
gebracht werden können.
40 4.2.1 Amt 52 Erhöhung des nicht organisierten, informellem Sporttreibens 2 laufender Prozess
Die Bewegungsraumsituation in den Ortsteilen mit hoher Verdichtung der Räume und einem hohen Anteil an Menschen mit sozialen Belastungen (z.B. Tannenbusch, Auerberg,
Bad Godesberg, Pennenfeld) wurde verbessert. Vorhandene Bewegungsflächen wurden aufgewertet bzw. sollen aufgewertet werden. Bei allen Infrastrukturmaßnahmen wird
berücksichtigt, dass diese multifunktional nutzbar sind. Im Sportausschuss wird regelmäßig über laufende Projekte berichtet.
41 4.3.1 Amt 51, Amt 67 Bolzplatzoffensive 2 bereits begonnen
Zur Umsetzung des Beschlusses DS-Nr. 201928-29 wurden bereits mehrere Bolzplätze benannt, deren Sanierung sinnvoll ist. Ein Zustandsranking lässt sich aufgrund der
Vielgestaltigkeit der Bolzplätze nur mit viel Arbeitsaufwand erstellen. Während einige Bolzplätze mit festem Bodenbelag und Toren ausgestattet sind, handelt es sich bei anderen
Bolzplätzen lediglich um Wiesenflächen. Auf einigen Bolzplätzen gibt es keine Tore, auf anderen wiederum nur einen Streetballständer. Bolzplätze sind Flächen, die für Kinder zum
freien Bewegungsspiel zur Verfügung stehen sollen. Eine Norm oder Definition, was einen Bolzplatz ausmacht, gibt es nicht. Spiel- und Bolzplätze sind zusammen in die
Spielplatzbedarfsplanung aufgenommen.
Mit der Spielplatzbedarfsplanung (DS-Nr.:230055) werden alle Spiel- und Bolzplätze untersucht und Handlungsbedarfe für die Flächen abgeleitet. Ein Ranking bzw. eine
Prioritätenliste wird auf Grundlage mehrerer Kriterien wie z.B. der Ausstattungsqualität, dem Anteil der Spiel- und Bolzplätze mit Handlungsbedarf innerhalb eines Bezirks und
dem Grad der Unterversorgung mit Spielplatzflächen innerhalb eines Bezirks erstellt und mit der Spielplatzbedarfsplanung vorgelegt. Es wurde eine umfangreiche
Bestandsaufnahme aller vorhandenen Bolzplätze erstellt. Die Priorisierung der Spielplatzbedarfsplanung wurde mit einer eigenen Priorisierung abgeglichen. Entsprechende Mittel
zur Planung und Umsetzung werden für HH 27/28 angemeldet.
42 4.4 Amt 67
Berücksichtigung von Bewegungsgelegenheiten bei öffentlichen
Freiraumplanungen 1 laufender Prozess
Bewegungsangebote werden, wo sinnvoll, bei der Planung für eine breite Nutzergruppe bereits berücksichtigt (z.B. Schulzentrum Tannenbusch). Regelmäßige Abstimmungen
finden statt. Eine Tanzfläche wird bei der Rheinufergestaltung berücksichtigt. Bei der Aufwertung des Parks Medinghoven sollen Sportgelegenheiten errichtet werden.
43 4.5 SGB, Amt 52
Prüfung und Schaffung der Barrierefreiheit bei vorhandenen
Sportanlagen 1 laufender Prozess Maßnahmen der Barrierefreiheit werden im Rahmen von Sanierungsarbeiten berücksichtigt.
44 5.1.1 SGB
Prioritätenliste erstellen zur Mängelbehebung, personelle
Verstärkung 1 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
45 5.1.2 SGB Reperaturen bei Gebäuden mit geringen Mängeln durchführen 1 laufender Prozess Umsetzung erfolgt stetig.
46 5.1.3 SGB Neubau Sporthalle Marie-Kahle-Gesamtschule 2 noch nicht begonnen Für einen solchen Neubau konnte derzeit noch kein verfügbares Grundstück ermittelt werden.
47 5.1.4 SGB Neubau einer Sporthalle für die Engelsbachschule und Waldschule 2 noch nicht begonnen
Derzeit werden die für einen solchen Neubau in Betracht kommenden Standorte geprüft. Falls der Neubau auf der Fläche des öffentlichen Spielplatzes Netzestraße erfolgt, muss
ein realisierbarer Alternativstandort für den Spielplatz vor Umsetzung feststehen und die Kostenübernahme für die Spielplatzverlagerung geklärt sein.
4. Sport als Mittel für sozialen Zusammenhalt
5. Sport und Räume
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 7
48 5.1.5 SGB
Prüfung des Neubaus einer Handball-Sporthalle im Stadttbezirk Beuel
(siehe auch 7.1.2) 2 bereits begonnen Der aktuelle Sachstand zu dieser Maßnahme ergibt sich aus der Mitteilungsvorlage DS 242092.
49 5.1.6 SGB
Sanierung oder Neubau von zwei Einfachhallen am Heinrich-Hertz-
Berufskolleg 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
50 5.1.7 SGB
Sanierung oder Neubau von zwei Einfachhallen an der Bertolt-Brecht-
Gesamtschule 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
51 5.1.8 SGB Sanierung oder Neubau der Sporthalle Sternenburgstraße 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
52 5.1.9 SGB Sanierung der Dreifachhalle des Heinrich-Hertz-Berufskollegs 2 bereits begonnen Teilsanierung ist erfolgt
53 5.1.10 SGB Sanierung der Sporthalle der Bertolt-Brecht-Gesamtschule 2 bereits begonnen Eine Teilsanierung ist erfolgt. Die Sporthalle ist nach dem Brand wieder nutzbar.
54 5.1.11 SGB Sanierung der Josef-Strunck-Halle 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
55 5.1.12 SGB Sanierung der Sporthallen am Abendgymnasium 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
56 5.1.13 SGB Sanierung der Sporthalle an der OGS Andreasschule 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
57 5.1.14 SGB Sanierung der Sporthalle an der Gertrud-Bäumer-Realschule 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
58 5.1.15 SGB Abriss und Neubau der Sporthalle am Schieffelingsweg 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
59 5.1.16 SGB Sanierung der Dreifachhalle Pennenfeld 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
60 5.1.17 SGB Sanierung der Sporthalle KGS Holzlar 2 noch nicht begonnen siehe 3.1.1
61 5.1.18 SGB Entwicklung der weiteren Neubau- und Sanierungsprojekte 2 noch nicht begonnen Priorisierung erfolgt durch das Sport- und Bäderamt. Erledigung im Rahmen der personellen Kapazitäten des SGB.
62 5.2.1 Amt 52 Belegungen über ein Onlineverfahren öffentlich zugänglich machen 1 bereits begonnen siehe 1.4.3
63 5.2.2 Amt 52 Erhöhung der Nutzungskapazitäten zwischen 8.00-13.00 Uhr 2 laufender Prozess
Derzeit sind einige Sporthallen aus sanierungsbedingten Gründen geschlossen. Es ergibt sich damit aktuell eine Mangelsituation, so dass in der Folge die verfügbaren Sporthallen
stark ausgelastet sind. Es gibt die Überlegung die Benutzungszeitordnung anzupassen.
64 5.2.3 Amt 52 Erhöhung der Nutzungskapazitäten zwischen 13.00-17.00 Uhr 2 laufender Prozess siehe 5.2.2
65 5.2.4 Amt 52 Schaffen von freien Nutzungskapazitäten zwischen 17.00-22.00 Uhr 2 laufender Prozess siehe 5.2.2
66 5.2.5 Amt 52 Neuregelung der Belegung und Vergabe flexibler Nutzungszeiten 1 bereits begonnen
Amt 52 hat ein Pilotprojekt zur Überprüfung der Auslastung bestimmter Sporthallen durch den Einsatz von Sensoren beauftragt (siehe hierzu Mitteilungsvorlage DS232372). Nach
Beendigung dieses Pilotprojektes wird die Verwaltung zu den Erkenntnissen und dem weiteren Vorgehen berichten.
67 5.2.6 Amt 52
Prüfung der Nutzung von freien Zeiten in nichtstädtischen
Sportanlagen 2 laufender Prozess
Amt 52 ist mit einigen Eigentümern von nichtstädtischen Sportanlagen im Gespräch. So wird z.B. die Sporthalle an der LVR-Christopherusschule auch in den Abendstunden den
Vereinen zur Verfügung gestellt. Zeiten im Berufskolleg Rhein-Sieg Kreis und im Ausbildungszentrum des Telekom Domes wurden angemietet. Angefragt wurden zudem alle
nichtstädtischen Schulen in Bonn und Umlandkommunen.
68 5.2.7 Amt 52
Einführung eines Anreizsystems für die freiwillige Abgabe nicht
genutzter Hallenzeiten 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
69 5.2.8 Amt 52
Nutzung der freien Kapazitäten durch andere gemeinwohlorientierte
Nutzungen 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden siehe hierzu 5.2.2. Aufgrund der bestehenden Mangelsituation kann diese Maßnahme derzeit nicht umgesetzt werden.
70 5.2.9 Amt 52 Ergänzung des Sportstättenkatasters 2 bereits begonnen Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Sportstättenbelegungsmanagements soll auch das Sportstättenkataster in eine ganzheitliche Lösung integriert werden.
71 5.3.1 Amt 52 Umgestaltung des Reuterparks zum "Ein Platz für alle" 1 bereits begonnen
Der Reuterpark wurde in einen inklusiven Sport- und Freizeitplatz für alle Generationen umgewandelt. Die Arbeiten am 1. Bauabschnitt sind abgeschlossen. Dieser umfasst den
südlichen Parkbereich um das Haus der Jugend mit einer Fläche von ca. 15.000 qm. Gebaut wurde eine inklusive Skate- und Pumptrackanlage, zwei Spielplatzinseln, eine
Bouleinsel, eine große Liegewiese und eine Hundeauslaufwiese. Die Vorentwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt wurde beschlossen (DS242008). Hier sind Multifunktionsflächen
für den Sport, Baketball, Calisthenics Geräte, eine Boulderwand und eine öffentliche Toilettenanlage geplant. Eine Umsetzung ist für 2026 geplant.
74 5.3.4
Amt 67,
bonnorange AöR
Optimierung der Sauberkeit und Pflege von öffentlichen Freiräumen,
die Schulen nutzen 2 laufender Prozess
Der Pflegestandard der öffentlichen Parkanlagen ist i. d. R. gut. Er ist wesentlich von den personellen und finanziellen Ressourcen des Amts abhängig. Die Müllbeseitigung
(Sauberkeit) ist Aufgabe der bonnorange AöR.
75 5.3.5 Amt 67
Fitnessparcours Pascalstraße - Holzhackschnitzel für kurzfristige
Nutzung 2 umgesetzt
76 5.3.6 Amt 67 Fitnessparcours Pascalstraße - Intensivierung der Pflege 2 umgesetzt
77 5.3.7 Amt 67 Fitnessparcours Pascalstraße - Umsiedlung an einen anderen Ort 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden Der Outdoor-Fitnessparcours wird am Standort gut angenommen, eine Umsiedlung ist deshalb nicht vorgesehen.
78 5.3.8 noch festzulegen Derletal - Erhöhung der Sicherheit 2 noch nicht begonnen
79 5.3.9 Derletal - Zugang zu Sanitäranlagen 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
Bei den Maßnahmen im Derletal wäre der Naturschutz zu beachten, da es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt. Für Aufbauten wie Toiletten wäre daher eine Genehmigung
oder Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde notwendig.
80 5.3.10 Amt 52 Derletal - Installation einer Discgolf-Anlage 1 umgesetzt Das Projekt ist abgeschlossen. Die Anlage wurde im November 2020 eröffnet.
Umgestaltung des Endenicher ParksAmt 52, Amt 67
Für einen Teilbereich der Bolzplatzfläche am TüV-Medinghoven wurde der B-Plan geändert mit dem Ziel eine öffentliche Kindertagesstätte an dem Standort zu realisieren.
Die Sanierung der verbleibenden Bolzplatzfläche wurde daher bis zur Fertigstellung der Kitabaumaßnahme zurückgestellt. Ein Termin für die bauliche Fertigstellung der
Kindertagesstätte ist zurzeit nicht absehbar.
Die Sanierung bzw. Überplanung der Bolzplatzfläche am TüV Medinghoven wurde aufgrund der Zeitschiene zunächst als Maßnahme für eine spätere Umsetzung aus investiven
Mitteln der Pauschale zur Umsetzung der Sportentwicklungsplanung vorgeschlagen (vergleiche Vermerk vom 10.08.2021 zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 08.06.2021
- DS-Nr.: 201928-29).
bereits begonnen1
Der Endenicher Park soll in einen öffentlich zugänglichen, ganzjährlich nutzbaren Sport- und Bewegungspark ausgebaut werden (DS 210758). Die Entwurfsplanung wurde
beschlossen (DS242008). Die Umsetzung ist für 2026 geplant.72
73 noch nicht begonnen2
Neugestaltung der Wiese gegenüber dem TÜV als Sport- und
ErlebnisflächeAmt 675.3.3
5.3.2
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 7
81 5.3.11 Amt 52
Prüfung der Legalisierung einer Mountainbike-, Dirtbike-, Downhill-
Strecke 2 bereits begonnen
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden veröffentlicht. Die weiteren Maßnahmen (Bürgerbeteiligung, Beauftragung Gutachten) zur Errichtung eines legalen Mountainbike-
Korridors wurden geändert beschlossen (DS 220891).Mit wesentlichen Akteuren (Naturschutzverbände, Vertreter der Mountainbikeszene, Untere Naturschutzbehörde, Deutscher
Alpenverein) haben Gespräche stattgefunden und werden fortgesetzt.
82 5.3.12 Amt 67 Rigal'sche Wiese - Anbringung von Hecken für mehr Schutz 3
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
83 5.3.13 Amt 67 Rheinaue - Installation von kleinen Fußballtoren 3
kann derzeit nicht
umgesetzt werden
84 5.3.14 Amt 67 Rheinaue - Erhöhung der Barrierefreiheit der Wegeführung 3
kann derzeit nicht
umgesetzt werden
85 5.3.15 Amt 67 Rheinaue - Installation von Sitzmöglichkeiten 3
kann derzeit nicht
umgesetzt werden
86 5.3.16 noch festzulegen Rheinaue - Verbesserung des Zugangs zu Sanitäranlagen 3
kann derzeit nicht
umgesetzt werden
87 5.3.17 Amt 52 Marktwiesen Pützchen - Temporäre Container für Materiallagerung 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
Auf einem Teil des ehemaligen Sportplatzes wurde ein mobiler Pumptrack aufgestellt. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren zur Nachnutzung der Fläche von Pützchens Marktwiesen ist
gestartet.
88 5.3.18 Amt 67 "Erzberger Ufer" - Sanierung der Tribünen und Sanitäranlagen 2 bereits begonnen
89 5.3.19 Amt 67 "Erzberger Ufer" - Installation von Sitzmöglichkeiten 2 bereits begonnen
90 5.3.20 Amt 67 Hofgarten - Verbesserung der Spielflächen für Boule 2 umgesetzt
91 5.3.21 Amt 67 Hofgarten - Schaffung von Zugängen zu Sanitäranlagen 2 umgesetzt
92 5.3.22 Amt 67 Hofgarten - Ausstattung mit weiteren Sitzmöglichkeiten 2 umgesetzt
93 6.1.1 Amt 52
Identifizierung der zu verbessernden Verwaltungsverfahren und
Lösungen 1 laufender Prozess Es ist geplant ein Sportstättenmanagement einzuführen. Dies wird Verwaltungsverfahren digitalisieren und vereinfachen.
94 6.1.2 Amt 52 Regelmäßiger Gesprächsaustausch mit dem Stadtsportbund 1 laufender Prozess Es findet ein regelmäßiger Jour fixe mit dem SSB statt, in dem gemeinsame Projekte, Abläufe, Zuständigkeiten und Fragen der Kooperation abgestimmt werden (1x/Monat).
95 6.2.1 Amt 52
Vorlage von Bedarfsplanungen als Voraussetzung zur Förderung von
vereinsanlagenen Anlagen 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
96 6.3 Amt 52
Besondere Sportförderung für Vereine mit systematischer und
nachhaltiger Zukunftsplanung 1 laufender Prozess
Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Vereine, die eine systematische und nachhaltige Zukunftsplanung vornehmen und durchführen, werden besonders gefördert.
Die Stadt und der SSB haben gemeinsam eine Informationsseite erstellt, um Vereine bei Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Im November 2023 wurde ein sog. Sideletter
zu den Sportförderrichtlinien verabschiedet (DS231488), der zusätzliche Fördertatbestände im Kontakt Klimaschutz und Nachhaltigkeit beinhaltet. Hierfür stehen über den
Klimaplan jährlich 80.000 € zur Verfügung. Weiterhin wurde eine Website "Nachhaltiger Sport" der Stadt Bonn erstellt.
97 6.3.1 Amt 52 Ergänzung der Unterstützungsleistungen durch den Stadtsportbund 1 umgesetzt Der Kooperationsvertrag zwischen dem Sport- und Bäderamt und dem Stadtsportbund wurde beschlossen (DS 212312).
98 6.3.2 Amt 52 Beteiligung der Sportvereine an der Sportplatzpflege 1 umgesetzt
Ein Pilotprojekt zur Beteiligung an der Pflege von Kunstrasenplätzen wurde mit fünf Sportvereinen gestartet. Die Vereine beteiligen sich an der Pflege der kommunalen
Sportplätze, um hierdruch die Qualität der Sportanlagen zu steigern und die Stadt Bonn zu entlasten. Sie erhalten von der Stadt die hierfür notwendigen Pflegegeräte und einen
Zuschuss. Die Fortführung des Projektes einschließlich einer Ausweitung sind im Sportausschuss im Februar 2024 beschlossen worden (DS232067).
99 6.3.3 Stadt Bonn
Optimierung von Vernetzungen mit Gesundheits-, Bildungs- und
Sozialeinrichtungen 2 umgesetzt
Das Sport- und Bäderamt bietet seine Unterstützung bei solchen Projekten des SSB Bonn und seiner Mitgliedorganisationen an, die zur Vernetzung der Sportvereine mit
Gesundheits-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen einen wirkungsvollen Beitrag leisten. Zudem gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen Amt 53, Amt 50, Amt 40 und Amt 51.
100 7.1.1 Amt 52, SSB Erarbeitung eines Konzeptes zur Förderung des Leistungssports 2 bereits begonnen
Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben im Jahr 2019 zusammen mit dem Stadtsportbund Bonn, dem Kreissportbund Rhein-Sieg und dem Olympiastützpunkt Rheinland die
kommunale Arbeitsgemeinschaft Leistungssport Bonn/Rhein-Sieg gegründet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, die überwiegend ehrenamtlich geführten leistungssporttreibenden
Vereine bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Seit dem Jahr 2019 hat es regelmäßige Netzwerktreffen gegeben.
101 7.1.2 SGB, Amt 52
Prüfung des Neubaus einer Handball-Sporthalle im Stadttbezirk Beuel
(siehe auch 5.1.) 1 umgesetzt Der Prozess ist abgeschlossen. Die Maßnahme wird realisiert (DS 242092).
102 7.1.3 Amt 52 Sanierung und Modernisierung des Sportparks Nord 1 bereits begonnen
Die Sanierungsarbeiten im Stadion haben im Januar 2022 begonnen und wurden Ende August 2022 abgeschlossen. Das Naturrasenfeld, die Laufbahn, die leichtathletischen
Anlagen sind erneuert worden, vieles wurde für Sportler*innen mit Behinderung angepasst. Die Stadionentwässerung wurde saniert und in eine umweltgerechte
Rigolenversickerung eingeleitet. Erneuert wurden auch Bewässerungssystem, Blitzschutz, Lautsprecher sowie drei Zugangstreppen zur Tribüne. Die Nebenanlagen am Mondorfer
Bach waerden saniert & erweitert (DS241892).
103 7.2 Amt 52 Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes - Sportstadt Bonn 3 bereits begonnen Erste Gespräche zur Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes haben stattgefunden.
104 7.2.1 Amt 52 Entwicklung einer Leistungssportkonzeption für den Sportpark Nord 3 bereits begonnen
siehe 7.1.1. & 7.1.3. Im Jahr 2023 ist im Innenraum des Sportparks Nord mit finanzieller Unterstützung der Stadt ein Obstacle-Run-Parcours (OCR) durch den Verband der
Modernen Fünfkämpfer errichtet worden. Dieser dient der Entwicklung des Landesstützpunktes Moderner Fünfkampf.
105 7.2.2 Amt 52
Errichtung sicherer Basketballkörbe zur Stärkung des Basketball-
Profils 3 bereits begonnen
Das besondere Profil der Bundesstadt Bonn im Basketball wird verstärkt, indem im öffentlichen Raum und in den schulischen Sportanlagen mehr funktional nutzbare, durch das
Gebäudemanagement in Kooperation mit dem Schulamt, dem Amt für Umwelt sowie Sport- und Bäderamt sichere Basketballkörbe, dort wo es möglich ist, eingerichtet werden.
Neue Basketballplätze gibt es z.B. im Grünzug Nord in Tannenbusch, an der Josefshöhe und in Schwarzrheindorf. Weitere Basketballfelder sind in Planung (z.B. Wasserland,
Reuterpark, Endenicher Park).
106 7.2.3 Stadt Bonn Erstellung einer Agenda "Paralympic City" 1 bereits begonnen Diese Maßnahme wird im Leitbildprozess integriert (siehe 7.2.)
107 7.2.4 Stadt Bonn
Aufnahme von strategischen Partnerschaften für bedeutende
Projekte zur Profilbildung 3 laufender Prozess Es konnten bisher mehrere Projekte initiiert werden, aus denen strategische Partnerschaften erwachsen sind (z.B. mit der Organisation Special Olympics NRW).
7. Sport und Profilbildung
6. Bürgerschaftliches Engagement und Sport
Sämtliche Maßnahmen in der Rheinaue müssen unter Berücksichtigung der Denkmalpflege bearbeitet werden. Bei den Maßnahmen in der Rheinaue wäre auch der Naturschutz zu
beachten, da es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt. Für Aufbauten wie Fußballtore und Toiletten wäre daher eine Genehmigung oder Befreiung der Unteren
Naturschutzbehörde notwendig. Soll derzeit nicht umgesetzt werden.
Auf den Rasenflächen ist Spielen erlaubt. Eine Installation von Fußballtoren würde die Belastung der Rasenflächen punktuell so erhöhen, dass sie zerstört würden. Außerdem
würden sie die Pflege der Rasenflächen erheblich erschweren.
Die Barrierefreiheit der Wege hängt von der Topografie und Wegeführung ab. Beides ist i. S. d. Denkmalsschutzes unveränderbar. Es gibt durchaus barrierefreie Weg in der
Anlage. Einen Anspruch auf ausschließlich barrierefreie Wege gibt es nicht.
Sitzmöglichkeiten sind im Rheinauenpark in ausreichendem Maß vorhanden. Eine Ergänzung im Einzelfall ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten im Rheinauenpark ist nicht Aufgabe von Amt 67. Wir beteiligen uns gerne bei der Standortwahl. Es sei darauf
hingewiesen, dass dies möglicherweise die Herstellung von Schmutzwasserkanälen in der Anlage erfordert.
Der Bereich wird im Rahmen des Masterplanes 2.0 umgestaltet. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Mitzeichnung für die politische Beratung. Der Beschluss Entwurf soll Mitte
März, Einleitung Vergabeverfahren wird separat erfolgen. Die Umsetzung des zweiten Bauabschnittes (Bereich: Erzberger Ufer) soll Ende 2025 /Anfang 2026 beginnen.
Wurde im Rahmen der Baumaßnahme "Stockentor, Alter Zoll" (Masterplan) bereits umgesetzt. Nach festgestellten Mängeln der Belagsfläche sollen diese voraussichtlich im ersten
Quartal 2025 behoben werden.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 7
108 7.2.5 Amt 52 Nutzung digitaler Kommunikationsmedien für Öffentlichkeitsarbeit 3 laufender Prozess
Durch die Zusammenarbeit mit dem Presseamt werden die Möglichkeiten Sportangebote, Sportstätten und Sportevents in Bonn durch Nutzung digitaler Kommunikationsmedien
(Instagram, Homepage, Facebook, Twitter u. a.) gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen, zunehmend genutzt (Öffentlichkeitsarbeit bei der Eröffnung von Sportanlagen,
Sportveranstaltungen. Der Sport gewinnt zunehmend innerhalb der öffentlichen Aufmerksamkeit auf den medialen Kanälen an Bedeutung.
109 7.3.1 Stadt Bonn
Prüfung der Chancen und Risiken einer Bewerbung für
Weltereignisse, z.B. Olympische Spiele 3 umgesetzt Der Prozess um eine mögliche Bewerbung zur Austragung Olympische Spiele wird derzeit auf der Ebene des DOSB beraten.
110 7.3.2 Amt 52 Akquise und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen 2 laufender Prozess
Die Akquise und Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen werden weiterhin finanziell und durch personelle und
Beratungsleistungen unterstützt, sofern sie für die Stadt und Bevölkerung von herausragender Bedeutung sind. 2024 wurde erstmalig das Tennisturnier "Bonn Open" umgesetzt.
Eine Fortfürhung für 2025 ist geplant. Weiterhin findet jährlich der Bonn Marathon statt und 2025 findet erstmalig der Bonn Triathlon statt.
111 7.4.1 Amt 52
Einführung von neuen Ehrungs- und Auszeichnungsformaten für
Sportvereine und Schulen 3 umgesetzt Im Jahr 2023 und 2024 ist die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler in einem neuen Format durchgeführt worden. Das neue Format wird in 2025 fortgesetzt.
112 8.1.1 Amt 61
Förderung des Radfahrens und des Rollsports durch Erweiterung und
Verbesserung vorhandener Wege 2 laufender Prozess
Umsetzung durch 61-3 u.a. auf Grundlage der Ziele des Radentscheides (DS 202321), aktuelle Maßnahmen z.B. Fahrradstraße, Bertha von Suttner Platz, Adenauerallee,
Radpendlerroute Bornheim-Alfter Bonn
113 8.1.2 Amt 52
Aufnahme des Ziels "Nachhaltigkeit" und neuer Fördertatbestände in
die Sportförderrichtlinien 2 umgesetzt
Das Förderungsziel „Nachhaltigkeit“ wurde in die Sportförderrichtlinien aufgenommen. Vereine, die in diesem Bereich Projekte durchführen und beispielhafte Erfolge vorweisen,
erhalten zusätzliche Förderungen. Die Mittel für die Sportförderung wurden hierfür aufgestockt. Die Kriterien für das Förderziel „Nachhaltigkeit“ wurden, auf der Grundlage der
Bonner Nachhaltigkeitsstrategie, in einem Abstimmungsprozess festgelegt.Im November 2023 wurde ein sog. Sideletter zu den Sportförderrichtlinien verabschiedet (DS231488),
der zusätzliche Fördertatbestände im Kontakt Klimaschutz und Nachhaltigkeit beinhaltet. Hierfür stehen über den Klimaplan einmalig 160.000 € zur Verfügung.
115 8.2 Amt 52, Amt 61 Sicherung von Bewegungsräumen in verdichteten Wohngebieten 1 laufender Prozess
Ämterübergreifender Austausch findet statt, um Bewegungsräume in verdichteten Wohngebieten zu sichern. Eine Beteiligung des Amt 52 findet regelmäßig statt, z.B. bei
Freiraumplanungen und Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) sowie Masterplänen.
117 8.4.1 SGB, Amt 52 Prüfung von sportbezogenen Bauvorhaben auf Nachhaltigkeit 2 laufender Prozess Bauvorhaben werden einer Nachhaltigkeitsprüfung (ökonomisch, ökologisch, sozial, sportlich) unterzogen. Bedarf wird von Amt 52 gemeldet.
118 8.4.2 Amt 52
Förderung von Vereinen, die Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung
von Energiekosten ergreifen 2 umgesetzt
Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Das Sport- und Bäderamt unterstützt aus Mitteln der Sportförderung Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen, die
Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung ihrer Energiekosten ergreifen.s. hierzu auch 6.3 und 8.1.2.
8. Sport und nachhaltige Stadtentwicklung
114
Berücksichtigung der Kriterien der Nachhaltigkeit bei Sanierung und
Neubau
SGB, Amt 52, Amt
678.3.1
Temporäre Nutzung von Flächen als Sport- und BewegungsräumeAmt 52, Amt 618.1.3
116 2 laufender Prozess
laufender Prozess3
Amt 61 prüft auf Anfrage durch Amt 52 temporäre Nutzung von Flächen (Aktuelles Beispiel: Pumptrack Pützchen) / Zudem wird temporäre Nutzung von Flächen als Sport- und
Bewegungsräumen in Bauleitverfahren von Amt 61 mitgedacht, d.h. bei einer Überplanung von kommunalen Brachflächen wird geprüft, ob sie als Sport und Bewegungsräume
temporär genutzt werden können. Eine temporäre Nutzung erfolgt aktuell beispielsweise beim Beachvolleyballfeld des geschlossenen Melbbades, sowie des angrenzenden
Parkplatzes, der als Sportfläche genutzt wird. Im Rahmen des Förderprogramms Moderne Sportstätte wurde auf dem ehemaligen Sportplatz Pützchen ein mobiler Pumptrack
aufgestellt. Geplant wird aktuell weiterhin eine Parkour-Anlage unter der Friedrich-Ebert-Brücke. Zudem wird im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen eine interime Nutzung von
Hallen und Schwimmhallen geprüft.
Es gibt politische Beschlüsse, welche Kriterien der Nachhaltigkeit bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Das SGB setzt diese dann gem.
Planungsleitfaden der politischen Beschlüsse (DS-Nr. 211039, 211306, 212355) um.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 21:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de