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252850 · Beschlussvorlage

Substitutionsbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherung

Nummer
252850
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Quantiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.05.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252850
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Substitutionsbehandlung für Menschen ohne
Krankenversicherung
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein „Anonymer Krankenschein Bonn e.V.“ (AKSB) erhält einen jährli-
chen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 € (2025) bzw. 50.000 € (2026) für
das zusätzlich gemeinsam mit der „Verein für Gefährdetenhilfe gemeinnützige
Betriebs GmbH“ (VFG) durchzuführende Projekt „Substitutionsbehandlung von
Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in
Bonn“.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 ein dreijäh-
riges Modellprojekt des AKSB zur Einführung einer medizinischen Versorgung
für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in
Bonn beschlossen (DS-Nr. 200645-05).
Es wurde eine Clearingstelle als Anlaufstelle geschaffen, in der alle Menschen
ohne bzw. mit unklarem Krankenversicherungsstatus Unterstützung finden
können, um bestehende Krankenversicherungsansprüche einzulösen. Nur bei
nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbarem zeitlichen Rahmen einlösbaren
Leistungsansprüchen wird eine medizinische Versorgung durch einen anony-
men Krankenschein ermöglicht. Das Modellprojekt war zunächst bis 30.09.2024
befristet.
Es wurde eine begleitende Evaluation durchgeführt, die Ergebnisse wurden in
einem Evaluationsbericht dargestellt. Auf Basis des Evaluationsberichts hat der
Rat in seiner Sitzung am 18.04.2024 beschlossen das Projekt für weitere drei
Jahre bis zum 30.09.2027 fortzuführen, da das Modellprojekt in erheblichem
Maße die Gesundheitsversorgung in Bonn verbessert (DS-Nr. 200645-06). Es
bietet eine sichere Anlaufstelle für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne
Krankenversicherungsschutz. Die Clearingstelle unterstützt mit ihrer umfassen-
den Beratung Betroffene dabei Zugang zur regulären GesundheitsversorgungSeite 1 von 10
Seite 2
zu erlangen und Ansprüche einzulösen.
Eine bisher vernachlässigte Gruppe sind Menschen ohne ausreichende Kran-
kenversicherung, die Drogen konsumieren und Bedarf an medizinischer Ver-
sorgung haben. Den AKSB erreichen diesbezüglich regelmäßig Anfragen, teil-
weise auch von anderen Hilfs- und Beratungsstellen in Bonn. Aufgrund des
begrenzten Budgets für gesundheitliche Leistungen ist dem AKSB die Über-
nahme von Maßnahmen zur Entgiftung, Therapie und Substitutionsbehandlung
bislang nicht möglich. Auch kann der AKSB eine adäquate (sozialarbeiterische)
Betreuung für die Menschen während dieser Zeit nicht sicherstellen.
In gemeinsamen Gesprächen mit Suchthilfeträgern, Substitutionsärzten, Politik
und Verwaltung hat der AKSB die Notwendigkeit einer Förderung der Substitu-
tionsbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherung herausgearbeitet.
Als Ergebnis dieser Gespräche wurde das beiliegende Konzept von AKSB und
VFG entwickelt. Dabei wurde sich an der Hamburger Drogenhilfeeinrichtung
Drob Inn orientiert, die ein neues und alternatives Modell einer Substitutions-
ambulanz entwickelt hat. Die Kosten für die Behandlung der nicht krankenver-
sicherten Patientinnen und Patienten trägt die Stadt Hamburg
Das von AKSB und VFG entwickelte Konzept sieht ein niedrigschwelliges, aus-
stiegsorientiertes und vernetztes Angebot von ambulanten Hilfen vor und wird
daher von der Verwaltung befürwortet, insbesondere da nicht verausgabte Mit-
tel zurückzuzahlen sind.
In den Haushaltsberatungen wurden die erforderlichen Mittel in Höhe von
25.000 € für 2025 und 50.000 € für 2026 auf Antrag der Koalition bereitgestellt
(vgl. DS 240986-95). Folgende Ausgaben wurden bisher für das Projekt „An-
onymer Krankenschein Bonn“ in den vorangegangenen Jahren geleistet:
Haushaltsjahr 2022: 245.000 EUR
Haushaltsjahr 2023: 315.000 EUR
Haushaltsjahr 2024: 330.000 EUR
Die Finanzierung des Angebots ist aus Sicht der Verwaltung zeitlich unauf-
schiebbar und sachlich notwendig, um die erforderliche Hilfe für die Zielgruppe
leisten zu können. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Eine
Nichtumsetzung erschwert die gleichberechtigte Teilhabe suchtkranker, nicht-
krankenversicherter Menschen am gesellschaftlichen Leben und gefährdet die
Gesundheit der Betroffenen. Das Angebot soll Überleben sichern und der mas-
siven gesundheitlichen Verelendung von Menschen - häufig im öffentlichen
Raum spürbar - entgegenwirkenSeite 2 von 10
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Träger Wohl-
fahrtspflege, Vereine,
sonstige Träger
15000050601 Förderung Träger Wohlfahrtspflege,
Vereine, sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.000 € 150000506 /
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
0 €
Haushaltsbelastung
jährlich
25.000 €
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Träger Wohl-
fahrtspflege, Vereine,
sonstige Träger
15000050601 Förderung Träger Wohlfahrtspflege,
Vereine, sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereitzu- DeckungSeite 3 von 10
Seite 4
FiPos in stellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
50.000 € 150000506 /
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
0 €
Haushaltsbelastung
jährlich
50.000 €
Anlage/n
1 Substitution-Konzept_VFG_AKSB (öffentlich)Seite 4 von 10
Substitutionsbehandlung für Menschen
ohne
Krankenversicherungsschutz
Eine Kooperation von Anonymer Krankenschein
Bonn e.V. und Verein für Gefährdetenhilfe gB-GmbHSeite 5 von 10
Bonn, im September 2024
Inhaltsverzeichnis
1. Die Träger
2. Definition
3. Zielpersonenkreis
4. Ziele der Hilfe
5. Konkrete Arbeitsinhalte
6. Strukturqualität
6.1 Räumliche Anbindung
6.2 Personelle Ausstattung
6.3 Kooperation
6.4 Dokumentation, Datenschutz, WirksamkeitskontrolleSeite 6 von 10
1. Die Träger
Träger des Hilfsangebotes „Substitutionsbehandlung für Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz” sind
A) Der Anonyme Krankenschein Bonn e.V. (AKSB)
Der Anonyme Krankenschein Bonn e.V. betreibt in Bonn-Endenich eine
Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung. Der Verein versucht in einer
umfassenden Sozialberatung, die unversicherten Menschen in die medizinische
Regelversorgung zu integrieren. Ist dies nicht bzw. nicht in einem medizinisch
vertretbaren zeitlichen Rahmen möglich, stellt der Verein einen “Anonymen
Krankenschein” (AKS) aus, mit denen die PatientInnen selbstständig medizinische
Hilfe in Anspruch nehmen können.
B) Der Verein für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG)
Der VFG unterhält ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der
Gefährdetenhilfe und der Suchtkrankenhilfe, außerdem Hilfsangebote zur Integration
schwer in den Arbeitsmarkt vermittelbarer Langzeitarbeitsloser sowie eine
Kindertagesstätte für Kinder suchtmittelabhängiger Eltern.
Beide Träger sind Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
2. Definition
Als Substitutionstherapie bezeichnet man die Behandlung opiatabhängiger
Menschen nach einem definierten Konzept, wobei vorrangig Heroin durch die ärztlich
verordnete Vergabe von Ersatzstoffen substituiert wird. Die Behandlung erfasst
sowohl die Möglichkeit der Erreichung einer dauerhaften Abstinenz, insbes. durch
sukzessive Abdosierung, als auch die Möglichkeit zur Dauersubstitution. Letztere
dient vor allem der Schadensminimierung (harm reduction) durch die Stabilisierung
der Gesundheit und das Hinwirken auf die Verbesserung der sozialen Situation der
PatientInnen durch eine enge Vernetzung der Behandlung mit sozialarbeiterischen
Angeboten.
3. Zielpersonenkreis
Das Hilfsangebot der Substitutionsbehandlung für Menschen ohne
Krankenversicherungsschutz wendet sich an volljährige opiatabhängige Personen
aus Bonn. Insbesondere besteht die Zielgruppe aus
- Menschen, die über keine gültigen Aufenthaltspapiere verfügen bzw.
Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, welche die ihnen nach § 4Seite 7 von 10
Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Gesundheitsleistungen nicht in
Anspruch nehmen, da die Sozialämter, die für die Leistungsgewährung
zuständig sind, nach § 87 Aufenthaltsgesetz verpflichtet sind, die
Ausländerbehörde zu informieren. Den PatientInnen würde dann durch die
Beantragung medizinischer Behandlung bzw. eines ÄrztInnenbesuchs
Abschiebehaft und Ausweisung drohen.
- EU-BürgerInnen, die sich im Rahmen der Freizügigkeitsrechte zwar regulär in
Deutschland aufhalten, aber weder hier krankenversichert sind noch über eine
Krankenversicherung aus dem Herkunftsland verfügen, die in Deutschland
anerkannt wird, und denen keine Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zustehen.
- Deutsche StaatsbürgerInnen im Notlagentarif ihrer Krankenversicherung bzw.
Deutsche StaatsbürgerInnen ohne Krankenversicherung, von denen die
meisten Selbstständige mit sehr niedrigem Einkommen sind und die ihre
Krankenversicherung nicht (mehr) bezahlen können.
- Wohnungslose Menschen, denen es noch nicht gelang, ihre
Sozialleistungsansprüche zu verwirklichen.
4. Ziele der Hilfe
Die wesentlichen Ziele der Substitutionsbehandlung sind
- die Überlebenssicherung,
- die Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit,
- die Vermeidung und Behandlung von Infektionskrankheiten,
- die Behandlung suchtbegleitender Erkrankungen (Komorbidität),
- der Ausstieg aus dem illegalen Substanzkonsum,
- die Förderung der sozialen Integration,
- die Distanzierung der Betroffenen vom illegalen Milieu und Verhinderung von
Beschaffungskriminalität,
- die Förderung eines konsumfreien Lebens und die Reduzierung riskanter
Konsummuster sowie
- die Suchtmittelfreiheit.
5. Konkrete Arbeitsinhalte
Die opiatabhängigen Menschen ohne Krankenversicherung sprechen in der
Clearingstelle des AKSB vor und bekommen dort bei Bedarf einen Anonymen
Krankenschein ausgestellt.
Mit diesem Anonymen Krankenschein suchen sie das Betreuungszentrum
Quantiusstraße des VFG auf.
Nach entsprechender ärztlicher Diagnostik erfolgt die passgenaue Einstellung auf ein
Substitutionsmedikament. Die substituierte Person muss in der Folge täglich zur
Vergabe vorsprechen, bis sich in Folge von Beikonsumfreiheit Möglichkeiten zur
Take-home-Vergabe ergeben. Einhergehend sind zur Kontrolle des Beikonsums und
sich daraus herleitender ärztlicher Interventionen monatlich mindestens einmalige
Urinkontrollen obligatorisch. Die Substitution ist begleitet von regelmäßigen
Arztgesprächen sowie der Sozialarbeit beim VFG und AKSB.Seite 8 von 10
Davon ausgehend, dass der überwiegende Anteil des Zielpersonenkreises einen
ausländerrechtlichen Hintergrund hat und somit keine Anspruchsvoraussetzungen für
eine einzelfallbasierte und abrechenbare psychosoziale Betreuung vorliegt, werden
diese Personen durch die Beratung für suchtmittelabhängige MigrantInnen beim VFG
sozialarbeiterisch begleitet. Für die weiteren Personen, bei denen kein
ausländerrechtlicher Hintergrund vorliegt, stehen die übrigen SozialarbeiterInnen der
Beratungsstelle des VFG als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.
Zur Sozialbetreuung beim VFG gehören u.a.
- Klärung des ausländerrechtlichen Status,
- Beratung zu Sozialleistungsansprüchen,
- Unterstützung bei der Besorgung von Ausweispapieren,
- mögliche Verbesserung der Unterkunftssituation,
- Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit und arbeitsfördernde Maßnahmen,
- Klärung der strafrechtlichen Situation,
- Schuldnerberatung,
- Suchtberatung und Vermittlung in mögliche weiterführende therapeutische
Hilfen,
- Vermittlung in anderweitige Fachdienste und Hilfsangebote sowie
Begleitungen zu Behörden und in andere Hilfsangebote.
Komplizierte Clearingfälle, die nicht innerhalb der Sozialbetreuung des VFG
abgedeckt werden können, werden an den AKSB weitergeleitet. Die dort arbeitenden
spezialisierten SozialarbeiterInnen führen einen umfangreichen Clearingprozess
durch und versuchen, die PatientInnen in die medizinische Regelversorgung zu
(re-)integrieren.
6. Strukturqualität
6.1 Räumliche Anbindung
Das Hilfsangebot ist örtlich eingegliedert in das niederschwellige Betreuungszentrum
des VFG in der Quantiusstraße 2, direkt hinter dem Bonner Hauptbahnhof.
Im niederschwelligen Betreuungszentrum Quantiusstraße des VFG sind weiterhin
verortet
- Beratungsstelle für suchtmittelabhängige Menschen in besonderen sozialen
Schwierigkeiten gemäß §§ 67/68 SGB XII und § 113 SGB IX.
- Psychosoziale Betreuung zur Substitution
- Aufsuchende Hilfe (Streetwork)
- Drogentherapeutische Ambulanz mit Drogenkonsumraum
- Kontaktcafe für Wohnungslose und Suchtmittelabhängige in bes. sozialen
Schwierigkeiten
- Ambulante Pflege für Wohnungslose
- Beratung und aufsuchende Hilfe für suchtmittelabhängige MigrantInnen in bes.
sozialen Schwierigkeiten
- Medizinische Ambulanz mit den Aufgabengebieten
o Allgemeinmedizinische Behandlung wohnungsloser MenschenSeite 9 von 10
o Substitutionsbehandlung für drogenabhängige Menschen, deren
vorrangiges soziales Umfeld die Bonner Obdachlosen- und
Drogenszene ist
- Das niederschwellige Beschäftigungsprojekt „Bonner Feger“
- Ambulant Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII
Das gesamte Betreuungszentrum Quantiusstraße des VFG ist niederschwellig
konzipiert.
6.2 Personelle Ausstattung
Die Substitutionsbehandlung und begleitende sozialarbeiterische Betreuung wird von
dem im VFG Betreuungszentrum Quantiusstraße beschäftigten medizinischen
Personal (ÄrztInnen, med. Fachangestellte, Krankenpflegekräfte und
SozialarbeiterInnen) sichergestellt. Die Clearingberatung beim AKSB erfolgt
innerhalb des regulären Angebots des Vereins.
Zusätzliches Personal wird für das beschriebene Aufgabengebiet daher nicht
vorgehalten.
6.3. Finanzierung
Das Amt für Soziales und Wohnen stellt dem AKSB jährlich 40.000€ für das Projekt
zur Substitution bereit.
Der VFG schickt jeweils zum Quartalsende Sammelrechnungen mit den für das
Projekt angefallenen Kosten an den AKSB.
6.4. Kooperation
Die Mitarbeitenden des Aufgabengebiets Substitutionsbehandlung für Menschen
ohne Krankenversicherungsschutz arbeiten eng vernetzt mit den Mitarbeitenden des
Anonymen Krankenscheins Bonn e.V. zusammen.
Außerdem besteht eine enge Vernetzung mit allen örtlichen Anbietern sozialer Hilfen
sowie allen relevanten Sozialleistungsträgern.
6.4 Dokumentation, Datenschutz, Wirksamkeitskontrolle
Die Erfassung der medizinischen Leistungen erfolgt in der medizinischen Ambulanz
des VFG und die sozialarbeiterischen Leistungen werden im Rahmen des
Programms „KLIENT“ dokumentiert und ausgewertet. Neben den
personenbezogenen Betreuungsverläufen wird die erbrachte Arbeit zum
Jahresablauf im Jahresbericht des Betreuungszentrums Quantiusstraße erfasst.Seite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de