252850 · Beschlussvorlage
Substitutionsbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherung
Kerndaten
- Nummer
- 252850
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Quantiusstraße Hauptort
- Hauptbahnhof
- Endenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252850 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Substitutionsbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherung Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein „Anonymer Krankenschein Bonn e.V.“ (AKSB) erhält einen jährli- chen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 € (2025) bzw. 50.000 € (2026) für das zusätzlich gemeinsam mit der „Verein für Gefährdetenhilfe gemeinnützige Betriebs GmbH“ (VFG) durchzuführende Projekt „Substitutionsbehandlung von Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in Bonn“. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 ein dreijäh- riges Modellprojekt des AKSB zur Einführung einer medizinischen Versorgung für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz in Bonn beschlossen (DS-Nr. 200645-05). Es wurde eine Clearingstelle als Anlaufstelle geschaffen, in der alle Menschen ohne bzw. mit unklarem Krankenversicherungsstatus Unterstützung finden können, um bestehende Krankenversicherungsansprüche einzulösen. Nur bei nicht bzw. nicht in medizinisch vertretbarem zeitlichen Rahmen einlösbaren Leistungsansprüchen wird eine medizinische Versorgung durch einen anony- men Krankenschein ermöglicht. Das Modellprojekt war zunächst bis 30.09.2024 befristet. Es wurde eine begleitende Evaluation durchgeführt, die Ergebnisse wurden in einem Evaluationsbericht dargestellt. Auf Basis des Evaluationsberichts hat der Rat in seiner Sitzung am 18.04.2024 beschlossen das Projekt für weitere drei Jahre bis zum 30.09.2027 fortzuführen, da das Modellprojekt in erheblichem Maße die Gesundheitsversorgung in Bonn verbessert (DS-Nr. 200645-06). Es bietet eine sichere Anlaufstelle für Menschen mit eingeschränktem bzw. ohne Krankenversicherungsschutz. Die Clearingstelle unterstützt mit ihrer umfassen- den Beratung Betroffene dabei Zugang zur regulären GesundheitsversorgungSeite 1 von 10 Seite 2 zu erlangen und Ansprüche einzulösen. Eine bisher vernachlässigte Gruppe sind Menschen ohne ausreichende Kran- kenversicherung, die Drogen konsumieren und Bedarf an medizinischer Ver- sorgung haben. Den AKSB erreichen diesbezüglich regelmäßig Anfragen, teil- weise auch von anderen Hilfs- und Beratungsstellen in Bonn. Aufgrund des begrenzten Budgets für gesundheitliche Leistungen ist dem AKSB die Über- nahme von Maßnahmen zur Entgiftung, Therapie und Substitutionsbehandlung bislang nicht möglich. Auch kann der AKSB eine adäquate (sozialarbeiterische) Betreuung für die Menschen während dieser Zeit nicht sicherstellen. In gemeinsamen Gesprächen mit Suchthilfeträgern, Substitutionsärzten, Politik und Verwaltung hat der AKSB die Notwendigkeit einer Förderung der Substitu- tionsbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherung herausgearbeitet. Als Ergebnis dieser Gespräche wurde das beiliegende Konzept von AKSB und VFG entwickelt. Dabei wurde sich an der Hamburger Drogenhilfeeinrichtung Drob Inn orientiert, die ein neues und alternatives Modell einer Substitutions- ambulanz entwickelt hat. Die Kosten für die Behandlung der nicht krankenver- sicherten Patientinnen und Patienten trägt die Stadt Hamburg Das von AKSB und VFG entwickelte Konzept sieht ein niedrigschwelliges, aus- stiegsorientiertes und vernetztes Angebot von ambulanten Hilfen vor und wird daher von der Verwaltung befürwortet, insbesondere da nicht verausgabte Mit- tel zurückzuzahlen sind. In den Haushaltsberatungen wurden die erforderlichen Mittel in Höhe von 25.000 € für 2025 und 50.000 € für 2026 auf Antrag der Koalition bereitgestellt (vgl. DS 240986-95). Folgende Ausgaben wurden bisher für das Projekt „An- onymer Krankenschein Bonn“ in den vorangegangenen Jahren geleistet: Haushaltsjahr 2022: 245.000 EUR Haushaltsjahr 2023: 315.000 EUR Haushaltsjahr 2024: 330.000 EUR Die Finanzierung des Angebots ist aus Sicht der Verwaltung zeitlich unauf- schiebbar und sachlich notwendig, um die erforderliche Hilfe für die Zielgruppe leisten zu können. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Eine Nichtumsetzung erschwert die gleichberechtigte Teilhabe suchtkranker, nicht- krankenversicherter Menschen am gesellschaftlichen Leben und gefährdet die Gesundheit der Betroffenen. Das Angebot soll Überleben sichern und der mas- siven gesundheitlichen Verelendung von Menschen - häufig im öffentlichen Raum spürbar - entgegenwirkenSeite 2 von 10 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Für das Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Träger Wohl- fahrtspflege, Vereine, sonstige Träger 15000050601 Förderung Träger Wohlfahrtspflege, Vereine, sonstige Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 25.000 € 150000506 / 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge 0 € Haushaltsbelastung jährlich 25.000 € Finanzielle Auswirkungen: Für das Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Träger Wohl- fahrtspflege, Vereine, sonstige Träger 15000050601 Förderung Träger Wohlfahrtspflege, Vereine, sonstige Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereitzu- DeckungSeite 3 von 10 Seite 4 FiPos in stellen Auszahlungen / Aufwendungen 50.000 € 150000506 / 73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge 0 € Haushaltsbelastung jährlich 50.000 € Anlage/n 1 Substitution-Konzept_VFG_AKSB (öffentlich)Seite 4 von 10 Substitutionsbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz Eine Kooperation von Anonymer Krankenschein Bonn e.V. und Verein für Gefährdetenhilfe gB-GmbHSeite 5 von 10 Bonn, im September 2024 Inhaltsverzeichnis 1. Die Träger 2. Definition 3. Zielpersonenkreis 4. Ziele der Hilfe 5. Konkrete Arbeitsinhalte 6. Strukturqualität 6.1 Räumliche Anbindung 6.2 Personelle Ausstattung 6.3 Kooperation 6.4 Dokumentation, Datenschutz, WirksamkeitskontrolleSeite 6 von 10 1. Die Träger Träger des Hilfsangebotes „Substitutionsbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz” sind A) Der Anonyme Krankenschein Bonn e.V. (AKSB) Der Anonyme Krankenschein Bonn e.V. betreibt in Bonn-Endenich eine Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung. Der Verein versucht in einer umfassenden Sozialberatung, die unversicherten Menschen in die medizinische Regelversorgung zu integrieren. Ist dies nicht bzw. nicht in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen möglich, stellt der Verein einen “Anonymen Krankenschein” (AKS) aus, mit denen die PatientInnen selbstständig medizinische Hilfe in Anspruch nehmen können. B) Der Verein für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG) Der VFG unterhält ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Gefährdetenhilfe und der Suchtkrankenhilfe, außerdem Hilfsangebote zur Integration schwer in den Arbeitsmarkt vermittelbarer Langzeitarbeitsloser sowie eine Kindertagesstätte für Kinder suchtmittelabhängiger Eltern. Beide Träger sind Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. 2. Definition Als Substitutionstherapie bezeichnet man die Behandlung opiatabhängiger Menschen nach einem definierten Konzept, wobei vorrangig Heroin durch die ärztlich verordnete Vergabe von Ersatzstoffen substituiert wird. Die Behandlung erfasst sowohl die Möglichkeit der Erreichung einer dauerhaften Abstinenz, insbes. durch sukzessive Abdosierung, als auch die Möglichkeit zur Dauersubstitution. Letztere dient vor allem der Schadensminimierung (harm reduction) durch die Stabilisierung der Gesundheit und das Hinwirken auf die Verbesserung der sozialen Situation der PatientInnen durch eine enge Vernetzung der Behandlung mit sozialarbeiterischen Angeboten. 3. Zielpersonenkreis Das Hilfsangebot der Substitutionsbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz wendet sich an volljährige opiatabhängige Personen aus Bonn. Insbesondere besteht die Zielgruppe aus - Menschen, die über keine gültigen Aufenthaltspapiere verfügen bzw. Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, welche die ihnen nach § 4Seite 7 von 10 Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Gesundheitsleistungen nicht in Anspruch nehmen, da die Sozialämter, die für die Leistungsgewährung zuständig sind, nach § 87 Aufenthaltsgesetz verpflichtet sind, die Ausländerbehörde zu informieren. Den PatientInnen würde dann durch die Beantragung medizinischer Behandlung bzw. eines ÄrztInnenbesuchs Abschiebehaft und Ausweisung drohen. - EU-BürgerInnen, die sich im Rahmen der Freizügigkeitsrechte zwar regulär in Deutschland aufhalten, aber weder hier krankenversichert sind noch über eine Krankenversicherung aus dem Herkunftsland verfügen, die in Deutschland anerkannt wird, und denen keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen. - Deutsche StaatsbürgerInnen im Notlagentarif ihrer Krankenversicherung bzw. Deutsche StaatsbürgerInnen ohne Krankenversicherung, von denen die meisten Selbstständige mit sehr niedrigem Einkommen sind und die ihre Krankenversicherung nicht (mehr) bezahlen können. - Wohnungslose Menschen, denen es noch nicht gelang, ihre Sozialleistungsansprüche zu verwirklichen. 4. Ziele der Hilfe Die wesentlichen Ziele der Substitutionsbehandlung sind - die Überlebenssicherung, - die Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit, - die Vermeidung und Behandlung von Infektionskrankheiten, - die Behandlung suchtbegleitender Erkrankungen (Komorbidität), - der Ausstieg aus dem illegalen Substanzkonsum, - die Förderung der sozialen Integration, - die Distanzierung der Betroffenen vom illegalen Milieu und Verhinderung von Beschaffungskriminalität, - die Förderung eines konsumfreien Lebens und die Reduzierung riskanter Konsummuster sowie - die Suchtmittelfreiheit. 5. Konkrete Arbeitsinhalte Die opiatabhängigen Menschen ohne Krankenversicherung sprechen in der Clearingstelle des AKSB vor und bekommen dort bei Bedarf einen Anonymen Krankenschein ausgestellt. Mit diesem Anonymen Krankenschein suchen sie das Betreuungszentrum Quantiusstraße des VFG auf. Nach entsprechender ärztlicher Diagnostik erfolgt die passgenaue Einstellung auf ein Substitutionsmedikament. Die substituierte Person muss in der Folge täglich zur Vergabe vorsprechen, bis sich in Folge von Beikonsumfreiheit Möglichkeiten zur Take-home-Vergabe ergeben. Einhergehend sind zur Kontrolle des Beikonsums und sich daraus herleitender ärztlicher Interventionen monatlich mindestens einmalige Urinkontrollen obligatorisch. Die Substitution ist begleitet von regelmäßigen Arztgesprächen sowie der Sozialarbeit beim VFG und AKSB.Seite 8 von 10 Davon ausgehend, dass der überwiegende Anteil des Zielpersonenkreises einen ausländerrechtlichen Hintergrund hat und somit keine Anspruchsvoraussetzungen für eine einzelfallbasierte und abrechenbare psychosoziale Betreuung vorliegt, werden diese Personen durch die Beratung für suchtmittelabhängige MigrantInnen beim VFG sozialarbeiterisch begleitet. Für die weiteren Personen, bei denen kein ausländerrechtlicher Hintergrund vorliegt, stehen die übrigen SozialarbeiterInnen der Beratungsstelle des VFG als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Zur Sozialbetreuung beim VFG gehören u.a. - Klärung des ausländerrechtlichen Status, - Beratung zu Sozialleistungsansprüchen, - Unterstützung bei der Besorgung von Ausweispapieren, - mögliche Verbesserung der Unterkunftssituation, - Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit und arbeitsfördernde Maßnahmen, - Klärung der strafrechtlichen Situation, - Schuldnerberatung, - Suchtberatung und Vermittlung in mögliche weiterführende therapeutische Hilfen, - Vermittlung in anderweitige Fachdienste und Hilfsangebote sowie Begleitungen zu Behörden und in andere Hilfsangebote. Komplizierte Clearingfälle, die nicht innerhalb der Sozialbetreuung des VFG abgedeckt werden können, werden an den AKSB weitergeleitet. Die dort arbeitenden spezialisierten SozialarbeiterInnen führen einen umfangreichen Clearingprozess durch und versuchen, die PatientInnen in die medizinische Regelversorgung zu (re-)integrieren. 6. Strukturqualität 6.1 Räumliche Anbindung Das Hilfsangebot ist örtlich eingegliedert in das niederschwellige Betreuungszentrum des VFG in der Quantiusstraße 2, direkt hinter dem Bonner Hauptbahnhof. Im niederschwelligen Betreuungszentrum Quantiusstraße des VFG sind weiterhin verortet - Beratungsstelle für suchtmittelabhängige Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß §§ 67/68 SGB XII und § 113 SGB IX. - Psychosoziale Betreuung zur Substitution - Aufsuchende Hilfe (Streetwork) - Drogentherapeutische Ambulanz mit Drogenkonsumraum - Kontaktcafe für Wohnungslose und Suchtmittelabhängige in bes. sozialen Schwierigkeiten - Ambulante Pflege für Wohnungslose - Beratung und aufsuchende Hilfe für suchtmittelabhängige MigrantInnen in bes. sozialen Schwierigkeiten - Medizinische Ambulanz mit den Aufgabengebieten o Allgemeinmedizinische Behandlung wohnungsloser MenschenSeite 9 von 10 o Substitutionsbehandlung für drogenabhängige Menschen, deren vorrangiges soziales Umfeld die Bonner Obdachlosen- und Drogenszene ist - Das niederschwellige Beschäftigungsprojekt „Bonner Feger“ - Ambulant Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII Das gesamte Betreuungszentrum Quantiusstraße des VFG ist niederschwellig konzipiert. 6.2 Personelle Ausstattung Die Substitutionsbehandlung und begleitende sozialarbeiterische Betreuung wird von dem im VFG Betreuungszentrum Quantiusstraße beschäftigten medizinischen Personal (ÄrztInnen, med. Fachangestellte, Krankenpflegekräfte und SozialarbeiterInnen) sichergestellt. Die Clearingberatung beim AKSB erfolgt innerhalb des regulären Angebots des Vereins. Zusätzliches Personal wird für das beschriebene Aufgabengebiet daher nicht vorgehalten. 6.3. Finanzierung Das Amt für Soziales und Wohnen stellt dem AKSB jährlich 40.000€ für das Projekt zur Substitution bereit. Der VFG schickt jeweils zum Quartalsende Sammelrechnungen mit den für das Projekt angefallenen Kosten an den AKSB. 6.4. Kooperation Die Mitarbeitenden des Aufgabengebiets Substitutionsbehandlung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz arbeiten eng vernetzt mit den Mitarbeitenden des Anonymen Krankenscheins Bonn e.V. zusammen. Außerdem besteht eine enge Vernetzung mit allen örtlichen Anbietern sozialer Hilfen sowie allen relevanten Sozialleistungsträgern. 6.4 Dokumentation, Datenschutz, Wirksamkeitskontrolle Die Erfassung der medizinischen Leistungen erfolgt in der medizinischen Ambulanz des VFG und die sozialarbeiterischen Leistungen werden im Rahmen des Programms „KLIENT“ dokumentiert und ausgewertet. Neben den personenbezogenen Betreuungsverläufen wird die erbrachte Arbeit zum Jahresablauf im Jahresbericht des Betreuungszentrums Quantiusstraße erfasst.Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de