252848-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Optimierung der Grünabfall-Entsorgung in Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 252848-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Geislar Hauptort
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252848-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Optimierung der Grünabfall- Entsorgung in Geislar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR nimmt folgendermaßen Stellung: „Nachdem es bereits 2023 bei den mobilen Grüncontainern zu Ausfällen gekommen war, konnte der kostenlose Service auch im Jahr 2024 nicht kontinuierlich erbracht werden. Vor dem Hintergrund wurden die mobilen Grünabfuhren seitens bonnorange AöR für 2025 von gesamt 30 auf zehn Mobilstandorte reduziert. Dabei wurden die Mobilstandorte vorab nach Nutzungsfrequenz und Menge sorgfältig analysiert. Im Ergebnis war mitunter Geislar einer der sehr gering genutzten Standorte, weshalb die bonnorange AöR neben den neun weiteren Standorten die Einstellung der mobilen Grünabfuhr entschieden hat. Andererseits hält bonnorange AöR mit den im Stadtgebiet Bonn verfügbaren und weiter im Ausbau befindlichen qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) ein attraktives Bringsystem für Grünabfälle und weitere Wertstoffe vor. Die Standorte sind bürgerfreundlich von Montag bis Samstag von 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr personell besetzt. Grundlegend versucht bonnorange AöR die Abgabe von Abfällen für die Bonner Bürger*Innen einfach und unkompliziert zu gestalten. Jedoch muss dies auch im Rahmen des Leistbaren realisierbar und verhältnismäßig sein. Insofern bittet bonnorange AöR um Verständnis, dass die mobile Grünabfuhr in Geislar nicht weiter betrieben wird.“ Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de