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252848-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Optimierung der Grünabfall-Entsorgung in Geislar

Nummer
252848-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Geislar Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252848 Bürgerantrag: Optimierung der Grünabfall-Entsorgung in Geislar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252848-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Optimierung der Grünabfall-
Entsorgung in Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR nimmt folgendermaßen Stellung:
„Nachdem es bereits 2023 bei den mobilen Grüncontainern zu Ausfällen
gekommen war, konnte der kostenlose Service auch im Jahr 2024 nicht
kontinuierlich erbracht werden. Vor dem Hintergrund wurden die mobilen
Grünabfuhren seitens bonnorange AöR für 2025 von gesamt 30 auf zehn
Mobilstandorte reduziert. Dabei wurden die Mobilstandorte vorab nach
Nutzungsfrequenz und Menge sorgfältig analysiert. Im Ergebnis war mitunter
Geislar einer der sehr gering genutzten Standorte, weshalb die bonnorange
AöR neben den neun weiteren Standorten die Einstellung der mobilen
Grünabfuhr entschieden hat.
Andererseits hält bonnorange AöR mit den im Stadtgebiet Bonn verfügbaren
und weiter im Ausbau befindlichen qualifizierten Grünannahmestellen (GAS)
ein attraktives Bringsystem für Grünabfälle und weitere Wertstoffe vor. Die
Standorte sind bürgerfreundlich von Montag bis Samstag von 10:30 Uhr bis
18:00 Uhr personell besetzt. Grundlegend versucht bonnorange AöR die
Abgabe von Abfällen für die Bonner Bürger*Innen einfach und unkompliziert zu
gestalten. Jedoch muss dies auch im Rahmen des Leistbaren realisierbar und
verhältnismäßig sein. Insofern bittet bonnorange AöR um Verständnis, dass die
mobile Grünabfuhr in Geislar nicht weiter betrieben wird.“
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de