252844 · Beschlussvorlage: Einleitung
Modernisierung der TK-Anlage der Feuerwache
Kerndaten
- Nummer
- 252844
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252844 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Modernisierung der TK-Anlage der Feuerwache Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt: Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur der Feuerwachen durch die Telekom Begründung Die derzeitige Unify OpenScape 4000 Version 8, die in den Feuerwachen der Bundesstadt Bonn genutzt wird, ist veraltet und enthält Komponenten, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Ein Upgrade auf die aktuelle Version 11 sowie der Austausch veralteter Komponenten sind notwendig, um die Betriebssicherheit und Effizienz der Kommunikationsinfrastruktur zu gewährleisten. Ein SSP-Vertrag (Software-Support-Programm-Vertrag) besteht bis zum 06.07.2027. Die Modernisierung umfasst: • Upgrade des TK-Systems auf Version 11 • Austausch der Access 500 (a/i) gegen OpenScape EcoBranches • Umbau des IPDA3700 auf EnterpriseGateway (EntGW) mit integriertem Softgate • Wegfall der STMI4-Baugruppe, deren Funktionen durch das integrierte Softgate übernommen werden • Einrichtung eines neuen Standorts am Lievelingweg 125 als EcoBranch • Upgrade des Alarmservers OScAR auf Version 5 und Aufnahme in den SSP Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Kommunikationsinfrastruktur den aktuellen technischen Anforderungen entspricht und die Feuerwehr Bonn ihre Aufgaben effizient und zuverlässig erfüllen kann.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens § 8 Abs. 4 Nr. 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). I. Sachverhalt Die Feuerwehr Bonn ist für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes auf eine jederzeit funktionsfähige und ausfallsichere Kommunikationsinfrastruktur angewiesen. Eine stabile und technisch leistungsfähige Telekommunikationsanlage stellt eine zentrale Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr dar. Um den stetig steigenden Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit und technischer Kompatibilität gerecht zu werden, ist es erforderlich, die bestehende Kommunikationslösung technisch zu ertüchtigen und weiterhin durch einen qualifizierten und mit der Systemumgebung vertrauten Dienstleister betreuen zu lassen. II. Rechtliche Grundlage Gemäß § 8 Abs 4 Nr. 10 UVgO kann der öffentliche Auftraggeber ein verkürztes Verhandlungsverfahren durchführen, wenn die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt. Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. III. Technische und organisatorische Besonderheiten Das Telekommunikationssystem der Feuerwehr basiert auf einer komplexen Architektur aus miteinander vernetzten Hard- und Softwarekomponenten, welches die Telekom langjährig begleitet. Um die Ausfallsicherheit zu garantieren, erbringt die Telekom Wartungsleistungen für die Telekommunikationsanlage. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hard- und Software auf dem aktuellen technischen Stand gehalten wird. Da der Hersteller Unify den Support für die derzeit eingesetzten Komponenten einstellt, hat die Deutsche Telekom angekündigt, den bestehenden Wartungsvertrag zu kündigen, falls das System nicht auf den aktuellen Stand hochgerüstet wird. Der bestehende Software- und Servicevertrag ist unmittelbar an die derzeitige Systemumgebung und denSeite 2 von 4 Seite 3 bisherigen Anbieter, die Deutsche Telekom, gebunden. Ein Wechsel des Anbieters würde eine vollständige Neuausschreibung, Neuverhandlung und Einrichtung von Serviceleistungen erfordern, was mit erheblichem zeitlichem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden wäre. IV. Beabsichtigtes Vorgehen Vor dem Hintergrund der dargestellten rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen wird beabsichtigt, die Deutsche Telekom im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO mit der weiteren Betreuung und technischen Anpassung der bestehenden Telekommunikationsanlage zu beauftragen. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, um: die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsinfrastruktur der Feuerwehr Bonn uneingeschränkt sicherzustellen, den durchgehenden Betrieb ohne kritische Ausfallzeiten zu garantieren, sowie die mit der bisherigen Lösung verbundenen vertraglichen Leistungen weiterhin nutzen zu können. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb x Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-01948 VOB x UVgO VgV 7/25-10/27 103.210€ Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.02.26 IT-Betrieb 545200 Leasing 529100 Montage 527130 Pflege & Wartung 1029990Seite 3 von 4 Seite 4 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de