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252844 · Beschlussvorlage: Einleitung

Modernisierung der TK-Anlage der Feuerwache

Nummer
252844
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
16.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252844
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Modernisierung der TK-Anlage der Feuerwache
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt:
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Modernisierung der
Telekommunikationsinfrastruktur der Feuerwachen durch die Telekom
Begründung
Die derzeitige Unify OpenScape 4000 Version 8, die in den Feuerwachen der
Bundesstadt Bonn genutzt wird, ist veraltet und enthält Komponenten, die das
Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Ein Upgrade auf die aktuelle Version
11 sowie der Austausch veralteter Komponenten sind notwendig, um die
Betriebssicherheit und Effizienz der Kommunikationsinfrastruktur zu
gewährleisten. Ein SSP-Vertrag (Software-Support-Programm-Vertrag) besteht
bis zum 06.07.2027.
Die Modernisierung umfasst:
• Upgrade des TK-Systems auf Version 11
• Austausch der Access 500 (a/i) gegen OpenScape EcoBranches
• Umbau des IPDA3700 auf EnterpriseGateway (EntGW) mit
integriertem Softgate
• Wegfall der STMI4-Baugruppe, deren Funktionen durch das integrierte
Softgate übernommen werden
• Einrichtung eines neuen Standorts am Lievelingweg 125 als
EcoBranch
• Upgrade des Alarmservers OScAR auf Version 5 und Aufnahme in den
SSP
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Kommunikationsinfrastruktur den
aktuellen technischen Anforderungen entspricht und die Feuerwehr Bonn ihre
Aufgaben effizient und zuverlässig erfüllen kann.Seite 1 von 4
Seite 2
Begründung für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens § 8 Abs. 4 Nr.
9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
I. Sachverhalt
Die Feuerwehr Bonn ist für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Bereich des
Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes auf eine
jederzeit funktionsfähige und ausfallsichere Kommunikationsinfrastruktur
angewiesen. Eine stabile und technisch leistungsfähige
Telekommunikationsanlage stellt eine zentrale Voraussetzung für die
Einsatzfähigkeit der Feuerwehr dar.
Um den stetig steigenden Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit und
technischer Kompatibilität gerecht zu werden, ist es erforderlich, die
bestehende Kommunikationslösung technisch zu ertüchtigen und weiterhin
durch einen qualifizierten und mit der Systemumgebung vertrauten Dienstleister
betreuen zu lassen.
II. Rechtliche Grundlage
Gemäß § 8 Abs 4 Nr. 10 UVgO kann der öffentliche Auftraggeber ein
verkürztes Verhandlungsverfahren durchführen, wenn die Leistung nur von
einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann.
Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt.
Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW
i.S.d. vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich
Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund
rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind.
III. Technische und organisatorische Besonderheiten
Das Telekommunikationssystem der Feuerwehr basiert auf einer komplexen
Architektur aus miteinander vernetzten Hard- und Softwarekomponenten,
welches die Telekom langjährig begleitet.
Um die Ausfallsicherheit zu garantieren, erbringt die Telekom
Wartungsleistungen für die Telekommunikationsanlage. Voraussetzung hierfür
ist, dass die Hard- und Software auf dem aktuellen technischen Stand gehalten
wird. Da der Hersteller Unify den Support für die derzeit eingesetzten
Komponenten einstellt, hat die Deutsche Telekom angekündigt, den
bestehenden Wartungsvertrag zu kündigen, falls das System nicht auf den
aktuellen Stand hochgerüstet wird. Der bestehende Software- und
Servicevertrag ist unmittelbar an die derzeitige Systemumgebung und denSeite 2 von 4
Seite 3
bisherigen Anbieter, die Deutsche Telekom, gebunden. Ein Wechsel des
Anbieters würde eine vollständige Neuausschreibung, Neuverhandlung und
Einrichtung von Serviceleistungen erfordern, was mit erheblichem zeitlichem
und wirtschaftlichem Aufwand verbunden wäre.
IV. Beabsichtigtes Vorgehen
Vor dem Hintergrund der dargestellten rechtlichen, technischen und
organisatorischen Rahmenbedingungen wird beabsichtigt, die Deutsche
Telekom im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
nach § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO mit der weiteren Betreuung und technischen
Anpassung der bestehenden Telekommunikationsanlage zu beauftragen.
Diese Vorgehensweise ist erforderlich, um:
die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsinfrastruktur der Feuerwehr
Bonn uneingeschränkt sicherzustellen,
den durchgehenden Betrieb ohne kritische Ausfallzeiten zu garantieren,
sowie die mit der bisherigen Lösung verbundenen vertraglichen
Leistungen weiterhin nutzen zu können.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
x Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-01948 VOB x UVgO VgV 7/25-10/27 103.210€
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.02.26 IT-Betrieb 545200
Leasing
529100
Montage
527130 Pflege
& Wartung
1029990Seite 3 von 4
Seite 4
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de