252833 · Informationsbrief
Informationsbrief - Sperrungen und Verkehrsführung zu Rhein in Flammen 2025
Kerndaten
- Nummer
- 252833
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Oberkassel Hauptort
- Am Bonner Bogen
- Joseph-Schumpeter-Allee
- Landgrabenweg
- Heinrich-Konen-Straße
- Königswinterer Straße
- Konrad-Zuse-Platz
- Karl-Duwe-Straße
- Oberkasseler Ufer
- Portlandweg
- Rheinwerkallee
- Kinkelstraße
- Simonstraße
- Kalkuhlstraße
- Jakobstraße
- Kastellstraße
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Bonn
Beratungsfolge
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An die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Anlieger rund um den Bonner Bogen Sperrungen und Verkehrsführung zu „Rhein in Flammen“ am Samstag, 3. Mai 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, das Gelände am Bonner Bogen ist mittlerweile fester Bestandteil der Veranstaltungsfläche „Rhein in Flammen“. Polizei und Stadt haben zur Vermeidung von großen Verkehrsbehinderungen, wie in den vergangenen Jahren, ein Konzept erarbeitet. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre dienten dabei als Basis. Das Konzept wird wie nachfolgend beschrieben umgesetzt: Die Zufahrten Joseph-Schumpeter-Allee/Landgrabenweg, Heinrich-Konen- Straße/Königswinterer Straße sowie Konrad-Zuse-Platz/Karl-Duwe- Straße/Oberkasseler Ufer werden wie in den Vorjahren gesperrt und von Sicherheitspersonal überwacht. Absolute Haltverbotszonen sind am Bonner Bogen im Bereich Joseph- Schumpeter-Allee, Portlandweg, Am Bonner Bogen, Rheinwerkallee, Heinrich- Konen-Straße, Kinkelstraße und Simonstraße eingerichtet. Sie können bis zum 29. April 2025 für Ihre privaten Parkflächen eine entsprechende Anzahl Zufahrtsberechtigungen per E-Mail anfordern (Kontakt siehe Ansprechpartner). Die Zufahrtsberechtigungen schicken wir Ihnen anschließend per Post zu. Eine Zufahrt in den Bonner Bogen ist mit entsprechender Berechtigungskarte ausschließlich über die Heinrich-Konen- Straße/Königswinterer Straße möglich. ACHTUNG: Es werden aus Sicherheitsgründen am Veranstaltungstag (03.05.2025) keine Zufahrtsberechtigungen mehr ausgegeben. An den südlichen Zufahrten Kalkuhlstraße, Jakobstraße und Kastellstraße stehen Absperrbaken. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes stellen sicher, dass keine Fahrzeuge in Rettungszufahrten parken. Die Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straßen (siehe Planskizze auf Seite 2) benötigen keinen besonderen Zufahrtsausweis.Seite 1 von 2 Ansprechpartner Zufahrtsberechtigungen und Informationen dazu erhalten Sie bei Bürgerdienste der Stadt Bonn Veranstaltungskoordination E-Mail: veranstaltungskoordination@bonn.de Telefon: 77 2093, -5555 Fragen zur Verkehrsführung richten Sie bitte an Bürgerdienste der Stadt Bonn Straßenverkehrsbehörde für Verkehrslenkung und -regelung Stadthaus, Berliner Platz, Passage E-Mail: verkehrslenkung@bonn.de, Telefon: 77 27 42 Wir bitten um Verständnis für die vorübergehend erforderlichen Verkehrsregelungen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im April 2025 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, 33-5, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste - Veranstaltungskoordination, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier gesperrte Straßen und Wege Sperrplan Rhein in FlammenSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de