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252826 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Pauschalzuschusses an den „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. für die Jahre 2025 und 2026

Nummer
252826
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252826
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Pauschalzuschusses an den
„Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband
Bonn e.V. für die Jahre 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem „Deutschen Kinderschutzbund“ – Ortsverband Bonn e.V. (DKSB) wird zur
Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben, für das Kinder- und Jugend-
telefon, dem Familientelefon und „Die Nummer gegen Kummer“ für das Jahr
2025 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 39.305,61 € und für das Jahr 2026 ein
Zuschuss in Höhe von bis zu 40.091,73 € gewährt.
Begründung
Der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Bonn, engagiert sich seit mehr
als fünfzig Jahren für die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen
in Bonn. Heranwachsende, Familien, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte
erhalten; unabhängig von Konfession oder Herkunft, Hilfe und Unterstützung.
Dabei setzt sich der DKSB mit unterschiedlichen Angeboten für die Verbesse-
rung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen ein.
Das Kinder- und Jugendtelefon
Das Kinder- und Jugendtelefon ist ein niederschwelliges Beratungs- und Hilfs-
angebot mit hohem Bekanntheitsgrad.
Kinder sind heute in vielen Fällen auf sich allein gestellt; zunehmend arbeiten
beide Elternteile und es fehlt immer häufiger ein Ansprechpartner, dem die jun-
gen Menschen ihre Erlebnisse, Sorgen und Nöte anvertrauen können. Gleich-
zeitig steigt der allgemeine Druck auf Kinder und Jugendliche sowohl in der
Schule als auch im privaten Rahmen. Immer mehr Kinder und Jugendliche lei-
den nachhaltig unter dem zunehmenden Leistungsdruck. Auch Konflikte mit
Eltern oder in jungen Paarbeziehungen oder Gewalt in Gruppen (Mobbing) las-
ten stark auf diesem Personenkreis.
Das Kinder- und Jugendtelefon bietet diesen Kindern und Jugendlichen eine
wichtige und vor allem auch niederschwellige Möglichkeit, sich jemandem an-
zuvertrauen und Lösungswege mit kompetenten, geschulten Gesprächspart-
nern zu erarbeiten. Dies gilt sowohl für "alltägliche" Sorgen als auch für akute
Krisensituationen.Seite 1 von 4
Seite 2
Eine schnelle, unbürokratische Erstberatung ist sichergestellt, eine Weiterver-
mittlung an professionelle Einrichtungen erfolgt bei Bedarf. Damit erfüllt das
Kinder- und Jugendtelefon eine wichtige Funktion im System der Bonner Ju-
gendhilfe, insbesondere im Frühwarnsystem.
"Die Nummer gegen Kummer", besteht seit über vierzig Jahren. Die telefoni-
sche Beratung, montags bis samstags, ist kostenfrei. Die Fragen und Probleme
der jungen Ratsuchenden werden vertraulich und bei Bedarf anonym behan-
delt. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zur Bewälti-
gung ihrer Beratungstätigkeit eine Supervision.
Seit einigen Jahren ergänzt die Beratung per Chat und E-Mail das Angebot des
Kinder- und Jugendtelefons. Gerade Jugendliche nutzen die Möglichkeit, sich
(zunächst) schriftlich an eine Beratungsstelle zu wenden. Diese Ergänzung
ermöglicht es den Kindern und Jugendlichen, ihre Fragen zeitlich ungebunden
formulieren können. Zudem können sie den Beratungsverlauf nachlesen und
ihre Erfolge und Veränderungen so besser nachvollziehen können.
Familientelefon
Der Familiennotruf wird von Eltern, Angehörigen oder Pädagogen mit Frage-
stellungen zur Kindererziehung im weitesten Sinn in Anspruch genommen. Der
Beratungsbedarf beim Familiennotruf wächst ständig weiter. Problemlagen sind
dabei insbesondere Fragen im Hinblick auf Umgangsrecht/Sorgerecht, Erzie-
hung, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Missbrauch und Mobbing in der
Schule. Beratungsbedarf gibt es auch bezgl. Entlastungsangeboten (z.B.
Hausaufgabenhilfe, Tagesbetreuung etc.). Dabei leistet der Kinderschutzbund
Bonn vor allem niedrigschwellige Beratungen, die im „Bagatellbereich“ liegen
und maximal zwei Kontakte zur Klärung benötigen. Alle komplexeren Anfragen
werden im Rahmen von Verweisberatungen an passende Beratungsstellen in
Bonn verwiesen.
Allgemeine Lobbyarbeit
Der DKSB setzt sich für die Stärkung von Kindern ein. Ihre Fähigkeiten sollen
gefördert werden, sie sollen gehört und ernst genommen werden. Aktiv wendet
sich der Kinderschutzbund gegen Benachteiligung, Diskriminierung und Aus-
grenzung nicht nur von Kindern; sondern aller Menschen.
Der Kinderschutzbund Bonn arbeitet seit vielen Jahren mit dem Amt für Kinder,
Jugend und Familie, aber auch mit anderen Einrichtungen eng vernetzt zu-
sammen. Die Fortführung der bisherigen Förderung wird aus der Sicht des Am-
tes für Kinder, Jugend und Familie zum Wohl der Bonner Kinder und Jugendli-
chen ausdrücklich befürwortet.
Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 37.412,54 EUR
(2023) und 38.534,92 EUR (2024) bewilligt.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 angemeldet. Die För-
derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
2025Seite 2 von 4
Seite 3
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
151000603 Jugendarbeit 1.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger so-
wie Zuschüsse an sonstige Einrich-
tungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
39.305,61 EUR 151000603/
731000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
39.305,61 EUR
2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
151000603 Jugendarbeit 1.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger so-
wie Zuschüsse an sonstige Einrich-
tungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
40.091,73 EUR 151000603/
731000
2026
Einzahlungen /Seite 3 von 4
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Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
40.091,73 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de