252823-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer zusätzliche Bushaltestelle an der Kreuzung Niederkasseler Straße/Liestraße
Kerndaten
- Nummer
- 252823-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Konrad-Adenauer-Platz Hauptort
- Liestraße
- Stiftsstraße
- Niederkasseler Straße
- Geislar
- Schwarzrheindorf
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Übergeordnet
Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252823-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung einer zusätzliche Bushaltestelle an der Kreuzung Niederkasseler Straße/Liestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ortsteil Geislar ist mit den beiden Buslinien 540 und 640 und insgesamt 3 Haltestellen je Fahrtrichtung in einem überlagerten 10-Minuten-Takt gut an den städtischen und regionalen ÖPNV angebunden. Für die Anbindung von Geislar nach Niederkassel ist ein Umstieg zwischen den bestehenden Buslinien aus Geislar und den Buslinien in Fahrtrichtung Niederkassel entweder am Konrad-Adenauer-Platz möglich oder aber über die Bushaltestellen „Schwarzrheindorf Kirche“ und „Stiftsstraße“ mit einem Fußweg von ca. 220 m. An beiden Haltestellen (Konrad-Adenauer-Platz und Stiftsstraße) halten die im Bürgerantrag genannten Buslinien 117 und 551. Die Einrichtung einer Bushaltestelle auf der Niederkassel Straße ist, vor allem in Fahrtrichtung stadteinwärts, nicht ohne weiteres möglich. Es handelt sich bei der Niederkasseler Straße um eine klassifizierte Straße (L269), ein Halt auf der Fahrbahn (stadteinwärts) würde den fließenden Verkehr stören. Darüber hinaus wären Abstimmungen mit dem Landesbetrieb nötig. Eine weitere Haltestelle auf der Niederkasseler Straße würde der ÖPNV- Beschleunigung entgegenstehen, da der Regionalbus an einer weiteren Haltestelle im Bonner Stadtgebiet halten müsste. Bereits jetzt gibt es Schwierigkeiten mit der Pünktlichkeit auf der Linie 117. Dieses Problem würde durch einen zusätzlichen Halt, insbesondere da auf der Strecke Tempo 70 erlaubt ist, verstärkt werden. Zudem läge die vorgeschlagene Haltestelle relativ weit vom Ortsteil Geislar entfernt (ca. 500m bis zur Bebauungskante), was eine geringe Nutzung vermuten lässt, da die Haltestelle nur eine geringe oder keine Erschließungsfunktion hätte. Im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans wird die Anbindung aller Ortsteile unter anderem im Hinblick auf die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV geprüft. Daher empfiehlt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt den BürgerantragSeite 1 von 2 Seite 2 abzulehnen. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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