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252816 · Antrag

Stellungnahme des AK des Naturschutzbeirates zur "Neugestaltung des Endenicher Parks" Bezug auf die DS. Nr. 242008 und 240490

Nummer
252816
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Endenich Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bachaue Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.05.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 07.05.2025 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,3 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
252816
Antragsteller/in:
Herr Kehren, Herr Feige, Frau Aufderheide, Herr Schütt, Herr Schneider
24.03.2025
Stellungnahme des AK des Naturschutzbeirates zur
"Neugestaltung des Endenicher Parks"
Bezug auf die DS. Nr. 242008 und 240490
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 07.05.2025 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Der Bachverlauf mit den Überschwemmungsbereichen sollte völlig
freigehalten werden.
2. Neue Wege verursachen nicht nur neue Versiegelungen, sondern auch
Störungen auf angrenzende Bereiche wie den Bachlauf. Auf sie sollte
weitgehend verzichtet werden.
3. Neue Grill - und Aufenthaltsbereiche sollten reduziert und vom Bach
abgerückt werden.
4. Sogenannte wilde Bereiche sind aus naturschutzfachlicher Sicht als
Naturerlebnisbereiche zu erhalten. Gestalterische Grünbereiche können
diese nicht ersetzen.
5. Eine Neugestaltung, die sich den vorhandenen Grünstrukturen anpasst,
würde den Erhalt von ökologisch wertvollen Baum- und Strauchflächen
ermöglichen, insbesondere von Bäumen mit Höhlen und Flächen mit
wilden Bereichen, ohne dass es zu einer Einschränkung hinsichtlich
Sport und Erholung kommt. Der Ausgleich durch Nistkästen an Bäumen
und Gebäuden ist zwar erfreulich, aber nicht ausreichend.
6. Die Materialien, die zum Einsatz kommen, insbesondere Kunstrasen
haben erhebliche negative Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt und
Klima. Hier kommen Abrieb einschließlich Mikroplastik direkt in die Luft
oder durch Abwasser- bzw. Entwässerungsanlagen in die Gewässer.
Auch eine Sandbefüllung hat negative Auswirkungen auf Gesundheit
(Quarzstaub ist kanzerogen) und Umwelt (Mikroplastik-Abrieb, negative
Abbau-Auswirkungen, insbesondere von Quarzsand). Stattdessen sollte
eine Sportfläche als Naturrasen oder ggf. auch als multifunktional
nutzbarer Tartanplatz angelegt werden.
7. Die Beleuchtung der Anlagen soll zwar 'farblich' eingeschränkt werden,
kann aber weitere Lichtverschmutzung auch auf die Bachaue nicht
verhindern, weil ausschließlich Masten und hohe Wegebeleuchtung
vorgesehen sind. Stattdessen sollten Wege und Parkplätze mit
nutzergesteuerter niedriger Direktbeleuchtung ausgestattet werden, um
eine flächige Beleuchtung, insbesondere der Parkbereiche, zu
vermeiden. Der Charakter der Beleuchtung sollte dem Charakter eines
Parks angepasst werden.
8. Die Bepflanzung sollte ausschließlich mit einheimischenSeite 1 von 2
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standortgerechten Arten erfolgen. Einige der erwähnten Arten wie
Spirea vanhouttei oder Viburnum tinus sind nicht heimisch und sollten
durch heimische Arten ersetzt werden. Für Einsaat Mischungen
außerhalb der Sportflächen sollte standortheimisches
Blumenkräuterrasen-, Saum- oder Blumenwiesensaatgut verwendet
werden. Insbesondere RSM 7.1.2. (Landschaftsrasen mit Kräutern)
enthält weltweit gehandeltes Saatgut unbekannter Herkunft. Bei
Überflutungsereignissen wird dies nichtheimische Material weiträumig
verfrachtet.
Begründung
Die genannten Maßnahmen liegen direkt am Endenicher Bach und dessen
Überflutungsbereich. Damit haben die Maßnahmen eine (schädigende) Wirkung
weit über die Maßnahmenfläche hinaus und auch in das angrenzende
Landschaftschutzgebiet hinein. Flächen für Sport und Spiel haben auch auf
Grund ihrer Größe eine erhebliche Wirkung auf Stadtklima, Wasserhaushalt
und Biodiversität. Diese können positiv oder negativ sein. Wir setzen uns dafür
ein, die Potentiale für positive Wirkungen zu entwickeln und negative
Auswirkungen zu minimieren. Aus unserer Sicht greifen die als ökologisch
bezeichneten Maßnahmen zu kurz. Bei der sogenannten Neugestaltung
handelt es sich nicht nur um Sanierungen von bestehenden Anlagen, sondern
es sollen auch Neubauten erfolgen, z.B. ein Streetball-Feld, eine Calisthenics-
Anlage, Boulebahnen, neue Aufenthaltsflächen und Bereiche mit
Grillausstattung. Aber auch neue Wegeverbindungen und eine umfangreiche
Beleuchtung sind geplant. Auch sollen Bäume, Sträucher und wilde
Ecken/Randbereiche den Maßnahmen weichen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de