252806 · Beschlussvorlage
Förderung des „Coolness Training“ am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium gemäß den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
Kerndaten
- Nummer
- 252806
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252806 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung des „Coolness Training“ am Nicolaus- Cusanus-Gymnasium gemäß den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention Beratungsfolge Schulausschuss 07.05.2025 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Durchführung der Gewaltpräventionsmaßnahme „Coolnesstraining – Stressreduktion im Schulalltag“ erhält das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium eine Förderung von bis zu 18.228 Euro. Begründung Das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium mit Sitz in Bad Godesberg beantragt eine Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zur Durchführung eines „Coolness-Trainings“ im Schuljahr 2025/26. Zielgruppe des Trainings sind alle Klassen der Jahrgangsstufe 6 und 8. Jede Jahrgangsstufe ist dreizügig. Der Antragsteller ist gemäß den oben genannten Richtlinien antragsberechtigt. In der Vergangenheit hat die Schule bereits Förderungen für Gewaltpräventi- onsmaßnahmen beantragt bzw. erhalten und ist der Fach- und Koordinierungs- stelle Gewaltprävention daher bekannt. Der Anbieter der Maßnahme ist „Krämer Trainings“ mit Sitz in Erftstadt. Das Unternehmen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Gewaltprävention tätig. Die Wirksamkeit der Angebote wurde bisher nicht wissenschaftlich evaluiert und nachgewiesen, weshalb diese nicht auf der Grüne Liste Prävention aufgeführt sind. Der Anbieter ist der Fach- und Koordinierungsstelle bekannt. Die Maß- nahme wird durch zwei ausgebildete und erfahrene systematische Anti-Gewalt- Trainer*innen und Deeskalations-trainer*innen durchgeführt. Die Schule arbeitet bereits seit einigen Jahren mit Krämer Trainings zusammen und berichtet von einem positiven Einfluss durch das Training auf die Klassen und die Schulgemeinschaft. Die Maßnahme „Coolnesstraining“ – Stressreduktion im Schulalltag“ soll für die 6. Klassen in jeweils 4 Blöcken à 5 Unterrichtsstunden im VormittagsbereichSeite 1 von 3 Seite 2 durchgeführt werden. Für die 8. Klassen finden jeweils 2 Blöcke à 5 Unter- richtsstunden statt. Diese hatten bereits in der 6. Klasse ein 20-stündiges Trai- ning und sollen in diesem Schuljahr eine Auffrischung erhalten, um auf die so- zialen Herausforderungen und komplexen Gruppendynamiken einzugehen. Die bzw. der jeweilige Klassenleiter*in nimmt durchgehend am Projekt teil und ge- währleistet hierdurch die Nachhaltigkeit und die Umsetzung im Schulalltag. Je- des Training wird mit zwei Trainer*innen durchgeführt. Ziel der Maßnahme ist es, die Sozialkompetenz der jungen Menschen zu för- dern. Hierbei werden Konfliktlösungs- sowie Konfliktvermeidungsstrategien, Deeskalationstechniken und Perspektivenentwicklung erlernt. Die Reflexion eigener Verhaltensmuster sowie die Kontrolle der eigenen Gefühle und Körper- signale stehen im Vordergrund. Theoretischer Hintergrund für das Konzept ist die konfrontative Pädagogik. Die pädagogischen Inhalte und Schwerpunkte, wurden nach den Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zum Beispiel im Hinblick auf die Methodenvielfalt, die Zielbeschreibung oder die Projektstruktur geprüft und als angemessen beurteilt. Die Mindestanzahl und das Alter der Teilnehmenden entsprechen den Förderkriterien der Richtlinien. Insgesamt sollen 140 Schüler*innen von dem Training profitieren. Die Qualifi- zierung der Trainer*innen ist gewährleistet. Auch der Zeitumfang entspricht den Förderkriterien. Die Maßnahme wurde aufgrund der Fördersumme von 18.228 Euro dem Aus- schuss für Kinder, Jugend und Familie zum Beschluss vorgelegt. Die beantrag- te Förderung deckt die Kosten für die Vor- und Nachbereitung, Durchführung, Vorgespräch, Materialkosten sowie Fahrtkosten. Die Ziele, Inhalte und Metho- den der Maßnahme entsprechen den Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention und werden aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie als pädagogisch sinnvoll bewertet. Eine Förderung des Angebotes wird befürwortet. Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 angemeldet. Die För- derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder-/Jugendarbeit außerhalb Einrichtungen freier Träger sowie Zuschüsse an sonstige Einrichtun- gen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 18.228,00 € 151000603/ 731000 2025 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 18.228,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de