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252806 · Beschlussvorlage

Förderung des „Coolness Training“ am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium gemäß den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

Nummer
252806
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  1. Sitzung des Schulausschusses 07.05.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252806
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung des „Coolness Training“ am Nicolaus-
Cusanus-Gymnasium gemäß den Richtlinien zur
Förderung von Gewaltprävention
Beratungsfolge
Schulausschuss 07.05.2025 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Durchführung der Gewaltpräventionsmaßnahme „Coolnesstraining –
Stressreduktion im Schulalltag“ erhält das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium eine
Förderung von bis zu 18.228 Euro.
Begründung
Das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium mit Sitz in Bad Godesberg beantragt eine
Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zur
Durchführung eines „Coolness-Trainings“ im Schuljahr 2025/26. Zielgruppe des
Trainings sind alle Klassen der Jahrgangsstufe 6 und 8. Jede Jahrgangsstufe
ist dreizügig.
Der Antragsteller ist gemäß den oben genannten Richtlinien antragsberechtigt.
In der Vergangenheit hat die Schule bereits Förderungen für Gewaltpräventi-
onsmaßnahmen beantragt bzw. erhalten und ist der Fach- und Koordinierungs-
stelle Gewaltprävention daher bekannt.
Der Anbieter der Maßnahme ist „Krämer Trainings“ mit Sitz in Erftstadt. Das
Unternehmen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Gewaltprävention tätig. Die
Wirksamkeit der Angebote wurde bisher nicht wissenschaftlich evaluiert und
nachgewiesen, weshalb diese nicht auf der Grüne Liste Prävention aufgeführt
sind. Der Anbieter ist der Fach- und Koordinierungsstelle bekannt. Die Maß-
nahme wird durch zwei ausgebildete und erfahrene systematische Anti-Gewalt-
Trainer*innen und Deeskalations-trainer*innen durchgeführt.
Die Schule arbeitet bereits seit einigen Jahren mit Krämer Trainings zusammen
und berichtet von einem positiven Einfluss durch das Training auf die Klassen
und die Schulgemeinschaft.
Die Maßnahme „Coolnesstraining“ – Stressreduktion im Schulalltag“ soll für die
6. Klassen in jeweils 4 Blöcken à 5 Unterrichtsstunden im VormittagsbereichSeite 1 von 3
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durchgeführt werden. Für die 8. Klassen finden jeweils 2 Blöcke à 5 Unter-
richtsstunden statt. Diese hatten bereits in der 6. Klasse ein 20-stündiges Trai-
ning und sollen in diesem Schuljahr eine Auffrischung erhalten, um auf die so-
zialen Herausforderungen und komplexen Gruppendynamiken einzugehen. Die
bzw. der jeweilige Klassenleiter*in nimmt durchgehend am Projekt teil und ge-
währleistet hierdurch die Nachhaltigkeit und die Umsetzung im Schulalltag. Je-
des Training wird mit zwei Trainer*innen durchgeführt.
Ziel der Maßnahme ist es, die Sozialkompetenz der jungen Menschen zu för-
dern. Hierbei werden Konfliktlösungs- sowie Konfliktvermeidungsstrategien,
Deeskalationstechniken und Perspektivenentwicklung erlernt. Die Reflexion
eigener Verhaltensmuster sowie die Kontrolle der eigenen Gefühle und Körper-
signale stehen im Vordergrund. Theoretischer Hintergrund für das Konzept ist
die konfrontative Pädagogik. Die pädagogischen Inhalte und Schwerpunkte,
wurden nach den Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
zum Beispiel im Hinblick auf die Methodenvielfalt, die Zielbeschreibung oder die
Projektstruktur geprüft und als angemessen beurteilt. Die Mindestanzahl und
das Alter der Teilnehmenden entsprechen den Förderkriterien der Richtlinien.
Insgesamt sollen 140 Schüler*innen von dem Training profitieren. Die Qualifi-
zierung der Trainer*innen ist gewährleistet. Auch der Zeitumfang entspricht den
Förderkriterien.
Die Maßnahme wurde aufgrund der Fördersumme von 18.228 Euro dem Aus-
schuss für Kinder, Jugend und Familie zum Beschluss vorgelegt. Die beantrag-
te Förderung deckt die Kosten für die Vor- und Nachbereitung, Durchführung,
Vorgespräch, Materialkosten sowie Fahrtkosten. Die Ziele, Inhalte und Metho-
den der Maßnahme entsprechen den Kriterien der Richtlinien zur Förderung
von Gewaltprävention und werden aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und
Familie als pädagogisch sinnvoll bewertet. Eine Förderung des Angebotes wird
befürwortet.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 angemeldet. Die För-
derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder-/Jugendarbeit außerhalb
Einrichtungen freier Träger sowie
Zuschüsse an sonstige Einrichtun-
gen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 3
Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
18.228,00 € 151000603/
731000
2025
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
18.228,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de