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252805 · Beschlussvorlage

Förderung der Erziehungsberatungsstellen des Caritas-Verbandes für die Stadt Bonn e.V. und der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg Voreifel und Bonn für die Jahre 2025 und 2026

Nummer
252805
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Hans-Iwand-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252805
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Erziehungsberatungsstellen des
Caritas-Verbandes für die Stadt Bonn e.V. und der
Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an
Sieg und Rhein, Bad Godesberg Voreifel und Bonn
für die Jahre 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und die Kreissynodalvorstände der
Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn erhal-
ten zu den Kosten ihrer Erziehungsberatungsstellen in Bonn (Hans-Iwand-Str. 7
bzw. Adenauerallee 37) einen Gesamtzuschuss in Höhe von 874.165,95 EUR
für das Jahr 2025 und 891.649,27 EUR für das Jahr 2026.
Begründung
Der Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und die Kreissynodalvorstände der
Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel betreiben seit
Jahrzehnten zwei der insgesamt drei Erziehungsberatungsstellen in Bonn. Mit
diesen Beratungsstellen werden umfangreiche Leistungen im Bereich der Er-
ziehungs- und Familienberatung erbracht. Seit einigen Jahren erfolgt die Finan-
zierung seitens der Stadt Bonn über Fördervereinbarungen. Gesetzliche Grund-
lage für die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle sind die §§ 16, 17, 18, 28 und
41 KJHG.
Die Erziehungsberatungsstellen sind als Einrichtungen der Bonner Kinder- und
Jugendhilfe unverzichtbar, da sie im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit wertvolle
Hilfestellung und Unterstützung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Her-
anwachsende bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezo-
gener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und
Scheidung leisten.
Auch werden Rat- und Hilfesuchende von den Fachdiensten für Familien- und
Erziehungshilfen (FFE) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dorthin ver-
mittelt. Die gesetzlich vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen den Angeboten
verschiedener öffentlicher und freier Träger ist durch die beiden Beratungsstel-
len und die der Stadt Bonn garantiert. Die Zusammenarbeit zwischen den städ-Seite 1 von 4
Seite 2
tischen Dienststellen und den vorgenannten Beratungsstellen ist gut.
Bei den Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle handelt es sich zum größten
Teil um Pflichtaufgaben nach SGB VIII (Hilfen zur Erziehung). Die dadurch ent-
stehenden Kosten haben die öffentlichen Jugendhilfeträger grundsätzlich in
vollem Umfange dem freien Träger zu erstatten. Neben diesen Pflichtaufgaben
führt der Träger notwendige Präventionsmaßnahmen durch, leistet wichtige
Netzwerkarbeit u.a.
Im Rahmen der bisher üblichen Berechnungsweise der Zuschusshöhen hatte
sich für das Jahr 2020 herausgestellt, dass es im Ergebnis zu einer deutlichen
Ungleichbehandlung der beiden konfessionellen Erziehungsberatungsstellen
kommen würde.
Um diese Ungleichbehandlung auszugleichen und den zu verzeichnenden
Fallanstieg von jeweils ca. 5% Rechnung tragen zu können, wurde mit beiden
konfessionellen Trägern eine neue Zuschussberechnung vereinbart und eine
neue Fördervereinbarung entworfen.
Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Förderung der Leistung über eine sog. Fallpau-
schalfinanzierung, die mit den Beratungsstellen gemeinsam erarbeitet wurde (§
9 Finanzielle Förderung der Leistungen des Fördervereinbarungsentwurfs).
Der Ermittlung der Fallpauschale liegt ein Berechnungssystem zugrunde, wel-
ches die folgenden Faktoren einbezieht:
• die Personalkosten eines Arbeitsplatzes gemäß den Fördervereinba-
rungen nach KGSt-Jahreswerten
• die Leitungs- und Gemeinkostenanteile (20 % der Personalkosten)
• Pauschale für Sach- und ADV-Kosten (nach KGSt.)
• Anrechnung der Landesmittel gemäß Förderbescheid
• Anrechnung des 20%igen Trägeranteils, der nach Verhandlungen mit
den Trägern mittelfristig reduziert werden soll.
Diese Nettoarbeitszeit bildet ab 2021/2022 die Grundlage für die Berechnung
der Kosten pro Fall. Die mögliche Zuschusssumme errechnet sich dann aus
dem mittleren Fallaufkommen der letzten 3 Berichtsjahre multipliziert mit den
vorab ermittelten Kosten pro Fall.
Durch die Fallpauschalfinanzierung lässt sich auf Basis der Fallzahlentwicklung
die Höhe der erforderlichen Zuschüsse genauer berechnen und bietet somit
eine gute Steuerungsmöglichkeit. Die Förderung wird daher entsprechend fort-
geschrieben.
Für die beiden Erziehungsberatungsstellen ergibt sich folgende Fördersumme:
Caritasverband:
2025: 496.477,53 EUR;
2026: 506.407.08 EUR; dies entspricht einer durchschnittlichen Fallzahl von
56,8 %.
Diakonie:Seite 2 von 4
Seite 3
2025: 377.688,42 EUR;
2026: 385.242,19 EUR; dies entspricht einer durchschnittlichen Fallzahl von
43,2 %.
Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 832.063,53 EUR
(2023) und 857.025,44 EUR (2024) bewilligt.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 angemeldet. Die För-
derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
151000606 Sonst. Einrichtungen für
junge Menschen und Fa-
milien
1.51.40.06.06.02 Förderung von jungen Menschen
und Familien in Einrichtungen der
freien Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
874.165,95
EUR
151000606/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
874.165,95
EUR
2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
151000606 Sonst. Einrichtungen für
junge Menschen und Fa-
milien
1.51.40.06.06.02 Förderung von jungen Menschen
und Familien in Einrichtungen der
freien Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 4
Seite 4
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
891.649,27
EUR
151000606/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
891.649,27
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de