252805 · Beschlussvorlage
Förderung der Erziehungsberatungsstellen des Caritas-Verbandes für die Stadt Bonn e.V. und der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg Voreifel und Bonn für die Jahre 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 252805
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Hans-Iwand-Straße
- Adenauerallee
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252805 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung der Erziehungsberatungsstellen des Caritas-Verbandes für die Stadt Bonn e.V. und der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg Voreifel und Bonn für die Jahre 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und die Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn erhal- ten zu den Kosten ihrer Erziehungsberatungsstellen in Bonn (Hans-Iwand-Str. 7 bzw. Adenauerallee 37) einen Gesamtzuschuss in Höhe von 874.165,95 EUR für das Jahr 2025 und 891.649,27 EUR für das Jahr 2026. Begründung Der Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und die Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel betreiben seit Jahrzehnten zwei der insgesamt drei Erziehungsberatungsstellen in Bonn. Mit diesen Beratungsstellen werden umfangreiche Leistungen im Bereich der Er- ziehungs- und Familienberatung erbracht. Seit einigen Jahren erfolgt die Finan- zierung seitens der Stadt Bonn über Fördervereinbarungen. Gesetzliche Grund- lage für die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle sind die §§ 16, 17, 18, 28 und 41 KJHG. Die Erziehungsberatungsstellen sind als Einrichtungen der Bonner Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar, da sie im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit wertvolle Hilfestellung und Unterstützung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Her- anwachsende bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezo- gener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung leisten. Auch werden Rat- und Hilfesuchende von den Fachdiensten für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dorthin ver- mittelt. Die gesetzlich vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen den Angeboten verschiedener öffentlicher und freier Träger ist durch die beiden Beratungsstel- len und die der Stadt Bonn garantiert. Die Zusammenarbeit zwischen den städ-Seite 1 von 4 Seite 2 tischen Dienststellen und den vorgenannten Beratungsstellen ist gut. Bei den Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle handelt es sich zum größten Teil um Pflichtaufgaben nach SGB VIII (Hilfen zur Erziehung). Die dadurch ent- stehenden Kosten haben die öffentlichen Jugendhilfeträger grundsätzlich in vollem Umfange dem freien Träger zu erstatten. Neben diesen Pflichtaufgaben führt der Träger notwendige Präventionsmaßnahmen durch, leistet wichtige Netzwerkarbeit u.a. Im Rahmen der bisher üblichen Berechnungsweise der Zuschusshöhen hatte sich für das Jahr 2020 herausgestellt, dass es im Ergebnis zu einer deutlichen Ungleichbehandlung der beiden konfessionellen Erziehungsberatungsstellen kommen würde. Um diese Ungleichbehandlung auszugleichen und den zu verzeichnenden Fallanstieg von jeweils ca. 5% Rechnung tragen zu können, wurde mit beiden konfessionellen Trägern eine neue Zuschussberechnung vereinbart und eine neue Fördervereinbarung entworfen. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Förderung der Leistung über eine sog. Fallpau- schalfinanzierung, die mit den Beratungsstellen gemeinsam erarbeitet wurde (§ 9 Finanzielle Förderung der Leistungen des Fördervereinbarungsentwurfs). Der Ermittlung der Fallpauschale liegt ein Berechnungssystem zugrunde, wel- ches die folgenden Faktoren einbezieht: • die Personalkosten eines Arbeitsplatzes gemäß den Fördervereinba- rungen nach KGSt-Jahreswerten • die Leitungs- und Gemeinkostenanteile (20 % der Personalkosten) • Pauschale für Sach- und ADV-Kosten (nach KGSt.) • Anrechnung der Landesmittel gemäß Förderbescheid • Anrechnung des 20%igen Trägeranteils, der nach Verhandlungen mit den Trägern mittelfristig reduziert werden soll. Diese Nettoarbeitszeit bildet ab 2021/2022 die Grundlage für die Berechnung der Kosten pro Fall. Die mögliche Zuschusssumme errechnet sich dann aus dem mittleren Fallaufkommen der letzten 3 Berichtsjahre multipliziert mit den vorab ermittelten Kosten pro Fall. Durch die Fallpauschalfinanzierung lässt sich auf Basis der Fallzahlentwicklung die Höhe der erforderlichen Zuschüsse genauer berechnen und bietet somit eine gute Steuerungsmöglichkeit. Die Förderung wird daher entsprechend fort- geschrieben. Für die beiden Erziehungsberatungsstellen ergibt sich folgende Fördersumme: Caritasverband: 2025: 496.477,53 EUR; 2026: 506.407.08 EUR; dies entspricht einer durchschnittlichen Fallzahl von 56,8 %. Diakonie:Seite 2 von 4 Seite 3 2025: 377.688,42 EUR; 2026: 385.242,19 EUR; dies entspricht einer durchschnittlichen Fallzahl von 43,2 %. Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 832.063,53 EUR (2023) und 857.025,44 EUR (2024) bewilligt. Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 angemeldet. Die För- derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: 2025 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 151000606 Sonst. Einrichtungen für junge Menschen und Fa- milien 1.51.40.06.06.02 Förderung von jungen Menschen und Familien in Einrichtungen der freien Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 874.165,95 EUR 151000606/ 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 874.165,95 EUR 2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 151000606 Sonst. Einrichtungen für junge Menschen und Fa- milien 1.51.40.06.06.02 Förderung von jungen Menschen und Familien in Einrichtungen der freien Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 3 von 4 Seite 4 Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 891.649,27 EUR 151000606/ 73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 891.649,27 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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