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252802 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Oberkassel, Königswinterer Straße 781 - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 40394/2024

Nummer
252802
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252802
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Oberkassel, Königswinterer
Straße 781
- Errichtung eines Einfamilienhauses
Az.: 40394/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben in der beantragten
Form nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8219-11 entspricht.
Begründung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr.
8219-11 vom 27.10.1989 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu
beurteilen.
Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Gebiet als reines Wohngebiet mit
maximal eingeschossiger Einzel- und Doppelhausbebauung mit maximal zwei
Wohnungen und offener Bauweise fest. Die überbaubare Grundstücksfläche
wird durch Baugrenzen festgelegt. Die Grundflächenzahl hat einen Wert von
0,4 und die zulässige Geschossflächenzahl liegt bei einem Wert von 0,5.
Hinsichtlich folgender Sachverhalte widerspricht das Vorhaben den
planungsrechtlichen Vorgaben:
Das geplante Vorhaben befindet sich komplett außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche. Auf dem Vorhabengrundstück befindet sich außerdem ein
erhaltenswerter Baumbestand. Im Bebauungsplan Nr. 8219-11 vom 27.10.1989
ist der erhaltenswerte Baumbestand festgesetzt. Dies betrifft u. a. die auf dem
Vorhabengrundstück befindliche Rosskastanie im vorderen, nordöstlichen
Bereich des Vorhabengrundstücks. Auch wenn es sich entlang der Straße „Im
Mohrenfeld“ um eine der wenigen noch vorhandenen Wohnbaureserveflächen
in Oberkassel handelt, schließt der Bebauungsplan eine Bebauung im Bereich
des erhaltenswerten Baumbestandes aus und setzt aus diesem Grund
hier explizit keine überbaubaren Flächen fest.
Nach örtlicher Inaugenscheinnahme der Kastanie (Mindestalter von 70 Jahre)Seite 1 von 3
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durch einen Baumsachverständigen des Amtes für Umwelt und Stadtgrün
befindet sich die Rosskastanie in einem guten Zustand, ist absolut
erhaltenswert und an ihrem Standort entwicklungsfähig, sodass seitens der
Unteren Naturschutzbehörde eine Fällung des Baumes abgelehnt wird.
Die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im
Hinblick auf den festgesetzten Baum und der festgesetzten überbaubaren
Grundstücksfläche kann daher nach § 31 BauGB nicht in Betracht kommen.
Daher beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag auf Vorbescheid negativ zu
bescheiden.
Anlage/n
1 Lageplan Königswinterer Straße 781 (öffentlich)
2 Auszug Liegenschaftskataster Königswinterer Straße 781 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de