252802 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Oberkassel, Königswinterer Straße 781 - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 40394/2024
Kerndaten
- Nummer
- 252802
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.04.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Oberkassel Hauptort
- Königswinterer Straße
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252802 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Oberkassel, Königswinterer Straße 781 - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 40394/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil das Vorhaben in der beantragten Form nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8219-11 entspricht. Begründung Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 8219-11 vom 27.10.1989 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Gebiet als reines Wohngebiet mit maximal eingeschossiger Einzel- und Doppelhausbebauung mit maximal zwei Wohnungen und offener Bauweise fest. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen festgelegt. Die Grundflächenzahl hat einen Wert von 0,4 und die zulässige Geschossflächenzahl liegt bei einem Wert von 0,5. Hinsichtlich folgender Sachverhalte widerspricht das Vorhaben den planungsrechtlichen Vorgaben: Das geplante Vorhaben befindet sich komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Auf dem Vorhabengrundstück befindet sich außerdem ein erhaltenswerter Baumbestand. Im Bebauungsplan Nr. 8219-11 vom 27.10.1989 ist der erhaltenswerte Baumbestand festgesetzt. Dies betrifft u. a. die auf dem Vorhabengrundstück befindliche Rosskastanie im vorderen, nordöstlichen Bereich des Vorhabengrundstücks. Auch wenn es sich entlang der Straße „Im Mohrenfeld“ um eine der wenigen noch vorhandenen Wohnbaureserveflächen in Oberkassel handelt, schließt der Bebauungsplan eine Bebauung im Bereich des erhaltenswerten Baumbestandes aus und setzt aus diesem Grund hier explizit keine überbaubaren Flächen fest. Nach örtlicher Inaugenscheinnahme der Kastanie (Mindestalter von 70 Jahre)Seite 1 von 3 Seite 2 durch einen Baumsachverständigen des Amtes für Umwelt und Stadtgrün befindet sich die Rosskastanie in einem guten Zustand, ist absolut erhaltenswert und an ihrem Standort entwicklungsfähig, sodass seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine Fällung des Baumes abgelehnt wird. Die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf den festgesetzten Baum und der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche kann daher nach § 31 BauGB nicht in Betracht kommen. Daher beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag auf Vorbescheid negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Lageplan Königswinterer Straße 781 (öffentlich) 2 Auszug Liegenschaftskataster Königswinterer Straße 781 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de