252800-01 · Beschlussvorlage
Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in 53119 Bonn Tannenbusch, Stolpstr./ Ecke Oppelner Str.
Kerndaten
- Nummer
- 252800-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Von-den-Driesch-Straße Hauptort
- Stolpstraße
- Oppelner Straße
- Friedlandstraße
- Schlesienstraße
- Haydnstraße
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (12.915 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 252800-01 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in 53119 Bonn Tannenbusch, Stolpstr./ Ecke Oppelner Str. Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 02.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die nächsten Sitzungen der vorberatenden Gremien (Betriebsausschuss und Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie) finden erst am 3.9. und 29.10. statt. Der Bau der Kita Stolpstraße steht in Abhängigkeit zu den beiden Standorten Kita Von den Driesch-Straße und Kita Friedlandstraße, die am Standort Von- den-Driesch-Straße in einen sechsgruppigen Kindergarten zusammengeführt werden sollen. Nach Fertigstellung der Stolpstraße sollen die beiden zweigruppigen Kitas vorerst in den Neubau Stolpstraße einziehen. Erst danach kann mit dem Neubau der sechsgruppigen Kita Von den Driesch-Straße begonnen werden. Der weitere Abruf der Planungsleistung für die Stolpstraße kann allerdings erst nach Genehmigung der Entwurfsplanung (LP 3) erfolgen, somit würde sich die Planungsphase um mind. zwei Monate verschieben. Weitere terminliche Auswirkungen auf die anderen Kita-Projekte würden, wie oben beschrieben, hinzutreten. Beschlussvorschlag Der Entwurfsplanung und Kostenschätzung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in Bonn Tannenbusch, Stolpstraße/ Ecke Oppelner Straße wird zugestimmt. Die Maßnahme soll von einem Generalunternehmer in Modulbauweise umgesetzt werden. Begründung Der Vorplanung und Kostenschätzung wurde im Rat am 08.05.2025 zugestimmt (DS-Nr. 252800). Im Vergleich zur Vorplanung gibt es folgende Änderungen und Konkretisierungen:Seite 1 von 13 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) 1. Grundsätzliches Die Beschlussvorlage für die Vorentwurfsplanung wurde ohne Pläne eingereicht und beschlossen. Mittlerweile liegt die, mit dem Amt für Kinder und Jugend abgestimmte, Entwurfsplanung vor und ist Teil dieser Vorlage. Wie bereits im Vorentwurf beschrieben, soll das Gebäude durch einen Generalunternehmer in Modulbauweise umgesetzt werden. Dieser übernimmt neben den Bauleistungen auch einen Großteil der Planung. Der Architekt wurde mit den Leistungsphasen 1-3 in Gänze beauftragt, die Leistungsphasen 6 und 7 wird er anteilig übernehmen und eine Funktionale Leistungsbeschreibung erstellen. Unterstützt wird er hierbei von Fachplanern für Freianlagen und für die technischen Anlagen. Die Leistungsphasen 4 und 5 werden vom Generalunternehmer erbracht. 2. Hochbau Grundlage für den Grundriss sind das Bonner Modell mit möglichst komprimiert zusammengefassten Räumen und die Bau- und Qualitätsstandards für Kindergärten, wie sie von der Stadt Bonn entwickelt wurden. Wie bereits im Vorentwurf erläutert, ist ein 2-geschossiger Baukörper in L-Form geplant. Der Entwurf sieht die Erschließung im Nordosten des Grundstücks vor und orientiert sich mit den Gruppenräumen zum späteren Spielgarten nach Westen. Im vorderen Gebäudeteil zur Stolpstraße hin sind die Neben- und Personalräume sowie die Küche mit zusätzlich separatem Zugang von außen untergebracht. Eine Beratung mit einem Brandschutzsachverständigen sowie ein Austausch mit dem Bauordnungsamt hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit hat bereits stattgefunden. Bei der Planung wird die Ausführung von Nisthilfen berücksichtigt und umgesetzt. 3. Außenanlagen Insgesamt ist das städtische Grundstück ca. 3.600 qm groß, davon sollen im östlichen Bereich ca. 1.800 qm für die neue Kita abgetrennt werden. Die übrige Fläche, die sich nach Westen bis hin zur Schlesienstraße erstreckt, soll weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Die Außenanlagen der Kita gliedern sich in einen ca. 450qm großen Vorbereich und einen ca. 870 qm großen Spielbereich. Wie auch im Hochbau wurde für die Freianlagen ein Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 in Gänze und den Leistungsphasen 6 und 7 in Teilen beauftragt, alle weiteren Leistungsphasen sollen später durch den Generalunternehmer erbracht werden und sind somit Teil der Funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Außenanlagen werden unter Berücksichtigung der vielfältigenSeite 2 von 13 Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich) Nutzungsanforderung gestaltet. Vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel werden Maßnahmen zur Minderung der Hitzebelastung in Form verschatteter Aufenthaltsbereiche vorgesehen. Hierbei werden die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielflächen sowie der ganzjährige hohe Nutzungsdruck bei begrenztem Flächenangebot berücksichtigt. Die Bepflanzung erfolgt mit standortgerechten Gehölzen. Zur Entwässerung der befestigten Flächen ist der Einbau einer Rigole vorgesehen. Entlang der Oppelner Straße ist Gehölz- und Baumbestand vorhanden, diese Baumkulisse soll erhalten bleiben. Jedoch müssen voraussichtlich zwei der kleineren Bäume im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden, daher sind an gleicher Stelle Ersatzpflanzungen vorgesehen. Die Regelung über Anzahl, Baumarten und weitere Standorte für Neupflanzungen wird im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen. Maßnahmen zum Baumschutz während der Bauzeit, Fällgenehmigungen und Ersatzpflanzungen werden mit den dafür zuständigen Stellen frühzeitig abgestimmt. Erforderliche Genehmigungen werden beantragt. 4. Klimaschutz / klimaangepasstes Bauen Der Neubau soll dem energetischen Standard eines Energieeffizienzgebäudes 40 entsprechen und zur Aufnahme einer PV-Anlage in Kombination mit einer Dachbegrünung geeignet sein. Die Errichtung der PV-Anlage erfolgt über das SGB selbst oder über Dritte, wie z.B. den Stadtwerken Bonn. Die Maßnahmen gemäß dem Beschluss des Betriebsausschusses vom 03.03.2022 „Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit“ werden berücksichtigt. 5. Technik Die Wärmeversorgung soll über die anliegenden Fernwärmeleitungen erfolgen. Das Gebäude soll eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung erhalten. Über die Lüftung soll eine Nachtabkühlung gewährleistet werden. Auf dem Dach der Kita wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Zum Schutz des Gebäudes wird eine Blitzschutzanlage installiert. Die Planung und Ausführung erfolgen gemäß den geltenden DIN-Vorschriften für äußeren Blitzschutz. 6. Barrierefreiheit Der barrierefreie Zugang und eine behindertengerechte Toilette wurden im Entwurf ebenso berücksichtigt wie ein Aufzug. Im Rahmen des Bauantrags ist eine Barrierefreiheit nachzuweisen und wird somit durch den Generalunternehmer erfolgen. 7. Medientechnik Zur Unterstützung moderner Lern- und Kommunikationsformen wird zeitgemäße Medientechnik installiert. Geplant sind u.a. Netzwerk- und W-Seite 3 von 13 Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich) LAN-Anschlüsse. 8. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 6.800.000 € brutto (Schätzkosten Vorplanung: 6.707.500 €). In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 12% und eine Baukostensteigerung von 6% pro Jahr berücksichtigt. Die Gesamtkosten sind im aktuellen Wirtschaftsplan berücksichtigt. Für das geplante Effizienzgebäude 40 wird die KfW-Förderprogramm „Klimaneutraler Neubau“ (Zuschuss 499) angestrebt. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) sieht bei Neubauten im KfW-40 Standard einen Zuschuss in Höhe von 5 % vor. Die Finanzierungssumme ist auf 1.500 EUR pro m2 Nettogrundfläche begrenzt. Somit könnten ca. 62.700 EUR über dieses Programm finanziert werden. Durch das Kinder- und Jugendamt werden weitere Förderungen geprüft. Darüber hinaus wird der Finanzbedarf voraussichtlich jeweils zur Hälfte aus dem Programm „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW- Bank finanziert. Tabellarisch dargestellte Abweichungen zur Kostenschätzung (Vorplanung LP 2; DS 252800) Baupreisindex 0 % (unverändert zu LP 2) Risikozuschlag -2,8 % (LP 2 = 14,8% zu LP 3 = 12%) Erhöhung Baukostensteigerung 0 % (unverändert zu LP 2) Anpassung auf KfW 40 0 % (unverändert zu LP 2) Außenanlagen 0 % (unverändert zu LP 2) Gesamtkosten 1,2 % (LP 2 = 6.707.500€ zu LP 3 = 6.789.500€) Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Kita Stolpstraße 1.120.000 524500 2025 -1.176.000 3.562.500 524500 2026 -849.000 2.107.000 524500 2027 2.107.000 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 6.789.500 82.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) XSeite 4 von 13 Seite 5Dokumentenklasse C (vertraulich) Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung (1,2%) 81.474 524400 Betriebskosten (Strom,…) 22.112 524140 Abschreibungen (80 Jahre) 83.206 571110 Zinsen (3%) 203.685 551700 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 390.477 Anlage/n 1 01 Baubeschreibung LP3 (öffentlich) 2 02 Folgelastenberechnung (öffentlich) 3 03a Plan Aussenanlagen (öffentlich) 4 03b Pläne Architekt (öffentlich)Seite 5 von 13 BAUBESCHREIBUNG BAUMAßNAHME Errichtung eines 2-geschossigen, 4- gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell. Stolpstraße, Bonn Tannenbusch PLANVERFASSER Beyss Architekten GmbH Haydnstraße 36 53115 Bonn RAUMPROGRAMM 4 Gruppen nach dem Drei-Raum- Programm, Mehrzweckraum, Personalraum, Leitungsbüro, Zentralküche, Technikräume, Beh.- WC, Putzmittelraum, Hauswirtschaftsraum, Personal-WC NRF Nettoraumfläche Nutzfläche Verkehrsfläche Technik BGF Bruttogrundfläche Bereich A Bereich B Bereich C BRI Bruttorauminhalt Bereich A Bereich B Bereich C 836 m2 613 m2 191 m2 32 m2 1.069 m2 990 m2 79 m2 67 m2 4.629 m3 4.158 m3 471 m3 67 m3 Grundstücksfläche Außenfläche ohne Bebaute Fläche Außenspielfläche 1.813 m2 1.319 m2 871 m2 Baukosten - alle Kostenangaben brutto KG 300 + 400 Vergleich vier Kitas der Stadt Bonn 3.850.000 € Preisspanne 2.940 €/m2 BGF bis 3.660 €/m2 BGF Kosten Kita Stolpstraße 3.595 €/m2 BGFSeite 6 von 13 Da ein Generalunternehmer beauftragt werden soll, wird die Konstruktion systemoffen ausgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass hier die Kosten nur anhand von Vergleichsprojekten geschätzt werden konnten und keine detaillierte Kostenberechnung vorliegt: KOSTENSCHÄTZUNG 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk - Baukonstruktion 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung 700 Baunebenkosten (25% von KG200-500) GSK Risikozuschlag in Höhe von 12 % Kostensteigerung von 6% p.a.: Bauwerkskosten gesamt 85.500 € 2.650.000 € 1.200.000 € (ohne Photovoltaikanlage) 520.000 € 112.000 € 1.112.000 € 5.679.500 € 682.000 € 428.000 € 6.789.500 € KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 06/2025 KONSTUKTIVES SYSTEM Modulbauweise - systemoffen DACHAUFBAU Flachdach mit extensiver Dachbegrünung und Vorrüstung für PV-Anlage FASSADENAUSBILDUNG Putz und Holz Lamellen INNENAUSBAU Linoleum, Putz, Holz, Akustikelemente TECHNISCHER AUSBAU Fernwärme, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Nachtabkühlung über die Lüftungsanlage, MSR- Regelungstechnik, Entwässerung, Elektroinstallationen incl. Beleuchtung gemäß Kindergartenstandard. BESONDERE EINRICHTUNGEN Einbauküche, Wickelkombination für U3- Gruppen AUSSENANLAGEN Komplette Neugestaltung der Grundstücksfläche für den Bedarf einer 4- gruppigen Einrichtung. 3 Kfz.-Stellplätze auf dem Grundstück.Seite 7 von 13 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 11.06.2025 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche 836 m² geplanter Baubeginn: 1/2026 BGF Bruttogeschossfläche 1.069 m² geplante Inbetriebnahme: 12/2027 Baukosten 100 Grundstück 0 € 200 Herrichten und Erschließen 85.500 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.650.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.200.000 € 500 Außenanlagen 520.000 € 600 Ausstattung 112.000 € 700 Baunebenkosten 1.112.000 € Risikozuschlag (12%) 682.000 € Baukostensteigerung (6% p.a.) 428.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 6.789.500 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - € Kredite vom Kreditmarkt 6.789.500,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Instandhaltungskosten 81.474 € Strom 7.707 € Fernwärme 6.232 € Wasser 787 € Reinigungskosten 7.385 € Summe Betriebskosten (jährlich) 103.586 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 81.474 € sonstige Betriebskosten 22.112 € Abschreibungen 84.869 € Zinsen (3%) 203.685 € Auflösung Sonderposten 0 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 392.140 € Neubau Kindergarten Stolptstraße Stolpstraße, 53119 Bonn # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 13 Seite 9 von 13 Seite 10 von 13 Seite 11 von 13 Seite 12 von 13 Seite 13 von 13
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de