← Vorlagen

252800-01 · Beschlussvorlage

Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in 53119 Bonn Tannenbusch, Stolpstr./ Ecke Oppelner Str.

Nummer
252800-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Von-den-Driesch-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Stolpstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Oppelner Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Friedlandstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Schlesienstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Haydnstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.07.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 02.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 7,8 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252800 Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in 53119 Bonn Tannenbusch, Stolpstr./ Ecke Oppelner Str.

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (12.915 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
252800-01
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in
53119 Bonn Tannenbusch, Stolpstr./ Ecke
Oppelner Str.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 02.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die nächsten Sitzungen der vorberatenden Gremien (Betriebsausschuss und
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie) finden erst am 3.9. und 29.10. statt.
Der Bau der Kita Stolpstraße steht in Abhängigkeit zu den beiden Standorten
Kita Von den Driesch-Straße und Kita Friedlandstraße, die am Standort Von-
den-Driesch-Straße in einen sechsgruppigen Kindergarten zusammengeführt
werden sollen. Nach Fertigstellung der Stolpstraße sollen die beiden
zweigruppigen Kitas vorerst in den Neubau Stolpstraße einziehen. Erst danach
kann mit dem Neubau der sechsgruppigen Kita Von den Driesch-Straße
begonnen werden. Der weitere Abruf der Planungsleistung für die Stolpstraße
kann allerdings erst nach Genehmigung der Entwurfsplanung (LP 3) erfolgen,
somit würde sich die Planungsphase um mind. zwei Monate verschieben.
Weitere terminliche Auswirkungen auf die anderen Kita-Projekte würden, wie
oben beschrieben, hinzutreten.
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung und Kostenschätzung für den Neubau einer 4-gruppigen
Kindertagesstätte in Bonn Tannenbusch, Stolpstraße/ Ecke Oppelner Straße
wird zugestimmt.
Die Maßnahme soll von einem Generalunternehmer in Modulbauweise
umgesetzt werden.
Begründung
Der Vorplanung und Kostenschätzung wurde im Rat am 08.05.2025
zugestimmt (DS-Nr. 252800).
Im Vergleich zur Vorplanung gibt es folgende Änderungen und
Konkretisierungen:Seite 1 von 13
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
1. Grundsätzliches
Die Beschlussvorlage für die Vorentwurfsplanung wurde ohne Pläne
eingereicht und beschlossen. Mittlerweile liegt die, mit dem Amt für Kinder und
Jugend abgestimmte, Entwurfsplanung vor und ist Teil dieser Vorlage.
Wie bereits im Vorentwurf beschrieben, soll das Gebäude durch einen
Generalunternehmer in Modulbauweise umgesetzt werden. Dieser übernimmt
neben den Bauleistungen auch einen Großteil der Planung.
Der Architekt wurde mit den Leistungsphasen 1-3 in Gänze beauftragt, die
Leistungsphasen 6 und 7 wird er anteilig übernehmen und eine Funktionale
Leistungsbeschreibung erstellen. Unterstützt wird er hierbei von Fachplanern
für Freianlagen und für die technischen Anlagen. Die Leistungsphasen 4 und 5
werden vom Generalunternehmer erbracht.
2. Hochbau
Grundlage für den Grundriss sind das Bonner Modell mit möglichst komprimiert
zusammengefassten Räumen und die Bau- und Qualitätsstandards für
Kindergärten, wie sie von der Stadt Bonn entwickelt wurden.
Wie bereits im Vorentwurf erläutert, ist ein 2-geschossiger Baukörper in L-Form
geplant. Der Entwurf sieht die Erschließung im Nordosten des Grundstücks vor
und orientiert sich mit den Gruppenräumen zum späteren Spielgarten nach
Westen. Im vorderen Gebäudeteil zur Stolpstraße hin sind die Neben- und
Personalräume sowie die Küche mit zusätzlich separatem Zugang von außen
untergebracht.
Eine Beratung mit einem Brandschutzsachverständigen sowie ein Austausch
mit dem Bauordnungsamt hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit hat bereits
stattgefunden.
Bei der Planung wird die Ausführung von Nisthilfen berücksichtigt und
umgesetzt.
3. Außenanlagen
Insgesamt ist das städtische Grundstück ca. 3.600 qm groß, davon sollen im
östlichen Bereich ca. 1.800 qm für die neue Kita abgetrennt werden. Die übrige
Fläche, die sich nach Westen bis hin zur Schlesienstraße erstreckt, soll
weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar sein.
Die Außenanlagen der Kita gliedern sich in einen ca. 450qm großen Vorbereich
und einen ca. 870 qm großen Spielbereich.
Wie auch im Hochbau wurde für die Freianlagen ein Fachplaner mit den
Leistungsphasen 1-3 in Gänze und den Leistungsphasen 6 und 7 in Teilen
beauftragt, alle weiteren Leistungsphasen sollen später durch den
Generalunternehmer erbracht werden und sind somit Teil der Funktionalen
Leistungsbeschreibung.
Die Außenanlagen werden unter Berücksichtigung der vielfältigenSeite 2 von 13
Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich)
Nutzungsanforderung gestaltet. Vor dem Hintergrund der Anpassung an den
Klimawandel werden Maßnahmen zur Minderung der Hitzebelastung in Form
verschatteter Aufenthaltsbereiche vorgesehen. Hierbei werden die
sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielflächen sowie der
ganzjährige hohe Nutzungsdruck bei begrenztem Flächenangebot
berücksichtigt. Die Bepflanzung erfolgt mit standortgerechten Gehölzen. Zur
Entwässerung der befestigten Flächen ist der Einbau einer Rigole vorgesehen.
Entlang der Oppelner Straße ist Gehölz- und Baumbestand vorhanden, diese
Baumkulisse soll erhalten bleiben. Jedoch müssen voraussichtlich zwei der
kleineren Bäume im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden, daher sind an
gleicher Stelle Ersatzpflanzungen vorgesehen. Die Regelung über Anzahl,
Baumarten und weitere Standorte für Neupflanzungen wird im Zusammenhang
mit der Baugenehmigung getroffen.
Maßnahmen zum Baumschutz während der Bauzeit, Fällgenehmigungen und
Ersatzpflanzungen werden mit den dafür zuständigen Stellen frühzeitig
abgestimmt. Erforderliche Genehmigungen werden beantragt.
4. Klimaschutz / klimaangepasstes Bauen
Der Neubau soll dem energetischen Standard eines Energieeffizienzgebäudes
40 entsprechen und zur Aufnahme einer PV-Anlage in Kombination mit einer
Dachbegrünung geeignet sein. Die Errichtung der PV-Anlage erfolgt über das
SGB selbst oder über Dritte, wie z.B. den Stadtwerken Bonn. Die Maßnahmen
gemäß dem Beschluss des Betriebsausschusses vom 03.03.2022 „Städtische
Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit“ werden
berücksichtigt.
5. Technik
Die Wärmeversorgung soll über die anliegenden Fernwärmeleitungen erfolgen.
Das Gebäude soll eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung erhalten. Über die
Lüftung soll eine Nachtabkühlung gewährleistet werden.
Auf dem Dach der Kita wird eine Photovoltaikanlage errichtet.
Zum Schutz des Gebäudes wird eine Blitzschutzanlage installiert. Die Planung
und Ausführung erfolgen gemäß den geltenden DIN-Vorschriften für äußeren
Blitzschutz.
6. Barrierefreiheit
Der barrierefreie Zugang und eine behindertengerechte Toilette wurden im
Entwurf ebenso berücksichtigt wie ein Aufzug.
Im Rahmen des Bauantrags ist eine Barrierefreiheit nachzuweisen und wird
somit durch den Generalunternehmer erfolgen.
7. Medientechnik
Zur Unterstützung moderner Lern- und Kommunikationsformen wird
zeitgemäße Medientechnik installiert. Geplant sind u.￿a. Netzwerk- und W-Seite 3 von 13
Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich)
LAN-Anschlüsse.
8. Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 6.800.000 € brutto
(Schätzkosten Vorplanung: 6.707.500 €). In den Gesamtkosten ist ein
Risikozuschlag in Höhe von 12% und eine Baukostensteigerung von 6% pro
Jahr berücksichtigt. Die Gesamtkosten sind im aktuellen Wirtschaftsplan
berücksichtigt.
Für das geplante Effizienzgebäude 40 wird die KfW-Förderprogramm
„Klimaneutraler Neubau“ (Zuschuss 499) angestrebt. Das Programm
„Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) sieht bei Neubauten im KfW-40 Standard
einen Zuschuss in Höhe von 5 % vor. Die Finanzierungssumme ist auf 1.500
EUR pro m2 Nettogrundfläche begrenzt. Somit könnten ca. 62.700 EUR über
dieses Programm finanziert werden.
Durch das Kinder- und Jugendamt werden weitere Förderungen geprüft.
Darüber hinaus wird der Finanzbedarf voraussichtlich jeweils zur Hälfte aus
dem Programm „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-
Bank finanziert.
Tabellarisch dargestellte Abweichungen zur Kostenschätzung (Vorplanung LP
2; DS 252800)
Baupreisindex 0 % (unverändert zu LP 2)
Risikozuschlag -2,8 % (LP 2 = 14,8% zu LP 3 =
12%)
Erhöhung Baukostensteigerung 0 % (unverändert zu LP 2)
Anpassung auf KfW 40 0 % (unverändert zu LP 2)
Außenanlagen 0 % (unverändert zu LP 2)
Gesamtkosten 1,2 % (LP 2 = 6.707.500€ zu LP 3
= 6.789.500€)
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Kita Stolpstraße 1.120.000 524500 2025 -1.176.000
3.562.500 524500 2026 -849.000
2.107.000 524500 2027 2.107.000
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 6.789.500 82.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) XSeite 4 von 13
Seite 5Dokumentenklasse C (vertraulich)
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung (1,2%) 81.474 524400
Betriebskosten (Strom,…) 22.112 524140
Abschreibungen (80 Jahre) 83.206 571110
Zinsen (3%) 203.685 551700
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 390.477
Anlage/n
1 01 Baubeschreibung LP3 (öffentlich)
2 02 Folgelastenberechnung (öffentlich)
3 03a Plan Aussenanlagen (öffentlich)
4 03b Pläne Architekt (öffentlich)Seite 5 von 13
BAUBESCHREIBUNG
BAUMAßNAHME Errichtung eines 2-geschossigen, 4-
gruppigen Kindergartens nach dem Bonner
Modell. Stolpstraße, Bonn Tannenbusch
PLANVERFASSER Beyss Architekten GmbH
Haydnstraße 36
53115 Bonn
RAUMPROGRAMM 4 Gruppen nach dem Drei-Raum-
Programm, Mehrzweckraum,
Personalraum, Leitungsbüro, Zentralküche,
Technikräume, Beh.- WC, Putzmittelraum,
Hauswirtschaftsraum, Personal-WC
NRF Nettoraumfläche
Nutzfläche
Verkehrsfläche
Technik
BGF Bruttogrundfläche
Bereich A
Bereich B
Bereich C
BRI Bruttorauminhalt
Bereich A
Bereich B
Bereich C
836 m2
613 m2
191 m2
32 m2
1.069 m2
990 m2
79 m2
67 m2
4.629 m3
4.158 m3
471 m3
67 m3
Grundstücksfläche
Außenfläche ohne Bebaute Fläche
Außenspielfläche
1.813 m2
1.319 m2
871 m2
Baukosten - alle Kostenangaben brutto
KG 300 + 400
Vergleich vier Kitas der Stadt Bonn
3.850.000 €
Preisspanne
2.940 €/m2 BGF bis 3.660 €/m2 BGF
Kosten Kita Stolpstraße 3.595 €/m2 BGFSeite 6 von 13
Da ein Generalunternehmer beauftragt werden soll, wird die Konstruktion systemoffen
ausgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass hier die Kosten nur anhand von Vergleichsprojekten
geschätzt werden konnten und keine detaillierte Kostenberechnung vorliegt:
KOSTENSCHÄTZUNG
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Techn. Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung
700 Baunebenkosten (25% von KG200-500)
GSK
Risikozuschlag in Höhe von 12 %
Kostensteigerung von 6% p.a.:
Bauwerkskosten gesamt
85.500 €
2.650.000 €
1.200.000 € (ohne Photovoltaikanlage)
520.000 €
112.000 €
1.112.000 €
5.679.500 €
682.000 €
428.000 €
6.789.500 €
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 06/2025
KONSTUKTIVES SYSTEM Modulbauweise - systemoffen
DACHAUFBAU Flachdach mit extensiver Dachbegrünung
und Vorrüstung für PV-Anlage
FASSADENAUSBILDUNG Putz und Holz Lamellen
INNENAUSBAU Linoleum, Putz, Holz, Akustikelemente
TECHNISCHER AUSBAU Fernwärme, Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung, Nachtabkühlung
über die Lüftungsanlage, MSR-
Regelungstechnik, Entwässerung,
Elektroinstallationen incl. Beleuchtung
gemäß Kindergartenstandard.
BESONDERE EINRICHTUNGEN Einbauküche, Wickelkombination für U3-
Gruppen
AUSSENANLAGEN Komplette Neugestaltung der
Grundstücksfläche für den Bedarf einer 4-
gruppigen Einrichtung. 3 Kfz.-Stellplätze auf
dem Grundstück.Seite 7 von 13
Städtisches Gebäudemanagement Bonn 11.06.2025
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche 836 m² geplanter Baubeginn: 1/2026
BGF Bruttogeschossfläche 1.069 m² geplante Inbetriebnahme: 12/2027
Baukosten
100 Grundstück 0 €
200 Herrichten und Erschließen 85.500 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.650.000 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.200.000 €
500 Außenanlagen 520.000 €
600 Ausstattung 112.000 €
700 Baunebenkosten 1.112.000 €
Risikozuschlag (12%) 682.000 €
Baukostensteigerung (6% p.a.) 428.000 €
sonstige Kosten 0 €
Baukosten gesamt 6.789.500 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - €
Kredite vom Kreditmarkt 6.789.500,00 €
Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten
Instandhaltungskosten 81.474 €
Strom 7.707 €
Fernwärme 6.232 €
Wasser 787 €
Reinigungskosten 7.385 €
Summe Betriebskosten (jährlich) 103.586 €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 81.474 €
sonstige Betriebskosten 22.112 €
Abschreibungen 84.869 €
Zinsen (3%) 203.685 €
Auflösung Sonderposten 0 €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 392.140 €
Neubau Kindergarten Stolptstraße
Stolpstraße, 53119 Bonn
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 8 von 13
Seite 9 von 13
Seite 10 von 13
Seite 11 von 13
Seite 12 von 13
Seite 13 von 13

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de