252800 · Beschlussvorlage
Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in 53119 Bonn Tannenbusch, Stolpstr./ Ecke Oppelner Str.
Kerndaten
- Nummer
- 252800
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Schlesienstraße Hauptort
- Stolpstraße
- Oppelner Straße
- Haydnstraße
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252800 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in 53119 Bonn Tannenbusch, Stolpstr./ Ecke Oppelner Str. Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 08.04.2025 Empfehlung Rat 08.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Vorplanung und Kostenschätzung für den Neubau einer 4-gruppigen Kin- dertagesstätte in Bonn Tannenbusch, Stolpstraße/ Ecke Oppelner Straße wird zugestimmt. Die Maßnahme soll von einem Modulbauunternehmen umgesetzt werden. Begründung 1. Grundsätzliches Mit Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 (DS Nr. 1312032NV4, Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), sollen Planungen des SGB bei allen Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Am 18.04.2024 hat der Rat beschlossen, eine viergruppige Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Stolpstraße, Ecke Oppelner Straße zu errichten (DS 240162). Zudem bestätigte die Verwaltung zu Protokoll, dass die Vorgaben aus dem Änderungsantrag 240162-01 AA bei den weiteren Planungen ergebnisoffen geprüft werden sollten. Dieser beinhaltet das Ziel, den Kindergarten in modularer Bauweise zu planen und auszuführen. Da für das Grundstück kein Bebauungsplan existiert, hat das SGB zunächst eine Bauvoranfrage eingereicht und einen positiven Vorbescheid für einen 2- geschossigen Baukörper erhalten. Zudem wurde geprüft, ob eine Kombination mit Wohnbebauung möglich wäre, dies wurde jedoch aus folgenden Gründen ausgeschlossen:Seite 1 von 8 Seite 2 Ökologische Aspekte: Die Versiegelung der Flächen ist so gering wie möglich zu halten, diese würde sich jedoch aufgrund erforderlicher baulicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Wohnungen durch den Flächenbedarf für PKW- und Fahrradstellplätze, einen separaten Müllplatz, Kellerersatzräume und eine separate Erschließung deutlich erhöhen. Bereits im Grundsatzbeschluß 240162 zur Kita Stolpstr. hieß es: „Gemäß der aktuellen Planungshinweiskarte zur Hitze zählt der Planungsraum Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße zu den innerstädtischen Grünflächen, denen heute und zukünftig eine hohe Bedeutung als nächtlicher Luftaustauschbereich und/oder Erholungsfläche am Tage zukommen wird. Im Fall der Entscheidung für eine bauliche Entwicklung der Fläche ist der möglichst weitgehende Erhalt der Klimafunktion anzustreben. (…) Beeinträchtigungen der stadtklimatischen Situation in angrenzenden Bereichen sind zu vermeiden.“ Wirtschaftliche Aspekte: a. Gestehungskosten: Aufgrund eines notwendig werdenden separaten Treppenhauses mit Aufzug und dem statischen Mehraufwand in Bezug auf die vergleichsweise geringe zu realisierende Wohnfläche, erhöhen sich die Gestehungskosten b. Planerischer Aufwand: Angestrebt wird die Umsetzung des Gebäudes in Modulbauweise. Für die Ausschreibung soll eine Funktionale Leistungsbeschreibung genutzt werden, wie sie kürzlich für andere Projekte erstellt wurde. Eine Erweiterung um Wohnbebauung würde eine komplette Überarbeitung dieser sehr aufwendigen Ausschreibung bedeuten, dies führt zu einem erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwand. c. Der finanzielle und bauliche Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zur Anzahl der entstehenden Wohneinheiten und dem angestrebten Ziel eines bezahlbaren Wohnraums. Städtebauliche Aspekte: a. Gemäß §34 des Baugesetzbuches („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) orientiert sich die bauliche Zulässigkeit an der Eigenart der näheren Umgebung. Zusätzliche Geschossebenen für Wohnzwecke würde jedoch städtebaulich neben der bereits vorhandenen, benachbarten 2-geschossigen Kita unharmonisch wirken. b. In der Bauvoranfrage wurde in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und dem Planungsrecht Wert daraufgelegt, die Gebäudeflucht des benachbarten Kindergartens einzuhalten. Der zusätzliche Flächenbedarf für PKW- und Fahrradstellplätze, einen separaten Müllplatz, Kellerersatzräume und eine separate Erschließung würden zu einer Verschiebung des Gebäudes nach Westen führen, was diesem Ansatz widerspricht. Insgesamt ist das städtische Grundstück ca. 3.600 qm groß, davon sollen im östlichen Bereich ca. 1.750 qm für die neue Kita abgetrennt werden. Die übrige Fläche, die sich nach Westen bis hin zur Schlesienstraße erstreckt, soll weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Der im Bereich des Baufeldes vorhandene Bolzplatz ohne Tore wird nach Westen verlagert. Der an dieser Stelle befindliche Basketballkorb wird nicht genutzt und kann nach Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend undSeite 2 von 8 Seite 3 Familie entfallen. Zudem findet bislang einmal im Jahr auf dem Bolzplatz das Martinsfeuer des „Männerreih Tannenbusch 1948 e.V.“ statt. Die hierfür benötigte Grünfläche wird mit den zuständigen Fachämtern eruiert, mit dem Ziel, das Traditionsfest auch weiterhin auf dem verbleibenden Grundstück stattfinden zu lassen. 2. Hochbau Ein Architekturbüro mit Erfahrung im Bereich Modulbau wurde mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt, alle weiteren Leistungsphasen sollen später durch einen Modulbauunternehmer erbracht werden. Grundlage für den Grundriss ist das Bonner Modell mit möglichst komprimiert zusammengefassten Räumen und die Bau- und Qualitätsstandards für Kindergärten, wie sie von der Stadt Bonn entwickelt wurden. Es ist ein 2-geschossiger Baukörper in L-Form geplant. Der Vorentwurf sieht die Erschließung von der Stolpstraße im Osten des Grundstücks vor und orientiert sich mit den Gruppenräumen zum späteren Spielgarten nach Westen. Die Pläne werden im Rahmen der Entwurfsplanung LP3 zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Außenanlage Die Außenanlage wird unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsanforderungen möglichst naturnah gestaltet. Hierbei sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielräume sowie der ganzjährige hohe Nutzungsdruck zu berücksichtigen. Die Planung und Ausführung muss neben den bautechnischen und vegetationstechnischen Richtlinien und Normen zusätzlich auch Spielplatznormen und Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigen, ausreichend Sonnenschutz ist vorzusehen. Generell sollte das Spielgelände verschiedene Bereiche aufweisen. Hierzu gehören Ruhe-, Lauf- und Spielzonen mit Rasenflächen, Sand- und Ballspielbereiche (z.B. Rasenflächen). Für U 3 ist ein separater, für kleine Kinder überschaubarer Bereich anzulegen. Die Pflanzenauswahl und Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen ist grundsätzlich unter dem Aspekt von ökologischer Vielfalt, auch unter Einbeziehung pädagogischer Konzepte, zu berücksichtigen. Sträucher und Bäume strukturieren das Gelände, sie bieten Sonnenschutz und eine Abschirmung, ermöglichen verschiedene Spielmöglichkeiten. Der Altbaumbestand entlang der Oppelner Straße ist aufgrund höherer Verschattungsleistung und höherer Klimawirksamkeit nach Möglichkeit zu erhalten. 4. Klimaschutz / klimaangepasstes Bauen Der Neubau soll dem energetischen Standard eines Energieeffizienzgebäudes 40 entsprechen und zur Aufnahme einer PV-Anlage in Kombination mit einer Dachbegrünung geeignet sein. Die Errichtung der PV-Anlage erfolgt über dasSeite 3 von 8 Seite 4 SGB selbst oder über Dritte, wie z.B. den Stadtwerken Bonn. Die Maßnahmen gemäß dem Beschluss des Betriebsausschusses vom 03.03.2022 „Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit“ werden berücksichtigt. 5. Barrierefreiheit Im Entwurfsstadium wird die Planung mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. abgestimmt. Alle Zugänge werden barrierefrei ausgeführt. Der Neubau soll mit einer behindertengerechten Toilette ausgestattet werden. 6. Besonderheiten Mit diesem Projekt möchte die Stadt Bonn einen Kindergarten in Modulbauweise errichten und die Vorteile der frühen Sicherheit von Kosten und Zeitplan nutzen. 7. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 6.707.500 €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 14,8 % und eine Baukostensteigerung von 6 % pro Jahr berücksichtigt. Für das hier geplante Effizienzgebäude 40 wird die KfW-Förderung „Klimaneutraler Neubau“ (Zuschuss 499) angestrebt. Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) der KfW-Bank sieht bei Neubauten im KfW-40 Standard einen Zuschuss in Höhe von 5 % vor. Die Finanzierungssumme ist auf 1.500 EUR pro m2 Nettogrundfläche begrenzt. Somit könnten ca. 62.700 EUR über dieses Programm finanziert werden. Weitere Fördermöglichkeiten werden durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie geprüft. Darüber hinaus wird der Finanzbedarf voraussichtlich jeweils zur Hälfte aus dem Programm „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW- Bank finanziert. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Kiga Stolpstraße 2.296.000 524500 2025 2.296.000 4.411.500 524500 2026 4.411.500 0 524500 2027 0 0 524500 2028 0 0 524500 2029 0 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 6.707.500 6.707.500 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) XSeite 4 von 8 Seite 5 Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung (1,2%) 80.490 524400 Betriebskosten (Strom,…) 22.112 524140 Abschreibungen (80 Jahre) 83.844 571110 Zinsen (3%) 201.225 551700 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 387.671 [1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung Anlage/n 1 Baubeschreibung (öffentlich) 2 Folgelastenberechnung (öffentlich)Seite 5 von 8 BAUBESCHREIBUNG BAUMAßNAHME Errichtung eines 2-geschossigen, 4- gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell. Stolpstraße, Bonn Tannenbusch PLANVERFASSER Beyss Architekten GmbH Haydnstraße 36 53115 Bonn RAUMPROGRAMM 4 Gruppen nach dem Drei-Raum- Programm, Mehrzweckraum, Personalraum, Leitungsbüro, Zentralküche, Technikräume, Beh.- WC, Putzmittelraum, Hauswirtschaftsraum, Personal-WC NRF Nettoraumfläche 836 m2 Nutzfläche 616 m2 Verkehrsfläche 188 m2 Technik 32 m2 BGF Bruttogrundfläche 1.069 m2 Bereich A 990 m2 Bereich B 79 m2 Bereich C 58 m2 BRI Bruttorauminhalt 4.629 m3 Bereich A 4.158 m3 Bereich B 471 m3 Bereich C 58 m3 Grundstücksfläche 1.746 m2 Außenfläche ohne Bebaute Fläche 1.251 m2 Außenspielfläche 840 m2 Baukosten - alle Kostenangaben brutto KG 300 + 400 Vergleich vier Kitas der Stadt Bonn 3.730.000 € Preisspanne 22.940 €/m BGF bis 3.660 €/m2 BGF Kosten Kita Stolpstraße 3.489 €/m2 BGFSeite 6 von 8 KOSTENSCHÄTZUNG 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 160.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.430.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.300.000 € (ohne Photovoltaikanlage) 500 Außenanlagen 520.000 € 600 Ausstattung 112.000 € 700 Baunebenkosten (25% von KG200-500) 1.102.500 € GSK 5.624.500 € Risikozuschlag in Höhe von 14,8% Kostensteigerung von 6% p.a.: Bauwerkskosten gesamt 832.500 € 251.000 € 6.707.500 € KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 03/2025 KONSTUKTIVES SYSTEM Modulbauweise - systemoffen DACHAUFBAU Flachdach mit extensiver Dachbegrünung und Vorrüstung für PV-Anlage FASSADENAUSBILDUNG Putz und Holz Lamellen INNENAUSBAU Linoleum, Putz, Holz, Akustikelemente TECHNISCHER AUSBAU Luft/ Luft Wärmepumpe zur Beheizung und Kühlung der Einrichtung, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Elektroinstallationen incl. Beleuchtung gemäß Kindergartenstandard. BESONDERE EINRICHTUNGEN Einbauküche, Wickelkombination für U3- Gruppen AUSSENANLAGEN Komplette Neugestaltung der Grundstücksfläche für den Bedarf einer 4- gruppigen Einrichtung. 3 Kfz.-Stellplätze auf dem Grundstück.Seite 7 von 8 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 19.03.2025 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Neaubau Kindergarten Stolptstraße Anschrift: Stolpstraße, 53119 Bonn NGF Nettogrundrissfläche 836 m² geplanter Baubeginn: 1/2026 BGF Bruttogeschossfläche 1.069 m² geplante Inbetriebnahme: 1/2027 Baukosten 100 Grundstück 0 € 200 Herrichten und Erschließen 160.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.430.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.300.000 € 500 Außenanlagen 520.000 € 600 Ausstattung 112.000 € 700 Baunebenkosten 1.102.500 € Risikozuschlag (14,8%) 832.000 € Baukostensteigerung (6% p.a.) 251.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 6.707.500 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - € Kredite vom Kreditmarkt 6.707.500,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Instandhaltungskosten 80.490 € Strom 7.707 € Fernwärme 6.232 € Wasser 787 € Reinigungskosten 7.385 € Summe Betriebskosten (jährlich) 102.602 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 80.490 € sonstige Betriebskosten 22.112 € Abschreibungen 83.844 € Zinsen (3%) 201.225 € Auflösung Sonderposten 0 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 387.671 €Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de