252799-01 · Beschlussvorlage
Interimsmaßnahmen Gymnasien
Kerndaten
- Nummer
- 252799-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252799-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Interimsmaßnahmen Gymnasien Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund von verwaltungsinternen Abstimmungen war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht möglich. Eine Beschlussfassung im geplanten Gremienlauf ist notwendig, da sonst die entsprechenden, notwendigen Schulplätze nicht rechtzeitig eingerichtet werden können. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt an folgenden Standorten zur Sicherstellung der notwendigen Schulplätze vor und während der Baumaßnahmen Interimsbauten zu errichten: • Nicolaus-Cusanus-Gymnasium • Clara-Schumann-Gymnasium • Helmholtz-Gymnasium Begründung Bei den mit DS-Nr. 252799 angekündigten oben genannten Interimsmaßnah- men ist eine Errichtung und Inbetriebnahme zum Schuljahr 2026/27 notwendig. Aufgrund der Nutzungszeiten von jeweils mindestens drei bis fünf Jahren ist ein Kauf an dieser Stelle wirtschaftlicher als eine Anmietung. Die Maßnahmen befinden sich in den Leistungsphasen 6-7. Die Vergaben müssen in Kürze durchgeführt werden, um die kurzfristigen Inbetriebnahmen zum nächsten Schuljahresbeginn zu gewährleisten. Die Zeitplanung der Maß- nahmen sieht vor, die Vergaben bis Mitte Oktober 2025 durchzuführen, damit die Aufstellung der Container im Frühjahr 2026 mit darauf folgendem Ausbau erfolgen kann und die Übergabe an den Nutzen spätestens im Juli 2026 statt- findet.Seite 1 von 6 Seite 2 • Nicolaus-Cusanus-Gymnasium: Das Interim wird benötigt für weitere Bauabschnitte nach Fertigstellung der Sanierung Aula und Verwaltungsbereich sowie Erweiterung. 8 Klassenräume/ 4 Differenzierungsräume auf zwei Geschossen Ca. 880 qm BGF, Kostenberechnung 2,85 Mio. € • Clara-Schumann-Gymnasium Die Klassenräume werden benötigt für die Unterbringung im Rahmen von G9, da der Ausweichstandort für die Gesamtmaßnahme noch zu planen und bauen ist. 8 Klassenräume auf zwei Geschossen ca.690 qm BGF, Kostenberechnung 2,44 Mio. € • Helmholtz-Gymnasium Das für fünf Züge erweiterte Raumangebot wird zum Schuljahr 2026/27 benötigt. Die Planung für den Erweiterungsbau konnte noch nicht be- gonnen werden. 11 Klassenräume, 1 Lehrerstützpunkt, 2 Differenzierungsräume auf zwei Geschossen Ca.1.290 qm BGF, Kostenberechnung 4,5 Mio. € Die Kostenberechnungen enthalten die Bruttogesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen inklusive der Planung und Nebenarbeiten. Insbesondere sind dies neben den reinen Kosten für die Container: • Vorbereitende Maßnahmen für die Gründung bzw. den Unterbau für die Container-Anlagen • Erschließungskosten (Anschlusskosten für Strom, Telekommunikation, Wasser, Abwasser) • Außenanlagen und Freiflächen (Zuwegungen, Fluchtwege etc.) • Nebenkosten (z. B.: Baugrunduntersuchungen, Gutachten, Planungs- kosten) Der im Wirtschaftsplan abgebildete Kostenrahmen beruhte auf dem Raumpro- gramm für die jeweiligen Standorte und Kosten (Vergleichswerten) aus in der Vergangenheit errichteten Containerprojekten des SGB. Dieser wird mit den Kostenberechnungen deutlich überschritten. Hauptursachen der Kostensteigerung sind vor allem technische und gesetzliche Anforderungen. Dies liegt im Wesentlichen an folgenden Faktoren: • Die notwendige Einhaltung der strengen Vorschriften und Auflagen aus dem Gebäudeenergiegesetz – GEG, die bei Containeranlagen mit einer Standzeit über 2 Jahren zu beachten sind.Seite 2 von 6 Seite 3 • Die Auflagen für den baulichen Brandschutz, die bei zweistöckigen Con- taineranlagen zu beachten sind. • Für das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium zusätzlich ein barrierefreier WC- Raum (Vorgabe Behinderten-Gemeinschaft Bonn) und die Anbindung in das bestehende Wasser- und Heiznetz. • Beim Helmholtz-Gymnasium kommt ein aufwendiger Anschluss für die Entwässerung hinzu, der aber in Teilen für das später neu zu errichten- de Gebäude genutzt werden kann. Kostensteigerungen wurden in den Kostenberechnungen nicht berücksichtigt da diese auf aktuellen Kennwerten basiert und die Anlagen in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Finanzierung Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 9.790.000 €. Im Wirtschaftsplan 2026 wurden bereits 6.775.290 € beschlossen, 3.014.710 € müssen im Rahmen der Beschlussvorlage zusätzlich genehmigt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Interim Container Kauf 1.890.000 524500 2025 635.000 7.650.000 524500 2026 2.375.000 250.000 524500 2027 4.710 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 9.790.000 3.014.710 Anlage/n 1 1.Nicolaus-Cusanus-Gymnasium_Lageplan (öffentlich) 2 2.Clara-Schumann-Gymnasium_Lageplan (öffentlich) 3 3.Helmholtz-Gymnasium_Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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