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252799-01 · Beschlussvorlage

Interimsmaßnahmen Gymnasien

Nummer
252799-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung
  4. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.09.2025 Empfehlung
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  1. 252799 Interimsmaßnahmen Gymnasien

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Beschlussvorlage
öffentlich
252799-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Interimsmaßnahmen Gymnasien
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Auf Grund von verwaltungsinternen Abstimmungen war eine fristgerechte
Einbringung der Vorlage nicht möglich. Eine Beschlussfassung im geplanten
Gremienlauf ist notwendig, da sonst die entsprechenden, notwendigen
Schulplätze nicht rechtzeitig eingerichtet werden können.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt an folgenden Standorten zur Sicherstellung der
notwendigen Schulplätze vor und während der Baumaßnahmen Interimsbauten
zu errichten:
• Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
• Clara-Schumann-Gymnasium
• Helmholtz-Gymnasium
Begründung
Bei den mit DS-Nr. 252799 angekündigten oben genannten Interimsmaßnah-
men ist eine Errichtung und Inbetriebnahme zum Schuljahr 2026/27 notwendig.
Aufgrund der Nutzungszeiten von jeweils mindestens drei bis fünf Jahren ist ein
Kauf an dieser Stelle wirtschaftlicher als eine Anmietung.
Die Maßnahmen befinden sich in den Leistungsphasen 6-7. Die Vergaben
müssen in Kürze durchgeführt werden, um die kurzfristigen Inbetriebnahmen
zum nächsten Schuljahresbeginn zu gewährleisten. Die Zeitplanung der Maß-
nahmen sieht vor, die Vergaben bis Mitte Oktober 2025 durchzuführen, damit
die Aufstellung der Container im Frühjahr 2026 mit darauf folgendem Ausbau
erfolgen kann und die Übergabe an den Nutzen spätestens im Juli 2026 statt-
findet.Seite 1 von 6
Seite 2
• Nicolaus-Cusanus-Gymnasium:
Das Interim wird benötigt für weitere Bauabschnitte nach Fertigstellung
der Sanierung Aula und Verwaltungsbereich sowie Erweiterung.
8 Klassenräume/ 4 Differenzierungsräume auf zwei Geschossen
Ca. 880 qm BGF, Kostenberechnung 2,85 Mio. €
• Clara-Schumann-Gymnasium
Die Klassenräume werden benötigt für die Unterbringung im Rahmen
von G9, da der Ausweichstandort für die Gesamtmaßnahme noch zu
planen und bauen ist.
8 Klassenräume auf zwei Geschossen
ca.690 qm BGF, Kostenberechnung 2,44 Mio. €
• Helmholtz-Gymnasium
Das für fünf Züge erweiterte Raumangebot wird zum Schuljahr 2026/27
benötigt. Die Planung für den Erweiterungsbau konnte noch nicht be-
gonnen werden.
11 Klassenräume, 1 Lehrerstützpunkt, 2 Differenzierungsräume auf
zwei Geschossen
Ca.1.290 qm BGF, Kostenberechnung 4,5 Mio. €
Die Kostenberechnungen enthalten die Bruttogesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen inklusive der Planung und Nebenarbeiten. Insbesondere sind dies
neben den reinen Kosten für die Container:
• Vorbereitende Maßnahmen für die Gründung bzw. den Unterbau für die
Container-Anlagen
• Erschließungskosten (Anschlusskosten für Strom, Telekommunikation,
Wasser, Abwasser)
• Außenanlagen und Freiflächen (Zuwegungen, Fluchtwege etc.)
• Nebenkosten (z. B.: Baugrunduntersuchungen, Gutachten, Planungs-
kosten)
Der im Wirtschaftsplan abgebildete Kostenrahmen beruhte auf dem Raumpro-
gramm für die jeweiligen Standorte und Kosten (Vergleichswerten) aus in der
Vergangenheit errichteten Containerprojekten des SGB. Dieser wird mit den
Kostenberechnungen deutlich überschritten.
Hauptursachen der Kostensteigerung sind vor allem technische und gesetzliche
Anforderungen. Dies liegt im Wesentlichen an folgenden Faktoren:
• Die notwendige Einhaltung der strengen Vorschriften und Auflagen aus
dem Gebäudeenergiegesetz – GEG, die bei Containeranlagen mit einer
Standzeit über 2 Jahren zu beachten sind.Seite 2 von 6
Seite 3
• Die Auflagen für den baulichen Brandschutz, die bei zweistöckigen Con-
taineranlagen zu beachten sind.
• Für das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium zusätzlich ein barrierefreier WC-
Raum (Vorgabe Behinderten-Gemeinschaft Bonn) und die Anbindung in
das bestehende Wasser- und Heiznetz.
• Beim Helmholtz-Gymnasium kommt ein aufwendiger Anschluss für die
Entwässerung hinzu, der aber in Teilen für das später neu zu errichten-
de Gebäude genutzt werden kann.
Kostensteigerungen wurden in den Kostenberechnungen nicht berücksichtigt
da diese auf
aktuellen Kennwerten basiert und die Anlagen in diesem Jahr ausgeschrieben
werden.
Finanzierung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 9.790.000 €.
Im Wirtschaftsplan 2026 wurden bereits 6.775.290 € beschlossen, 3.014.710 €
müssen im Rahmen der Beschlussvorlage zusätzlich genehmigt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
01.01 Innere Verwaltung 01.01.29
Gebäudemanagement
Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag
Projektauftrag
/ Sachkonto
Veranschlagt
im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung
Interim Container
Kauf 1.890.000 524500 2025 635.000
7.650.000 524500 2026 2.375.000
250.000 524500 2027 4.710
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 9.790.000 3.014.710
Anlage/n
1 1.Nicolaus-Cusanus-Gymnasium_Lageplan (öffentlich)
2 2.Clara-Schumann-Gymnasium_Lageplan (öffentlich)
3 3.Helmholtz-Gymnasium_Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 6
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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de