← Vorlagen

252796 · Beschlussvorlage

Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2025/2026

Nummer
252796
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Kurt-Schumacher-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Lennéstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Robert-Koch-Straße Straße· Südstadt, Bonn
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Sträßchensweg Straße· Gronau, Bonn
  • Langer Grabenweg Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Gierenweg Straße· Kessenich, Bonn
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • In der Raste Straße· Gronau, Bonn
  • Stephan-Lochner-Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Körnerstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Alexanderstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Wolfstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Zitelmannstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Kessenicher Straße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg
  • Im großen Garten Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Graurheindorfer Straße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 152,5 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.323 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
252796
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der
Kinderbetreuungszeiten 2025/2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisierung der
Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2025/2026 für
24 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung erforderli-
chen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden und der
Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Be-
triebserlaubnis erteilt.
Begründung
Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landes-
zuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt. Das
Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die Inan-
spruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25 % des an die Trä-
ger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert.
Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsge-
rechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung die-
nen. Hierzu zählen beispielhaft:
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit
von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feier-
tagen
• Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr
• bis zu 15 Schließtage jährlich
• zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für
ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallan-
gebote sowie
• ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz.
Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welcheSeite 1 von 4
Seite 2
Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufge-
nommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die beiden Kri-
terien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15
Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche Einrichtungen
über § 48 KiBiz gefördert werden sollen.
Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel
nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede
Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47
Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer
Mittel gefördert werden.
Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr
haben, ist sehr unterschiedlich. Die Reduzierung der Schließtage kommt allen
Kindern bzw. Familien zugute. Daher wird die Förderung, die sich auf die
Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl der dem Land zum 15.03. gemel-
deten Kindpauschalen gestellt. Für je 10 Kindpauschalen wird ein Förderbetrag
von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 € städtische Mittel gewährt.
Dieses Verfahren ist mit der AG nach §78 abgestimmt.
Bis Ende Februar wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die Förde-
rung über § 48 KiBiz zu stellen. 24 Einrichtungen haben die Förderung bean-
tragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung,
dass alle notwendigen Unterlagen genehmigungsfähig sind, sollen die in der
Anlage genannten Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden. Die Förde-
rung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gruppen belegt werden können.
Von den benötigten Finanzmitteln werden 467.500,00 € aus reinen Landesmit-
teln und 116.875,00 € aus dem städt. Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur
Verfügung gestellt.
Die Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
August 2025 - Dezember 2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 4
Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
243.489,58
EUR
151000602/
731000
2025
Einzahlungen /
Erträge
194.791,67
EUR
151000602/
611000
2025
Haushaltsbelastung
jährlich
48.697,91 EUR
Januar 2026 – Juli 2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
340.885,42
EUR
151000602/
731000
2026
Einzahlungen /
Erträge
272.708,33
EUR
151000602/
611000
2026
Haushaltsbelastung
jährlich
68.177,09 EUR
Anlage/n
1 Flexibilisierung Betreuungszeiten 2025/2026 (öffentlich)Seite 3 von 4
Einrichtung Träger
Stunden
pro Woche >47h
Schließtage
pro Jahr <15
Tage
Stunden pro
Woche
und/oder
Schließtage
nach
Pauschalen Anteil BN an Träger
Kurt-Schumacher-Str. 16 Mini-Mäuse GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Lennéstr. 46 Mini-Mäuse GmbH 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Robert-Koch-Str. 94 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Kurfürstenallee 6a+7 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Rheinallee 17 Mini-Mäuse GmbH 1 1 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 1 1 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Endenicher Str. 10a Kita Rasselbande, Elterninitiative 0 1 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 €
Gierenweg 20 Kesse-Pänz e.V., Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Kaiserstr. 79-83 Lilliput e.V., Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
In der Raste 20-24 pme Familienservice 1 1 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 €
In der Raste 16 pme Familienservice 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Stephan-Lochner-Str. 2 pme Familienservice 1 1 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Körnerstr. 28 pme Familienservice 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Alexanderstr. /Wolfstr. Die kleinen Strolche, Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Kessenicher Str. 214 Mobile, Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Deutschherrenstr. 89-95 Fröbel GmbH 0 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Im großen Garten 5 Fröbel GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Friesdorfer Str. 149 Fröbel GmbH 0 1 12.500,00 € 3.125,00 € 15.625,00 €
Graurheindorfer Str. 108 KitaConcept gGmbH 0 1 7.500,00 € 1.875,00 € 9.375,00 €
Königswinterer Str. 682 Kita Taubenschlag, Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de