252796 · Beschlussvorlage
Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 252796
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Graurheindorf Hauptort
- Kurt-Schumacher-Straße
- Lennéstraße
- Robert-Koch-Straße
- Kurfürstenallee
- Rheinallee
- Sträßchensweg
- Langer Grabenweg
- Endenicher Straße
- Gierenweg
- Kaiserstraße
- In der Raste
- Stephan-Lochner-Straße
- Körnerstraße
- Alexanderstraße
- Wolfstraße
- Zitelmannstraße
- Kessenicher Straße
- Deutschherrenstraße
- Im großen Garten
- Friesdorfer Straße
- Graurheindorfer Straße
- Königswinterer Straße
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252796 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zuschuss nach § 48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2025/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2025/2026 für 24 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung erforderli- chen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Be- triebserlaubnis erteilt. Begründung Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landes- zuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt. Das Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die Inan- spruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25 % des an die Trä- ger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert. Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsge- rechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung die- nen. Hierzu zählen beispielhaft: • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feier- tagen • Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr • bis zu 15 Schließtage jährlich • zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallan- gebote sowie • ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz. Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welcheSeite 1 von 4 Seite 2 Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufge- nommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die beiden Kri- terien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15 Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche Einrichtungen über § 48 KiBiz gefördert werden sollen. Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer Mittel gefördert werden. Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr haben, ist sehr unterschiedlich. Die Reduzierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher wird die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl der dem Land zum 15.03. gemel- deten Kindpauschalen gestellt. Für je 10 Kindpauschalen wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 € städtische Mittel gewährt. Dieses Verfahren ist mit der AG nach §78 abgestimmt. Bis Ende Februar wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die Förde- rung über § 48 KiBiz zu stellen. 24 Einrichtungen haben die Förderung bean- tragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Unterlagen genehmigungsfähig sind, sollen die in der Anlage genannten Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden. Die Förde- rung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gruppen belegt werden können. Von den benötigten Finanzmitteln werden 467.500,00 € aus reinen Landesmit- teln und 116.875,00 € aus dem städt. Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur Verfügung gestellt. Die Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: August 2025 - Dezember 2025 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 4 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 243.489,58 EUR 151000602/ 731000 2025 Einzahlungen / Erträge 194.791,67 EUR 151000602/ 611000 2025 Haushaltsbelastung jährlich 48.697,91 EUR Januar 2026 – Juli 2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 340.885,42 EUR 151000602/ 731000 2026 Einzahlungen / Erträge 272.708,33 EUR 151000602/ 611000 2026 Haushaltsbelastung jährlich 68.177,09 EUR Anlage/n 1 Flexibilisierung Betreuungszeiten 2025/2026 (öffentlich)Seite 3 von 4 Einrichtung Träger Stunden pro Woche >47h Schließtage pro Jahr <15 Tage Stunden pro Woche und/oder Schließtage nach Pauschalen Anteil BN an Träger Kurt-Schumacher-Str. 16 Mini-Mäuse GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Lennéstr. 46 Mini-Mäuse GmbH 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Robert-Koch-Str. 94 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Kurfürstenallee 6a+7 Mini-Mäuse GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Rheinallee 17 Mini-Mäuse GmbH 1 1 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 € Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 1 1 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 € Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Endenicher Str. 10a Kita Rasselbande, Elterninitiative 0 1 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 € Gierenweg 20 Kesse-Pänz e.V., Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kaiserstr. 79-83 Lilliput e.V., Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € In der Raste 20-24 pme Familienservice 1 1 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 € In der Raste 16 pme Familienservice 1 1 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Stephan-Lochner-Str. 2 pme Familienservice 1 1 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 € Körnerstr. 28 pme Familienservice 1 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Alexanderstr. /Wolfstr. Die kleinen Strolche, Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kessenicher Str. 214 Mobile, Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Deutschherrenstr. 89-95 Fröbel GmbH 0 1 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Im großen Garten 5 Fröbel GmbH 1 1 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Friesdorfer Str. 149 Fröbel GmbH 0 1 12.500,00 € 3.125,00 € 15.625,00 € Graurheindorfer Str. 108 KitaConcept gGmbH 0 1 7.500,00 € 1.875,00 € 9.375,00 € Königswinterer Str. 682 Kita Taubenschlag, Elterninitiative 1 0 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de