252783-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Umbau der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Altem Friedhof
Kerndaten
- Nummer
- 252783-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Ellerstraße
- Heerstraße
- Franzstraße
- Maxstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252783-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Umbau der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Altem Friedhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wer zeichnet für das Beleuchtungskonzept, das derzeit umgesetzt wird, verantwortlich? Für das Beleuchtungskonzept ist die BonnNetz GmbH verantwortlich. 2. Inwieweit korrespondiert die überdimensionierte Beleuchtung, die mit ih- ren 7,00 Meter hohen Lichtmasten beiderseits der 6,50 Meter breiten Fahrbahn und ihrem kaltweißen, gleißenden Licht den Charme Belgi- scher Autobahnen versprüht, mit dem Anspruch, das hier gemäß Mas- terplan 2.0 eine „Quartiersstraße“ (O-Ton HJS-Planer) als integraler Teil der „Bonner Altstadt“ entstehen soll, oder dokumentiert sich in der Di- mensionierung und Art der Beleuchtung vielmehr die Sichtweise der Verwaltung, welche die Bornheimer Straße auch zukünftig als eine der Hauptradialen nach Norden bzw. Nordwesten erhalten möchte? (Wie die adäquate Beleuchtung einer sogenannten „Quartierstraße“ ausse- hen sollte, lässt sich gut in der Heerstraße, der Franzstraße oder aber der Maxstraße erkennen). Masthöhen, Mastabstände und Anzahl ergeben sich aus der Beleuch- tungsberechnung für die Verkehrsflächen, welche unter den Gesichts- punkten Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Effizienz erstellt ist. Die zu beleuchtenden Verkehrsflächen haben dabei teilweise eine Breite von 16m bis 18m wodurch sich Masthöhen von 8m ergeben. Be- leuchtet wird mit einer Lichtfarbe von 3000 Kelvin (warmweiß). Beim Gesamtbild ist zu beachten, dass zusätzlich zur Straßenbeleuchtung be- reits Fußgängerüberwegs-Leuchten für „Zebrastreifen“ aufgestellt sind. Später wird erkennbar sein, dass an diesen Stellen für die Fußgängerü- berwege zusätzliche Beleuchtung erforderlich ist. Die Auswahl der Leuchten ist entsprechend der sich anschließenden Straßen getroffen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de