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252783-01 · Stellungnahme der Verwaltung

Umbau der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Altem Friedhof

Nummer
252783-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Heerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Franzstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Maxstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252783 Umbau der Bornheimer Straße zwischen Ellerstraße und Altem Friedhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252783-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Umbau der Bornheimer Straße zwischen
Ellerstraße und Altem Friedhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wer zeichnet für das Beleuchtungskonzept, das derzeit umgesetzt wird,
verantwortlich?
Für das Beleuchtungskonzept ist die BonnNetz GmbH verantwortlich.
2. Inwieweit korrespondiert die überdimensionierte Beleuchtung, die mit ih-
ren 7,00 Meter hohen Lichtmasten beiderseits der 6,50 Meter breiten
Fahrbahn und ihrem kaltweißen, gleißenden Licht den Charme Belgi-
scher Autobahnen versprüht, mit dem Anspruch, das hier gemäß Mas-
terplan 2.0 eine „Quartiersstraße“ (O-Ton HJS-Planer) als integraler Teil
der „Bonner Altstadt“ entstehen soll, oder dokumentiert sich in der Di-
mensionierung und Art der Beleuchtung vielmehr die Sichtweise der
Verwaltung, welche die Bornheimer Straße auch zukünftig als eine der
Hauptradialen nach Norden bzw. Nordwesten erhalten möchte? (Wie
die adäquate Beleuchtung einer sogenannten „Quartierstraße“ ausse-
hen sollte, lässt sich gut in der Heerstraße, der Franzstraße oder aber
der Maxstraße erkennen).
Masthöhen, Mastabstände und Anzahl ergeben sich aus der Beleuch-
tungsberechnung für die Verkehrsflächen, welche unter den Gesichts-
punkten Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Effizienz erstellt
ist. Die zu beleuchtenden Verkehrsflächen haben dabei teilweise eine
Breite von 16m bis 18m wodurch sich Masthöhen von 8m ergeben. Be-
leuchtet wird mit einer Lichtfarbe von 3000 Kelvin (warmweiß). Beim
Gesamtbild ist zu beachten, dass zusätzlich zur Straßenbeleuchtung be-
reits Fußgängerüberwegs-Leuchten für „Zebrastreifen“ aufgestellt sind.
Später wird erkennbar sein, dass an diesen Stellen für die Fußgängerü-
berwege zusätzliche Beleuchtung erforderlich ist. Die Auswahl der
Leuchten ist entsprechend der sich anschließenden Straßen getroffen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de