252782-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher Personennahverkehr in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252782-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252782-01 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher Personennahverkehr in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 15.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Bus und Bahn (SWBV) wie folgt Stellung: 1. „Beantragt wird die Ausdünnung des Taktes der Busverkehre angesichts häufiger Ausfälle.“ Aus Sicht der Verwaltung ist zurzeit keine langfristige Taktausdünnung aufgrund von Personalausfällen geplant. Die planmäßige Taktung einer Linie wurde durch ein sorgfältiges Planungsverfahren festgelegt. Diese müssen mit den Verkehrsunternehmen abgestimmt und von der Politik beschlossen werden. Linienverlauf und Taktung dienen dazu, den Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung nachzukommen. Statt einer vorübergehend höheren Fahrtenausfallquote werden bei der Planung einer Linie die Nachfrage und die Betriebskosten in Betracht gezogen, wenn die Angebotsqualität einer Linie, also die Taktung, Bedienungszeit, Linienweg und Fahrzeuggröße, überprüft werden muss. Fahrtenausfälle entstehen durch mehrere Ursachen. Ein Hauptgrund dafür, der in der letzten Zeit häufig in der Öffentlichkeit genannt wurde, ist der Personalmangel. Es ist aber, im Gegensatz zur Zeit während der Corona- Pandemie, nicht vorhersehbar, wann und wie groß die personell bedingten Ausfälle vorkommen können. Eine allgemeine Taktausdünnung bedingt bei stärker nachgefragten Linien eine höhere Wahrscheinlichkeit der Überbelegungen von Fahrzeugen. Außerdem würde der bestehende Kostendruck bei einer Reduzierung von Fahrten eine Reduzierung des bereitgestellten Fahrpersonals nach sich ziehen, so dass über kurz oder lang tendenziell ähnliche Ausfallquoten erreicht würden. Die SWBV hat zu dem Thema Personalmangel mitgeteilt, dass sie zurzeit ausreichende neue Mitarbeitende für die Fahrdienste eingestellt hat, sodass grundsätzlich keine Fahrten wegen Personalmangels gestrichen werden müssen. Allerdings entstehen Fahrtenausfälle bzw. hohe Verspätungen noch durchSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) fahrzeugtechnische, verkehrliche oder personelle Gründe (z.B. Defekte, Stau, Krankmeldung während der Dienstzeit). Die Verwaltung und die SWBV arbeiten ständig daran, die Pünktlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. So werden an Ampelanlagen die Steuerungen so umgestellt, dass Busse Vorrang genießen. 2. „Beantragt wird an Wochenenden / Sonn- / Feiertagen bei ausgedünnten Verkehrstakt der Einsatz der langen „Ziehharmonika“-Bussen.“ Anhand der Fahrgastzahlen wurde durch die Stadt und die SWB schon erkannt, dass die Auslastung von Solobussen an Sonntagen auf einzelnen Linien und bei einzelnen Fahrten relativ hoch ist, so dass sich hier die Notwendigkeit eines Einsatzes von Gelenkbussen zeigt. Aus diesem Grund untersucht die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWB derzeit einen linienspezifischen Einsatz von Gelenkbussen. Hierbei müssen auch die anfallenden Zusatzkosten gegenüber einem Einsatz von Solobussen betrachtet werden. Allerdings kommen für die Verwaltung nur die Linien, bei denen Gelenkbusse bereits unter der Woche in Einsatz sind, in Betracht. 3. „Beantragt wird bei der zunehmenden Umstellung der Busflotte auf Elektromobilität auch die Rolle von Bussen in Not- / Katastrophenfällen zu bedenken.“ Der Einsatz eines batterieelektrischen Busses in Not- oder Katastrophenfällen ist theoretisch möglich. Die Verwaltung hat sich hierzu auch bereits in der Vergangenheit mit der SWBV ausgetauscht. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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