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252782-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher Personennahverkehr in Bonn

Nummer
252782-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 15.05.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252782 Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher Personennahverkehr in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252782-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher
Personennahverkehr in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
15.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Bus und Bahn
(SWBV) wie folgt Stellung:
1. „Beantragt wird die Ausdünnung des Taktes der Busverkehre
angesichts häufiger Ausfälle.“
Aus Sicht der Verwaltung ist zurzeit keine langfristige Taktausdünnung
aufgrund von Personalausfällen geplant. Die planmäßige Taktung einer Linie
wurde durch ein sorgfältiges Planungsverfahren festgelegt. Diese müssen mit
den Verkehrsunternehmen abgestimmt und von der Politik beschlossen
werden. Linienverlauf und Taktung dienen dazu, den Mobilitätsbedürfnissen der
Bevölkerung nachzukommen. Statt einer vorübergehend höheren
Fahrtenausfallquote werden bei der Planung einer Linie die Nachfrage und die
Betriebskosten in Betracht gezogen, wenn die Angebotsqualität einer Linie,
also die Taktung, Bedienungszeit, Linienweg und Fahrzeuggröße, überprüft
werden muss.
Fahrtenausfälle entstehen durch mehrere Ursachen. Ein Hauptgrund dafür, der
in der letzten Zeit häufig in der Öffentlichkeit genannt wurde, ist der
Personalmangel. Es ist aber, im Gegensatz zur Zeit während der Corona-
Pandemie, nicht vorhersehbar, wann und wie groß die personell bedingten
Ausfälle vorkommen können. Eine allgemeine Taktausdünnung bedingt bei
stärker nachgefragten Linien eine höhere Wahrscheinlichkeit der
Überbelegungen von Fahrzeugen. Außerdem würde der bestehende
Kostendruck bei einer Reduzierung von Fahrten eine Reduzierung des
bereitgestellten Fahrpersonals nach sich ziehen, so dass über kurz oder lang
tendenziell ähnliche Ausfallquoten erreicht würden.
Die SWBV hat zu dem Thema Personalmangel mitgeteilt, dass sie zurzeit
ausreichende neue Mitarbeitende für die Fahrdienste eingestellt hat, sodass
grundsätzlich keine Fahrten wegen Personalmangels gestrichen werden
müssen.
Allerdings entstehen Fahrtenausfälle bzw. hohe Verspätungen noch durchSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
fahrzeugtechnische, verkehrliche oder personelle Gründe (z.B. Defekte, Stau,
Krankmeldung während der Dienstzeit). Die Verwaltung und die SWBV arbeiten
ständig daran, die Pünktlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. So werden an
Ampelanlagen die Steuerungen so umgestellt, dass Busse Vorrang genießen.
2. „Beantragt wird an Wochenenden / Sonn- / Feiertagen bei
ausgedünnten Verkehrstakt der Einsatz der langen
„Ziehharmonika“-Bussen.“
Anhand der Fahrgastzahlen wurde durch die Stadt und die SWB schon erkannt,
dass die Auslastung von Solobussen an Sonntagen auf einzelnen Linien und
bei einzelnen Fahrten relativ hoch ist, so dass sich hier die Notwendigkeit eines
Einsatzes von Gelenkbussen zeigt. Aus diesem Grund untersucht die
Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWB derzeit einen linienspezifischen
Einsatz von Gelenkbussen. Hierbei müssen auch die anfallenden Zusatzkosten
gegenüber einem Einsatz von Solobussen betrachtet werden. Allerdings
kommen für die Verwaltung nur die Linien, bei denen Gelenkbusse bereits
unter der Woche in Einsatz sind, in Betracht.
3. „Beantragt wird bei der zunehmenden Umstellung der Busflotte
auf Elektromobilität auch die Rolle von Bussen in Not- /
Katastrophenfällen zu bedenken.“
Der Einsatz eines batterieelektrischen Busses in Not- oder Katastrophenfällen
ist theoretisch möglich. Die Verwaltung hat sich hierzu auch bereits in der
Vergangenheit mit der SWBV ausgetauscht.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de