252782 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher Personennahverkehr in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252782
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 252782 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 17.03.2025 Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher Personennahverkehr in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 15.05.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf die Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs ge- richtet. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3 Von: Gesendet: Montag, 17. März 2025 22:26 An: Bürgerbüro Bonn <buergerbuero@Bonn.de>; Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de> Betreff: Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GO NW bzgl. Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV in Bonn ⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠ Bürgerbüro der Bundesstadt Bonn, Altes Rathaus, Markt 2 53111 Bonn buergerbuero@bonn.de; buergerantrag@bonn.de Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GO NW bzgl. Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV in Bonn Sehr geehrte sehr geehrte Damen und Herrn, im folgenden nun meine Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen GO NW zu o.g. Thema. Ich bin gerne bereit, diesen Bürgerantrag im Bürgerausschuß o.a. Gremien persönlich zu vertreten. Für eine Eingangsbestätigung o.ä. wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sollten Sie (inzwischen nicht mehr) zuständig sein, bitte ich um entsprechende Weiterleitung und Mitteilung der korrekten Zuständigkeit an mich. Danke für Ihre Mühen, Mit freundlichen Grüßen Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GO NW bzgl. Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV in Bonn 1. Beantragt wird die Ausdünnung des Taktes der Busverkehre angesichts häufiger Ausfälle. Begründung zu 1.: Aus verschiedenen Gründen gibt es wiederholte Bus-Ausfälle. Die Medien nennen als Ursache insb. als Grund den Mangel von Busfahrerinnen und Busfahrern. Macht vor diesem Hintergrund eine Taktausdünnung Sinn? Denn vielen Nutzern ist ein Bus der laut Fahrplan seltener verkehrt, aber dann auch wirklich fährt., lieber als ein Bus, der laut Fahrplan in engerer Taktung verkehren soll, aber dann häufig ausfällt. Dann kann man sich darauf einstellen. Bei Busausfall können Fahrgäste wegen der Mobilitätsgarantie Taxen nutzen. Die Kosten hierfür werden ihnen dann auf Antrag vom Verkehrsunternehmen erstatt. Hier stellt sich die Frage nach den jährlichen Kosten. Auch dies könnte für eine Taktausdünnung sprechen.Seite 2 von 3 Letztlich würde eine Taktausdünnung den aktuellen Realitäten auf dem Arbeitsmarkt entsprechen und die Kosten für Taxi-Fahrten als Ersatz senken. 2. Beantragt wird an Wochenenden / Sonn- / Feiertagen bei ausgedünnten Verkehrstakt der Einsatz der langen „Ziehharmonika“-Bussen. Begründung zu 2.: Durch den ausgedünnten Takt sind die an Wochenenden / Sonn- / Feiertagen eingesetzten Kurzbusse dann sehr stark besetzt. Es ist natürlich wohl auch so, daß die Kurzbusse geringeren Verbrauch haben und auch ihr Verschleiß geringer ist. Evtl. werden die langen „Ziehharmonika-Busse“ an Wochenenden / Sonn- / Feiertagen der nötigen Wartung unterzogen und daher an diesen Tagen nicht eingesetzt. 3. Beantragt wird bei der zunehmenden Umstellung der Busflotte auf Elektromobilität auch die Rolle von Bussen in Not- / Katastrophenfällen zu bedenken. Begründung zu 3.: Elektrobusse eignen sich wegen langer Ladezeit nicht / nur sehr bedingt für Einsatz in Not- / Katastrophenfällen (z.B.: Transport, Evakuierung / Räumung, „fahrende Wärmestube“). Danke für Ihre Mühen, Mit freundlichen Grüßen Bonn, 17.03.2025,Seite 3 von 3
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