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252782 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher Personennahverkehr in Bonn

Nummer
252782
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
18.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Einreichung erledigt · 18.03.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.05.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 15.05.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 180,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252782-02 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher Personennahverkehr in Bonn
  2. 252782-01 ST Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher Personennahverkehr in Bonn

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Text anzeigen (3.785 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
252782
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
17.03.2025
Bürgerantrag: Optimierung Öffentlicher
Personennahverkehr in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
15.05.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs ge-
richtet.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Von:
Gesendet: Montag, 17. März 2025 22:26
An: Bürgerbüro Bonn <buergerbuero@Bonn.de>; Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de>
Betreff: Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GO NW bzgl.
Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV in Bonn
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Bürgerbüro der Bundesstadt Bonn,
Altes Rathaus, Markt 2
53111 Bonn
buergerbuero@bonn.de; buergerantrag@bonn.de
Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GO NW
bzgl. Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV in Bonn
Sehr geehrte
sehr geehrte Damen und Herrn,
im folgenden nun meine Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen GO NW zu o.g. Thema.
Ich bin gerne bereit, diesen Bürgerantrag im Bürgerausschuß o.a. Gremien persönlich zu
vertreten.
Für eine Eingangsbestätigung o.ä. wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sollten Sie (inzwischen nicht mehr) zuständig sein, bitte ich um entsprechende Weiterleitung
und Mitteilung der korrekten Zuständigkeit an mich.
Danke für Ihre Mühen,
Mit freundlichen Grüßen
Anregung / Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GO NW
bzgl. Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV in Bonn
1. Beantragt wird die Ausdünnung des Taktes der Busverkehre angesichts häufiger Ausfälle.
Begründung zu 1.:
Aus verschiedenen Gründen gibt es wiederholte Bus-Ausfälle. Die Medien nennen als
Ursache insb. als Grund den Mangel von Busfahrerinnen und Busfahrern. Macht vor diesem
Hintergrund eine Taktausdünnung Sinn? Denn vielen Nutzern ist ein Bus der laut Fahrplan
seltener verkehrt, aber dann auch wirklich fährt., lieber als ein Bus, der laut Fahrplan in
engerer Taktung verkehren soll, aber dann häufig ausfällt. Dann kann man sich darauf
einstellen.
Bei Busausfall können Fahrgäste wegen der Mobilitätsgarantie Taxen nutzen. Die Kosten
hierfür werden ihnen dann auf Antrag vom Verkehrsunternehmen erstatt. Hier stellt sich die
Frage nach den jährlichen Kosten. Auch dies könnte für eine Taktausdünnung sprechen.Seite 2 von 3
Letztlich würde eine Taktausdünnung den aktuellen Realitäten auf dem Arbeitsmarkt
entsprechen und die Kosten für Taxi-Fahrten als Ersatz senken.
2. Beantragt wird an Wochenenden / Sonn- / Feiertagen bei ausgedünnten Verkehrstakt der
Einsatz der langen „Ziehharmonika“-Bussen.
Begründung zu 2.:
Durch den ausgedünnten Takt sind die an Wochenenden / Sonn- / Feiertagen eingesetzten
Kurzbusse dann sehr stark besetzt.
Es ist natürlich wohl auch so, daß die Kurzbusse geringeren Verbrauch haben und auch ihr
Verschleiß geringer ist. Evtl. werden die langen „Ziehharmonika-Busse“ an Wochenenden /
Sonn- / Feiertagen der nötigen Wartung unterzogen und daher an diesen Tagen nicht
eingesetzt.
3. Beantragt wird bei der zunehmenden Umstellung der Busflotte auf Elektromobilität auch
die Rolle von Bussen in Not- / Katastrophenfällen zu bedenken.
Begründung zu 3.:
Elektrobusse eignen sich wegen langer Ladezeit nicht / nur sehr bedingt für Einsatz in Not- /
Katastrophenfällen (z.B.: Transport, Evakuierung / Räumung, „fahrende Wärmestube“).
Danke für Ihre Mühen,
Mit freundlichen Grüßen
Bonn, 17.03.2025,Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de