252781-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rechtliche Prüfung und mögliche kommunale Regelungen zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige
Kerndaten
- Nummer
- 252781-001 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252781-001 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Rechtliche Prüfung und mögliche kommunale Regelungen zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Antwort: Die Thematik ist in Bonn präsent und der Stadtverwaltung als problematisch bekannt. Lachgas wird regelmäßig verkauft, insbesondere in Geschäften, welche auf den Verkauf von Tabakwaren spezialisiert sind, aber auch in gängigen Kiosken. Statistiken bzw. Daten speziell zu Bonn liegen hier nicht vor. In der Regel werden die Hinterlassenschaften (leere Gaskartuschen, schwarze Luftballons,…) aufgefunden. Das Ordnungsamt der Stadt Bonn hat zur Problematik im Kriminalpräventiven Rat der Stadt Bonn berichtet. Dieser unterstützt, bis zu einer gesetzlichen Regelung, die Plakat- und Flyerkampagne der Stadt Langenfeld zu übernehmen, sowie Aufklärungsarbeit zu betreiben. In diesem Zuge wurden Plakate (s. Anlage) entworfen und diese bereits diversen Einzelhändlern angeboten. Ein Aufklärungsflyer befindet sich derzeit noch in der ämterübergreifenden Abstimmung. Die Stadt Bonn hat darüber hinaus auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, um über die Problematik des Konsums aufzuklären, denn oftmals ist dieser aufgrund der kurzen Rauschwirkung durch Eltern oder andere Aufsichtspersonen nur schwer zu bemerken. Die Stadtverwaltung befindet sich zudem mit verschiedenen Kommunen aus NRW aber auch bspw. mit dem Drogenreferat der Stadt Frankfurt im Austausch. Zudem hat das Präsidium des Städtetags eine bundeseinheitliche Lösung eingefordert. Da eine gesetzliche Lösung sicherlich noch eine gewisse Zeit benötigen wird, wird ein Verkaufs- und/oder Konsumverbot für Minderjährige unter Berücksichtigung des Vorgehens der Stadt Dortmund, welche per ordnungsbehördlicher Verordnung ein Ab- und Weitergabeverbot an Minderjährige erlassen hat, vorbereitet und den politischen Gremien vor der Sommerpause vorgelegt.Seite 1 von 3 Seite 2 Zudem setzt die Stadtverwaltung auch einen Schwerpunkt auf Aufklärungsarbeit. Sollte die Ab- und Weitergabe an Minderjährige entweder durch eine bundesgesetzliche Regelung oder durch ordnungsbehördliche Verordnung verboten werden, werden hierdurch zwar besonders schutzwürdige minderjährige Menschen geschützt, Lachgas ist jedoch gerade auch bei jungen volljährigen Menschen eine beliebte Partydroge. Problematisch ist hierbei die intensive Verbreitung über social media, beispielsweise durch beliebte Musiker, insbesondere in der Rap Szene. Für diese Personengruppe wären der Erwerb sowie der Konsum weiterhin möglich und legal, weshalb aus Sicht der Stadtverwaltung junge Menschen dabei unterstützt werden sollen, sich niederschwellig über Risiken und Hilfsangebote zu informieren. Lachgaskartuschen bzw. -flaschen sind Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes. Die vollständig restentleerten Lachgaskartuschen bzw. -flaschen sollen daher über die Gelbe Tonne entsorgt werden; nicht vollständig restentleerte Behältnisse sind als gefährliche Abfälle einzustufen und sollen im Handel oder an den Wertstoffhöfen der bonnOrange AöR (in haushaltsüblichen Mengen) abgegeben werden, um eine umwelt- und fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Auf keinen Fall dürfen die Lachgaskartuschen bzw. -flaschen über die Restmülltonne entsorgt werden. Anlage/n 1 Plakat Lachgas (öffentlich)Seite 2 von 3 In diesem Geschäft gilt: Kein Verkauf von Lachgas-Kartuschen an Kinder und Jugendliche! Abgabe nur bei Vorlage eines Personalausweises!Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de