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252781 · Große Anfrage

Große Anfrage der CDU-Fraktion: Rechtliche Prüfung und mögliche kommunale Regelungen zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige

Nummer
252781
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
18.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 252781-001 ST Rechtliche Prüfung und mögliche kommunale Regelungen zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige

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Große Anfrage
öffentlich
252781Dokumentenklasse C (vertraulich)
Fragesteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Julia Polley
18.03.2025
Große Anfrage der CDU-Fraktion: Rechtliche
Prüfung und mögliche kommunale Regelungen
zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und
Weitergabe von Lachgas an Minderjährige
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
In den vergangenen Jahren ist ein besorgniserregender Anstieg des
Missbrauchs von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) unter Jugendlichen zu
beobachten. Lachgas ist frei verkäuflich und wird häufig über gastronomische
und industrielle Bezugsquellen erworben. Aufgrund der fehlenden
bundesweiten Regulierung stellt sich die Frage, welche kommunalen
Handlungsmöglichkeiten bestehen, um Minderjährige vor den gesundheitlichen
Risiken des Lachgas-Konsums zu schützen.
Die Stadt Dortmund hat bereits eine Ordnungsbehördliche Verordnung
erlassen, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an
Minderjährige untersagt. Ziel dieser Regelung ist es, den Zugang für
Jugendliche zu beschränken und den Missbrauch dieses Stoffes zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Prüfung und
Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Ist das Thema Lachgas-Konsum unter Jugendlichen in unserer Stadt
bekannt?
• Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über den Verkauf und Konsum von
Lachgas in unserer Kommune vor?
• Gibt es Berichte oder Daten von Ordnungsämtern, Schulen,
Jugendämtern oder der Polizei zu diesem Thema?
2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen oder sind geplant?
• Gibt es bereits kommunale Initiativen oder Überlegungen, um den
Zugang für Minderjährige zu beschränken?
• Erfolgt eine Zusammenarbeit mit Einzelhändlern oder anderen
Verkaufskanälen, um den Verkauf an Minderjährige einzuschränken?
3. Ist die Einführung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung nach
Dortmunder Vorbild möglich?
• Gibt es rechtliche Bedenken oder Herausforderungen bei der
Umsetzung einer solchen Regelung?
• Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um Verstöße alsSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen zu ahnden?
4. Gibt es eine interkommunale Zusammenarbeit oder einen Austausch mit
anderen Städten zu diesem Thema?
• Hat die Verwaltung bereits Kontakt zu anderen Kommunen
aufgenommen, um Erfahrungen oder Strategien auszutauschen?
• Gibt es Pläne für gemeinsame Initiativen oder Regelungen auf
regionaler Ebene?
5. Wie stellt sich die Problematik bei der unsachgemäßen Entsorgung von
Lachgas über den Hausmüll bzw. die öffentlichen Abfallbehälter dar?
• Kam oder kommt es hier zu besonderen Vorkommnissen?
Begründung
Distickstoffmonoxid („Lachgas“) wird zunehmend als Rauschmittel von
Jugendlichen missbraucht. Ursprünglich für medizinische, industrielle und
gastronomische Zwecke genutzt, hat sich Lachgas aufgrund seiner
euphorisierenden Wirkung in den letzten Jahren als Freizeitdroge verbreitet.
Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich: Bereits bei gelegentlichem
Konsum kann es zu Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und Unfällen
kommen. Langfristig drohen schwere neurologische Schäden,
Lähmungserscheinungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Besonders
alarmierend ist die Zunahme des Konsums im öffentlichen Raum, insbesondere
in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen.
Da es derzeit keine bundesweiten Regelungen gibt, sind kommunale
Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Die Stadt Dortmund hat mit ihrer
Ordnungsbehördlichen Verordnung bereits einen ersten Schritt unternommen,
um den Verkauf sowie die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige zu
verbieten. Eine ähnliche Regelung könnte auch in unserer Kommune dazu
beitragen, den Zugang für Jugendliche zu erschweren und den Missbrauch
einzudämmen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de