252781 · Große Anfrage
Große Anfrage der CDU-Fraktion: Rechtliche Prüfung und mögliche kommunale Regelungen zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige
Kerndaten
- Nummer
- 252781
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.814 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 252781Dokumentenklasse C (vertraulich) Fragesteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Julia Polley 18.03.2025 Große Anfrage der CDU-Fraktion: Rechtliche Prüfung und mögliche kommunale Regelungen zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Fragestellung In den vergangenen Jahren ist ein besorgniserregender Anstieg des Missbrauchs von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) unter Jugendlichen zu beobachten. Lachgas ist frei verkäuflich und wird häufig über gastronomische und industrielle Bezugsquellen erworben. Aufgrund der fehlenden bundesweiten Regulierung stellt sich die Frage, welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten bestehen, um Minderjährige vor den gesundheitlichen Risiken des Lachgas-Konsums zu schützen. Die Stadt Dortmund hat bereits eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige untersagt. Ziel dieser Regelung ist es, den Zugang für Jugendliche zu beschränken und den Missbrauch dieses Stoffes zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Prüfung und Stellungnahme zu folgenden Fragen: 1. Ist das Thema Lachgas-Konsum unter Jugendlichen in unserer Stadt bekannt? • Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über den Verkauf und Konsum von Lachgas in unserer Kommune vor? • Gibt es Berichte oder Daten von Ordnungsämtern, Schulen, Jugendämtern oder der Polizei zu diesem Thema? 2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen oder sind geplant? • Gibt es bereits kommunale Initiativen oder Überlegungen, um den Zugang für Minderjährige zu beschränken? • Erfolgt eine Zusammenarbeit mit Einzelhändlern oder anderen Verkaufskanälen, um den Verkauf an Minderjährige einzuschränken? 3. Ist die Einführung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung nach Dortmunder Vorbild möglich? • Gibt es rechtliche Bedenken oder Herausforderungen bei der Umsetzung einer solchen Regelung? • Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um Verstöße alsSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen zu ahnden? 4. Gibt es eine interkommunale Zusammenarbeit oder einen Austausch mit anderen Städten zu diesem Thema? • Hat die Verwaltung bereits Kontakt zu anderen Kommunen aufgenommen, um Erfahrungen oder Strategien auszutauschen? • Gibt es Pläne für gemeinsame Initiativen oder Regelungen auf regionaler Ebene? 5. Wie stellt sich die Problematik bei der unsachgemäßen Entsorgung von Lachgas über den Hausmüll bzw. die öffentlichen Abfallbehälter dar? • Kam oder kommt es hier zu besonderen Vorkommnissen? Begründung Distickstoffmonoxid („Lachgas“) wird zunehmend als Rauschmittel von Jugendlichen missbraucht. Ursprünglich für medizinische, industrielle und gastronomische Zwecke genutzt, hat sich Lachgas aufgrund seiner euphorisierenden Wirkung in den letzten Jahren als Freizeitdroge verbreitet. Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich: Bereits bei gelegentlichem Konsum kann es zu Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und Unfällen kommen. Langfristig drohen schwere neurologische Schäden, Lähmungserscheinungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Besonders alarmierend ist die Zunahme des Konsums im öffentlichen Raum, insbesondere in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen. Da es derzeit keine bundesweiten Regelungen gibt, sind kommunale Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Die Stadt Dortmund hat mit ihrer Ordnungsbehördlichen Verordnung bereits einen ersten Schritt unternommen, um den Verkauf sowie die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige zu verbieten. Eine ähnliche Regelung könnte auch in unserer Kommune dazu beitragen, den Zugang für Jugendliche zu erschweren und den Missbrauch einzudämmen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de