252778-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Bituminöse Deckenerneuerung der Fahrbahn „An der Ohligsmühle“ in Lengsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 252778-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.04.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- An der Ohligsmühle Hauptort
- Hauptstraße
- Lengsdorf
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252778-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Bituminöse Deckenerneuerung der Fahrbahn „An der Ohligsmühle“ in Lengsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei dem Abschnitt des Straßenzugs An der Ohligsmühle zwischen Lengsdorfer Hauptstraße und Am Mühlenbach handelt es sich um eine noch nicht erstmalig ausgebaute Straße. Die vorliegende bauliche Substanz des Straßenkörpers entspricht nicht den gültigen Regeln der Technik, sondern weist eine nachkriegszeitliche Befesti- gungsbauweise auf. Die Restnutzungsdauer ist ausgelaufen und der damit verbundene Restwert des Straßenzugs abgeschrieben. Demnach ist eine weitere Unterhaltungsmaß- nahme wirtschaftlich als nicht mehr sinnvoll einzustufen und neues Bilanzver- mögen sollte gebildet werden. Zudem bietet die vorliegende Substanz keine Ansätze für eine wirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahme mit einem zufriedenstellenden, im Verhältnis stehen- den Nutzungszeitraum. Demnach wird folgende Variante zur weiteren Vorgehensweise empfohlen: - Wirtschaftlich und unterhaltungstechnisch sinnvollste Alternative: - Seitens der Verwaltung wird ein Entwurf für den Straßenzug erarbeitet und der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Grundlage dient für einen Neuausbau des Straßenzugs. - Bis zum Zeitpunkt des Ausbaus wird die Straßenunterhaltung mit einfa- chen Mittel den Abschnitt weiterhin verkehrssicher halten. - Die umlagefähigen Kosten der grundhaften Erneuerung werden nach § 8a KAG in Verbindung mit der hierzu erlassenen Erstattungsverordnung NRW durch das Land NRW erstattet. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de