252775-02 · Beschlussvorlage
N-Vorlage zum CDU-Antrag: Priorisierungsliste Instandsetzung Baudenkmäler
Kerndaten
- Nummer
- 252775-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252916 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage zum CDU-Antrag: Priorisierungsliste Instandsetzung Baudenkmäler Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Empfehlung Hauptausschuss 26.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, eine Priorisierungsliste zu erstellen, in der alle instand zu setzenden städtischen Baudenkmäler aufgelistet werden. Diese Liste wird jährlich mit dem UA-Denkmalschutz, den entsprechenden Ämtern und den Bezirksvertretungen aktualisiert und fortgeschrieben. In dieser Liste soll der Stand der Instandsetzungen, sowie Kosten und das zuständige Fachamt aufgeführt werden. Begründung Der Beschlussvorschlag geht zurück auf den CDU-Antrag DS-Nr.: 252775, den der UA Denkmalschutz in der Sitzung vom 08.04.2025 behandelt und einstimmig angenommen hat. Da der Unterausschuss Denkmalschutz hierzu keine Entscheidungskompetenz hat, wird das Votum des Unterausschusses nach Vorberatung im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen dem Hauptausschuss mit dieser N-Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Die im Beschlussvorschlag fett / kursiv hervorgehobene Ergänzung des Wortes "städtischen" seitens der Verwaltung dient der redaktionellen Klarstellung. Aus dem weiteren Antragstext und dessen Begründung ergibt sich, dass keine Einbeziehung der rd. 4000 privaten Baudenkmäler in die beantragte Priorisierungsliste intendiert war, sondern der beantragte Auftrag an die Verwaltung sich auf die Baudenkmäler in städtischer Eigentümerschaft beziehen soll. Der ursprüngliche CDU-Antrag (DS-Nr.: 252775) lautete: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Priorisierungsliste zu erstellen, in der alle instand zu setzenden Baudenkmäler aufgelistet werden. Diese Liste wird jährlich mit dem UA-Denkmalschutz, den entsprechendenSeite 1 von 2 Seite 2 Ämtern und den Bezirksvertretungen aktualisiert und fortgeschrieben. In dieser Liste soll der Stand der Instantsetzungen, sowie Kosten und das zuständige Fachamt aufgeführt (z.B. SGB, Kultur, Grünflächen-Amt) werden. Der Antrag war wie folgt begründet: Durch die Priorisierungsliste soll ein besserer Überblick erfolgen wie, wann und welches Amt für die Instandsetzungen zuständig ist. Eine Koordinierung der entsprechenden Ämter soll dadurch erreicht werden. Die Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr.: 252775-01 zum CDU-Antrag lautete: Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die gewünschte Priorisierungsliste erarbeiten. Die Verwaltung weist jedoch schon jetzt darauf hin, dass die Erarbeitung einer solchen Liste eine komplexe Aufgabe darstellt (Erarbeitung von qualitativen und quantitativen Bewertungskriterien, Bestands- bzw. Schadensaufnahme bei rd. 220 zu bewertenden Objekten). Daher kann eine zeitnahe Bearbeitung nicht zugesagt werden. Es werden hierdurch erhebliche Personalkapazitäten gebunden werden und ggf. müssen auch Aufträge an Dritte erteilt werden, für die entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen wären. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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