252757-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Interfraktionelle Große Anfrage zur aktuellen Situation von Geflüchteten sowie Voraussetzungen für eine gute Integrationsarbeit für Flüchtlinge und Zugewanderte
Kerndaten
- Nummer
- 252757-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Deutschherrenstraße Hauptort
- Schulplatz
- Mallwitzstraße
- Koblenzer Straße
- Alt-Godesberg
- Bonn-Zentrum
- Bad Godesberg
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252757-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Interfraktionelle Große Anfrage zur aktuellen Situation von Geflüchteten sowie Voraussetzungen für eine gute Integrationsarbeit für Flüchtlinge und Zugewanderte Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme 1. Wie groß ist das Unterbringungs-Soll für Geflüchtete in Bonn nach dem Königssteiner Schlüssel und wie hoch ist der jetzige Erfüllungsgrad? 2. Wie viele Geflüchtete sind zurzeit im Stadtbezirk Bad Godesberg jeweils in den städtischen Unterkünften und der Landeseinrichtung untergebracht und wie hoch ist die jeweilige Belegungsquote? Wie viele der Geflüchteten kommen aus der Ukraine? Mit Stand vom 21.3.2025 liegt die Bonner Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz bei 118,37 %. Die Verteilung der kommunal untergebrachten Geflüchteten auf die vier Bonner Stadtbezirke gestaltete sich wie folgt: Verteilung Geflüchtete auf die Stadtbezirke Bevölkerung Geflüchtete Ukrainer %-Anteil Strukturdatenatlas Stand Geflüchtete 14-03-2025 Bonn 157.834 1.038 363 0,7 % Bad Godesberg 78.326 1.006 193 1,3 % Beuel 68.171 657 411 1,0 % Hardtberg 35.625 83 34 0,2 % Gesamt 339.956 2.784 1.001 0,8 % Die Landesunterkunft in der Deutschherrenstraße ist nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln mit Stand vom 28.3.2025 mit 752 Personen belegt. Bei einer Gesamtplatzzahl von 1.000 ergibt sich eine Belegungsquote von 75,2 %. 3. Welche Aussagen können zur Infrastruktur für Geflüchtete und Zugewanderte in unserer Kommune, vor allem im Stadtbezirk Bad Godesberg gemacht werden? · Gibt es ausreichende Kapazitäten zur Sprachförderung sowie personelle Ressourcen für Beratungen und psychologischeSeite 1 von 8 Seite 2 Betreuungsmaßnahmen? Die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Sprachförderung von Erwachsenen werden in erster Linie auf Bundesebene definiert. Dies gilt sowohl für Integrationskurse (gemäß Integrationskursverordnung – IntV) als auch für die berufsbezogene Deutschsprachförderung (gemäß Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV). Mit der fünften Änderung der Integrationskursverordnung, die am 07.12.2024 in Kraft getreten ist, war eine ganze Reihe von Änderungen verbunden. Diese werden sich auch in Bonn auf das Angebot an Integrationskursen und die Möglichkeiten der sprachlichen Förderung bestimmter Zielgruppen auswirken. Hierzu nur drei Beispiele: So wurden mit der Novellierung der Integrationskursverordnung u.a. die besonderen Kursformen der Jugend-, Eltern- und Frauenintegrationskurse abgeschafft. Dies bedeutet einen Rückschritt vor allem für Teilnehmer*innen, die wegen ihrer familiären oder gesundheitlichen Situation oder aufgrund ihres Alters einer besonderen Förderung bedürfen bzw. bei denen mit längeren Lernprozessen zu rechnen ist. Dies betrifft auch Integrationskurse mit Kinderbetreuung, die in Bonn schon seit längerer Zeit nicht bedarfsdeckend angeboten werden konnten und unter den gegenwärtigen Bedingungen kaum noch realisierbar sind. Zudem ist für die Mehrheit der Teilnehmenden die Möglichkeit zur kostenlosen Wiederholung des Sprachkurses weggefallen. Unterrichtseinheiten zur Wiederholung sind nach der neuen IntV nur noch für Teilnehmende in Alphabetisierungskursen und Kursen mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf (in der neuen Kursart „Integrationskurs für gering Literalisierte“) vorgesehen. Auch bei der Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen wurden die Voraussetzungen enger gefasst. Zuschüsse zu Fahrtkosten werden jetzt nur noch für bestimmte Personengruppen gewährt, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung und für Bezieher*innen bestimmter Sozialleistungen. Viele andere Teilnehmer*innen von Integrationskursen haben diese Möglichkeit nicht mehr. Bei den Beratungsangeboten besteht mit den vom Bund geförderten Migrationsberatungsstellen (MBE, JMD) und den vom Land geförderten Angeboten zur Sozialen Beratung für Geflüchtete eine Grundversorgung zur Beratung und Begleitung, die weiterhin nötig bleibt. Nach Bekunden der Landesregierung soll die Soziale Beratung für Geflüchtete gestärkt und neu ausgerichtet werden. Demnach sollen auch die psychosozialen Erstberatungsstellen für Geflüchtete in die vom Land neu geplanten Sozialberatungsstellen integriert werden. Sie sollen Geflüchteten künftig als Anlaufstelle, niedrigschwellige Erstunterstützung und Verweisberatung dienen. Ergänzt werden diese Beratungsanagebote durch das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM). In einem Trägerverbund, zu dem die Stadt Bonn und vier freie Träger gehören, wurden in den Jahren 2023/2024 neue Personalstellen für ein individuelles und rechtskreisübergreifendes Case Management geschaffen (siehe unten,Seite 2 von 8 Seite 3 Stellungnahme zu 4.). Anders als bei den vorgenannten Beratungsstellen liegt der Schwerpunkt hier nicht bei der Erstintegration (d.h. in den ersten drei Jahre nach der Einreise), sondern im Bereich der nachholenden Integration. Damit verfügt Bonn bei der Beratung und Begleitung von geflüchteten und zugewanderten Menschen über ein bedarfsgerechtes Grundangebot. Trotzdem gibt es auch Angebotslücken sowie Unterkapazitäten in Teilbereichen. Ein Beispiel ist die Anerkennungsberatung mit einer einzigen spezialisierten Anlaufstelle für Bonn und die Region, wo Ratsuchende mit langen Wartezeiten rechnen müssen. Mit interkultur e.V. und der Pflegeschule VfA gibt es zwei Sprachkursträger, die in Bad Godesberg die vom BAMF geförderten Integrations- und Berufssprachkurse anbieten. Die Zweigstelle der VHS in Bad Godesberg kann aus Kapazitätsgründen keine BAMF-Kurse anbieten. Bad Godesberg ist per Bahn gut an die Bonner Innenstadt, in der sich die meisten Sprachkursträger befinden, angebunden. In Bonn-Zentrum gibt es ein gut ausgebautes Angebot an Integrationskursen aller Kursarten zu verschiedenen Tageszeiten und in unterschiedlicher Intensität. Im Bereich der Integrationskurse ist das Angebot im Bonner Raum ausreichend. Im Bereich der Berufssprachkurs kann zurzeit auf Grund politischer Entscheidungen kein ausreichendes Angebot vorgehalten werden. (Stand April 2025) • Wie gut gelingt die berufliche Integration von Flüchtlingen und Zugewanderten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Bonn (Integration Point) und dem Jobcenter? Dem Jobcenter Bonn liegen nur Zahlen für den gesamten Bereich der Bundesstadt Bonn vor. Auswertungen auf Ebene der einzelnen Stadtbezirke sind nicht möglich. Das Jobcenter Bonn betreute im Jahr 2024 durchschnittlich 20.115 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). Darunter sind 4.352 ELB (22%) aus Asylherkunftsländern (u.a. Syrien, Irak, Afghanistan) und 1.953 ELB (10%) aus der Ukraine. Im Folgenden werden die erzielten Integrationen (Arbeitsaufnahmen) im Jahr 2024 in einer Tabelle dargestellt: Insgesamt darunter darunter Asylherkunftsländer Ukraine Integrationen 3.406 892 253 ELB 20.115 4.352 1.953 Integrationsquote 16,9% 20,5% 13,0% Im Jahr 2024 wurden die Aktivitäten zur Beschleunigung der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt verstärkt. So sind beispielsweise die Integrationen von Personen aus der UkraineSeite 3 von 8 Seite 4 innerhalb eines Jahres von 156 (2023) auf 253 (2024) angestiegen (+97 Integrationen oder +62%). Die Integrationsquote 2024 der Geflüchteten aus den Asylherkunftsländern ist mit 20,5% im Verhältnis zur allgemeinen Integrationsquote überdurchschnittlich. Die bisherigen Aktivitäten werden auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Die Geflüchteten (Asylherkunftsländer und Ukraine) werden im Jobcenter durch den Integration Point fachlich und umfassend betreut. Im Integration Point sind auch andere Netzwerkpartner vertreten (andere Beratungsangebote, beispielsweise zur Anerkennung von Abschlüssen). Der Zulauf von neuen Geflüchteten dauert an, so sind im Jahr 2024 zunehmend wieder Kunden*innen aus Syrien, Iran, Irak und Afghanistan nach Bonn gekommen. Der Bonner Arbeitsmarkt ist stark vom Dienstleistungsgewerbe geprägt und bietet nur wenig produzierendes Gewerbe an. Für eine erfolgreiche Integration in Arbeit sind somit auch belastbare Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Die anhaltende wirtschaftliche Stagnation zieht inzwischen auch den regionalen Arbeitsmarkt in Mitleidenschaft. Erfreulicherweise ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Asylherkunftsländern mit Arbeitsort Bonn innerhalb der letzten 3 Jahren von 2.857 Personen (2021) auf 4.187 Personen (2024) stark angestiegen (+1.330 Personen oder +47%). Berufliche Integration ist ein Schwerpunkt im KIM-Case Management. Die Case Manager*innen unterstützen Ratsuchende bei der beruflichen Orientierung, bei der Stellensuche und beim Bewerbungsprozess. Der Schwerpunkt ergibt sich auch durch die Auswahl der Träger für das KIM-Case Management. Über eine besondere Expertise bei der beruflichen Integration verfügen sowohl der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. mit seinem umfassenden Angebot an persönlicher Beratung und Begleitung, Sprachförderung und beruflicher Qualifizierung als auch Ausbildung statt Abschiebung e.V. für die Zielgruppe der jungen Geflüchteten. • Wie ist die Situation bei der Unterbringung von zugereisten Kindern und Jugendlichen in den Kitas und Schulen? Alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen erhalten in Bonn einen Schulplatz in einem gesteuerten Verfahren der sprachlichen Erstförderung über die untere Schulaufsicht mit der Generale Integration durch Bildung. Grundschulkinder werden integrativ wohnortnah im Rahmen der Erstförderung schulisch aufgenommen. Jugendlichen im Alter bis 16 Jahren erhalten einen Schulplatz in einer Vorbereitungsklasse (VK) und Jugendliche ab 16 Jahren werden in einer Internationalen Förderklasse (IFK) an einem Berufskolleg beschult. Eine Schulplatzwarteliste gibt es aktuell in Bonn nicht. o Familienbüro: Das Familienbüro führt keine Statistik darüber, wie viele Kinder mit Fluchterfahrung einen Betreuungsplatz erhalten, da wir allen Kindern eine Chance auf einen entsprechenden Platz geben möchten. Die Priorisierung der Vermittlungsfälle erfolgt dabei u.a. auf Basis sozialer Kriterien. Hierbei spielt die Herkunft, Sprache, Religion etc. keine Rolle. Insofern fragen wir bei den Familien im Rahmen unserer Beratungstätigkeit nicht konkret nach, ob sie geflüchtet sind. Auch im KitaNet gibt es dafür keine auswählbare Rubrik.Seite 4 von 8 Seite 5 Darüber hinaus sehen wir grundsätzlich viel Engagement bei den Einrichtungsleitungen und den Beratungsstellen, auch private Helfer/innen treten immer wieder auf. Da Geflüchtete verstärkt in einigen Stadtteilen wohnhaft werden, kann es dort zu Problemen beim Kitaplatz-Angebot kommen. Bei der Sprachstandsfeststellung gibt es nach unserer Information eine Lücke. Die Sprachstandsfeststellung erfolgt grundsätzlich bei drei- bis vierjährigen Kindern. Reist ein Kind jedoch erst später ein, führt dies dazu, dass es erst mit dem Termin der Schulanmeldung getestet wird und somit nur ca. ein halbes Jahr an einer Sprachfördermaßnahme teilnehmen kann. o 51-5 (städtische Jugendeinrichtungen, Jugendförderung): Die Bundesstadt Bonn hält, gefördert durch den LVR, an vier Flüchtlingsunterkünften sogenannte Brückenprojekte (Kinderbetreuung in besonderen Fällen) vor. Brückenprojekte sind niedrigschwellige Betreuungsangebote (Eltern-Kind- Gruppe) für Kinder aus geflüchteten Familien im Alter von 0 – 6 Jahren, die am Vormittag in Räumlichkeiten der Unterkünfte stattfinden. Die primäre Aufgabe der Brückenprojekte liegt in der Heranführung der Familien an hiesige Betreuungs- und Bildungsangebote, mit dem Ziel der schnellen Integration der Kinder durch Überleitung in das Regelsystem der Kinderbetreuung. Weitere Ziele des Projektes sind das Kennenlernen von festen Strukturen und Kita-ähnlichen Abläufen, sowie die Förderung der geistigen, moralischen, kulturellen und körperlichen Entwicklung der Kinder. Für die Eltern werden zusätzlich Beratungsangebote vorgehalten und in regelmäßig stattfindenden Eltern-Cafés werden Fragen rund um die Themen Erziehung, Kita und Schule besprochen. Es bestehen verschiedene Kooperation z.B. mit dem Familienbüro, der Diakonie, der Caritas, Pro Familia, dem DRK (als Träger von zwei Sammelunterkünften), den Sozialarbeitenden der Stadt Bonn, die in den Unterkünften tätig sind und der Internationalen Begegnungsstätte. Im Bezirk Bad Godesberg befinden sich zwei Brückenangebote. Ein Projekt findet an drei Tagen in der Woche (Montag – Mittwoch) in der Mallwitzstraße statt. Regelmäßig nehmen bis zu 5 Kinder und ihre Eltern das Angebot wahr. Betreut wird das Angebot von einer Fachkraft mit einem Stundenumfang von 19,5 Stunden in der Woche. Das zweite Projekt findet an vier Tagen (Montag – Donnerstag) in der Woche in der Koblenzer Straße statt. Regelmäßig nehmen hier bis zu 15 Kinder mit ihren Eltern das Angebot wahr. Die Besonderheit in der Koblenzer Straße ist, dass auch Familien von außerhalb das Angebot wahrnehmen. Hier handelt es sich vor allem um ehemalige Bewohnende der Unterkunft. Betreut wird das Angebot von drei Fachkräften mit einem Stundenumfang von jeweils 19,5 Stunden. o 51-4 (Psychologische Beratungsstelle): Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Stadt bieten Beratungsangebote an auch für geflüchtete Eltern, Kinder und Jugendliche an sowie Beratung für Fachkräfte und Ehrenamtler*innen. Die städtische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche hat zum Beispiel extra Fachkräfte eingestellt für die Beratung der Geflüchteten. Beratung findet auf verschiedenen Sprachen und mit Dolmetschenden statt. Es hat sich herausgestellt, dass eine gute Kooperation im Netzwerk, zum Beispiel mit denSeite 5 von 8 Seite 6 Sozialarbeitenden vor Ort in den Unterkünften, der Internationalen Begegnungsstätte und weiteren Playern wichtig ist, um das Angebot bekannt zu machen. Gerade die aus der Ukraine Geflüchteten kommen zahlreich zur Beratung. Die Beratungskapazität wird jedoch leider verringert, da die evangelische Beratungsstelle weniger Stellen vorhalten kann. Es bleibt zu hoffen, dass die für die Arbeit mit Geflüchteten eingerichtete Stelle bei der städtischen Beratungsstelle erhalten bleiben kann. Wir stellen fest, dass beengte Wohnverhältnisse und multiple Förderbedarfe für viele noch ein großes Problem darstellen, auch für eine gute schulische Integration der Kinder. Familien sind häufig so mit der Herstellung einer Tagesstruktur und mit praktischen Fragen beschäftigt, dass vereinbarte Termine in den Beratungsangeboten verpasst werden. Eine noch praktischere, aufsuchende Hilfe wie sozialpädagogische Familienhilfe wäre hier teils hilfreich, ist aber nicht immer installiert. Ein großes Problem ist es aus unserer Sicht auch, dass die Geflüchteten wie alle von dem Mangel an Kinderbetreuungsplätzen betroffen sind. Plätze für mehrsprachige Therapie- oder Traumatherapie sind weiter zu wenig vorhanden. Hier müsste unserer Meinung nach das medizinische System nachbessern und mehr Angebote schaffen. Sprachangebote werden wahrgenommen, aber Frauen- und Jugendkurse sowie Kinderbetreuung während der Kurse werden in diesem Jahr gekürzt (Gelder vom BAMF fehlen), was die Kursteilnahme für Alleinerziehende teils unmöglich macht. Hier sollte nachgebessert werden. • Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es für die Teilhabe im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich? Sehr viele Sportvereine in Bonn haben in den letzten Jahren die soziale Integration geflüchteter Menschen und anderer Neuankömmlinge in unserer Stadt erleichtert. Sie bieten ihnen Bewegung, Spiel und damit Abwechslung in einem anfangs oft schwierigen Alltag. Sie bieten aber auch eine Gemeinschaft und soziale Kontakte sowie praktische Hilfe. Die Teilhabemöglichkeiten und Angebote der Sportvereine sind auf der Homepage des Stadtsportbundes Bonn e.V. dargestellt. https://www.ssb-bonn.de/themen/integration-und-sport Dort sind alle Stützpunktvereine sowie die verschiedenen Angebote benannt, z.B. Mitternachtsangebote und Sport im Park, die Projekte „Bewegte Frauen“, „Sprache und Bewegung“ sowie „Draußen aktiv“ auf der Outdoor-Fitnessanlage Rigal`schen Wiese. Für die Jugendbetreuung der Kinder und Jugendlichen über 6 Jahren an Wohnunterkünften steht dem Bezirk Bad Godesberg grundsätzlich eine pädagogische Fachkraftstelle über das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung 51-5 zur Verfügung. Aufgabe dieser Jugendbetreuung ist es, unter der Woche von ca. 15:00 bis 20:00 Uhr ein (freizeit-)pädagogisches Angebot an einer der Wohnunterkünfte vorzuhalten. Zur Normalisierung und Gestaltung des Alltages sind vorrangig Aktivitäten zum Erwerb der deutschen Sprache und zur Freizeitgestaltung anzubieten. Hierzu gehören z. B. Gruppenangebote, Sport, Kennenlernen des Wohnumfeldes, Kreativangebote, Hausaufgabenhilfe, Besuch von anderen Einrichtungen und Institutionen, gemeinsames KochenSeite 6 von 8 Seite 7 u.v.m. Darüber hinaus gibt es sieben Einrichtungen und zwei mobile Angebote der Offenen Jugendarbeit in freier und städtischer Trägerschaft im Stadtbezirk Bad Godesberg. Das Angebot dieser Einrichtungen ist für alle Bonner Kinder und Jugendlichen ab 6 Jahren offen nutzbar und steht natürlich auch den Kindern und Jugendlichen aus den Wohnunterkünften zur Verfügung. Einen Überblick über die Einrichtungen und deren Angebote gibt es im Internet: www.bonn.de/jugendzentren. 4. Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Programm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ in unserer Kommune gemacht? Welche Unterstützungsmaßnahmen waren bisher besonders effektiv? Die Stadt Bonn beteiligt sich seit 2022 am Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) des Landes NRW. KIM ist als übergreifender Prozess gedacht, durch den kommunale Strukturen und Verfahrensweisen weiterentwickelt und optimiert werden. Die Koordinierende Stelle KIM im Amt für Integration und Vielfalt erarbeitet hierzu konkrete Vorschläge. Das in der Großen Anfrage genannte Ziel, „spürbare Verbesserungen im Integrationsprozess herbeizuführen“, verfolgt das KIM auf zwei Ebenen. Einerseits setzt das Programm auf der strukturellen Ebene an und soll eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten und Zugewanderten in Bonn erreichen. Dafür ist eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Ämtern, Institutionen, Verbänden und sonstigen Akteuren erforderlich. Die Koordinierende Stelle KIM hat bereits diverse Austauschrunden und Projektgruppen initiiert, die trägerübergreifend und themenbezogen arbeiten. Die Zusammenarbeit soll vor allem dort verbessert werden, wo Rechtskreise und Zuständigkeiten sich überschneiden. Ein gutes Beispiel ist die Projektgruppe „Chancen-Aufenthaltsrecht“, in der KIM- Koordination und Ausländerbehörde sich mit den Migrationsberatungsstellen (MBE, JMD) und den Beratungsstellen für Geflüchtete auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt haben, um den Personenkreis des § 104 c AufenthG über den Chancen-Aufenthalt zu informieren und bestmöglich zu unterstützen. KIM wirkt zudem auf der persönlichen Ebene, indem es Menschen in ihren Integrationsprozessen voranbringt. Das zentrale Instrument ist das KIM-Case Management, ein Angebot zur individuellen Beratung und Begleitung. Es steht geflüchteten und zugewanderten Bonner*innen ganz unabhängig vom Aufenthaltsstatus offen. Die Intensität dieser Beratung kann sehr unterschiedlich sein - die Bandbreite reicht von einer einfachen Verweisberatung und/oder der Vermittlung passender Angebote bis hin zur langfristigen Unterstützung der Ratsuchenden. Im Unterschied zu anderen Beratungsstellen hat das KIM-Case Management nicht nur einen Beratungsauftrag, sondern soll auch systemisch wirken. Die Erfahrungen und Erkenntnissen, die in der Fallarbeit des KIM-Case Managements gesammelt werden, liefern wichtige Hinweise zu strukturellen Probleme und zu Bedarfen bestimmter Zielgruppen. Dies ist das Ausgangsmaterial für die strukturellen Veränderungen, die mit dem Landesprogramm letztlich erreicht werden sollen.Seite 7 von 8 Seite 8 Die Stadt Bonn setzt das KIM-Case Management in Kooperation mit vier freien Trägern um: Ausbildung statt Abschiebung, Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe, Heimstatt und Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg/Bonn (s. Beschlussvorlage DS 242256) In diesem Verbund sind derzeit sieben Case Manager*innen tätig (besetzt sind 5,62 VZÄ, Stand: März 2025). Auch wenn das KIM-Case Management erst seit Anfang 2024 mit voller Personalstärke arbeitet, hat es schon eine gute Auslastung erreicht. In 2024 verzeichneten die Case Manager*innen 406 Fälle mit rund 2.000 Beratungskontakten. Knapp ein Viertel dieser Fälle war durch komplexe Problemlagen gekennzeichnet und erforderte eine intensive und längerfristige Beratung. Anlage/n KeineSeite 8 von 8
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de