← Vorlagen

252757-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Interfraktionelle Große Anfrage zur aktuellen Situation von Geflüchteten sowie Voraussetzungen für eine gute Integrationsarbeit für Flüchtlinge und Zugewanderte

Nummer
252757-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Schulplatz Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Mallwitzstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn-Zentrum Ortsteil· Bonn
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 110,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252757 Interfraktionelle Große Anfrage zur aktuellen Situation von Geflüchteten sowie Voraussetzungen für eine gute Integrationsarbeit für Flüchtlinge und Zugewanderte

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (20.723 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252757-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Interfraktionelle Große Anfrage zur aktuellen
Situation von Geflüchteten sowie Voraussetzungen
für eine gute Integrationsarbeit für Flüchtlinge und
Zugewanderte
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
1. Wie groß ist das Unterbringungs-Soll für Geflüchtete in Bonn nach dem
Königssteiner Schlüssel und wie hoch ist der jetzige Erfüllungsgrad?
2. Wie viele Geflüchtete sind zurzeit im Stadtbezirk Bad Godesberg
jeweils in den städtischen Unterkünften und der Landeseinrichtung
untergebracht und wie hoch ist die jeweilige Belegungsquote? Wie viele
der Geflüchteten kommen aus der Ukraine?
Mit Stand vom 21.3.2025 liegt die Bonner Aufnahmequote nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz bei 118,37 %.
Die Verteilung der kommunal untergebrachten Geflüchteten auf die vier Bonner
Stadtbezirke gestaltete sich wie folgt:
Verteilung Geflüchtete auf die Stadtbezirke
Bevölkerung Geflüchtete Ukrainer %-Anteil
Strukturdatenatlas Stand Geflüchtete
14-03-2025
Bonn 157.834 1.038 363 0,7 %
Bad Godesberg 78.326 1.006 193 1,3 %
Beuel 68.171 657 411 1,0 %
Hardtberg 35.625 83 34 0,2 %
Gesamt 339.956 2.784 1.001 0,8 %
Die Landesunterkunft in der Deutschherrenstraße ist nach Mitteilung der
Bezirksregierung Köln mit Stand vom 28.3.2025 mit 752 Personen belegt. Bei
einer Gesamtplatzzahl von 1.000 ergibt sich eine Belegungsquote von 75,2 %.
3. Welche Aussagen können zur Infrastruktur für Geflüchtete und
Zugewanderte in unserer Kommune, vor allem im Stadtbezirk Bad
Godesberg gemacht werden?
· Gibt es ausreichende Kapazitäten zur Sprachförderung sowie personelle
Ressourcen für Beratungen und psychologischeSeite 1 von 8
Seite 2
Betreuungsmaßnahmen?
Die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Sprachförderung
von Erwachsenen werden in erster Linie auf Bundesebene definiert. Dies gilt
sowohl für Integrationskurse (gemäß Integrationskursverordnung – IntV) als
auch für die berufsbezogene Deutschsprachförderung (gemäß
Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV).
Mit der fünften Änderung der Integrationskursverordnung, die am
07.12.2024 in Kraft getreten ist, war eine ganze Reihe von Änderungen
verbunden. Diese werden sich auch in Bonn auf das Angebot an
Integrationskursen und die Möglichkeiten der sprachlichen Förderung
bestimmter Zielgruppen auswirken. Hierzu nur drei Beispiele:
So wurden mit der Novellierung der Integrationskursverordnung u.a. die
besonderen Kursformen der Jugend-, Eltern- und Frauenintegrationskurse
abgeschafft. Dies bedeutet einen Rückschritt vor allem für Teilnehmer*innen,
die wegen ihrer familiären oder gesundheitlichen Situation oder aufgrund ihres
Alters einer besonderen Förderung bedürfen bzw. bei denen mit längeren
Lernprozessen zu rechnen ist. Dies betrifft auch Integrationskurse mit
Kinderbetreuung, die in Bonn schon seit längerer Zeit nicht bedarfsdeckend
angeboten werden konnten und unter den gegenwärtigen Bedingungen kaum
noch realisierbar sind.
Zudem ist für die Mehrheit der Teilnehmenden die Möglichkeit zur kostenlosen
Wiederholung des Sprachkurses weggefallen. Unterrichtseinheiten zur
Wiederholung sind nach der neuen IntV nur noch für Teilnehmende in
Alphabetisierungskursen und Kursen mit besonderem sprachpädagogischen
Förderbedarf (in der neuen Kursart „Integrationskurs für gering Literalisierte“)
vorgesehen.
Auch bei der Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen wurden die
Voraussetzungen enger gefasst. Zuschüsse zu Fahrtkosten werden jetzt nur
noch für bestimmte Personengruppen gewährt, insbesondere für Menschen mit
Schwerbehinderung und für Bezieher*innen bestimmter Sozialleistungen. Viele
andere Teilnehmer*innen von Integrationskursen haben diese Möglichkeit nicht
mehr.
Bei den Beratungsangeboten besteht mit den vom Bund geförderten
Migrationsberatungsstellen (MBE, JMD) und den vom Land geförderten
Angeboten zur Sozialen Beratung für Geflüchtete eine Grundversorgung zur
Beratung und Begleitung, die weiterhin nötig bleibt. Nach Bekunden der
Landesregierung soll die Soziale Beratung für Geflüchtete gestärkt und neu
ausgerichtet werden.
Demnach sollen auch die psychosozialen Erstberatungsstellen für Geflüchtete
in die vom Land neu geplanten Sozialberatungsstellen integriert werden. Sie
sollen Geflüchteten künftig als Anlaufstelle, niedrigschwellige Erstunterstützung
und Verweisberatung dienen.
Ergänzt werden diese Beratungsanagebote durch das Landesprogramm
„Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM). In einem Trägerverbund, zu
dem die Stadt Bonn und vier freie Träger gehören, wurden in den Jahren
2023/2024 neue Personalstellen für ein individuelles und
rechtskreisübergreifendes Case Management geschaffen (siehe unten,Seite 2 von 8
Seite 3
Stellungnahme zu 4.). Anders als bei den vorgenannten Beratungsstellen liegt
der Schwerpunkt hier nicht bei der Erstintegration (d.h. in den ersten drei Jahre
nach der Einreise), sondern im Bereich der nachholenden Integration.
Damit verfügt Bonn bei der Beratung und Begleitung von geflüchteten und
zugewanderten Menschen über ein bedarfsgerechtes Grundangebot. Trotzdem
gibt es auch Angebotslücken sowie Unterkapazitäten in Teilbereichen. Ein
Beispiel ist die Anerkennungsberatung mit einer einzigen spezialisierten
Anlaufstelle für Bonn und die Region, wo Ratsuchende mit langen Wartezeiten
rechnen müssen.
Mit interkultur e.V. und der Pflegeschule VfA gibt es zwei Sprachkursträger, die
in Bad Godesberg die vom BAMF geförderten Integrations- und
Berufssprachkurse anbieten. Die Zweigstelle der VHS in Bad Godesberg kann
aus Kapazitätsgründen keine BAMF-Kurse anbieten.
Bad Godesberg ist per Bahn gut an die Bonner Innenstadt, in der sich die
meisten Sprachkursträger befinden, angebunden. In Bonn-Zentrum gibt es ein
gut ausgebautes Angebot an Integrationskursen aller Kursarten zu
verschiedenen Tageszeiten und in unterschiedlicher Intensität.
Im Bereich der Integrationskurse ist das Angebot im Bonner Raum
ausreichend. Im Bereich der Berufssprachkurs kann zurzeit auf Grund
politischer Entscheidungen kein ausreichendes Angebot vorgehalten werden.
(Stand April 2025)
• Wie gut gelingt die berufliche Integration von Flüchtlingen und
Zugewanderten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Bonn
(Integration Point) und dem Jobcenter?
Dem Jobcenter Bonn liegen nur Zahlen für den gesamten Bereich der
Bundesstadt Bonn vor. Auswertungen auf Ebene der einzelnen Stadtbezirke
sind nicht möglich.
Das Jobcenter Bonn betreute im Jahr 2024 durchschnittlich 20.115
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). Darunter sind 4.352 ELB (22%) aus
Asylherkunftsländern (u.a. Syrien, Irak, Afghanistan) und 1.953 ELB (10%) aus
der Ukraine.
Im Folgenden werden die erzielten Integrationen (Arbeitsaufnahmen) im Jahr
2024 in einer Tabelle dargestellt:
Insgesamt darunter darunter
Asylherkunftsländer Ukraine
Integrationen 3.406 892 253
ELB 20.115 4.352 1.953
Integrationsquote 16,9% 20,5% 13,0%
Im Jahr 2024 wurden die Aktivitäten zur Beschleunigung der Integration von
Geflüchteten in den Arbeitsmarkt verstärkt.
So sind beispielsweise die Integrationen von Personen aus der UkraineSeite 3 von 8
Seite 4
innerhalb eines Jahres von 156 (2023) auf 253 (2024) angestiegen (+97
Integrationen oder +62%). Die Integrationsquote 2024 der Geflüchteten aus
den Asylherkunftsländern ist mit 20,5% im Verhältnis zur allgemeinen
Integrationsquote überdurchschnittlich.
Die bisherigen Aktivitäten werden auch im Jahr 2025 fortgesetzt.
Die Geflüchteten (Asylherkunftsländer und Ukraine) werden im Jobcenter durch
den Integration Point fachlich und umfassend betreut. Im Integration Point sind
auch andere Netzwerkpartner vertreten (andere Beratungsangebote,
beispielsweise zur Anerkennung von Abschlüssen).
Der Zulauf von neuen Geflüchteten dauert an, so sind im Jahr 2024
zunehmend wieder Kunden*innen aus Syrien, Iran, Irak und Afghanistan nach
Bonn gekommen.
Der Bonner Arbeitsmarkt ist stark vom Dienstleistungsgewerbe geprägt und
bietet nur wenig produzierendes Gewerbe an. Für eine erfolgreiche Integration
in Arbeit sind somit auch belastbare Kenntnisse der deutschen Sprache
erforderlich.
Die anhaltende wirtschaftliche Stagnation zieht inzwischen auch den regionalen
Arbeitsmarkt in Mitleidenschaft.
Erfreulicherweise ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
aus den Asylherkunftsländern mit Arbeitsort Bonn innerhalb der letzten 3
Jahren von 2.857 Personen (2021) auf 4.187 Personen (2024) stark
angestiegen (+1.330 Personen oder +47%).
Berufliche Integration ist ein Schwerpunkt im KIM-Case Management. Die Case
Manager*innen unterstützen Ratsuchende bei der beruflichen Orientierung, bei
der Stellensuche und beim Bewerbungsprozess. Der Schwerpunkt ergibt sich
auch durch die Auswahl der Träger für das KIM-Case Management. Über eine
besondere Expertise bei der beruflichen Integration verfügen sowohl der
Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. mit seinem
umfassenden Angebot an persönlicher Beratung und Begleitung,
Sprachförderung und beruflicher Qualifizierung als auch Ausbildung statt
Abschiebung e.V. für die Zielgruppe der jungen Geflüchteten.
• Wie ist die Situation bei der Unterbringung von zugereisten
Kindern und Jugendlichen in den Kitas und Schulen?
Alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen erhalten in Bonn einen Schulplatz
in einem gesteuerten Verfahren der sprachlichen Erstförderung über die untere
Schulaufsicht mit der Generale Integration durch Bildung.
Grundschulkinder werden integrativ wohnortnah im Rahmen der Erstförderung
schulisch aufgenommen. Jugendlichen im Alter bis 16 Jahren erhalten einen
Schulplatz in einer Vorbereitungsklasse (VK) und Jugendliche ab 16 Jahren
werden in einer Internationalen Förderklasse (IFK) an einem Berufskolleg
beschult.
Eine Schulplatzwarteliste gibt es aktuell in Bonn nicht.
o Familienbüro:
Das Familienbüro führt keine Statistik darüber, wie viele Kinder mit
Fluchterfahrung einen Betreuungsplatz erhalten, da wir allen Kindern eine
Chance auf einen entsprechenden Platz geben möchten. Die Priorisierung der
Vermittlungsfälle erfolgt dabei u.a. auf Basis sozialer Kriterien. Hierbei spielt die
Herkunft, Sprache, Religion etc. keine Rolle. Insofern fragen wir bei den
Familien im Rahmen unserer Beratungstätigkeit nicht konkret nach, ob sie
geflüchtet sind. Auch im KitaNet gibt es dafür keine auswählbare Rubrik.Seite 4 von 8
Seite 5
Darüber hinaus sehen wir grundsätzlich viel Engagement bei den
Einrichtungsleitungen und den Beratungsstellen, auch private Helfer/innen
treten immer wieder auf.
Da Geflüchtete verstärkt in einigen Stadtteilen wohnhaft werden, kann es dort
zu Problemen beim Kitaplatz-Angebot kommen.
Bei der Sprachstandsfeststellung gibt es nach unserer Information eine Lücke.
Die Sprachstandsfeststellung erfolgt grundsätzlich bei drei- bis vierjährigen
Kindern. Reist ein Kind jedoch erst später ein, führt dies dazu, dass es erst mit
dem Termin der Schulanmeldung getestet wird und somit nur ca. ein halbes
Jahr an einer Sprachfördermaßnahme teilnehmen kann.
o 51-5 (städtische Jugendeinrichtungen, Jugendförderung):
Die Bundesstadt Bonn hält, gefördert durch den LVR, an vier
Flüchtlingsunterkünften sogenannte Brückenprojekte (Kinderbetreuung in
besonderen Fällen) vor.
Brückenprojekte sind niedrigschwellige Betreuungsangebote (Eltern-Kind-
Gruppe) für Kinder aus geflüchteten Familien im Alter von 0 – 6 Jahren, die am
Vormittag in Räumlichkeiten der Unterkünfte stattfinden.
Die primäre Aufgabe der Brückenprojekte liegt in der Heranführung der
Familien an hiesige Betreuungs- und Bildungsangebote, mit dem Ziel der
schnellen Integration der Kinder durch Überleitung in das Regelsystem der
Kinderbetreuung.
Weitere Ziele des Projektes sind das Kennenlernen von festen Strukturen und
Kita-ähnlichen Abläufen, sowie die Förderung der geistigen, moralischen,
kulturellen und körperlichen Entwicklung der Kinder.
Für die Eltern werden zusätzlich Beratungsangebote vorgehalten und in
regelmäßig stattfindenden Eltern-Cafés werden Fragen rund um die Themen
Erziehung, Kita und Schule besprochen.
Es bestehen verschiedene Kooperation z.B. mit dem Familienbüro, der
Diakonie, der Caritas, Pro Familia, dem DRK (als Träger von zwei
Sammelunterkünften), den Sozialarbeitenden der Stadt Bonn, die in den
Unterkünften tätig sind und der Internationalen Begegnungsstätte.
Im Bezirk Bad Godesberg befinden sich zwei Brückenangebote. Ein Projekt
findet an drei Tagen in der Woche (Montag – Mittwoch) in der Mallwitzstraße
statt. Regelmäßig nehmen bis zu 5 Kinder und ihre Eltern das Angebot wahr.
Betreut wird das Angebot von einer Fachkraft mit einem Stundenumfang von
19,5 Stunden in der Woche.
Das zweite Projekt findet an vier Tagen (Montag – Donnerstag) in der Woche in
der Koblenzer Straße statt. Regelmäßig nehmen hier bis zu 15 Kinder mit ihren
Eltern das Angebot wahr.
Die Besonderheit in der Koblenzer Straße ist, dass auch Familien von
außerhalb das Angebot wahrnehmen. Hier handelt es sich vor allem um
ehemalige Bewohnende der Unterkunft. Betreut wird das Angebot von drei
Fachkräften mit einem Stundenumfang von jeweils 19,5 Stunden.
o 51-4 (Psychologische Beratungsstelle):
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Stadt bieten
Beratungsangebote an auch für geflüchtete Eltern, Kinder und Jugendliche an
sowie Beratung für Fachkräfte und Ehrenamtler*innen. Die städtische
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche hat zum Beispiel extra
Fachkräfte eingestellt für die Beratung der Geflüchteten. Beratung findet auf
verschiedenen Sprachen und mit Dolmetschenden statt. Es hat sich
herausgestellt, dass eine gute Kooperation im Netzwerk, zum Beispiel mit denSeite 5 von 8
Seite 6
Sozialarbeitenden vor Ort in den Unterkünften, der Internationalen
Begegnungsstätte und weiteren Playern wichtig ist, um das Angebot bekannt
zu machen. Gerade die aus der Ukraine Geflüchteten kommen zahlreich zur
Beratung. Die Beratungskapazität wird jedoch leider verringert, da die
evangelische Beratungsstelle weniger Stellen vorhalten kann. Es bleibt zu
hoffen, dass die für die Arbeit mit Geflüchteten eingerichtete Stelle bei der
städtischen Beratungsstelle erhalten bleiben kann.
Wir stellen fest, dass beengte Wohnverhältnisse und multiple Förderbedarfe für
viele noch ein großes Problem darstellen, auch für eine gute schulische
Integration der Kinder. Familien sind häufig so mit der Herstellung einer
Tagesstruktur und mit praktischen Fragen beschäftigt, dass vereinbarte
Termine in den Beratungsangeboten verpasst werden. Eine noch praktischere,
aufsuchende Hilfe wie sozialpädagogische Familienhilfe wäre hier teils hilfreich,
ist aber nicht immer installiert.
Ein großes Problem ist es aus unserer Sicht auch, dass die Geflüchteten wie
alle von dem Mangel an Kinderbetreuungsplätzen betroffen sind.
Plätze für mehrsprachige Therapie- oder Traumatherapie sind weiter zu wenig
vorhanden. Hier müsste unserer Meinung nach das medizinische System
nachbessern und mehr Angebote schaffen.
Sprachangebote werden wahrgenommen, aber Frauen- und Jugendkurse
sowie Kinderbetreuung während der Kurse werden in diesem Jahr gekürzt
(Gelder vom BAMF fehlen), was die Kursteilnahme für Alleinerziehende teils
unmöglich macht. Hier sollte nachgebessert werden.
• Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es für die Teilhabe im
Sport-, Kultur- und Freizeitbereich?
Sehr viele Sportvereine in Bonn haben in den letzten Jahren die soziale
Integration geflüchteter Menschen und anderer Neuankömmlinge in unserer
Stadt erleichtert. Sie bieten ihnen Bewegung, Spiel und damit Abwechslung in
einem anfangs oft schwierigen Alltag. Sie bieten aber auch eine Gemeinschaft
und soziale Kontakte sowie praktische Hilfe.
Die Teilhabemöglichkeiten und Angebote der Sportvereine sind auf der
Homepage des Stadtsportbundes Bonn e.V. dargestellt.
https://www.ssb-bonn.de/themen/integration-und-sport
Dort sind alle Stützpunktvereine sowie die verschiedenen Angebote benannt,
z.B. Mitternachtsangebote und Sport im Park, die Projekte „Bewegte Frauen“,
„Sprache und Bewegung“ sowie „Draußen aktiv“ auf der Outdoor-Fitnessanlage
Rigal`schen Wiese.
Für die Jugendbetreuung der Kinder und Jugendlichen über 6 Jahren an
Wohnunterkünften steht dem Bezirk Bad Godesberg grundsätzlich eine
pädagogische Fachkraftstelle über das Amt für Kinder, Jugend und Familie,
Abteilung 51-5 zur Verfügung. Aufgabe dieser Jugendbetreuung ist es, unter
der Woche von ca. 15:00 bis 20:00 Uhr ein (freizeit-)pädagogisches Angebot an
einer der Wohnunterkünfte vorzuhalten. Zur Normalisierung und Gestaltung des
Alltages sind vorrangig Aktivitäten zum Erwerb der deutschen Sprache und zur
Freizeitgestaltung anzubieten. Hierzu gehören z. B. Gruppenangebote, Sport,
Kennenlernen des Wohnumfeldes, Kreativangebote, Hausaufgabenhilfe,
Besuch von anderen Einrichtungen und Institutionen, gemeinsames KochenSeite 6 von 8
Seite 7
u.v.m.
Darüber hinaus gibt es sieben Einrichtungen und zwei mobile Angebote der
Offenen Jugendarbeit in freier und städtischer Trägerschaft im Stadtbezirk Bad
Godesberg. Das Angebot dieser Einrichtungen ist für alle Bonner Kinder und
Jugendlichen ab 6 Jahren offen nutzbar und steht natürlich auch den Kindern
und Jugendlichen aus den Wohnunterkünften zur Verfügung. Einen Überblick
über die Einrichtungen und deren Angebote gibt es im Internet:
www.bonn.de/jugendzentren.
4. Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Programm „Kommunales
Integrationsmanagement (KIM)“ in unserer Kommune gemacht? Welche
Unterstützungsmaßnahmen waren bisher besonders effektiv?
Die Stadt Bonn beteiligt sich seit 2022 am Programm „Kommunales
Integrationsmanagement“ (KIM) des Landes NRW. KIM ist als übergreifender
Prozess gedacht, durch den kommunale Strukturen und Verfahrensweisen
weiterentwickelt und optimiert werden. Die Koordinierende Stelle KIM im Amt
für Integration und Vielfalt erarbeitet hierzu konkrete Vorschläge.
Das in der Großen Anfrage genannte Ziel, „spürbare Verbesserungen im
Integrationsprozess herbeizuführen“, verfolgt das KIM auf zwei Ebenen.
Einerseits setzt das Programm auf der strukturellen Ebene an und soll eine
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten
und Zugewanderten in Bonn erreichen.
Dafür ist eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Ämtern, Institutionen,
Verbänden und sonstigen Akteuren erforderlich. Die Koordinierende Stelle KIM
hat bereits diverse Austauschrunden und Projektgruppen initiiert, die
trägerübergreifend und themenbezogen arbeiten. Die Zusammenarbeit soll vor
allem dort verbessert werden, wo Rechtskreise und Zuständigkeiten sich
überschneiden.
Ein gutes Beispiel ist die Projektgruppe „Chancen-Aufenthaltsrecht“, in der KIM-
Koordination und Ausländerbehörde sich mit den Migrationsberatungsstellen
(MBE, JMD) und den Beratungsstellen für Geflüchtete auf ein gemeinsames
Vorgehen verständigt haben, um den Personenkreis des § 104 c AufenthG
über den Chancen-Aufenthalt zu informieren und bestmöglich zu unterstützen.
KIM wirkt zudem auf der persönlichen Ebene, indem es Menschen in ihren
Integrationsprozessen voranbringt. Das zentrale Instrument ist das KIM-Case
Management, ein Angebot zur individuellen Beratung und Begleitung. Es steht
geflüchteten und zugewanderten Bonner*innen ganz unabhängig vom
Aufenthaltsstatus offen. Die Intensität dieser Beratung kann sehr
unterschiedlich sein - die Bandbreite reicht von einer einfachen
Verweisberatung und/oder der Vermittlung passender Angebote bis hin zur
langfristigen Unterstützung der Ratsuchenden.
Im Unterschied zu anderen Beratungsstellen hat das KIM-Case Management
nicht nur einen Beratungsauftrag, sondern soll auch systemisch wirken. Die
Erfahrungen und Erkenntnissen, die in der Fallarbeit des KIM-Case
Managements gesammelt werden, liefern wichtige Hinweise zu strukturellen
Probleme und zu Bedarfen bestimmter Zielgruppen. Dies ist das
Ausgangsmaterial für die strukturellen Veränderungen, die mit dem
Landesprogramm letztlich erreicht werden sollen.Seite 7 von 8
Seite 8
Die Stadt Bonn setzt das KIM-Case Management in Kooperation mit vier freien
Trägern um: Ausbildung statt Abschiebung, Bonner Verein für Pflege- und
Gesundheitsberufe, Heimstatt und Kurdische Gemeinschaft Rhein-Sieg/Bonn
(s. Beschlussvorlage DS 242256) In diesem Verbund sind derzeit sieben Case
Manager*innen tätig (besetzt sind 5,62 VZÄ, Stand: März 2025). Auch wenn
das KIM-Case Management erst seit Anfang 2024 mit voller Personalstärke
arbeitet, hat es schon eine gute Auslastung erreicht. In 2024 verzeichneten die
Case Manager*innen 406 Fälle mit rund 2.000 Beratungskontakten. Knapp ein
Viertel dieser Fälle war durch komplexe Problemlagen gekennzeichnet und
erforderte eine intensive und längerfristige Beratung.
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 07:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de