252756-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Umsetzung aller Punkte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule, s. DS 252756
Kerndaten
- Nummer
- 252756-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Elisabeth-Selbert-Allee Hauptort
- Germanenstraße
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252756-04 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Antrag: Umsetzung aller Punkte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule, s. DS 252756 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung kann zum Umsetzungsstand der am 5.12.2025 durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Elisabeth-Selbert- Gesamtschule Folgendes mitteilen: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs: Die Verwaltung hat die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Elisabeth-Selbert-Allee/Germanenstraße geprüft: Durch die klare Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges als bevorrechtigte Querungsstelle kann die Verkehrssicherheit der Hol- und Bringverkehre der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule verbessert werden. Die Verkehrssituation wird insbesondere für querende Fußgänger übersichtlicher. Am genannten Standort verkehrt regulär kein Linienbusverkehr. Hier kann also von keiner größeren Einschränkung des ÖPNV ausgegangen werden. Aus diesen Gründen kann im Zuge der Angebotsplanung ein Fußgängerüberweg die Querungssituation verbessern. Die Verwaltung hat im Zuge dessen bereits eine entsprechende Planung ausgearbeitet. Der Fußgängerüberweg am genannten Standort wird nun zunächst in eine Priorisierungsliste aufgenommen und perspektivisch im Rahmen der Abarbeitung der Prioritätenliste umgesetzt. Kriterien der Bewertung sind maßgebend Indikatoren der Verkehrssicherheit, des Querungsbedarfs, der Netzfunktion und der Einbettung in übergeordnete Konzepte. So wird die Nähe zu Schulen, Einrichtungen für alte und behinderte Menschen, Nahversorgung oder Haltestellen bewertet. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf DS 260571. Verlängerung des Geländers: Einrichtungen wie Geländer sind weder von der StVO noch vom StrWG vorgesehen. Dementsprechend wird ein Geländer zur Sicherung von Verkehrsflächen nicht aufgestellt.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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