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252756-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Umsetzung aller Punkte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule, s. DS 252756

Nummer
252756-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Elisabeth-Selbert-Allee Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Germanenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252756 CDU-Antrag: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252756-04 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Antrag: Umsetzung aller Punkte zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der
Elisabeth-Selbert-Gesamtschule, s. DS 252756
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung kann zum Umsetzungsstand der am 5.12.2025 durch die
Bezirksvertretung Bad Godesberg beschlossenen Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Elisabeth-Selbert-
Gesamtschule Folgendes mitteilen:
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs:
Die Verwaltung hat die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges
im Bereich der Elisabeth-Selbert-Allee/Germanenstraße geprüft:
Durch die klare Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges als bevorrechtigte
Querungsstelle kann die Verkehrssicherheit der Hol- und Bringverkehre der
Elisabeth-Selbert-Gesamtschule verbessert werden. Die Verkehrssituation wird
insbesondere für querende Fußgänger übersichtlicher. Am genannten Standort
verkehrt regulär kein Linienbusverkehr. Hier kann also von keiner größeren
Einschränkung des ÖPNV ausgegangen werden. Aus diesen Gründen kann im
Zuge der Angebotsplanung ein Fußgängerüberweg die Querungssituation
verbessern.
Die Verwaltung hat im Zuge dessen bereits eine entsprechende Planung
ausgearbeitet. Der Fußgängerüberweg am genannten Standort wird nun
zunächst in eine Priorisierungsliste aufgenommen und perspektivisch im
Rahmen der Abarbeitung der Prioritätenliste umgesetzt.
Kriterien der Bewertung sind maßgebend Indikatoren der Verkehrssicherheit,
des Querungsbedarfs, der Netzfunktion und der Einbettung in übergeordnete
Konzepte. So wird die Nähe zu Schulen, Einrichtungen für alte und behinderte
Menschen, Nahversorgung oder Haltestellen bewertet. In diesem
Zusammenhang verweist die Verwaltung auf DS 260571.
Verlängerung des Geländers:
Einrichtungen wie Geländer sind weder von der StVO noch vom StrWG
vorgesehen. Dementsprechend wird ein Geländer zur Sicherung von
Verkehrsflächen nicht aufgestellt.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de