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252755 · Beschlussvorlage

Erschließungsplanung für das B-Plangebiet urban.dot - Vorentwürfe

Nummer
252755
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Dottendorfer Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • In der Raste Straße· Gronau, Bonn
  • Christian-Miesen-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252755
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Erschließungsplanung für das B-Plangebiet
urban.dot - Vorentwürfe
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die Varianten der
Erschließungsplanung für die Straße In der Raste, die Dottendorfer
Straße sowie den neuen südlichen Erschließungsring innerhalb des
Bebauungsplangebietes urban.dot zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung Bonn beauftragt die Verwaltung auf Grundlage
der unten beschriebenen Vorzugsvarianten die vertiefende Planung
(Entwurfsplanung) unter Beteiligung der Interessensvertretungen
(Behindertengemeinschaft, ADFC, Fuß e.V., etc.) aufzunehmen.
3. Im Anschluss wird die abgestimmte Ausführungsplanung den
politischen Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 07.11.2019 (vgl. DS 1912938) wurde einer
städtebaulichen Entwicklung für ein gemischt genutztes Quartier auf den
Flächen des ehem. Christian-Miesen-Geländes, des Lubig-Areals sowie der
südlich angrenzenden Teilflächen zugestimmt. Vor diesem Hintergrund wurde
im Jahr 2020 in Kooperation zwischen der Stadt Bonn und den privaten
Flächeneigentümer*innen ein zweiphasiger städtebaulicher
Realisierungswettbewerb für das Plangebiet ausgelobt und anschließend
durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1
Baugesetzbuch wurde am 31.01.2023 final beschlossen (vgl. DS 220458-03)
und hat im Jahr 2023 stattgefunden. Auf Grundlage des aus dem
städtebaulichen Realisierungswettbewerb hervorgegangenen Entwurf wurde
parallel die Erarbeitung der Erschließungsplanung begonnen. Diese sieht
neben einer Ergänzung der öffentlichen Erschließungsanlagen im südlichen
Bereich insbesondere eine Überplanung der vorhandenen Straßenräume der
Dottendorfer Straße sowie der Straße In der Raste vor.
Ausgangslage
Die Dottendorfer Straße als Haupterschließungsstraße für das gesamteSeite 1 von 15
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Plangebiet teilt dieses in zwei Teilbereiche auf. Nördlich angrenzend befindet
sich die zurzeit brachliegende Fläche des ehemaligen Gewerbestandortes
(Christian-Miesen-Gelände). Auf der Südseite schließen sich die Flächen der
ehemaligen Bäckerei Lubig, weitere Gewerbeflächen sowie bisher unbebaute
Freiflächen an. Die südlich gelegenen Flächen werden von der Dottendorfer
Straße aus über die Ringerschließung der Straße In der Raste erschlossen.
Die Dottendorfer Straße besitzt im Bestand einen Straßenquerschnitt von ca.
14,00m, welcher sich auf ca. 10,00m Fahrbahnbreite inkl. beidseitig ca. 1,50m
breiten Schutzstreifen sowie auf beiden Seiten auf ca. 2,00m breite Gehwege
aufteilt. Überdies grenzt südlich ein noch ungefähr 8,00m breites, bisher
unversiegeltes städtisches Flurstück an, welches für eine zeitgemäße
Ausgestaltung der Dottendorfer Straße in der zukünftigen
Straßenraumgestaltung aufgenommen wird. Überdies grenzt nordöstlich des
Plangebietes der Bahnübergang Ollenhauer Straße an, welcher perspektivisch
durch eine Straßenunterführung ersetzt werden soll.
Die Straße In der Raste weist im Bestand einen ca. 10,00m breiten Querschnitt
mit beidseitig ca. 1,50 – 2,00m breiten Gehwegen auf. Die öffentliche
Verkehrsfläche ist zudem nahezu vollständig versiegelt.
Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungen zu einem modernen Quartier,
welches die Nutzungen „Arbeiten und Wohnen“ miteinander verbindet, sollen
auch die öffentlichen Verkehrsflächen entsprechend umgestaltet und
aufgewertet werden. Hierbei sind zuvorderst die verkehrlichen Belange inkl. der
geltenden Regelwerke (u.a. RASt06) im Hinblick auf die Erschließungsfunktion
und die erwarteten Verkehrsbelastungen bei der Straßenraumgestaltung zu
berücksichtigen. Darüber hinaus soll aber auf eine dem Klimawandel
angepasste Planung durch eine reduzierte Flächenversiegelung in Verbindung
mit einer Beschattung durch Baumstandorte geachtet sowie Flächen mit hoher
Aufenthaltsqualität geschaffen werden.
Da das Mobilitätskonzept eine Unterbringung des ruhenden Kfz-Verkehrs
(Bewohner*innen und Besucher*innen) in den geplanten Quartiers- und
Tiefgaragen vorsieht, werden in sämtlichen Planungsvarianten oberirdische
Stellplätze nur für Hol- und Bringverkehre, Lieferdienste, Dienstleister (z.B.
Handwerker*innen) oder alternative Mobilitätsangebote vorgesehen.
Hinsichtlich der dargestellten Baumstandorte ist für alle Straßen und Varianten
anzumerken, dass diese rein schematisch dargestellt sind. Die genaue Anzahl
und Positionierung ist im Zuge der weiteren Planung unter Berücksichtigung
der vorhandenen sowie zukünftigen Infrastruktur (u.a. Leitungstrassen und
Freihaltung erforderlicher Sichtdreiecke) sowie der technischen Machbarkeit
noch detaillierter zu prüfen und festzulegen.
Planungsvarianten
Dottendorfer Straße
Für den Straßenraum der Dottendorfer Straße wurden zwei Planungsvarianten
erstellt. Diese unterscheiden sich vorranging durch die Führungsform des
Radverkehrs. In Variante 1 wird dieser beidseitig auf 2,00m breiten
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt (vgl. Anlage 1) während in Variante 2
ein 2,00m breiter Radweg im Seitenbereich vorgesehen ist (vgl. Anlage 2). Die
Gehwege werden jeweils auf die gemäß RASt06 erforderliche Mindestbreite
von 2,50m verbreitert. Straßenbegleitend ist jeweils ein MultifunktionsstreifenSeite 2 von 15
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mit entsiegelten und begrünten Flächen sowie Abstellbereichen für Fahrräder
bzw. E-Scooter geplant. Überdies soll zwischen den Einmündungen Christian-
Miesen-Straße und In der Raste Ost eine Bushaltestelle als Buskap eingeplant
werden, um die ehemalige Haltestelle nach Fertigstellung des Plangebietes
bzw. Fertigstellung der niveaufreien Bahnquerung reaktivieren zu können.
Für den Kfz-Verkehr steht in beiden Fahrtrichtungen jeweils eine Fahrspur mit
einer Breite von 3,25m zur Verfügung. Ergänzend dazu sind an den
Einmündungen zur Christian-Miesen-Straße sowie In der Raste West jeweils
kurze Aufstellbereiche für Linksabbieger aus der Dottendorfer Straße
vorgesehen, deren Anordnung als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung zum
Planverfahren empfohlen wurde. Zwischen den Aufstellbereichen ist eine
entsiegelte und begrünte Mittelinsel inkl. Querungsstelle für den Fußverkehr
eingeplant. Eine weitere Querungsstelle ist zwischen der geplanten Haltestelle
sowie der Einmündung In der Raste Ost vorgesehen. Da im Zuge der
Planungen zur niveaufreien Bahnquerung ein Zweirichtungsverkehr für
Radfahrende auf der Südseite vorgesehen ist, soll an dieser Querungsstelle
auch der Radverkehr in Fahrtrichtung Westen (Dottendorf) auf die Nordseite
geführt werden.
Die Einmündungen zu den Nebenstraßen sollen gemäß den Vorgaben des
Radentscheides (vgl. DS 202321) mit einer niveaugleichen Fortführung der
Seitenbereiche (Aufpflasterung) ausgestaltet werden.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird eine vertiefende Planung auf Grundlage
der Variante 2 mit Radweg im Seitenbereich empfohlen.
In der Raste West
Für den Teilbereich In der Raste West wurden drei Planungsvarianten
entwickelt, welche allesamt einen Querschnitt von 12,50m – 13,00m aufweisen.
Die Gehwege sollen in allen Varianten auf die gemäß RASt06 geforderte
Mindestbreiten von 2,50m verbreitert werden. Die Fahrbahnbreite ist jeweils mit
ca. 5,50m vorgesehen, um einen Begegnungsverkehr von LKW / PKW
gewährleisten zu können. Lediglich im Bereich der Einmündung zur
Dottendorfer Straße ist zur konfliktfreien Gewährleistung von
Abbiegevorgängen eine Aufweitung auf 6,00m angedacht.
Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts sowie der verkehrlichen
Anforderungen sind die Unterschiede zwischen den Planungsvarianten relativ
gering. Diese beschränken sich grundsätzlich auf die Positionierung des
Multifunktionsstreifens sowie dem Übergang vom Trennprinzip hin zu einer
Mischverkehrsführung (verkehrsberuhigter Bereich). Straßenbegleitende
Stellplätze sind lediglich für alternative Mobilitätsangebote oder Lieferverkehre
vorgesehen.
Variante 1 (Anlage 3 + 4):
In Variante 1 ist ein straßenbegleitender Multifunktionsstreifen mit entsiegelten
und begrünten Flächen, eine Hol- und Bringzone für die geplante Kita,
Lieferzonen für Handwerker*innen, Pflegedienste oder Lieferdienste,
Carsharing sowie Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Überdies wird das
Trennprinzip hier bis in den südlichen Bereich fortgeführt. Der Übergang von
einem Trennprinzip zu einer Mischverkehrsführung (verkehrsberuhigter
Bereich) ist in Abhängigkeit zu der noch nicht abschließend geklärten
Positionierung der Tiefgaragenzufahrt zu definieren. Aus verkehrsplanerischer
Sicht wird ein Beginn direkt hinter der Zufahrt empfohlen. Planerisch ist eineSeite 3 von 15
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Verortung möglichst weit in Richtung Dottendorfer Straße angestrebt (vgl.
Anlage 4). Im Bereich der angedachten Mischverkehrsfläche könnte der
Querschnitt im weiteren Planungsprozess noch zu Gunsten der angrenzenden
Grundstücke reduziert werden.
Variante 2 (Anlage 5):
Variante 2 sieht einen Grünstreifen zwischen dem Gehweg sowie der zum
Südfriedhof gelegenen Wohnbebauung vor, welcher lediglich durch
Grundstückszufahrten bzw. Wohnwege unterbrochen würde. Eine
Unterbringung einer Hol- und Bringzone oder von Lieferzonen wäre dort jedoch
nicht vorgesehen.
Aus Sicht der Verwaltung wird in Abhängigkeit zur Positionierung der
Tiefgaragenzufahrt der Wohngebäude eine vertiefende Planung auf Grundlage
der Variante 1 empfohlen.
In der Raste Ost
Der Teilbereich In der Raste Ost besitzt einen Straßenquerschnitt von ca.
10,00m. Da die angrenzenden Bestandsnutzungen im Zuge der
städtebaulichen Entwicklungen nicht überplant werden, ist eine Verbreitung der
öffentlichen Verkehrsfläche nicht möglich. Da der Siegerentwurf des
städtebaulichen Wettbewerbs für diesen Teilbereich die Realisierung eines
Boulevards vorsieht, wurden unter Berücksichtigung der Bestandsnutzungen
sowie der daraus resultierenden Verkehre verschiedene Varianten zur
Umgestaltung entwickelt. In allen Varianten ist jedoch die Ausweisung einer
Einbahnstraße vorgesehen, da durch die geplante Straßenunterführung im
Bereich des Bahnübergangs keine Linksabbiegemöglichkeit geschaffen werden
kann. Überdies würde es durch den geplanten Zweirichtungsradweg auf der
Südseite der Unterführung im Bereich der Einmündung Dottendorfer Straße / In
der Raste Ost zu Konflikten kommen.
Variante 1:
In Variante 1 (Anlage 6) ist eine durchgängige Ausgestaltung als
Mischverkehrsfläche in einer Breite von ca. 5,00m inkl. großflächiger
Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen. Im Bereich der Grünflächen können
punktuell Lieferzonen und Stellplätze für alternative Mobilitätsangebote (z.B.
Carsharing / E-Mobilität) geschaffen werden. Die Senkrechtparker im südlichen
Bereich sollen als Hol- und Bringzone für die angrenzende Kita sowie als
Sonderstellplätze (z.B. Behindertenparkplatz) erhalten bleiben.
Um eine effektive Verkehrsberuhigung zu erzielen sind zwei Verschwenkungen
der Fahrbahn vorgesehen.
Baumpflanzungen stehen in Abhängigkeit zur vorhandenen Infrastruktur. Da
innerhalb des geplanten Multifunktionsstreifens diverse Leitungstrassen (Kanal,
Gas, Trinkwasser, Strom, Telekommunikation) bestehen, wären zur
Realisierung entsprechender Baumstandorte teilweise umfassende und
kostenintensive Neuverlegungen erforderlich. Ohne entsprechende
Umlegungen wären innerhalb des Straßenraums sehr wahrscheinlich keine
Baumpflanzungen umsetzbar (vgl. Anlage 6).
Variante 2:
Variante 2 (Anlage 7) sieht geringfügigere Anpassungen innerhalb des
Straßenraums und einen Erhalt des Trennprinzips vor. So sollen beidseits ca.
2,00m breite Gehwege angelegt werden. Auf der Südseite ist zwischenSeite 4 von 15
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Fahrbahn und Seitenbereich ein einseitiger Multifunktionsstreifen zur
Berücksichtigung von entsiegelten und begrünten Flächen, Lieferzonen sowie
Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Auch hier wären zur Realisierung
potentieller Baumstandorte voraussichtlich Leitungsverlegungen erforderlich.
Der neue südliche Umring kann als Mischverkehrsfläche mit umfassender
Begrünung geplant werden. Hinsichtlich der materiellen Ausgestaltung erfolgt
noch eine gesonderte Abstimmung eines Gestaltungshandbuchs für das
Plangebiet.
Variante 3:
Die dritte Variante (Anlage 8) sieht wiederum die Ausgestaltung einer
Mischverkehrsfläche vor, unterscheidet sich von Variante 1 jedoch dadurch,
dass im südlichen Bereich ein niveaugleich ausgebauter aber durch den
Multifunktionsstreifen abgerückter Bereich zur Erschließung der
Bestandsgrundstücke vorgesehen ist. Dadurch soll insbesondere im Bereich
der Kita vermieden werden, dass Kinder direkt in den durch Fahrzeuge
genutzten Bereich treten. Für den Kfz-Verkehr steht ein ca. 4,50m breiter
Bereich zur Verfügung, welcher den Begegnungsfall Kfz / Fahrrad bzw. Kfz /
Fußgänger ermöglicht.
Der im Siegerentwurf angedachte Boulevard im Teilbereich In der Raste Ost
steht dabei in direkter Abhängigkeit zu einer Neu- / Umlegung des bestehenden
Kanals, da für Baumpflanzungen ein ausreichender Mindestabstand von 2,50m
zu Kanaltrassen zu gewährleisten ist. Für eine Verlegung kann grob mit Kosten
von 500.000 € netto (2.500 € / m) kalkuliert werden. Sollte einer Verlegung des
Kanals sowie weiterer Versorgungsleitungen nicht zugestimmt werden, so kann
der städtebaulich avisierten Aufwertung in Form eines Boulevards nicht
nachgekommen werden. In diesem Fall wären lediglich vereinzelte
Baumstandorte, Staudenbeete oder kleinere Büsche im Straßenraum
umsetzbar.
Fazit
Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungen im Plangebiet urban.dot sind
Umgestaltungen und Aufwertungen der Straßenräume der Dottendorfer Straße
sowie der Straße In der Raste zzgl. eines zusätzlichen Umrings im südlichen
Bereich erforderlich. Um die im Bestand größtenteils versiegelten öffentlichen
Verkehrsflächen städtebaulich aufzuwerten und klimaangepasst zu gestalten,
sind umfassende Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung vorgesehen.
Überdies wird aus städtebaulicher und verkehrsplanerischer Sicht auf
Grundlage des Ergebnisses aus dem städtebaulichen
Qualifizierungswettbewerb die Schaffung eines Boulevards durch eine
Verkehrsberuhigung im Teilbereich In der Raste Ost angestrebt. Dies soll durch
die Einrichtung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Dottendorfer Straße sowie
der Ausgestaltung einer Mischverkehrsfläche geschaffen werden. Hierfür wäre
jedoch eine Umlegung von Versorgungsleitungen, insbesondere des
vorhandenen Kanals erforderlich. Andernfalls wären im Abschnitt In der Raste
Ost keine bzw. nur vereinzelte Baumstandorte realisierbar, was dem
ursprünglichen, planerischen Grundgedanken entgegenstehen würde.
Eine fundierte Kostenschätzung ist erst im Rahmen einer vertiefenden Planung
möglich. Da sich die Planungsvarianten jedoch in ihrem Ausbaubereich nicht
grundlegend voneinander unterscheiden, sind aus verkehrsplanerischer Sicht
keine erheblichen Abweichungen zwischen den Varianten zu erwarten.Seite 5 von 15
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Die Verwaltung empfiehlt daher eine Fortschreibung der Planung auf
Grundlage der zuvor definierten Vorzugsvarianten (vgl. Anlage 9 –
Gesamtlageplan).
Anlage/n
1 Anlage 1 - V1 Dottendorfer Straße (öffentlich)
2 Anlage 2 - V2 Dottendorfer Straße (öffentlich)
3 Anlage 3 - V1 In der Raste West (öffentlich)
4 Anlage 4 - V1.1 In der Raste West (öffentlich)
5 Anlage 5 - V2 In der Raste West (öffentlich)
6 Anlage 6 - V1 In der Raste Ost (öffentlich)
7 Anlage 7 - V2 In der Raste Ost (öffentlich)
8 Anlage 8 - V3 In der Raste Ost (öffentlich)
9 Anlage 9 - Gesamtlageplan Vorzugsvarianten (öffentlich)Seite 6 von 15
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Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de