252754-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Fahrradstraßenmarkierung
Kerndaten
- Nummer
- 252754-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252754-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Fahrradstraßenmarkierung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie hoch sind die gesamten Ausgaben, die die Stadt Bonn für die Fahrradstraßenmarkierungen in 2020, 2021,2022, 2023 und 2024 gesamt und aufgeschlüsselt nach Personal-, Material- und Arbeitskosten bzw. Fremdvergaben ausgegeben hat und wie hoch war insgesamt die Anzahl der tatsächlich markierten laufenden Meter? Markierungen von Fahrradstraßen haben in den Jahren 2020, 2022 und 2024 stattgefunden. Die verausgabten Mittel belaufen sich auf ca. 995.038 €. 2020: 56.581 € (Material 22.632 €; Lohn 33.949 €) 2022: 111.733 € (Material 44.693 €; Lohn 67.040 €) 2024: 826.724 € (Material 330.690 €; Lohn 496.034 €) Die Differenzierung der Material- und Lohnkosten ist lediglich eine Schätzung, da die Kalkulation der Einheitspreise den Markierungsfirmen obliegt. Die Positionen im Leistungsverzeichnis beinhalten die Herstellung inkl. Material und Lohn. Die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne und die Bauüberwachung erfolgten mit eigenem Personal. Aufgrund der Gesamtsumme liegen die Personalkosten schätzungsweise bei 4.500 € für das Umsetzungsjahr 2020, 13.000 € für das Umsetzungsjahr 2022 und 57.000 € für das Umsetzungsjahr 2024. Anzahl der tatsächlich markierten Längen: 2020 Linie 0,25m breit in weiß = 1.165,00m Linie 0,12m breit in weiß = 360,00m 2022 und 2024 Linie 0,25m breit in Rot = 18.454,10m Fläche Rot = 2.542,52m² Linie 0,25m breit in weiß = 1.108,90m Linie 0,12m breit in weiß = 4.485,70mSeite 1 von 3 Seite 2 2. Welche Markierungsmaterialien kommen aktuell bei den Fahrradstraßenmarkierungen mit welchen Eigenschaften hinsichtlich Haltbar-, Rutschfestig- und Entfernbarkeit zum Einsatz? Es kommen Kaltplastikmarkierungen mit einer Griffigkeit im Neuzustand von mindestens 45 SRT-Einheiten (Klasse S1) zum Einsatz. Dieser Wert entspricht den Mindestanforderungen laut Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BAST). Aus chemischen und physikalischen Gründen ist es derzeit nicht möglich, Markierungen herzustellen, die Höchstwerte bei allen geforderten verkehrstechnischen Eigenschaften und der Haltbarkeit gleichzeitig aufweisen (Schere zwischen Griffigkeit und Nachtsichtbarkeit). Das ausgewählte Markierungssystem unterliegt der Verkehrsklasse P7, was auf der Rundlaufprüfanlage der BAST mind. vier Millionen Radüberollungen entspricht. Das Maß für die Verschleißfestigkeit (Haltbarkeit) ist das Verhältnis zwischen ursprünglich markierter Fläche (Sollbild) und der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der Fahrbahndecke verbliebenen Markierungsfläche. Ein steigendes Verkehrsaufkommen führt zwangsweise zu einem steigenden Verschleiß der Markierung. Der Prozentanteil der verbliebenen Markierungsfläche muss vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Sollbildes (Geometrie des Markierungszeichens im jeweiligen Messabschnitt) betragen. Die Demarkierungsarbeiten erfolgen je nach Größe der Fläche (Einzelstrich oder Gesamtfläche z. B. Rot) mit unterschiedlichen Kaltfräsverfahren. 3. Wie hoch war die Verschleißfestigkeit bzw. die Haltbarkeit der eingesetzten Farbmarkierungen bisher und in welchen Intervallen wurde bzw. wird die Erneuerung des Farbauftrages durchschnittlich nötig sein? In der Regel sind Erneuerungen im Bonner Stadtgebiet alle 8 bis 10 Jahre nötig. In stark frequentierten Bereichen ist die Erneuerung alle 3 bis 5 Jahre erforderlich. 4. Welche Gewährleistungsfrist gemäß den Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) ist für die erfolgten Fahrradstraßenmarkierungen in Bonn vertraglich vorgesehen? Es ist eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren entsprechend ZTV M 13 vertraglich vorgesehen. 5. Welche wissenschaftliche Untersuchungen geben Auskunft über den Abrieb von Farbmarkierungen auf Straßen als Quelle für Mikroplastik in unserer Umwelt? Der Verwaltung liegen keine wissenschaftlichen Daten über den Abrieb von Farbmarkierungen auf Straßen als Quelle für Mikroplastik vor.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de