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252754-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Fahrradstraßenmarkierung

Nummer
252754-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252754 BBB-Anfrage: Fahrradstraßenmarkierung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252754-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Fahrradstraßenmarkierung
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie hoch sind die gesamten Ausgaben, die die Stadt Bonn für die
Fahrradstraßenmarkierungen in 2020, 2021,2022, 2023 und 2024 gesamt und
aufgeschlüsselt nach Personal-, Material- und Arbeitskosten bzw.
Fremdvergaben ausgegeben hat und wie hoch war insgesamt die Anzahl der
tatsächlich markierten laufenden Meter?
Markierungen von Fahrradstraßen haben in den Jahren 2020, 2022 und 2024
stattgefunden. Die verausgabten Mittel belaufen sich auf ca. 995.038 €.
2020: 56.581 € (Material 22.632 €; Lohn 33.949 €)
2022: 111.733 € (Material 44.693 €; Lohn 67.040 €)
2024: 826.724 € (Material 330.690 €; Lohn 496.034 €)
Die Differenzierung der Material- und Lohnkosten ist lediglich eine Schätzung,
da die Kalkulation der Einheitspreise den Markierungsfirmen obliegt. Die
Positionen im Leistungsverzeichnis beinhalten die Herstellung inkl. Material und
Lohn.
Die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne und die
Bauüberwachung erfolgten mit eigenem Personal.
Aufgrund der Gesamtsumme liegen die Personalkosten schätzungsweise bei
4.500 € für das Umsetzungsjahr 2020, 13.000 € für das Umsetzungsjahr 2022
und 57.000 € für das Umsetzungsjahr 2024.
Anzahl der tatsächlich markierten Längen:
2020
Linie 0,25m breit in weiß = 1.165,00m
Linie 0,12m breit in weiß = 360,00m
2022 und 2024
Linie 0,25m breit in Rot = 18.454,10m
Fläche Rot = 2.542,52m²
Linie 0,25m breit in weiß = 1.108,90m
Linie 0,12m breit in weiß = 4.485,70mSeite 1 von 3
Seite 2
2. Welche Markierungsmaterialien kommen aktuell bei den
Fahrradstraßenmarkierungen mit welchen Eigenschaften hinsichtlich Haltbar-,
Rutschfestig- und Entfernbarkeit zum Einsatz?
Es kommen Kaltplastikmarkierungen mit einer Griffigkeit im Neuzustand von
mindestens 45 SRT-Einheiten (Klasse S1) zum Einsatz. Dieser Wert entspricht
den Mindestanforderungen laut Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
(BAST). Aus chemischen und physikalischen Gründen ist es derzeit nicht
möglich, Markierungen herzustellen, die Höchstwerte bei allen geforderten
verkehrstechnischen Eigenschaften und der Haltbarkeit gleichzeitig aufweisen
(Schere zwischen Griffigkeit und Nachtsichtbarkeit).
Das ausgewählte Markierungssystem unterliegt der Verkehrsklasse P7, was
auf der Rundlaufprüfanlage der BAST mind. vier Millionen Radüberollungen
entspricht.
Das Maß für die Verschleißfestigkeit (Haltbarkeit) ist das Verhältnis zwischen
ursprünglich markierter Fläche (Sollbild) und der zu einem bestimmten
Zeitpunkt auf der Fahrbahndecke verbliebenen Markierungsfläche. Ein
steigendes Verkehrsaufkommen führt zwangsweise zu einem steigenden
Verschleiß der Markierung. Der Prozentanteil der verbliebenen
Markierungsfläche muss vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Sollbildes (Geometrie des
Markierungszeichens im jeweiligen Messabschnitt) betragen. Die
Demarkierungsarbeiten erfolgen je nach Größe der Fläche (Einzelstrich oder
Gesamtfläche z. B. Rot) mit unterschiedlichen Kaltfräsverfahren.
3. Wie hoch war die Verschleißfestigkeit bzw. die Haltbarkeit der eingesetzten
Farbmarkierungen bisher und in welchen Intervallen wurde bzw. wird die
Erneuerung des Farbauftrages durchschnittlich nötig sein?
In der Regel sind Erneuerungen im Bonner Stadtgebiet alle 8 bis 10
Jahre nötig. In stark frequentierten Bereichen ist die Erneuerung alle 3 bis 5
Jahre erforderlich.
4. Welche Gewährleistungsfrist gemäß den Technischen Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) ist für die erfolgten
Fahrradstraßenmarkierungen in Bonn vertraglich vorgesehen?
Es ist eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren entsprechend ZTV M 13
vertraglich vorgesehen.
5. Welche wissenschaftliche Untersuchungen geben Auskunft über den Abrieb
von Farbmarkierungen auf Straßen als Quelle für Mikroplastik in unserer
Umwelt?
Der Verwaltung liegen keine wissenschaftlichen Daten über den Abrieb von
Farbmarkierungen auf Straßen als Quelle für Mikroplastik vor.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de