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252753-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn Drucksache 252753, hier Beantwortung von Frage 4

Nummer
252753-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252753 BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252753-05 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn Drucksache
252753, hier Beantwortung von Frage 4
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Haushaltsmittel in welcher Höhe sind jeweils von den für die städtischen
Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler in den Jahren
seit der letzten Kommunalwahl eingesetzt worden?
Eine gesonderte Erfassung der für Denkmäler eingesetzten Mittel in den Wirt-
schaftsplänen des SGB erfolgt nicht. Hintergrund ist, dass die städtischen Bau-
denkmäler grundsätzlich im Rahmen der regulären Bauunterhaltungs- und In-
vestitionsmaßnahmen bewirtschaftet werden und insoweit keine eigenständige
finanzielle Abgrenzung nach dem Kriterium „Denkmal“ vorgenommen wird.
Hinzu kommt, dass bei zahlreichen Gebäuden lediglich Teilbereiche oder ein-
zelne Gebäudeteile unter Denkmalschutz stehen. Eine trennscharfe Zuordnung
der auf denkmalpflegerische Anforderungen entfallenden Kostenanteile ist im
laufenden Projektgeschäft nicht möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de