252753-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn Drucksache 252753, hier Beantwortung von Frage 4
Kerndaten
- Nummer
- 252753-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252753-05 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-Anfrage: Denkmalschutz in Bonn Drucksache 252753, hier Beantwortung von Frage 4 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Haushaltsmittel in welcher Höhe sind jeweils von den für die städtischen Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler in den Jahren seit der letzten Kommunalwahl eingesetzt worden? Eine gesonderte Erfassung der für Denkmäler eingesetzten Mittel in den Wirt- schaftsplänen des SGB erfolgt nicht. Hintergrund ist, dass die städtischen Bau- denkmäler grundsätzlich im Rahmen der regulären Bauunterhaltungs- und In- vestitionsmaßnahmen bewirtschaftet werden und insoweit keine eigenständige finanzielle Abgrenzung nach dem Kriterium „Denkmal“ vorgenommen wird. Hinzu kommt, dass bei zahlreichen Gebäuden lediglich Teilbereiche oder ein- zelne Gebäudeteile unter Denkmalschutz stehen. Eine trennscharfe Zuordnung der auf denkmalpflegerische Anforderungen entfallenden Kostenanteile ist im laufenden Projektgeschäft nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de