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252749-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erweiterung der Steingasse als Folgemaßnahme; hier: Stellungnahme zu 252749-01 ÄA

Nummer
252749-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Steingasse Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252749 Erweiterung der Steingasse als Folgemaßnahme

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252749-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Erweiterung der Steingasse als Folgemaßnahme;
hier: Stellungnahme zu 252749-01 ÄA
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach eingehender Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und unter
Berücksichtigung technischer, finanzieller und naturschutzfachlicher Aspekte
rät die Verwaltung, von der Umsetzung der beantragten Fuß- und
Radwegverbindung ab.
Diese Entscheidung stützt sich auf folgende wesentliche Gründe:
1. Fehlender Bedarf aus Sicht der Anwohnerschaft:
Bereits im Jahr 2006 wurde ein Bürgerantrag zu dieser Thematik eingereicht.
Die damalige Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger ergab, dass kein
Bedarf für eine zusätzliche Wegeverbindung besteht. Der parallel verlaufende
Martinsweg wird als ausreichend und zumutbar betrachtet und stellt nach
Ansicht der Anwohnerschaft keine erhebliche Umwegverbindung dar.
2. Technische Herausforderungen aufgrund des Geländes:
Zwischen dem oberen und unteren Bereich der Steingasse besteht ein
Höhenunterschied von ca. 2,30 m. Um den Höhenversatz barrierefrei zu
überwinden und dabei die maximal zulässige Längsneigung von 3 % bis 6 %
sowie ebene Zwischenabschnitte möglichst alle 6 m einzuhalten, ist eine
Weglänge von mindestens 39 m erforderlich.
Eine solche Lösung ist aus Platzgründen nicht realisierbar, sodass lediglich die
Errichtung einer Treppenanlage infrage käme.
3. Kostenentwicklung und bauliche Auswirkungen:
Eine Treppenanlage wurde bereits im Jahr 2002 in Erwägung gezogen mit
damaligen geschätzten Baukosten in Höhe von ca. 44.000 €. Unter
Berücksichtigung der seither eingetretenen Baukostensteigerungen ist derzeit
von Kosten in der Größenordnung von etwa 100.000 € auszugehen. Zusätzlich
wären mit dem Bau Eingriffe in den Naturhaushalt verbunden, insbesondere
durch die erforderliche Rodung von Gehölzbestand sowie eine zusätzliche
Flächenversiegelung.
Fazit:Seite 1 von 3
Seite 2
Vor dem Hintergrund des fehlenden Bedarfs, der erheblichen baulichen und
finanziellen Aufwände sowie der ökologischen Auswirkungen sieht die
Verwaltung von einer Umsetzung der beantragten Wegeverbindung in Form
einer Treppenanlage zwischen dem oberen und unteren Teil der Steingasse
ab.
Es wird zudem auf die Entscheidung zum Bürgerantrag DS 0610956
hingewiesen. Bereits am 31.05.2006 hatte die Bezirksvertretung Bad
Godesberg einen Bürgerantrag auf Verzicht auf Planungen für den Bau eines
Fußweges zwischen oberer und unterer Hälfte der Steingasse beschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de