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252737 · Mitteilungsvorlage

Austritt aus der Metropolregion Rheinland

Nummer
252737
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 25.06.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 07.07.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252737
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Austritt aus der Metropolregion Rheinland
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.05.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
25.06.2025 Kenntnisnahme
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat ist mit Beschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026 vom 20.03.2025 der
Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 06.03.2025,
sh. DS-Nr.: 240986-95 AA gefolgt und hat den Austritt der Stadt Bonn aus
der Mitgliedschaft im Verein Metropolregion Rheinland ab dem Jahr
2026 beschlossen.
Die Verwaltung wurde dabei gebeten, dem Ausschuss sowie dem Rat
bis zur nächsten Sitzung einen Zeitplan für den Austritt der Stadt Bonn
aus der Metropolregion Rheinland zum Ende des Jahres 2025 vorzule-
gen. Im Haushaltsplan wurden die Mittel für den Mitgliedsbeitrag in Höhe
von 22.000€ ab dem Jahr 2026 eingespart.
Die nachfolgenden Vorgaben für die Beendigung der Mitgliedschaft
ergeben sich aus der Satzung:
Ein Austritt aus dem Verein muss sich am folgenden Zeitplan orientier-
ten: Gemäß §4 der aktuellen Satzung des Vereins vom 02.07.2021 kann
der Austritt eines jeden Vereinsmitgliedes bis zum Ende des dritten
Quartals zum Ablauf des laufenden Jahres schriftlich gegenüber dem
Vorstand erklärt werden.
Demnach muss bis zum 30. September 2025 der Austritt erklärt wer-
den und die Mitgliedschaft würde zum 31. Dezember 2025 beendet.
Kosten fallen dafür nicht an, der Mitgliedsbeitrag für 2025 wurde bereits
Anfang des Jahres bezahlt.
Die Verwaltung setzt die formalen Schritte gemäß der Satzung um und
wird die Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand fristgerecht abge-
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Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de