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252735-01 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem Baugrundstück Am Eichkamp 13, 53121 Bonn im Rahmen eines Baumgenehmigungsverfahren

Nummer
252735-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Am Eichkamp Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252735 Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem Baugrundstück Am Eichkamp 13, 53121 Bonn im Rahmen eines Baumgenehmigungsverfahren

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Beschlussvorlage
öffentlich
252735-01
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem
Baugrundstück Am Eichkamp 13, 53121 Bonn im
Rahmen eines Baumgenehmigungsverfahren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem Baugrundstück Am Eichkamp
13, 53121 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die ursprüngliche Beschlussvorlage 252735-01 war in der Baumkommission
am 07.04.2025 beraten und ungeändert beschlossen worden. Da sich dann
jedoch ggfs. die Möglichkeit ergeben könnte, den Baum zu erhalten, wurde die
Vorlage von der Verwaltung vor einer Entscheidung der BV Bonn am
08.04.2025 kurzfristig zurückgezogen.
Nach gründlicher erneuter Prüfung muss der Baum allerdings doch für die
Umsetzung des Bauvorhabens gefällt werden.
Daher wird die Vorlage erneut in die politische Beratung eingebracht.
Die ursprüngliche Beschlussvorlage war wie folgt begründet und wurde nur
dem aktuellen Sachstand (FETT- Textbereich) angepasst:
Auf dem Baugrundstück ist die Errichtung eines
Mehrfamilienwohnhauses mit zwei Carports geplant.
Die Walnuss (Juglans regia) weist einen Stammumfang von 218 cm,
einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 16 m auf. Der
Zustand wurde wegen typischen Alterserscheinungen und
Pflegerückstand mit ausreichend beurteilt.
Der Standort des Baumes befindet sich in der südwestlichen
Grundstücksecke, unmittelbar am öffentlichen Gehweg.
Bei Abbruch des Bestandsgebäudes wäre Während des schon
erfolgten Abbruches des Bestandsgebäudes war die Walnuss noch
zu halten, allerdings muss für die Herstellung des neuen Baukörpers bisSeite 1 von 9
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
in statisch wirksames Wurzelwerk abgegraben werden.
Für die Umsetzung des genehmigungsfähigen Bauvorhabens muss die
Walnuss zur Entfernung freigegeben werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach §
4 Abs. 1 b) der Baumsatzung erteilt werden muss.
Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm – 25 cm, nach Fertigstellung der
Baumaßnahme, auf dem Grundstück gefordert.
Anlage/n
1 Bilder Baum (öffentlich)
2 Straßenraum Bilder Baum (öffentlich)
3 Luftbild Standort Baum Geodaten (öffentlich)
4 2 Lageplan (öffentlich)
5 3 Grundriss_EG (öffentlich)Seite 2 von 9
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Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de