252735-01 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem Baugrundstück Am Eichkamp 13, 53121 Bonn im Rahmen eines Baumgenehmigungsverfahren
Kerndaten
- Nummer
- 252735-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Am Eichkamp Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 252735-01 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem Baugrundstück Am Eichkamp 13, 53121 Bonn im Rahmen eines Baumgenehmigungsverfahren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem Baugrundstück Am Eichkamp 13, 53121 Bonn wird erteilt. Begründung Die ursprüngliche Beschlussvorlage 252735-01 war in der Baumkommission am 07.04.2025 beraten und ungeändert beschlossen worden. Da sich dann jedoch ggfs. die Möglichkeit ergeben könnte, den Baum zu erhalten, wurde die Vorlage von der Verwaltung vor einer Entscheidung der BV Bonn am 08.04.2025 kurzfristig zurückgezogen. Nach gründlicher erneuter Prüfung muss der Baum allerdings doch für die Umsetzung des Bauvorhabens gefällt werden. Daher wird die Vorlage erneut in die politische Beratung eingebracht. Die ursprüngliche Beschlussvorlage war wie folgt begründet und wurde nur dem aktuellen Sachstand (FETT- Textbereich) angepasst: Auf dem Baugrundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit zwei Carports geplant. Die Walnuss (Juglans regia) weist einen Stammumfang von 218 cm, einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 16 m auf. Der Zustand wurde wegen typischen Alterserscheinungen und Pflegerückstand mit ausreichend beurteilt. Der Standort des Baumes befindet sich in der südwestlichen Grundstücksecke, unmittelbar am öffentlichen Gehweg. Bei Abbruch des Bestandsgebäudes wäre Während des schon erfolgten Abbruches des Bestandsgebäudes war die Walnuss noch zu halten, allerdings muss für die Herstellung des neuen Baukörpers bisSeite 1 von 9 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) in statisch wirksames Wurzelwerk abgegraben werden. Für die Umsetzung des genehmigungsfähigen Bauvorhabens muss die Walnuss zur Entfernung freigegeben werden. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 b) der Baumsatzung erteilt werden muss. Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm, nach Fertigstellung der Baumaßnahme, auf dem Grundstück gefordert. Anlage/n 1 Bilder Baum (öffentlich) 2 Straßenraum Bilder Baum (öffentlich) 3 Luftbild Standort Baum Geodaten (öffentlich) 4 2 Lageplan (öffentlich) 5 3 Grundriss_EG (öffentlich)Seite 2 von 9 Seite 3 von 9 Seite 4 von 9 Seite 5 von 9 Seite 6 von 9 Seite 7 von 9 15 16 11 a 9 18 1014 12 17 11Seite 8 von 9 Seite 9 von 9
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