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252735 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem Baugrundstück Am Eichkamp 13, 53121 Bonn im Rahmen eines Baumgenehmigungsverfahren

Nummer
252735
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Am Eichkamp Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Baumkommission 07.04.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 252735-01 Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem Baugrundstück Am Eichkamp 13, 53121 Bonn im Rahmen eines Baumgenehmigungsverfahren

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Beschlussvorlage
öffentlich
252735
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem
Baugrundstück Am Eichkamp 13, 53121 Bonn im
Rahmen eines Baumgenehmigungsverfahren
Beratungsfolge
Baumkommission 07.04.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Walnuss auf dem Baugrundstück Am Eichkamp
13, 53121 Bonn wird erteilt.
Begründung
Auf dem Baugrundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit
zwei Carports geplant.
Die Walnuss (Juglans regia) weist einen Stammumfang von 218 cm, einen
Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 16 m auf. Der Zustand wurde
wegen typischen Alterserscheinungen und Pflegerückstand mit ausreichend
beurteilt.
Der Standort des Baumes befindet sich in der südwestlichen Grundstücksecke,
unmittelbar am öffentlichen Gehweg.
Bei Abbruch des Bestandsgebäudes wäre die Walnuss noch zu halten,
allerdings muss für die Herstellung des neuen Baukörpers bis in statisch
wirksames Wurzelwerk abgegraben werden.
Für die Umsetzung des genehmigungsfähigen Bauvorhabens muss die
Walnuss zur Entfernung freigegeben werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
b) der Baumsatzung erteilt werden muss.
Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von
20 cm – 25 cm, nach Fertigstellung der Baumaßnahme, auf dem Grundstück
gefordert.Seite 1 von 9
Seite 2
Anlage/n
1 Bilder Baum (öffentlich)
2 Straßenraum Bilder Baum (öffentlich)
3 Luftbild Standort Baum Geodaten (öffentlich)
4 2 Lageplan (öffentlich)
5 3 Grundriss_EG (öffentlich)Seite 2 von 9
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Datenstand: 03.11.2026, 01:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de