252732 · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag: Bevorstehende Vollsperrungen der A 565 und der Adenauerallee
Kerndaten
- Nummer
- 252732
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Adenauerallee Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 252732 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 12.03.2025 BBB-Dringlichkeitsantrag: Bevorstehende Vollsperrungen der A 565 und der Adenauerallee Beratungsfolge Rat 20.03.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Bei einer Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung reicht die Vorlaufzeit zur Verschiebung der Straßenbauarbeiten auf der Adenauerallee nicht aus. Zudem ist mit einem hohen Schaden für die Bonner Bevölkerung und Wirtschaftsbetriebe in Bonn für den Fall zu rechnen, dass es zu einem mehrtägigen Verkehrskollaps kommt. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Sofern die Autobahn GmbH der Oberbürgermeisterin mitteilt, dass sie sich außerstande sieht, die beabsichtigte Vollsperrung auf der BAB 565 vom 16.05.- 08.06.2025 zu verschieben, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, die für den Zeitraum vom 05.05. bis 20.05.2025 geplante Erneuerung des Straßenbelags auf der Adenauerallee -sofern technisch machbar entweder unter Aufrechterhaltung von einer Fahrspur pro Richtung für den Kfz-Verkehr durchzuführen oder -die Aufbringung der Schwarzdecke gänzlich zu verschieben und so zu terminieren, dass keine weiteren Kollisionen mit Baumaßnahmen auf Hauptrouten entstehen. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zukünftig monatlich zu prüfen, ob auch künftig die zeitgleiche Sperrung zweier Hauptverkehrsadern auf Bonner Stadtgebiet droht und wenn ja, diese durch geeignete Terminierung zu vermeiden und dem Rat zukünftig monatlich in Form einer Mitteilungsvorlage in das Ergebnis bis zur Sommerpause mitzuteilen. Begründung Zur Begründung wird auf die Ausführungen der Oberbürgermeisterin selbst in ihrer Pressemitteilung verwiesen. Darin spricht sich dieSeite 1 von 2 Seite 2 Hauptverwaltungsbeamte entschieden gegen eine zeitgleiche Vollsperrung zweier Hauptverkehrsadern auf Bonner Stadtgebiet mit Hinweis auf ein dann „unvermeidlichem Verkehrschaos“, das es unbedingt zu vermeiden gelte, aus. Des Weiteren dürfte die Umsetzung der Pläne der Autobahn GmbH für die für den Innenstadtverkehr von Bonn wichtige BAB 565 als deutlich zeitkritischer und technisch schwieriger einzustufen sein, als bei bei der Adenauerallee der Fall ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de