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252732 · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag: Bevorstehende Vollsperrungen der A 565 und der Adenauerallee

Nummer
252732
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
12.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 12.03.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.03.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,4 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
252732
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
12.03.2025
BBB-Dringlichkeitsantrag: Bevorstehende
Vollsperrungen der A 565 und der Adenauerallee
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Bei einer Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung reicht die Vorlaufzeit
zur Verschiebung der Straßenbauarbeiten auf der Adenauerallee nicht aus.
Zudem ist mit einem hohen Schaden für die Bonner Bevölkerung und
Wirtschaftsbetriebe in Bonn für den Fall zu rechnen, dass es zu einem
mehrtägigen Verkehrskollaps kommt.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Sofern die Autobahn GmbH der Oberbürgermeisterin mitteilt, dass sie sich
außerstande sieht, die beabsichtigte Vollsperrung auf der BAB 565 vom 16.05.-
08.06.2025 zu verschieben, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, die für
den Zeitraum vom 05.05. bis 20.05.2025 geplante Erneuerung des
Straßenbelags auf der Adenauerallee
-sofern technisch machbar entweder unter Aufrechterhaltung von einer
Fahrspur pro Richtung für den Kfz-Verkehr durchzuführen
oder
-die Aufbringung der Schwarzdecke gänzlich zu verschieben und so zu
terminieren, dass keine weiteren Kollisionen mit Baumaßnahmen auf
Hauptrouten entstehen.
2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zukünftig monatlich zu prüfen, ob
auch künftig die zeitgleiche Sperrung zweier Hauptverkehrsadern auf Bonner
Stadtgebiet droht und wenn ja, diese durch geeignete Terminierung zu
vermeiden und dem Rat zukünftig monatlich in Form einer Mitteilungsvorlage in
das Ergebnis bis zur Sommerpause mitzuteilen.
Begründung
Zur Begründung wird auf die Ausführungen der Oberbürgermeisterin selbst in
ihrer Pressemitteilung verwiesen. Darin spricht sich dieSeite 1 von 2
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Hauptverwaltungsbeamte entschieden gegen eine zeitgleiche Vollsperrung
zweier Hauptverkehrsadern auf Bonner Stadtgebiet mit Hinweis auf ein dann
„unvermeidlichem Verkehrschaos“, das es unbedingt zu vermeiden gelte, aus.
Des Weiteren dürfte die Umsetzung der Pläne der Autobahn GmbH für die für
den Innenstadtverkehr von Bonn wichtige BAB 565 als deutlich zeitkritischer
und technisch schwieriger einzustufen sein, als bei bei der Adenauerallee der
Fall ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de