252729 · Beschlussvorlage
Städtepartnerschaft Bonn - Oxford; Delegationsbesuch in Oxford anlässlich der BonnWeek
Kerndaten
- Nummer
- 252729
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252729 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Städtepartnerschaft Bonn - Oxford; Delegationsbesuch in Oxford anlässlich der BonnWeek Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Dienstreise des Bezirksbürgermeisters Jochen Reeh-Schall sowie der Bezirksverordneten bzw. Stadtverordneten Rolf Beu (GRÜNE), Nicole Bonnie (CDU), Paul Brückner (GRÜNE), Frank Herboth (FDP), Arno Hospes (CDU), Jakob Kraasch (GRÜNE), Eva Maria Kuzu (GRÜNE), Sabrina Lipprandt (SPD), und Hanno von Raußendorf (BSW) in der Zeit vom 28. Mai bis 1. Juni 2025 im Rahmen der Städtepartnerschaft Bonn – Oxford wird zugestimmt. Begründung Der Lord Mayor of Oxford hat für die Zeit vom 28. Mai bis 1. Juni 2025 eine Delegation des Stadtbezirkes Bonn zur turnusmäßig stattfindenden BonnWeek nach Oxford eingeladen. Neben den Vertreter*innen aus der Politik werden auch Gruppen und Einzelvertreter*innen der Stadtgesellschaft den Stadtbezirk Bonn vor Ort repräsentieren. Die Teilnehmenden reisen per Zug oder mit dem Flugzeug an. Die in dem Zusammenhang entstehenden Kosten werden aus dem Budget des Stadtbezirkes gezahlt. Sofern die Reise per Flugzeug erfolgt, wird im Anschluss ein entsprechender Kompensationsbeitrag an „atmosfaire“ geleistet. Die Unterbringung vor Ort erfolgt entweder bei Privatpersonen oder auf Kosten der Reisenden in Hotels. Gemäß Ratsbeschluss vom 17.12.1998 werden inländische und ausländische Dienstreisen einzelner Mitglieder der Bezirksvertretung im Rahmen von Städtepartnerschaften der jeweiligen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Die Buchung der Reise und die finanzielle Abwicklung der Reisekosten müssen zwingend vor Reiseantritt im Mai erfolgen. Es handelt sich daher um eine Ausgabe im Sinne des § 82 Ziffer 1 GO NRW vor dem Hintergrund derSeite 1 von 2 Seite 2 vorläufigen Haushaltsführung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 6.000,00 € Schätzkosten 110660130/ 74.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung einmalig 6.000,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de