252727-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Teilhabe und Zusammenhalt stärken - Haus Vielinbusch absichern
Kerndaten
- Nummer
- 252727-001 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Neu-Tannenbusch Hauptort
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252727-001 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Teilhabe und Zusammenhalt stärken - Haus Vielinbusch absichern Beratungsfolge Integrationsrat 01.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Umbaukosten für das Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch wurden aus öffentlichen Mitteln der Städtebauförderung Soziale Stadt Neu- Tannenbusch durch das Land NRW finanziert und mit einer 10-jährigen Zweck- bindung ab Inbetriebnahme versehen. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Bonn am 14.11.2013 (DS 1312498) eine Förderung der laufenden Be- triebskosten (Miete, Personal- und laufende Sachkosten) des Zentrums aus freiwilligen kommunalen Mitteln für denselben Zeitraum beschlossen. Diese sollen zum Weiterbetrieb der Einrichtung ab 2027 von der Verwaltung weiterhin im Haushalt budgetiert werden. Die tatsächliche Bereitstellung der Mittel hängt dann von den politischen Beschlüssen und der Genehmigung des Haushaltes 2027/28 ab. Das Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch hat sich aus Sicht der Verwaltung seit seiner Entstehung zu einer zentralen Anlaufstelle für die Be- wohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Tannenbusch entwickelt und etabliert. Haus Vielinbusch entwickelt stetig neue bedarfsorientierte Angebote und wirkt in den Stadtteil hinein und darüber hinaus. Die Einrichtung stellt einen wichtigen Anlaufpunkt und eine Begegnungsmöglichkeit im Stadtteil dar. Insbesondere das Begegnungscafé als Herzstück der Einrichtung findet mit dem nieder- schwelligen Zugang großen Zulauf und erfüllt eine Schlüsselfunktion zu allen angebotenen Bereichen. Die Begegnungseinrichtung greift aktuelle Themen und Bedarfe auf und setzt den in der Leistungsvereinbarung erhaltenen Auftrag um. Haus Vielinbusch wird getragen von der UG Vielfalt, die aus einer Stadttei- linitiative entstanden ist, und besteht aus acht gemeinnützigen Organisationen, davon vier Migrant*innen-Organisationen. Die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, der Einrichtung und dem Trä- ger ist sehr gut. Es finden halbjährliche Strategie- und Entwicklungsgespräche statt, an welchen auch das Jugendamt, das Amt für Integration und Vielfalt so- wie die Stadtbibliothek beteiligt sind. Der haftungsbeschränkte und gemeinnützige Träger ist aufgrund seiner Struk- tur nicht in der Lage, das Bildungs- und Familienzentrum eigenständig zu finan- zieren und ist daher auf eine kommunale Förderung angewiesen. Die Personal- , Sach- und Overheadkosten werden mit einem jährlichen Zuschuss finanziert, jeweils auf Basis eines Beschlusses des ASMG (freiwillige Leistung). Die Fi- nanzierung erfolgt, um die Kontinuität des Angebotes zu sichern und die be-Seite 1 von 2 Seite 2 gonnene Arbeit zu stabilisieren. Die Finanzierung ab 2017 stellt sich wie folgt dar (der für 2018 angegebene Betrag bezieht sich auf den Zeitraum 15.03.2017 bis 31.12.2018): 2018 217.320 € 2019 222.165 € 2020 291.000 € 2021 338.400 € 2022 245.200 € 2023 373.400 € 2024 395.060 € Auch im Doppelhaushalt 2025/2026 hat die Verwaltung entsprechende För- dermittel eingestellt. Aus fachlicher Sicht besteht kein Zweifel an der Förder- notwendigkeit des Angebotes. Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen sehr gut geeignet, die bisherige erfolgreiche Arbeit fortzuset- zen. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen wurden vom Trä- ger stets ordnungsgemäß erfüllt. Die konkreten Bedarfe ab dem Jahr 2027 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar und würden zur gegebenen Zeit mit dem Träger erörtert. Die Entscheidung, ob und ggf. in welcher Höhe Mittel für den Zeitraum ab 2027 in einem Doppelhaushalt 2027/2028 zur Verfügung stehen werden, obliegt dem Rat im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanberatungen. Trotz des nachvoll- ziehbaren Wunsches des Trägers, bereits jetzt Klarheit über eine zukünftige Finanzierung zu erhalten, ist eine Zusage vor diesem Hintergrund derzeit nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de