← zurück zu 252727

252727-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Teilhabe und Zusammenhalt stärken - Haus Vielinbusch absichern

Nummer
252727-001 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Integrationsrates 01.04.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252727 Teilhabe und Zusammenhalt stärken - Haus Vielinbusch absichern

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.007 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252727-001 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Teilhabe und Zusammenhalt stärken - Haus
Vielinbusch absichern
Beratungsfolge
Integrationsrat 01.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Umbaukosten für das Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch
wurden aus öffentlichen Mitteln der Städtebauförderung Soziale Stadt Neu-
Tannenbusch durch das Land NRW finanziert und mit einer 10-jährigen Zweck-
bindung ab Inbetriebnahme versehen. Auf dieser Grundlage hat der Rat der
Stadt Bonn am 14.11.2013 (DS 1312498) eine Förderung der laufenden Be-
triebskosten (Miete, Personal- und laufende Sachkosten) des Zentrums aus
freiwilligen kommunalen Mitteln für denselben Zeitraum beschlossen. Diese
sollen zum Weiterbetrieb der Einrichtung ab 2027 von der Verwaltung weiterhin
im Haushalt budgetiert werden. Die tatsächliche Bereitstellung der Mittel hängt
dann von den politischen Beschlüssen und der Genehmigung des Haushaltes
2027/28 ab.
Das Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch hat sich aus Sicht der
Verwaltung seit seiner Entstehung zu einer zentralen Anlaufstelle für die Be-
wohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Tannenbusch entwickelt und etabliert.
Haus Vielinbusch entwickelt stetig neue bedarfsorientierte Angebote und wirkt
in den Stadtteil hinein und darüber hinaus. Die Einrichtung stellt einen wichtigen
Anlaufpunkt und eine Begegnungsmöglichkeit im Stadtteil dar. Insbesondere
das Begegnungscafé als Herzstück der Einrichtung findet mit dem nieder-
schwelligen Zugang großen Zulauf und erfüllt eine Schlüsselfunktion zu allen
angebotenen Bereichen. Die Begegnungseinrichtung greift aktuelle Themen
und Bedarfe auf und setzt den in der Leistungsvereinbarung erhaltenen Auftrag
um. Haus Vielinbusch wird getragen von der UG Vielfalt, die aus einer Stadttei-
linitiative entstanden ist, und besteht aus acht gemeinnützigen Organisationen,
davon vier Migrant*innen-Organisationen.
Die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, der Einrichtung und dem Trä-
ger ist sehr gut. Es finden halbjährliche Strategie- und Entwicklungsgespräche
statt, an welchen auch das Jugendamt, das Amt für Integration und Vielfalt so-
wie die Stadtbibliothek beteiligt sind.
Der haftungsbeschränkte und gemeinnützige Träger ist aufgrund seiner Struk-
tur nicht in der Lage, das Bildungs- und Familienzentrum eigenständig zu finan-
zieren und ist daher auf eine kommunale Förderung angewiesen. Die Personal-
, Sach- und Overheadkosten werden mit einem jährlichen Zuschuss finanziert,
jeweils auf Basis eines Beschlusses des ASMG (freiwillige Leistung). Die Fi-
nanzierung erfolgt, um die Kontinuität des Angebotes zu sichern und die be-Seite 1 von 2
Seite 2
gonnene Arbeit zu stabilisieren.
Die Finanzierung ab 2017 stellt sich wie folgt dar (der für 2018 angegebene
Betrag bezieht sich auf den Zeitraum 15.03.2017 bis 31.12.2018):
2018 217.320 €
2019 222.165 €
2020 291.000 €
2021 338.400 €
2022 245.200 €
2023 373.400 €
2024 395.060 €
Auch im Doppelhaushalt 2025/2026 hat die Verwaltung entsprechende För-
dermittel eingestellt. Aus fachlicher Sicht besteht kein Zweifel an der Förder-
notwendigkeit des Angebotes. Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen
und Erfahrungen sehr gut geeignet, die bisherige erfolgreiche Arbeit fortzuset-
zen. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen wurden vom Trä-
ger stets ordnungsgemäß erfüllt. Die konkreten Bedarfe ab dem Jahr 2027 sind
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar und würden zur gegebenen Zeit
mit dem Träger erörtert.
Die Entscheidung, ob und ggf. in welcher Höhe Mittel für den Zeitraum ab 2027
in einem Doppelhaushalt 2027/2028 zur Verfügung stehen werden, obliegt dem
Rat im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanberatungen. Trotz des nachvoll-
ziehbaren Wunsches des Trägers, bereits jetzt Klarheit über eine zukünftige
Finanzierung zu erhalten, ist eine Zusage vor diesem Hintergrund derzeit nicht
möglich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de