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252723 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Winter-Linde und einen Götterbaum auf dem Baugrundstück Wiedemannstr. 64-66, 53175 Bonn

Nummer
252723
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Wiedemannstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Baumkommission 07.04.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252723
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Winter-Linde und einen
Götterbaum auf dem Baugrundstück
Wiedemannstr. 64-66, 53175 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 07.04.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Winter-Linde und einen Götterbaum auf dem
Baugrundstück Wiedemannstraße 64-66, 53175 Bonn wird im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Begründung
Auf dem Baugrundstück sollen zwei Mehrfamilienwohnhäuser im Rahmen des
geförderten Wohnungsbaus errichtet werden. Ein positiver Vorbescheid für die
geplante Baumaßnahme liegt vor.
Zur Verwirklichung der Baumaßnahme müssen drei satzungsgeschützte
Bäume, die einen Stammumfang von über 200 cm aufweisen, auf dem
Baugrundstück zur Entfernung freigegeben werden. Darunter befinden sich
eine Winter-Linde (Baum Nr. 7), ein Götterbaum (Baum Nr. 9), sowie eine
Kanadische Pappel. Die Kanadische Pappel (Baum Nr.11) weist jedoch bereits
einen mangelhaften Zustand auf und wird aufgrund dessen zur
Gefahrenabwehr seitens der Verwaltung zur Entfernung freigegeben.
Die Winter-Linde (Tilia cordata), Baum Nr. 7, weist einen Stammumfang von
287 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 21 m auf und
wurde mit befriedigend bewertet.
Der Standort befindet sich mitten im Baufeld des künftigen Gebäudes.
Der Götterbaum (Ailanthus altissima), Baum Nr. 9, weist einen Stammumfang
von 296 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 23 m auf
und wurde mit gut bewertet.
Der Standort befindet sich unmittelbar am künftigen Gebäude und innerhalb der
Abstandsflächen.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der oben
genannten Bäume ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zumSeite 1 von 14
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Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung
zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzungen für die Bäume Nr. 7 und 9 werden zwei standortgerechte
Laubbäume mit einem Stammumfang von je 20-25 cm an geeigneter Stelle,
nach Fertigstellung der Baumaßnahme, gefordert.
Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme müssen die Ersatzpflanzungen der
Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.
Anlage/n
1 Lutfbild Standort Geodaten (öffentlich)
2 Schrägluftbild Standort Bäume Geodaten (öffentlich)
3 Baum Nr. 7 (Gutachten, April 2023) (öffentlich)
4 Baum Nr. 7 (Geodaten, August 2023) (öffentlich)
5 Baum Nr. 9 (Geodaten, August 2023) (öffentlich)
6 Baum Nr. 9 (Geodaten, August 2023) (öffentlich)
7 Lageplan Übersicht Baumfällungen (öffentlich)
8 Lageplan H1 (öffentlich)
9 Lageplan H2 (öffentlich)
10 04_amtlicher Lageplan H1 (öffentlich)
11 04_amtlicher Lageplan H2 (öffentlich)Seite 2 von 14
Baum Nr. 9
Baum Nr. 7Seite 3 von 14
Baum Nr. 9
Baum Nr. 7Seite 4 von 14
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Baum Nr. 7 (Winter-Linde)Seite 7 von 14
Baum Nr. 9 (Götterbaum)Seite 8 von 14
Baum Nr. 9 (Götterbaum)Seite 9 von 14
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Datenstand: 03.11.2026, 05:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de