252723 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Winter-Linde und einen Götterbaum auf dem Baugrundstück Wiedemannstr. 64-66, 53175 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252723
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Wiedemannstraße Hauptort
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252723 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Winter-Linde und einen Götterbaum auf dem Baugrundstück Wiedemannstr. 64-66, 53175 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 07.04.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Winter-Linde und einen Götterbaum auf dem Baugrundstück Wiedemannstraße 64-66, 53175 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Begründung Auf dem Baugrundstück sollen zwei Mehrfamilienwohnhäuser im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus errichtet werden. Ein positiver Vorbescheid für die geplante Baumaßnahme liegt vor. Zur Verwirklichung der Baumaßnahme müssen drei satzungsgeschützte Bäume, die einen Stammumfang von über 200 cm aufweisen, auf dem Baugrundstück zur Entfernung freigegeben werden. Darunter befinden sich eine Winter-Linde (Baum Nr. 7), ein Götterbaum (Baum Nr. 9), sowie eine Kanadische Pappel. Die Kanadische Pappel (Baum Nr.11) weist jedoch bereits einen mangelhaften Zustand auf und wird aufgrund dessen zur Gefahrenabwehr seitens der Verwaltung zur Entfernung freigegeben. Die Winter-Linde (Tilia cordata), Baum Nr. 7, weist einen Stammumfang von 287 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 21 m auf und wurde mit befriedigend bewertet. Der Standort befindet sich mitten im Baufeld des künftigen Gebäudes. Der Götterbaum (Ailanthus altissima), Baum Nr. 9, weist einen Stammumfang von 296 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 23 m auf und wurde mit gut bewertet. Der Standort befindet sich unmittelbar am künftigen Gebäude und innerhalb der Abstandsflächen. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der oben genannten Bäume ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zumSeite 1 von 14 Seite 2 Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzungen für die Bäume Nr. 7 und 9 werden zwei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von je 20-25 cm an geeigneter Stelle, nach Fertigstellung der Baumaßnahme, gefordert. Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme müssen die Ersatzpflanzungen der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden. Anlage/n 1 Lutfbild Standort Geodaten (öffentlich) 2 Schrägluftbild Standort Bäume Geodaten (öffentlich) 3 Baum Nr. 7 (Gutachten, April 2023) (öffentlich) 4 Baum Nr. 7 (Geodaten, August 2023) (öffentlich) 5 Baum Nr. 9 (Geodaten, August 2023) (öffentlich) 6 Baum Nr. 9 (Geodaten, August 2023) (öffentlich) 7 Lageplan Übersicht Baumfällungen (öffentlich) 8 Lageplan H1 (öffentlich) 9 Lageplan H2 (öffentlich) 10 04_amtlicher Lageplan H1 (öffentlich) 11 04_amtlicher Lageplan H2 (öffentlich)Seite 2 von 14 Baum Nr. 9 Baum Nr. 7Seite 3 von 14 Baum Nr. 9 Baum Nr. 7Seite 4 von 14 Seite 5 von 14 Seite 6 von 14 Baum Nr. 7 (Winter-Linde)Seite 7 von 14 Baum Nr. 9 (Götterbaum)Seite 8 von 14 Baum Nr. 9 (Götterbaum)Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Seite 11 von 14 Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de