252722-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung von Anwohnerparkplätzen im Bereich Endenicher Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252722-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Endenicher Straße Hauptort
- Sebastianstraße
- Frongasse
- Regerstraße
- Endenich
- Weststadt
- Poppelsdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252722-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung von Anwohnerparkplätzen im Bereich Endenicher Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist hinsichtlich des Bürger*innenantrages auf zwei nahezu wortgleiche Bürger*innenanträge (vgl. DS 252661 und 252661-01) und die von der Verwaltung dazu angefertigte Stellungnahme (vgl. DS 252661-002 ST). Beide Bürger*innenanträge wurden Sinne der Verwaltungsstellungnahme als erledigt angesehen. Die Stellungnahme 252661-002 ST lautet wie folgt: Die Stadtverwaltung ist sich der angespannten Parksituation im Umfeld der Endenicher Straße und der Kulturmeile in Endenich bewusst. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2021 eine gesamtstädtische Parkraumstrategie (vgl. DS 212060) erarbeitet, welche am 10.02.22 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen wurde. Die Umsetzung der darin enthalten- den Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten Erhebung, um Rechtssicherheit der damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erreichen. In der gesamtstädtischen Parkraumstrategie ist auch der Stadtteil Endenich bereits vollständig für die Prüfung zur Einführung von einer Anwohnerparkrege- lung nach den Kriterien der Parkraumstrategie vorgesehen (vgl. DS 212060, Anlage 1). Der Bereich zwischen Sebastianstraße, Frongasse, Endenicher Straße und BAB 565 wurde bereits im Zusammenhang und als Erweiterung des Parkraumkonzeptes Weststadt / Poppelsdorf untersucht sowie der erforderliche Parkdruck nachgewiesen. Zurzeit werden anordnungsfähige Markierungs- und Beschilderungspläne erstellt, welche als Grundlage für den noch ausstehenden Konzeptbeschluss dienen sollen, um insbesondere fundierte Aussagen zum zukünftigen Parkraumangebot treffen zu können. Der thematisierte Abschnitt der Endenicher Straße zwischen Frongasse und Regerstraße wird somit schon hinsichtlich der Umsetzung einer Bewohnerparkregelung intensiv betrachtet. Der weitere Bereich von Endenich wird perspektivisch in einem gesonderten Parkraumkonzept betrachtet werden. Innerhalb der einzelnen Parkraumkonzepte wird zudem versucht, sämtlicheSeite 1 von 2 Seite 2 Belange (Anwohnende, Geschäfte, Kultureinrichtungen, Handwerker*innen, Pflegedienste, etc.) zu berücksichtigen und in jeder Straße für die diversen Be- lange geeignete Maßnahmen gegeneinander abzuwägen. Bezüglich einer Erweiterung des Parkraumangebotes ist zwischen öffentlichen Straßenraum und öffentlichen bzw. privaten Parkplätzen zu differenzieren. Eine Erweiterung von Parkplätzen im öffentlichen Raum ist aus verkehrsplanerischer Sicht nur in wenigen Ausnahmefällen anzustreben sowie aufgrund der gelten- den Regelwerke sowie der Flächenverfügbarkeit zumeist gar nicht umsetzbar. Viele innerstädtische Straßen weisen bereits eine Vielzahl von Parkplätzen auf, die vergleichsweise große Flächen verbrauchen. Neben der Einschränkung der nutzbaren Gehwegbreiten, hier ist ein Mindestmaß von 1,50m erforderlich, ste- hen diese auch einer Stärkung des Umweltverbundes, insbesondere bei Maß- nahmen zur Förderung des ÖPNV oder Radverkehrs oder zur Klimawandelan- passung (z.B. Entsiegelung und Begrünung) entgegen. Allerdings arbeitet die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Parken im Quar- tier“ (vgl. DS 222019) an Lösungen, um öffentliche, halböffentliche und private Parkplatzanlagen für Anwohnende entgeltlich nutzbar zu machen. Eine kurzfris- tige Umsetzung ist aufgrund restriktiver Lärmgrenzwerte im Umfeld von Wohn- gebieten und somit erforderlicher Lärmschutzprüfungen leider nicht absehbar (vgl. DS 240755-01). Im Umkreis von ca. 500m Luftlinie sind zurzeit mehrere Projekte dieser Art in Bearbeitung. Dazu zählen die Parkplätze der Universität auf dem Campus Endenich sowie Poppelsdorf (vgl. DS 241339-02 ST) und der Parkplatz eines Einzelhandelsunternehmens an der Endenicher Straße. Das zurzeit geltende einseitige Parkverbot beruht auf einem Beschluss des Stadtrates (vgl. DS 241810-04 AA), um während der Bauzeit am Endenicher Ei die verschiedenen Verkehrsträger zu entzerren, Konflikte und Unfälle zu ver- meiden und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleis- ten. Aus fachlicher Sicht sollte dieser Beschluss, u.a. aufgrund der Verkehrssi- cherungspflicht der Kommune, weiterhin aufrechterhalten werden. Die Verwaltung ist jedoch bestrebt, durch die Realisierung o.g. Projekte die Parksituation mittel- bis langfristig nachhaltig zu verbessern und dem Anliegen der Antragstellerin somit nachzukommen. Einen Parkplatz im direkten Woh- numfeld können jedoch auch solche Maßnahmen nie verlässlich garantieren. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwal- tung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de