252716-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Annagraben/Dorotheenstraße/Peterstraße
Kerndaten
- Nummer
- 252716-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Peterstraße Hauptort
- Annagraben
- Dorotheenstraße
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252716-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Annagraben/Dorotheenstraße/Peterstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Verbesserung der Parksituation für Anwohnende und zur Reduzierung des hohen Parkdrucks wurde in der Nordstadt das Parkraumkonzept eingeführt. Ziel dieses Konzepts ist es, eine gerechtere Verteilung der begrenzten öffentlichen Parkflächen zu erreichen und den Parkraum verstärkt den Bewohnern zur Verfügung zu stellen. Solche Konzepte greifen jedoch regelmäßig in gewachsene Nutzungsgewohnheiten des Straßenraums ein. Veränderungen – insbesondere die Einführung von Parkverboten oder die Umnutzung von Flächen – führen nicht immer unmittelbar zu einer spürbaren Verbesserung für alle Beteiligten. Mit der flächendeckenden Bewirtschaftung wird jedoch erwartet, dass sich der Anteil der Fremdparker langfristig deutlich reduziert, da bisher kostenlos nutzbare Flächen nun bewirtschaftet sind. Die öffentlichen, entsprechend gekennzeichneten Stellplätze können mit einem Bewohnerparkausweis genutzt werden. In der Folge ist mittelfristig mit einer Entlastung des Parkdrucks zu rechnen. Bezüglich der konkret angesprochenen Straßen (Annagraben, Dorotheenstraße, Peterstraße) ist festzuhalten, dass die dortigen Parkflächen aufgrund gesetzlicher Vorgaben entfernt werden mussten. In vielen Abschnitten konnte die erforderliche Mindestfahrbahnbreite von 3,05m nicht mehr eingehalten werden, was aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. In anderen Bereichen fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Restgehwegbreite von mindestens 1,50m. Diese Vorgaben gelten rund um die Uhr, sodass eine temporäre Freigabe dieser Flächen – etwa über Nacht – nicht zulässig ist. Auch die Ladezonen im Geltungsbereich des Parkraumkonzepts sind durchgehend als solche ausgewiesen, um eine dauerhafte Erreichbarkeit für den Wirtschafts- und Lieferverkehr zu gewährleisten. Eine zeitweise Freigabe dieser Flächen, etwa außerhalb der typischen Lieferzeiten, ist aus verkehrsorganisatorischen Gründen derzeit nicht vorgesehen. Eine kostenfreie nächtliche Nutzung der Stadthausgarage durch Anwohnende wird aus Sicht der Stadtverwaltung nicht gesehen. Im Gebiet desSeite 1 von 2 Seite 2 Parkraumkonzeptes Nordstadt (Gebiet D) darf werktags zwischen 22:00 und 8:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen auf den ausgewiesenen Flächen ohne Bewohnerparkausweis kostenfrei geparkt werden. Für das nächtliche Parken in der Stadthausgarage bietet der Betreiber zudem bereits heute einen stark vergünstigten Tarif an, der bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann. Die Stadtverwaltung ist sich der Herausforderungen bewusst, die mit der Umsetzung des neuen Parkraumkonzepts verbunden sind. Deshalb wird die Entwicklung im Straßenraum kontinuierlich beobachtet, um mögliche Fehlentwicklungen beim ruhenden Verkehr frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls nachzusteuern. Beschlussvorschlag für die BV Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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