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252716-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Annagraben/Dorotheenstraße/Peterstraße

Nummer
252716-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Peterstraße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Annagraben Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Dorotheenstraße Straße· Castell, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252716 Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Annagraben/Dorotheenstraße/Peterstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252716-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im
Bereich Annagraben/Dorotheenstraße/Peterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Verbesserung der Parksituation für Anwohnende und zur Reduzierung des
hohen Parkdrucks wurde in der Nordstadt das Parkraumkonzept eingeführt.
Ziel dieses Konzepts ist es, eine gerechtere Verteilung der begrenzten
öffentlichen Parkflächen zu erreichen und den Parkraum verstärkt den
Bewohnern zur Verfügung zu stellen.
Solche Konzepte greifen jedoch regelmäßig in gewachsene
Nutzungsgewohnheiten des Straßenraums ein. Veränderungen – insbesondere
die Einführung von Parkverboten oder die Umnutzung von Flächen – führen
nicht immer unmittelbar zu einer spürbaren Verbesserung für alle Beteiligten.
Mit der flächendeckenden Bewirtschaftung wird jedoch erwartet, dass sich der
Anteil der Fremdparker langfristig deutlich reduziert, da bisher kostenlos
nutzbare Flächen nun bewirtschaftet sind. Die öffentlichen, entsprechend
gekennzeichneten Stellplätze können mit einem Bewohnerparkausweis genutzt
werden. In der Folge ist mittelfristig mit einer Entlastung des Parkdrucks zu
rechnen.
Bezüglich der konkret angesprochenen Straßen (Annagraben,
Dorotheenstraße, Peterstraße) ist festzuhalten, dass die dortigen Parkflächen
aufgrund gesetzlicher Vorgaben entfernt werden mussten. In vielen Abschnitten
konnte die erforderliche Mindestfahrbahnbreite von 3,05￿m nicht mehr
eingehalten werden, was aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend
erforderlich ist. In anderen Bereichen fehlte die gesetzlich vorgeschriebene
Restgehwegbreite von mindestens 1,50￿m. Diese Vorgaben gelten rund um
die Uhr, sodass eine temporäre Freigabe dieser Flächen – etwa über Nacht –
nicht zulässig ist.
Auch die Ladezonen im Geltungsbereich des Parkraumkonzepts sind
durchgehend als solche ausgewiesen, um eine dauerhafte Erreichbarkeit für
den Wirtschafts- und Lieferverkehr zu gewährleisten. Eine zeitweise Freigabe
dieser Flächen, etwa außerhalb der typischen Lieferzeiten, ist aus
verkehrsorganisatorischen Gründen derzeit nicht vorgesehen.
Eine kostenfreie nächtliche Nutzung der Stadthausgarage durch Anwohnende
wird aus Sicht der Stadtverwaltung nicht gesehen. Im Gebiet desSeite 1 von 2
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Parkraumkonzeptes Nordstadt (Gebiet D) darf werktags zwischen 22:00 und
8:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen auf den ausgewiesenen Flächen ohne
Bewohnerparkausweis kostenfrei geparkt werden. Für das nächtliche Parken in
der Stadthausgarage bietet der Betreiber zudem bereits heute einen stark
vergünstigten Tarif an, der bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann.
Die Stadtverwaltung ist sich der Herausforderungen bewusst, die mit der
Umsetzung des neuen Parkraumkonzepts verbunden sind. Deshalb wird die
Entwicklung im Straßenraum kontinuierlich beobachtet, um mögliche
Fehlentwicklungen beim ruhenden Verkehr frühzeitig zu erkennen und
gegebenenfalls nachzusteuern.
Beschlussvorschlag für die BV Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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