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252712-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Entfernung der Beleuchtungsmasten entlang der Mauer des Alten Friedhofes im Zuge der Umbaumaßnamen Bornheimer Straße

Nummer
252712-001 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252712 Bürgerantrag: Entfernung der Beleuchtungsmasten entlang der Mauer des Alten Friedhofes im Zuge der Umbaumaßnamen Bornheimer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252712-001 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Entfernung der Beleuchtungsmasten
entlang der Mauer des Alten Friedhofes im Zuge
der Umbaumaßnamen Bornheimer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die ausführende Firma hat die Beleuchtungsplanung in Abstimmung mit der
Verwaltung und dem Planungsbüro auf Grundlage der vorgegebenen
Beleuchtungsklasse (DIN 13201: M3) erstellt. Die Maste müssen beidseitig
versetzt montiert werden, da auf der dem Friedhof gegenüberliegenden
Straßenseite zahlreiche Bäume geplant sind und hier somit nicht ausreichend
Standorte zur Verfügung stehen. Die Maste werden in der Regel mit einem
Abstand von 0,5m zur Fahrbahn montiert, sodass es punktuell an vier
Standorten zu einer Einschränkung der Gehwegbreite kommt, die Mindestbreite
des Gehwegs laut Bürgerantrag allerdings immer noch 1,1m beträgt.
Eine Versetzung der Maste in Richtung Friedhofsmauer ist aufgrund
vorhandener Kabeltrassen sowie der Fundamente der Friedhofsmauer nur mit
erheblichem Mehraufwand möglich. In der Bornheimer Straße werden Leuchten
mit warmweißer Lichtfarbe (3.000K) eingesetzt. Um das Streulicht in Richtung
des Friedhofs zu reduzieren, werden auf der Rückseite der Leuchten Blenden
montiert.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de