252712-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Entfernung der Beleuchtungsmasten entlang der Mauer des Alten Friedhofes im Zuge der Umbaumaßnamen Bornheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252712-001 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.04.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252712-001 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Entfernung der Beleuchtungsmasten entlang der Mauer des Alten Friedhofes im Zuge der Umbaumaßnamen Bornheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die ausführende Firma hat die Beleuchtungsplanung in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Planungsbüro auf Grundlage der vorgegebenen Beleuchtungsklasse (DIN 13201: M3) erstellt. Die Maste müssen beidseitig versetzt montiert werden, da auf der dem Friedhof gegenüberliegenden Straßenseite zahlreiche Bäume geplant sind und hier somit nicht ausreichend Standorte zur Verfügung stehen. Die Maste werden in der Regel mit einem Abstand von 0,5m zur Fahrbahn montiert, sodass es punktuell an vier Standorten zu einer Einschränkung der Gehwegbreite kommt, die Mindestbreite des Gehwegs laut Bürgerantrag allerdings immer noch 1,1m beträgt. Eine Versetzung der Maste in Richtung Friedhofsmauer ist aufgrund vorhandener Kabeltrassen sowie der Fundamente der Friedhofsmauer nur mit erheblichem Mehraufwand möglich. In der Bornheimer Straße werden Leuchten mit warmweißer Lichtfarbe (3.000K) eingesetzt. Um das Streulicht in Richtung des Friedhofs zu reduzieren, werden auf der Rückseite der Leuchten Blenden montiert. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de