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252709-06 · Mitteilungsvorlage

Anmietung einer durch einen privaten Investor errichteten Vierfeld-Sporthalle im Stadtbezirk Bad Godesberg zur interimsweisen Nutzung - Mitteilung zum Antrag 252709-04

Nummer
252709-06
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252709-05
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Anmietung einer durch einen privaten Investor
errichteten Vierfeld-Sporthalle im Stadtbezirk Bad
Godesberg zur interimsweisen Nutzung - Mitteilung
zum Antrag 252709-04
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In ihrer Sitzung am 02.09.2026 hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg die
Beantwortung folgender Fragen beschlossen:
1. Mit welcher Begründung wird der Beschluss 252709 durch Mitteilung,
ohne vorherige politische Beteiligung und Beschluss, aufgehoben?
Da die Verhandlungen mit dem Investor gescheitert waren, war eine
vorherige Beteiligung und ein Beschluss aus Sicht des SGB nicht
notwendig.
2. Wie kam es zu dieser Entscheidung und durch wen bzw. wessen
Beteiligung?
Das SGB hat mit dem Investor die Verhandlungen geführt und war hier
stets im engen Austausch mit dem Sport- und Bäderamt. Im Zuge der
Verhandlungen haben auch in dieser Konstellation einzelne
Abstimmungen stattgefunden. Im Ergebnis wurden zuletzt noch
einzelne Vertragsdetails deutlich, zu denen eine Einigung der Parteien
nicht herbeigeführt werden konnte.
3. Wurden vor Beendigung der Verhandlungen Vertragsanpassungen mit
dem Investor geprüft?
Vor Beendigung der Verhandlungen wurden Vertragsanpassungen
geprüft. Ein Austausch mit dem Investor zu den Vertragsanpassungen
hat stattgefunden.
4. Wie viele Schulen und Vereine nutzen die derzeitige Halle (mit welchen
Hallenzeiten) und wären für die Belegung der Interimshalle vorgesehen
gewesen?
Aktuell wird die Sporthalle Pennenfeld durch 7 Vereine und 2 Schulen
zu unterschiedlichen Anteilen genutzt. Die einzelnen Vereine und
Schulen mit ihren jeweiligen Bedarfen ergeben sich aus der vom Rat in
der Sitzung am 15.12.2025 beschlossenen Vorlage DS 253567 über die
Errichtung zweier 3-Feld-Sporthallen an dem Standort Pennenfeld.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
5. Welche anderweitigen Kompensationsmöglichkeiten der Hallenzeiten
wurden geprüft oder sollen noch geprüft werden? Bis wann ist hier mit
Erkenntnissen zu rechnen und ab wann werden die
Kompensationsmöglichkeiten benötigt?
Die Verwaltung prüft gegenwärtig den Aufbau von Traglufthallen bzw.
Leichtbauhallen auf geeigneten städtischen Grundstücken als
Interimslösung. Eine Kompensationsmöglichkeit wird mit Beginn der
Baumaßnahme an der Sporthalle Pennenfeld benötigt. Die
Aufwendungen für eine Interimslösung werden bei einer
entsprechenden Entscheidung im Wirtschaftsplan des SGB
berücksichtigt.
6. Wie plant die Stadt Bonn, ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben in dieser
Hinsicht zu erfüllen? Wann kann ein Engpass entstehen?
Ein Engpass würde erst mit Beginn der Baumaßnahme entstehen. Zu
diesem Zeitpunkt sollte dann bereits eine Interimslösung zur Verfügung
stehen. Mit einer solchen Interimslösung würde die Stadt insbesondere
die Durchführung des Schulsportunterrichtes sicherstellen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de