252709-06 · Mitteilungsvorlage
Anmietung einer durch einen privaten Investor errichteten Vierfeld-Sporthalle im Stadtbezirk Bad Godesberg zur interimsweisen Nutzung - Mitteilung zum Antrag 252709-04
Kerndaten
- Nummer
- 252709-06
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Alt-Godesberg Hauptort
- Pennenfeld
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252709-05 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Anmietung einer durch einen privaten Investor errichteten Vierfeld-Sporthalle im Stadtbezirk Bad Godesberg zur interimsweisen Nutzung - Mitteilung zum Antrag 252709-04 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: In ihrer Sitzung am 02.09.2026 hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg die Beantwortung folgender Fragen beschlossen: 1. Mit welcher Begründung wird der Beschluss 252709 durch Mitteilung, ohne vorherige politische Beteiligung und Beschluss, aufgehoben? Da die Verhandlungen mit dem Investor gescheitert waren, war eine vorherige Beteiligung und ein Beschluss aus Sicht des SGB nicht notwendig. 2. Wie kam es zu dieser Entscheidung und durch wen bzw. wessen Beteiligung? Das SGB hat mit dem Investor die Verhandlungen geführt und war hier stets im engen Austausch mit dem Sport- und Bäderamt. Im Zuge der Verhandlungen haben auch in dieser Konstellation einzelne Abstimmungen stattgefunden. Im Ergebnis wurden zuletzt noch einzelne Vertragsdetails deutlich, zu denen eine Einigung der Parteien nicht herbeigeführt werden konnte. 3. Wurden vor Beendigung der Verhandlungen Vertragsanpassungen mit dem Investor geprüft? Vor Beendigung der Verhandlungen wurden Vertragsanpassungen geprüft. Ein Austausch mit dem Investor zu den Vertragsanpassungen hat stattgefunden. 4. Wie viele Schulen und Vereine nutzen die derzeitige Halle (mit welchen Hallenzeiten) und wären für die Belegung der Interimshalle vorgesehen gewesen? Aktuell wird die Sporthalle Pennenfeld durch 7 Vereine und 2 Schulen zu unterschiedlichen Anteilen genutzt. Die einzelnen Vereine und Schulen mit ihren jeweiligen Bedarfen ergeben sich aus der vom Rat in der Sitzung am 15.12.2025 beschlossenen Vorlage DS 253567 über die Errichtung zweier 3-Feld-Sporthallen an dem Standort Pennenfeld.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 5. Welche anderweitigen Kompensationsmöglichkeiten der Hallenzeiten wurden geprüft oder sollen noch geprüft werden? Bis wann ist hier mit Erkenntnissen zu rechnen und ab wann werden die Kompensationsmöglichkeiten benötigt? Die Verwaltung prüft gegenwärtig den Aufbau von Traglufthallen bzw. Leichtbauhallen auf geeigneten städtischen Grundstücken als Interimslösung. Eine Kompensationsmöglichkeit wird mit Beginn der Baumaßnahme an der Sporthalle Pennenfeld benötigt. Die Aufwendungen für eine Interimslösung werden bei einer entsprechenden Entscheidung im Wirtschaftsplan des SGB berücksichtigt. 6. Wie plant die Stadt Bonn, ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben in dieser Hinsicht zu erfüllen? Wann kann ein Engpass entstehen? Ein Engpass würde erst mit Beginn der Baumaßnahme entstehen. Zu diesem Zeitpunkt sollte dann bereits eine Interimslösung zur Verfügung stehen. Mit einer solchen Interimslösung würde die Stadt insbesondere die Durchführung des Schulsportunterrichtes sicherstellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de